Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1954884 times)

ChRosFw

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #945 am: 29.03.2022 10:50 »

Ansonsten sieht Swen halt Dinge die sicher denklogisch möglich wären, aber schlicht nicht kommen werden. Kann man sicherlich kritisieren, aber wir leben ja hier vom Diskurs unterschiedlicher Ansichten.

Was auch immer am Ende kommt darf den Haushalt nicht übermäßig belasten und wird mutmaßlich das Berufsbeamtentum auf Bundesebene weiter ausdünnen. Ich erinnere an die Stellungnahme der BReg im Petitionsausschuss vergangenes Jahr, die Absenkung der Arbeitszeit auf 40 oder gar 39 Stunden würde 9.000 bzw. 18.000 neue Beamtenstellen im Bund erfordern, dies sei dem Steuerzahler nicht zu vermitteln.

Insofern wage ich den Blick in die Glaskugel, dass jede Erhöhung die nun kommen mag zu Lasten der Planstellen gehen wird. Wenn 60% über die Ressortetats getragen werden müssen (wie im Entwurf vergangenes Jahr), bedeutet dies haushalterisch den Verzicht auf etwa 0,8 % für die Zukunft. Aus rund 185.000 Beamten würden so 170.200, der Rest wird - je nach Haushaltslage - über Geldmittel eingestellt. Da unter FDP-Ägide die selbst auferlegte Verpflichtung zur Höchstgrenze von sachgrundlosen Befristungen mutmaßlich binnen der kommenden 2 Jahre Fallen wird, kann sich jeder überlegen, was das für sein Sachgebiet bedeuten wird. Die 41 Stunden jedenfalls bleiben...

Sie verkennen, dass es hier nicht lediglich um "Ansichten" geht. Vielleicht ist es hier noch nicht deutlich genug hervorgehoben worden, um was es eigentlich geht, auch wenn Herr Tanortsch sich größte Mühe gibt:

ABSOLTUTE amtsangemessene MINDESTalimentation

Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied zur weiteren Frage einer amtsangemessenen Alimentation. Es geht nicht um Extras oder ein Plus, sondern, das, was nach der Rechtsprechung des BVerfG mindestens zu einer amtsangemessenen Alimentation erforderlich wäre.

In diesem Lichte darf man wohl durchaus die Rechtsprechung des BVerfG hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Prozeduralisierung betrachten. Einsparungen beim Personal müssen haushalterisch auch Einsparungen in übrigen Bereichen gegenüber stehen. Die Beamten dürfen nicht allein zur Haushaltskonsolidierung herangezogen werden.
So zumindest in der Vergangenheitsbetrachtung einzelner Besoldungsgesetze. Nun ist es aber so, dass die momentane Besoldung noch nicht einmal die Mindestanforderungen des BVerfG erfüllt. Der Spielraum ist damit sowieso bereits null, es kann nur noch um Wiederherstellung verfassungsgemäßer Zustände gehen.

Haushalterisch und unter dem Blickpunkt einer ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Haushaltsführung dürften auch die verschwenderischen Ausgaben, die der Bund der Steuerzahler jährlich anprangert, den "Haushalt nicht belasten".

Ihre ministeriale Wortwahl in Ehren, aber politisch "nicht zu vermitteln" ist übrigens auch ein fortgesetzter bewusster Verfassungsbruch. "Nicht vermittelbar" ist meiner Kenntnis nach die Wortwahl, wenn man etwas aus rechtlichen Gründen machen müsste, es aber aus politischem Kalkül nicht tun möchte. Insoweit wird man sich leider gerade machen müssen und dem Bürger unabhängig der Akzeptanz in der Wählerschaft mitteilen müssen, dass der Staat seine Beamten jahrelang verfassungswidrig besoldet hat und dies nun beheben muss. Vielleicht gibt man sich dabei auch noch die Mühe, dabei zu erläutern, dass ein gut organisierter Staat vernünftiges Personal braucht und Geld kostet.

Ich wage auch einen Blick in die Glaskugel: Ein ungeprüfte Einsparung von Personal in Reaktion auf die Wiederherstellung einer amtsangemessenen Alimentation wird die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst nochmals verschlechtern. In vielen Bereichen, wie in der Justiz, können sie sich garnicht mehr verschlechtern.
Die Personalgewinnung wird noch schwieriger werden, die Qualität abnehmen. Gleichzeitig erweist man der Beamtenschaft einen Bärendienst, weil die Bürger wachsende Bearbeitungszeiten und fehlende Erreichbarkeit stets mit dem Bild des faulen Beamten verbinden werden, der übrigens dann bei 140 % seinen Dienst leistet.

