Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1958461 times)

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1050 am: 12.04.2022 13:05 »
Gott sei Dank sind sie das, weil die dann für uns Beamte herhalten müssen wenn es um Erhöhungen geht.
Müllabfuhr, Krankenschwestern im öffentlichen Dienst auch. Wird ja immer alles auf die Beamten übertragen was im tvöd beschlossen wird. Gott sein gedankt

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1051 am: 12.04.2022 13:09 »
Für 1,4% bzw. 1,8% muss man schon sehr dankbar sein.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1052 am: 12.04.2022 15:07 »
Hätte ich keinen Spaß an meiner Tätigkeit hätte ich längst innerlich gekündigt bei dem Umgang des Bundes mit seinen Beamten.

Das System scheint ja so gewollt. Junge leistungsstarke Leute demotivieren und wenn sie null Bock mehr haben und keine Leistung mehr bringen werden sie dann befördert weil sie sich lange genug den Arsch plattgesessen haben nur um dann bei Erreichen des Endamtes komplett den Dienst einzustellen. Soviel zu nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Und bezahlt wird künftig ausschließlich nach "amtsfremden" Erwägungen wie Kassenlage, Kinderzahl oder Arbeits-/Wohnort.

Glaube es war eine Woche Ruhe weil inhaltlich alles gesagt ist. Ganz unabhängig davon ob man glaubt mit der REZ Flickschusterei durch die Tür zu kommen dauert es einfach viel zu lange. Man darf ja nicht vergessen dass das BMI nicht mehr leugnet dass Handlungsbedarf besteht (Rundschreiben zum Umgang mit erhobenen Widersprüchen).

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1053 am: 12.04.2022 16:48 »
...Polizisten sind- weil hoheitliches Handeln - immer Beamte

Ich erlaube mir, auch hier auf Berlin zu verweisen, hier gibt es ein stattliches Heer an Polizeiangestellten, offiziell natürlich nur im polizeilichen Objektschutz und der Verkehrsüberwachung eingesetzt, faktisch dank gleicher Uniform nur an den Sternchen zu unterscheiden :-)

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1054 am: 12.04.2022 17:40 »
Gibt es nicht wieder irgendwelche Insider-Infos von hier anwesenden Kollegen wie der aktuelle Sachstand aussieht?

Amtsschimmel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1055 am: 12.04.2022 20:59 »
...Polizisten sind- weil hoheitliches Handeln - immer Beamte

Ich erlaube mir, auch hier auf Berlin zu verweisen, hier gibt es ein stattliches Heer an Polizeiangestellten, offiziell natürlich nur im polizeilichen Objektschutz und der Verkehrsüberwachung eingesetzt, faktisch dank gleicher Uniform nur an den Sternchen zu unterscheiden :-)

Polizisten sind das trotzdem nicht.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1056 am: 12.04.2022 21:11 »
Es sind Polizeiangestellte, keine Polizeibeamten. So einfach ist das. Und Sterne haben sie nicht, sondern Streifen auf den Schulterstücken. Wir kommen allerdings vom Thema ab.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1057 am: 13.04.2022 08:40 »
Das Land NRW ist nun Vorreiter mit den beschlossenen Änderungen.

https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/besoldungspaket-beschlossen/

Wahnsinn, das BMI "versagt" hier komplett. In allen Besoldungsstufen verdienen die Beamtinnen und Beamten mehrere Hundert Euro mehr als beim Bund! Das muss man sich mal auf der "Zunge zergehen" lassen.

Danke Nancy Faeser, Du bist sowas von kompentent!

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1058 am: 13.04.2022 09:00 »
Das Land NRW ist nun Vorreiter mit den beschlossenen Änderungen.

https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/besoldungspaket-beschlossen/

Wahnsinn, das BMI "versagt" hier komplett. In allen Besoldungsstufen verdienen die Beamtinnen und Beamten mehrere Hundert Euro mehr als beim Bund! Das muss man sich mal auf der "Zunge zergehen" lassen.

Danke Nancy Faeser, Du bist sowas von kompentent!
Wer sagt dir, dass diese Art der Gestaltung den Kriterien des BVerG entspricht? Ich persönlich wäre mir da nicht so sicher. Anstatt nur aufs Geld zu schauen, ist es meiner Meinung nach wichtiger, dass es verfassungskonform umgesetzt wird.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1059 am: 13.04.2022 09:19 »
Das Land NRW ist nun Vorreiter mit den beschlossenen Änderungen.

https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/besoldungspaket-beschlossen/

Wahnsinn, das BMI "versagt" hier komplett. In allen Besoldungsstufen verdienen die Beamtinnen und Beamten mehrere Hundert Euro mehr als beim Bund! Das muss man sich mal auf der "Zunge zergehen" lassen.

