Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2038295 times)


Pensionär

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2266 am: 21.11.2022 15:57 »
Sparen wir uns die Anfragen, es wird dauern......

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2267 am: 21.11.2022 16:03 »
Sparen wir uns die Anfragen, es wird dauern......

Nein, ohne „öffentlichen“ Druck würde wahrscheinlich gar nicht passieren.
Mich wundert nach wie vor die Geduld der Spitzenverbände / Gewerkschaften, von diesen hört man gar nichts mehr.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2268 am: 21.11.2022 17:18 »
Sparen wir uns die Anfragen, es wird dauern......

Nein, ohne „öffentlichen“ Druck würde wahrscheinlich gar nicht passieren.
Mich wundert nach wie vor die Geduld der Spitzenverbände / Gewerkschaften, von diesen hört man gar nichts mehr.

Das hat mit Geduld nichts zu tun fürchte ich.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2269 am: 21.11.2022 21:33 »
Jedenfalls hat Baden Würtemberg bei den Kinderzuschlägen massiv zugelegt, was mir gefällt, dass das erste und zweite Kind auch erhöht werden, in den unteren Besoldungsgruppen sogar sehr üppig.

So erhält ein A 10 Beamter, verheiratet mit 3 Kindern bei der ersten Erfahrungsstufe einen Familienzuschlag von über 1.600,00 €, bei letzten Erfahrungsstufe sind das immer noch knapp 1.400,00 €.
Beim Bund bekommt man bei der gleichen Konstellation 826,00 €. Also 600 - 800,00 € pro Monat mehr in BW gegenüber der Bundesbesoldung - Wahnsinn!

Hier die Quelle!

https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/bw/bw-g-2022-540.pdf


Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2270 am: 21.11.2022 21:36 »
Und dann gibt es in BW noch eine Strukturzulage von über 100,00 €.
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen, der A 10 Beamte in BW verdient im Monat 900,00 € mehr als der Bundesbeamte.
Das müssen doch die Gewerkschaftsfunktionäre doch mal mitkriegen!

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2271 am: 21.11.2022 22:08 »
Immerhin hat StS Krösser vergangene Woche aktiv die Arbeit aufgenommen und lernt nun seine Ressortchefs kennen. In diesem Zuge wurde im BMI umorganisiert, er hat jetzt *hust* "nur noch" M(Migration), V (Verfassungsrecht) und D (Öffentlicher Dienst)

Aufgrund der von ihm in Hamburg an den Tag gelegten Arbeitsweise steht zu vermuten, dass bis zum Abschluss der Tarifverhandlungen im März 2023 kein substantieller Reformvorschlag mehr außerhalb der Ressortabstimmung vorgelegt wird, da dieser zu weiteren Lohnforderungen der Gewerkschaften für die Tarifbeschäftigten führen würde.

Ich denke, BFM wird den Tarifabschluss und seine Übertragung berechnen und anschließend an BMI rückkoppeln, was finanziell gerade noch so drin ist für das BVerfG Urteil.

Je nachdem ob dieses in diesem Jahr noch signifikante Entscheidungen trifft und vor allem im Volltext veröffentlicht, kann das am Ende mehr oder weniger sein.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2272 am: 21.11.2022 22:53 »
Danke für die Info.

Edit, vllt sollte man erst die Besoldung regeln und dann mal schauen was für den Tarifabschluss noch übrig ist.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2273 am: 22.11.2022 06:06 »
...vllt sollte man erst die Besoldung regeln und dann mal schauen was für den Tarifabschluss noch übrig ist.

Ganz genau. Ich fand es schon unredlich, die Themen Wiederherstellung einer verfassungskonformen Alimentation und die Tarifverhandlungen absichtlich durch Aussitzen zu vermengen. Und jetzt passiert das Eine auch noch vor dem Anderen. Lächerlich.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2274 am: 22.11.2022 07:55 »
Erbärmlich. Da kann man ja entsprechenden Beamten nur raten in den Landesdienst zu wechseln. Das macht natürlich nicht überall Sinn. Aber in einigen BL mittlerweile durchaus. Ein Ende der Hängepartie ist nicht absehbar und womöglich muss man sich sogar auf ein nördliches Modell einstellen.