So man denn sparen will: Vernünftige Gesetzgebung, die auch unter dem Gesichtspunkt der Digitalisierung betrieben wird. Vernünftige Gesetztesfolgenabschätzung, die auch unter dem Gesichtspunkt eines möglichen steigenden Personalaufwands durchgeführt wird. Abschaffung von Regelungswut und Übertragung immer weiterer Aufgaben auf den öffentlichen Dienst.

Man kann nicht die Planstellen z.B. von Richtern oder Staatsanwälten kürzen, es sei denn, man möchte gerne Verbrecher aus der U-Haft entlassen, weil man es nicht schafft, Ihnen rechtzeitig das Verfahren zu machen.
« Last Edit: 29.03.2022 11:00 von ChRosFw »

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #946 am: 29.03.2022 11:05 »
Wo ist jetzt die fachliche Mehrheit?

Diese Frage stellt sich mir auch, BalBund, wo ist sie nun, die fachliche Mehrheit?

WasDennNun

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #947 am: 29.03.2022 11:11 »
Sie verkennen, dass es hier nicht lediglich um "Ansichten" geht. Vielleicht ist es hier noch nicht deutlich genug hervorgehoben worden, um was es eigentlich geht, auch wenn Herr Tanortsch sich größte Mühe gibt:

ABSOLTUTE amtsangemessene MINDESTalimentation
Und wir wollen ja nicht vergessen, dass die unteren Besoldungsgruppen seit Jahrzehnten unterhalb des "Hartz 4" Niveaus bezahlt werden (sofern sie 2 Kinder und einen Partner haben) und sich darum nie jemand einen Dreck gescherrt hat.

ChRosFw

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #948 am: 29.03.2022 11:24 »
Sie verkennen, dass es hier nicht lediglich um "Ansichten" geht. Vielleicht ist es hier noch nicht deutlich genug hervorgehoben worden, um was es eigentlich geht, auch wenn Herr Tanortsch sich größte Mühe gibt:

ABSOLTUTE amtsangemessene MINDESTalimentation
Und wir wollen ja nicht vergessen, dass die unteren Besoldungsgruppen seit Jahrzehnten unterhalb des "Hartz 4" Niveaus bezahlt werden (sofern sie 2 Kinder und einen Partner haben) und sich darum nie jemand einen Dreck gescherrt hat.

Entschuldigung, das war aufgrund der mit freundlicher Unterstützung der Politik geschaffenen Vielzahl an prekären Arbeitsverhätnissen "politisch gerade einfach nicht zu vermitteln".  ;)

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #949 am: 29.03.2022 11:31 »
Wenn man den Mindestlohn noch ein wenig anhebt, profitiert sogar der A2er davon. Traurig, aber wahr.

WasDennNun

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #950 am: 29.03.2022 11:33 »
Ich frage mich gerade, ab welcher Stufe die untern A Besoldungen aus dem H4 Loch fallen.
Und warum die das nie gemerkt haben, diese leidensfähigen K&K, doppel Verdiener? Nebenjobs? Verzicht auf Kinder?

Schon krass was da so nicht politisch zu vermitteln war. Und wo war da die BILD Zeitung?
Die hatten doch mal ne Headline: Polizist in München muss Nebenjob machen um über die Runde zu kommen.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #951 am: 29.03.2022 11:41 »
Gibt es eigentlich die Möglichkeit im BMI anzurufen und an einen Sachbearbeiter zu gelangen, der einigermaßen Auskunft über den Stand geben kann?

Kann da jemand etwas zu sagen?

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #952 am: 29.03.2022 12:35 »
Das ist bestimmt unter Verschlusssache  ::)

Ob die Beamten nahe dem Harz4 Nivau empfänglich für Bestechungen sind?

tumnus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #953 am: 29.03.2022 12:48 »
Gibt es eigentlich die Möglichkeit im BMI anzurufen und an einen Sachbearbeiter zu gelangen, der einigermaßen Auskunft über den Stand geben kann?

Kann da jemand etwas zu sagen?

Versuche doch dein Glück: +49 3018681-0

One

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #954 am: 29.03.2022 13:15 »

Gibt es eigentlich die Möglichkeit im BMI anzurufen und an einen Sachbearbeiter zu gelangen, der einigermaßen Auskunft über den Stand geben kann?

