Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1954137 times)

Der Obelix

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 303
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1350 am: 05.07.2022 13:42 »
Meine Antwort wäre:

Sehr geehrte Damen und Herren,

erstaunt habe ich zur Kenntnis genommen, dass die Umsetzung des nunmehr mehrere Jahre alten Urteils des Bundesverfassungsgerichts bei einer obersten Bundesbehörde derart lange dauert. Einige große Bundesländer haben eine Umsetzung bereits geschafft, insofern ist unerklärlich, wieso dort Kenntnisse vorliegen können, die das BMI nicht hat.

Auch wie ein ausgereifter Lösungsansatz aussieht, kann ich mir sehr gut vorstellen: schnelle und konsequente Umsetzung des Urteils. Nicht mehr und nicht weniger.

Die Kaugummitaktik des BMI erkenne ich daher als das an, was sie ist: Man versucht so viele Einsparmöglichkeiten zu finden, um den Beschluss des BVerfG mit so wenig wie möglich Mitteln umzusetzen. Ein Ziel wird in gutbekannten Kreises auch sicherlich gelautet haben: Können wir nicht sogar mit dem Umsetzung etwas einsparen und uns dann wie die Helden von Bern 1954 feiern lassen?

xyz123

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 240
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1351 am: 05.07.2022 13:56 »
Wie sieh es bei euch aus? Ich sehe uns hier im Juli 2024 immer noch ohne Fortschritt. Oder hat mal jemand was gehört?

Hallo,
ich habe eine wenig aussagekräftige Antwort des Innenministerium auf eine E-Mail im Mai erhalten.
Sieht also scheinbar leider nicht so aus, als würde da schon etwas in den Startlöchern stehen.
Dennoch ist es mir wichtig gewesen, dass in der Antwort Bezug zur Wahrung der Rechtsansprüche genommen wurde.
Nachfolgend die E-Mail:
---   ---
Sehr geehrter Herr ....,

ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens an das Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Die Umsetzung der Beschlüsse des BVerfG von Mai 2020 zur amtsangemessenen Besoldung auf Bundesebene im Rahmen einer Anpassung des Bundesbesoldungsgesetzes ist komplex, denn es gilt, verschiedene dienstrechtliche Bausteine beim Lösungsansatz zu berücksichtigen, um unterschiedlichen politischen Gesichtspunkten Rechnung zu tragen.

Vor diesem Hintergrund haben Sie sicher Verständnis, dass eine zielorientierte und sachgerechte Lösung der Maßstab sein muss, zu dem sich die Bundesinnenministerin im Januar dieses Jahres auf der Jahrestagung des „dbb beamtenbund und tarifunion“ bekannt hat. Es ist sichergestellt, dass keinem Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes ab dem 1. Januar 2021 ein Verlust von Rechtsansprüchen droht.
Wenn ein ausgereifter Lösungsansatz vorliegt, wird es zügig zu einer Umsetzung kommen.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

---   ---

Gruß
Bröder

Vielen Dank für das Einstellen der Antwort.

Wo würde man den Betrag für mindestens 2 Jahre Nachzahlung herzaubern? Kennt sich ja jemand genauer aus?

xyz123

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 240
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1352 am: 05.07.2022 14:00 »
Wenn der Chef euch mal wieder nervt, solltet ihr die Mega-Argumente des BMI immer griffbereit haben:

- Die Umsetzung ist komplex ...

- Vor diesem Hintergrund haben Sie sicher Verständnis, dass eine zielorientierte und sachgerechte Lösung der Maßstab sein muss ...

- Wenn ein ausgereifter Lösungsansatz vorliegt, wird es zügig zu einer Umsetzung kommen.