Danke Nancy Faeser, Du bist sowas von kompentent!
Wer sagt dir, dass diese Art der Gestaltung den Kriterien des BVerG entspricht? Ich persönlich wäre mir da nicht so sicher. Anstatt nur aufs Geld zu schauen, ist es meiner Meinung nach wichtiger, dass es verfassungskonform umgesetzt wird.

Als ob der Bund sich jetzt extra so viel Zeit nimmt nur um die Ausgestaltung des Entwurfes ja verfassungskonform zu machen  :D wer’s glaubt.
Für das hatte man jetzt mittlerweile fast 2 Jahre Zeit, es wird mittlerweile echt unverschämt seitens des BMI.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1060 am: 13.04.2022 09:22 »
Wer sagt dir, dass diese Art der Gestaltung den Kriterien des BVerG entspricht? Ich persönlich wäre mir da nicht so sicher. Anstatt nur aufs Geld zu schauen, ist es meiner Meinung nach wichtiger, dass es verfassungskonform umgesetzt wird.

Mit Ihrer Vermutung, das der Entwurf aus NRW das Papier nicht wert ist haben Sie recht.
Da aber auch der Bund mit ziemlicher Sicherheit kein auch nur ansatzweiße  Verfassungskonformes Besoldungsgesetz vorlegen wird,  wäre es für einzelne definitiv besser wenn der Bund erstmal irgendwas ändert und somit zumindest etwas Geld bei den Beamten reinkommt.

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1061 am: 13.04.2022 09:31 »
Als ob der Bund sich jetzt extra so viel Zeit nimmt nur um die Ausgestaltung des Entwurfes ja verfassungskonform zu machen  :D wer’s glaubt.
Für das hatte man jetzt mittlerweile fast 2 Jahre Zeit, es wird mittlerweile echt unverschämt seitens des BMI.
Da brauchen wir uns keine Illusion mnachen, dass der Entwurf vom Bund den Vorgaben des BVerfG entsprechen wird. Da wird genauso getrickst und gemauschelt werden, nur um Haushaltsmittel zu sparen.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1062 am: 13.04.2022 09:36 »
Darum gehts doch, es geht Monat für Monat ins Land, die Leute benötigen ja das Geld, so ist es auch nicht, es steigt ja für die Beamten auch alles. Wir haben jetzt bald Mai 2022. Das sitzt im BMI doch nicht ein Beamter, der das bearbeitet, sondern es beschäftigen sich mehrere Referate mit dem Thema, es muss doch mal möglich sein, einen Entwurf ins Kabinett zu bringen!

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1063 am: 13.04.2022 10:11 »
Darum gehts doch, es geht Monat für Monat ins Land, die Leute benötigen ja das Geld, so ist es auch nicht, es steigt ja für die Beamten auch alles. Wir haben jetzt bald Mai 2022. Das sitzt im BMI doch nicht ein Beamter, der das bearbeitet, sondern es beschäftigen sich mehrere Referate mit dem Thema, es muss doch mal möglich sein, einen Entwurf ins Kabinett zu bringen!

Woher denn plötzlich der Populismus? Noch vor einigen Seiten hast du den Eindruck erweckt im BMI zu arbeiten und laut Flurfunk sei der Fahrplan "die Beschlüsse umzusetzen und das BVerfG zu befriedrigen".

Jetzt ist es die Innenministerin also schuld?  ;D Herrlich.

Gesetzentwürfe folgen politischen Zielvorgaben. Und mit der Zielvorgabe, dass es nichts kosten darf, ist kein verfassungskonformes Gesetz möglich. Ende. Wenn ich mal wirklich vor mich hin phantasieren darf: Eine verfassungskonforme Besoldung (ohne Prozeduralisierungsanforderungen) ist auch durch politisches Handeln in anderen Bereichen herzustellen. Aber wer glaubt schon an sinkende Mieten, Energiekosten, Grundstückspreise...

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1064 am: 13.04.2022 11:24 »
Das Land NRW ist nun Vorreiter mit den beschlossenen Änderungen.

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Wahnsinn, das BMI "versagt" hier komplett. In allen Besoldungsstufen verdienen die Beamtinnen und Beamten mehrere Hundert Euro mehr als beim Bund! Das muss man sich mal auf der "Zunge zergehen" lassen.

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