Kann da jemand etwas zu sagen?

Was soll das bringen? Ich kenne die zuständigen Kolleginnen und Kollegen aus früheren Tun und könnte Ihnen die Kontaktdaten geben, aber was sollten die Ihnen den sagen können, außer, dass man sich in den Abstimmungen eines Entwurfes befindet. Wollen Sie eine fachliche Diskussion mit den Personen beginnen, die ohnehin am wenigsten für die aktuelle Gesamtsituation können?

Insgesamt finde ich die Diskussion, so wie sie sich auf den letzten Seiten seit meinem letzten Besuch hier entwickelt hat, schon etwas befremdlich und erinnert an eine Auseinandersetzung zwischen Fundis und Realos bei den Grünen in den 80ern. Auf der einen Seite die Fundis, die mit Ihrer Argumentation fachlich absolut recht haben (z.B. @SwenTanortsch, @ ChRosFw und weitere) und auf der anderen Seite anscheinend der einzige Realo in diesem Thread (@BalBund), der aus meiner Sicht ebenfalls nicht zu Unrecht auf die realpolitischen Zwänge hinweist. Auch das Triggern des Users @BalBund mit der Forderung des Belegens einer fachlichen Mehrheitsmeinung oder dem Hochziehen an der Formulierung, es sei in Teilen "politisch nicht zu vermitteln", ändert nichts daran, dass ich die Darstellung des Users @BalBund uneingeschränkt bestätigen kann.

Die Theorie, die sich aus der Rechtsprechung des BVerfG ergibt, prallt hier leider ungebremst auf die politische Realität und ich kann aus Erfahrung sagen, der politischen Realität ist die Rechtsprechung des BVerfG zunächst egal. Kann jeder selbst einmal nachprüfen, indem er seinen Wahlkreisabgeordneten oder die zuständigen Ausschüsse im Bundestag zum Thema Alimentation anspricht/anschreibt. Ich bin gespannt, wie viele Abgeordnete überhaupt bereit sind, politisch dieses Eisen anzufassen bzw. sich dazu zu positionieren. Kann jeder hier ja gern mal seine Erfahrungen posten. Ich habe meinen Abgeordneten angeschrieben, mit genau Null Resonanz.

Und noch einmal, weil ich es in diesem Thread auch bereits schon einmal geschrieben habe:
Druck in der Sache kann (1.) nur auf politischen Wege erzeugt werden oder wenn (2.) man die Öffentlichkeit auf seine Seite bringt (Stichwort Bild-Zeitung). 2. kann man vergessen. Beamte haben keine Lobby in der Öffentlichkeit. D.h. es müssen sich zu 1. politische Initiativen/Parteien finden, die dieses Thema pushen wollen. Das dies aber politisch nicht gewollt ist, erkennt man bereits daran, dass der Sachverhalt der amtsangemessenen Alimentation es nicht einmal als Vorhaben in den Koalitionsvertrag geschafft hat. Politisch kann man mit diesem Thema schlichtweg keinen Blumentopf gewinnen.

Das das Bundesverfassungsgericht irgendwann den Finger heben und fragen wird, was ist den hier passiert? So what? Was hat das Bundesverfassungsgericht denn für wirksame Sanktionsmöglichkeiten? Für den gemeinen Abgeordneten ist wichtig, dass er wiedergewählt wird und nicht, dass das BVerfG befriedigt wird. Gerhard Schröder sagte als Kanzler einmal, zum regieren braucht er nur eine Bild-Zeitung und genauso tickt Politik auch heute noch. Wer genug Lobby hat und es ggf. auch in die BILD-Öffentlichkeit schafft, wird auch beachtet. Beides ist bei der Beamtenschaft nicht der Fall.

Solange es also keinen politischen Druck oder Druck der Öffentlichkeit in der Sache gibt, wird das BMI ein reguläres Gesetzgebungsverfahren durchziehen, was auch entsprechend dauert, allerdings auch mit den damit einhergehenden Unwägbarkeiten verbunden ist. Zu diesen Unwägbarkeiten gehört auch, dass Dinge, die Teil der Meinungsbildung in den Ministerien sind (z.B. Gutachten) zur Sicherung der Vertraulichkeit, bis die regierungsinterne Meinungsbildung abgeschlossen ist, unter Verschluss gehalten bzw. sogar zu Verschlusssachen erklärt werden. Wenn man etwas als VS-NfD einstuft kann nämlich niemand mit Verweis auf das IfG Einsicht nehmen. Rechtliche Hürden an eine VS-NfD Einstufung gibt es streng genommen nicht, diese gibt es erst bei höheren Einstufungen, so dass man grundsätzlich fast alles VS-NfD einstufen kann.