Treudiener

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 36
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1353 am: 05.07.2022 14:10 »

.... Es ist sichergestellt, dass keinem Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes ab dem 1. Januar 2021 ein Verlust von Rechtsansprüchen droht.
Wenn ein ausgereifter Lösungsansatz vorliegt, wird es zügig zu einer Umsetzung kommen.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

---   ---

Gruß
Bröder



Hab ich da was falsch verstanden? Der Verzicht auf Widersprüche galt doch nur für 2021 - oder?

m3mn0ch

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 60
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1354 am: 05.07.2022 14:16 »

Hab ich da was falsch verstanden? Der Verzicht auf Widersprüche galt doch nur für 2021 - oder?

Laut Rundschreiben (auszugsweise):

I. Widersprüche in Bezug auf die Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit drei oder mehr Kindern seit dem Jahr 2017
In Fortschreibung meines Rundschreibens vom 1. Februar 2018 (Bezug zu 1.) wird angesichts der ausstehenden Anpassung des Bundesbesoldungsgesetzes an die Maßstäbe des BVerfG auf die Erhebung der Einrede der Verjährung durch den Bund bei den im Jahr 2017 und zugleich für die Folgejahre bzw. in den Folgejahren erhobenen, derzeit ruhend gestellten Widersprüchen weiter-hin verzichtet. Ab dem Jahr 2021 wird zusätzlich auf das Erfordernis der haushaltsjahrnahen Geltendmachung von Ansprüchen verzichtet. Widersprüche von Beamtinnen und Beamten mit drei oder mehr Kindern gegen die Höhe der Besoldung sind also ab dem Jahr 2021 nicht mehr erforderlich.

II. Widersprüche in Bezug auf die Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation von Beamtinnen und Beamten, basierend auf dem Beschluss des BVerfG vom 4. Mai 2020 zum Az. 2 BvL 4/18
Angesichts der ausstehenden Anpassung des Bundesbesoldungsgesetzes an die Maßstäbe des BVerfG ab dem Jahr 2021 verzichtet der Bund gegenüber allen Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes auf das Erfordernis einer haushaltsjahrnahen Geltendmachung wie auch auf die Erhebung der Einrede der Verjährung ab diesem Jahr. Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung oder Versorgung sind also ab dem Jahr 2021 nicht mehr erforderlich


Es handelt sich aber nur um eine Empfehlung so zu verfahren  ;)

MasterOf

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 387
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1355 am: 05.07.2022 15:28 »
Wie sieh es bei euch aus? Ich sehe uns hier im Juli 2024 immer noch ohne Fortschritt. Oder hat mal jemand was gehört?

Hallo,
ich habe eine wenig aussagekräftige Antwort des Innenministerium auf eine E-Mail im Mai erhalten.
Sieht also scheinbar leider nicht so aus, als würde da schon etwas in den Startlöchern stehen.
Dennoch ist es mir wichtig gewesen, dass in der Antwort Bezug zur Wahrung der Rechtsansprüche genommen wurde.
Nachfolgend die E-Mail:
---   ---
Sehr geehrter Herr ....,

ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens an das Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Die Umsetzung der Beschlüsse des BVerfG von Mai 2020 zur amtsangemessenen Besoldung auf Bundesebene im Rahmen einer Anpassung des Bundesbesoldungsgesetzes ist komplex, denn es gilt, verschiedene dienstrechtliche Bausteine beim Lösungsansatz zu berücksichtigen, um unterschiedlichen politischen Gesichtspunkten Rechnung zu tragen.

Vor diesem Hintergrund haben Sie sicher Verständnis, dass eine zielorientierte und sachgerechte Lösung der Maßstab sein muss, zu dem sich die Bundesinnenministerin im Januar dieses Jahres auf der Jahrestagung des „dbb beamtenbund und tarifunion“ bekannt hat. Es ist sichergestellt, dass keinem Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes ab dem 1. Januar 2021 ein Verlust von Rechtsansprüchen droht.
Wenn ein ausgereifter Lösungsansatz vorliegt, wird es zügig zu einer Umsetzung kommen.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