Beamtenmichel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2275 am: 22.11.2022 08:20 »
Erbärmlich. Da kann man ja entsprechenden Beamten nur raten in den Landesdienst zu wechseln. Das macht natürlich nicht überall Sinn. Aber in einigen BL mittlerweile durchaus. Ein Ende der Hängepartie ist nicht absehbar und womöglich muss man sich sogar auf ein nördliches Modell einstellen.

In welchen Bundesländern siehst du persönlich aktuell die beste Entwicklung(-smöglichkeiten) im als Beamter im gehobenen nichttechnischen Dienst?

Ist das überhaupt so einfach vom Bund ins Land zu wechseln? (Stichwort: Verwendungsaufbau, Pensionsrückstellungen usw.) Hast du persönliche Erfahrungen?

Ich blicke insbesondere bei den ganzen Zuschlagsorgien nicht mehr durch. Gibt es eigentlich auch BL in denen der Kinderzuschlag bereits ab Kind 1 erhöht wurde? Nach meinem Wissen nicht.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2276 am: 22.11.2022 08:32 »
Ich blicke insbesondere bei den ganzen Zuschlagsorgien nicht mehr durch. Gibt es eigentlich auch BL in denen der Kinderzuschlag bereits ab Kind 1 erhöht wurde? Nach meinem Wissen nicht.

In Hessen wird ab März 2023 (glaube ich) der Kinderzuschlag auch bei Kind 1 und 2 jeweils um 100 Euro angehoben. Zusätzlich zu einer Anhebung der Grundgehaltssätze.

dortu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2277 am: 22.11.2022 08:36 »
In Brandenburg wird ab dem 01.12.22 der Kinderzuschlag ab dem 1. Kind erhöht. Fürs erste und zweite Kind jeweils um 125 Euro auf 292,36 Euro, für das dritte um 324 Euro auf 706,96 Euro. Dafür gibt es aber schon viele Jahre keinen Verheiratetenzuschlag mehr.
Meiner Erinnerung nach wurden auch in Thüringen und Sachsen-Anhalt die Kinderzuschläge ähnlich wie in Brandenburg ab dem 1. Kind erhöht.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2278 am: 22.11.2022 08:41 »
Die Empfehlung basierte jetzt letztlich auf den eklatanten Diskrepanzen in der Besoldungshöhe des Bundes ggü einigen Bundesländern, die teilweise Lösungen in ihren Besoldungsgesetzgebungen umgesetzt haben. Konkrete Hinweise zum Wechsel in einen bestimmten Landesdienst oder zu den Entwicklungsmöglichkeiten kann ich nicht geben, da ich die 16 Gesetze zur Erlangung der Laufbahnbefähigung nicht kenne und auch sonst nicht weiß wie das auf Landesebene abläuft. In einigen Ländern sind die Voraussetzungen aber ähnlich wie beim Bund und ein Wechsel ist grundsätzlich möglich.

In einigen Ländern (Thüringen, NRW, Hessen fallen mir spontan ein) ist auch der Familienzuschlag schon ab dem 1. Kind erhöht worden. Letztendlich kommt das natürlich nur für diejenigen in Frage, die irgendwo dort auch wohnhaft sind. Allein in Thüringen hat man im gleichen Amt schnell mal 3k bis 4k/anno brutto mehr heraus, so z. Bsp. in A10 / A11.

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2279 am: 22.11.2022 09:28 »
Das gilt aber auch nur für Beamte mit mehr als drei Kindern und für einen begrenzten Zeitraum.
Wieso also auf die höhere Pension und grundsätzlich höhere Besoldung verzichten?

Vielmehr ist eine verfassungsmäßige Besoldung für Bund UND Länder sicherzustellen. Aber der Verweis, dass man am besten in die Länder wechselt, weil es da einem soooo viel besser geht....Ufff.