Nochmal, ich sehe hier gar keinen Dissens in diesem Thread. Ich glaube jeder hier ist an einer den Anforderungen des BVerfG entsprechenden Alimentation interessiert. Nur "Prügeln" mir hier einige verbal auf die falschen Personen ein, sei es nun User in diesem Thread oder Mitarbeiter in den Ministerien. Geht zu euren Wahlkreisabgeordneten, schreibt die zuständigen Ausschüsse im Bundestag an, nervt die Gewerkschaft. Es muss politischer Druck aufgebaut werden. Nur dann wird sich etwas bewegen. Das habe ich gefühlt aber bereits vor 20 Seiten in diesem Thread geschrieben... 


xyz123

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« Antwort #955 am: 29.03.2022 13:22 »
Danke für die ausführliche Schilderung.

Also lässt sich im Prinzip kurz sagen, dass wenn der Staat vorsätzlich gegen die Verfassung verstößt uns nichts anderes als die BILD-Zeitung übrig bleibt oder verstehe ich das falsch?

xap

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« Antwort #956 am: 29.03.2022 13:32 »
Willkommen in der Realität. Evtl erklärt das die Arbeitseinstellung einiger, denen man ja ganz offensichtlich gar keinen Vorwurf machen kann. Dann heißt es wohl zukünftig 20% mehr Kaffeepausen einzulegen, um dem Ruf der Statusgruppen in der Öffentlichkeit gerecht zu werden.

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« Antwort #957 am: 29.03.2022 13:44 »
Danke für die ausführliche Schilderung.

Also lässt sich im Prinzip kurz sagen, dass wenn der Staat vorsätzlich gegen die Verfassung verstößt uns nichts anderes als die BILD-Zeitung übrig bleibt oder verstehe ich das falsch?

Nein! Falsch verstanden. Triggert eure Bundestagsabgeordneten, Schreibt die zuständigen Ausschüsse im Bundestag an, die zuständigen Abreitgruppen in den Parteien, usw. Die Medienöffentlichkeit wird der gemeine Beamte in der deutschen von Neid zerfressenen Gesellschaft nicht für sich gewinnen können.
Daneben verstößt hier nicht der Staat vorsätzlich gegen die Verfassung, sondern der Bund bzw. die Bundesregierung. Kleiner aber feiner Unterschied...  ;)

Willkommen in der Realität. Evtl erklärt das die Arbeitseinstellung einiger, denen man ja ganz offensichtlich gar keinen Vorwurf machen kann. Dann heißt es wohl zukünftig 20% mehr Kaffeepausen einzulegen, um dem Ruf der Statusgruppen in der Öffentlichkeit gerecht zu werden.

Ich kenne aus eigenen Erleben niemanden, der im Bereich des Dienstrechts im BMI tätig ist, der eine schlechte Arbeitseinstellung bzw. einen zu gering ausgeprägten Arbeitsethos hat. Aber vielleicht weißt du da mehr als ich.

xyz123

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« Antwort #958 am: 29.03.2022 13:48 »
Aber die Abgeordneten interessiert das doch nicht. Das haben die doch mehr als genug bewiesen.

Vielleicht bringt ein Zeitungsartikel doch mehr.

Am besten direkt neben diesem von heute:



MITTEN IN DER KRISE-

Rund 300 Euro mehr für Scholz und Co.

29.03.2022 - 10:29 Uhr
Das Ampel-Kabinett gönnt sich einen Lohnaufschlag von rund 300 Euro im Monat – ausgerechnet in der Krise!

Kimonbo

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« Antwort #959 am: 29.03.2022 14:08 »
Nochmal. Nicht nur die Bild-Zeitung hat Macht. Auch wir Beamte. Krank melden und sich gemütlich auf die laufenden Bezüge verlassen können ist ein herrliches Gefühl. Und ganz ehrlich, mit 4000€ netto als gD Single Steuerklasse 1 kann man recht gut lebe. Der hD noch besser.
Und solange Hartz4 nicht komplett zugunsten EINES Grundeinkommens für ALLE abgeschafft wird, wird es diese Diskussionen immer weiter geben, Amen.