---   ---

Gruß
Bröder

Das ist echt unglaublich.
Seit mehr als 2 Jahren geht das nun so dahin und keinen Mensch interessiert es.
Die Vorgängerregierung hatte sogar bereits Pläne, die in irgendwelchen Schubläden liegen aber es interessiert schlichtweg keinen in dieser Regierung.
Der „kleine“ Beamte ist doch total egal, Hauptsache die Diäten der Politiker werden regelmäßig erhöht.
Was sollen denn bitte „verschiedene politische Gesichtspunkte“ in diesem Antwortschreiben sein?!
Ist das eine nette Formulierung für „wir wollen dafür einfach kein Geld ausgeben“ oder „euch als Beamte geht es doch eh so gut“?
Insbesondere in der jetzigen Situation mit der steigenden Inflation merkt man es als Beamter im mittleren Dienst mit Kindern sehr stark im Geldbeutel, aber das interessiert dort scheinbar niemanden.


Treudiener

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 36
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1356 am: 05.07.2022 16:11 »
@m3mn0ch: Danke für die Klarstellung.

xyz123

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 240
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1357 am: 12.07.2022 07:22 »
Also wenn man sich in diesen Zeiten nochmal die Definition von Alimentation durchliest, sind die meisten Zahlen in dem Entwurf, der ja noch nicht vorliegt, sicherlich schon wieder Geschichte:

Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Unterhalt zu gewähren.

Der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Grundbedürfnisse der Lebenshaltung hinaus im Hinblick auf den allgemeinen Lebensstandard und die allgemeinen Verbrauchs- und Lebensgewohnheiten einen im Ergebnis amtsangemessen Lebenskomfort ermöglicht. Dabei ist die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung zu beachten.



Bundesdienstler

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1358 am: 12.07.2022 11:25 »
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es der Öffentlichkeit nur schwer zu vermitteln, dass die Beamten - aus welchem Grund auch immer - einen größeren Gehaltszuwachs erhalten. Dies ist halt die Denke der Politik, Urteil des BVerfG hin oder her. Deshalb wird hier immer weiter verzögert. Man möchte sich halt die negative Presse ersparen.

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,308
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1359 am: 12.07.2022 11:56 »
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist Es ist der Öffentlichkeit nur schwer zu vermitteln, dass die Beamten - aus welchem Grund auch immer - einen größeren Gehaltszuwachs erhalten. Dies ist halt die Denke der Politik, Urteil des BVerfG hin oder her. Deshalb wird hier immer weiter verzögert. Man möchte sich halt die negative Presse ersparen.

Ich hab das mal korrigiert...

xyz123

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 240
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1360 am: 12.07.2022 13:36 »
Presse vor Grundgesetz ... läuft bei uns :)

xyz123

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 240
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1361 am: 12.07.2022 13:38 »
Meint ihr wirklich, dass das nur wegen der Presse verzögert wird?

Klar wird das einmal unangenehm, aber die Hochzeit von Lindner haben in 4 Wochen auch alle vergessen ...

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,308
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1362 am: 12.07.2022 13:47 »
Klar wird das einmal unangenehm, aber die Hochzeit von Lindner haben in 4 Wochen auch alle vergessen ...

Das interssiert doch heute schon keinen mehr ;D

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,098
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1363 am: 12.07.2022 14:21 »
Das ist einfach eine Frage der Priorität. Und das Thema hat ganz offensichtlich keine, bzw. keine besonders hohe. Presse ist unbeachtlich.

Kimonbo

  • Gast
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1364 am: 13.07.2022 06:34 »
Hahaa oder das die Herren Politiker die Provision für die Masken Deals behalten dürfen wird auch schon bald vergessen sein - ärgert euch nicht sondern genießt das süße Leben als Bundesbeamter wo immer es bur geht.
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/masken-deals-alfred-sauter-und-georg-nuesslein-duerfen-millionenprovision-behalten-a-39633d22-2807-479f-913e-e1aada76da4a-amp