Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2057815 times)

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2640 am: 05.12.2022 18:04 »
Soviel Recherche hätte ich nen Blöd Reporter gar nicht zugetraut. Ist zwar immer noch nicht korrekt, weil der Gesetzgeber nicht an die Grundbesoldung geht, um die amtsangemessene Allimentation zu erfüllen, aber bis hierher nicht schlecht. Nur was mich schockiert ist, das wir in dieser Republik mittlerweile Leuten die Vollzeit der allgemeinheit Dienen und für das Grundgesetz und unseren Staat einstehen (41 h die Woche) ein Lebensstandart 15 % über dem Neiden, was jemand hat, welcher gar nicht ( aus welchen Gründen auch immer) arbeiten geht.

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2641 am: 05.12.2022 19:32 »
Entscheidend ist ohnehin nur, WAS das BMI macht und WANN.

andreb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2642 am: 05.12.2022 19:42 »
Vor Weihnachten sicher gar nichts mehr..
Dann kommen erstmal die Tarifverhandlungen mit einem Ergebnis nicht vor April. Dann hat wohl noch der Hamster der Ministerin Geburtstag .. etc.pp.
Dieses Thema ist auf der politischen Agenda ganz weit unten angesiedelt und das wird sich auch bis auf Weiteres nicht ändern.

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2643 am: 05.12.2022 20:47 »
Vor Weihnachten sicher gar nichts mehr..
Dann kommen erstmal die Tarifverhandlungen mit einem Ergebnis nicht vor April. Dann hat wohl noch der Hamster der Ministerin Geburtstag .. etc.pp.
Dieses Thema ist auf der politischen Agenda ganz weit unten angesiedelt und das wird sich auch bis auf Weiteres nicht ändern.

Rechnest Du nicht mit einem Weihnachtsgeschenk des BMI? ;-)

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2644 am: 05.12.2022 20:51 »
Rechnest Du nicht mit einem Weihnachtsgeschenk des BMI? ;-)

Ich hab den Widerspruch für 2023 schon fertig.  ;)

Beamtenmichel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2645 am: 05.12.2022 21:04 »
Wir müssen trotzdem weiter positiv bleiben! Ich denke schon dass es mindestens 5% in 2023 und 4% in 2024 werden. Wären 9% für 24 Monate. Das sind ca  40%!! Von dem was gefordert wird. Das wird schon. Andernfalls würde sich Verdi komplett lächerlich machen.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2646 am: 05.12.2022 21:59 »
Das wäre für dich positiv? Satire, oder?

Frankeee2022

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2647 am: 05.12.2022 22:51 »
Vor Weihnachten sicher gar nichts mehr..
Dann kommen erstmal die Tarifverhandlungen mit einem Ergebnis nicht vor April. Dann hat wohl noch der Hamster der Ministerin Geburtstag .. etc.pp.
Dieses Thema ist auf der politischen Agenda ganz weit unten angesiedelt und das wird sich auch bis auf Weiteres nicht ändern.

Und genau deswegen: Widerspruch verfassen und Untätigkeitsklagen einreichen.

Düssel13

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2648 am: 05.12.2022 23:20 »
Guten Abend in die Runde

Kann mir einer sagen ob schon eine Gewerkschaft gegen den regionalen Ergänzungszuschlag klagt oder ob es diesbezüglich ein Widerspruch Schreiben gibt? Mir geht es darum, dass nachweislich die Mieten in den Städten für Singles stärker steigen als für Paare. Nun würde ich gerne weiterhin in Düsseldorf arbeiten, doch es neben der Mehrarbeit kommen auch Mehrkosten auf uns zu.

Würde mich über eine Antwort freuen.

Beamtenmichel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2649 am: 05.12.2022 23:24 »
Das wäre für dich positiv? Satire, oder?

Man kann sich auch alles schön reden oder? :o ;)

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2650 am: 06.12.2022 06:49 »
Kann mir einer sagen ob schon eine Gewerkschaft gegen den regionalen Ergänzungszuschlag klagt oder ob es diesbezüglich ein Widerspruch Schreiben gibt? Mir geht es darum, dass nachweislich die Mieten in den Städten für Singles stärker steigen als für Paare. Nun würde ich gerne weiterhin in Düsseldorf arbeiten, doch es neben der Mehrarbeit kommen auch Mehrkosten auf uns zu.

Dass die Lebenshaltungskosten für allein Lebende stärker steigen ist ein sehr wichtiger Aspekt. Ich denke auch, dass das Bundesverfassungsgericht dies bei seiner Rechtsprechung berücksichtigt. Nicht umsonst ist die Besoldung primär nach dem Amt zu bemessen, nicht nach dem Familienstand. Jegliche Zuschläge müssen Detailregelungen bleiben.

Zu deiner Frage. Es ist nach meinem Kenntnisstand nicht klar, mit welcher Lösung das BMI aus der Deckung kommen wird. Laut Berichterstattung der GdP soll das Kind ja jetzt alimentativer Ergänzungszuschlag heißen, an die Mietenstufe gekoppelt sein und mit der Besoldungsgruppe nach oben hin abschmelzen.

Bisher scheinen gegen die Bundesbesoldung keine Klagen zu laufen. Wenn, dann sollte auch stets die gesamte Ausgestaltung der Besoldung angegriffen werden. Ohne Anhebung des Grundgehaltes ist nach Mehrheitsmeinung im rechtswissenschaftlichen Diskurs keine verfassungskonforme Besoldung zu erzielen.

Also ist dir wie allen Bundesbeamten ans Herz zu legen Widerspruch einzulegen. Macht euch alle nicht so viele Gedanken über die Formulierung des Widerspruchs. Es muss nur erkennbar sein, dass man aufgrund der Rechtsprechung des BVerfG die Besoldung für verfassungswidrig ausgestaltet hält. Die Mitarbeiter in den Bezügestellen haben ihre Anweisungen...

2020 wurde mein präzise formulierter Widerspruch mit hanebüchener Begründung abgelehnt, seit 2021 dann bei gleichem Inhalt und gleicher Rechtslage ruhend gestellt. Da gab es halt das BMI-Rundschreiben schon.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2651 am: 06.12.2022 06:55 »
Ich halte mich immer an den Olaf, der doch so klar und deutlich beim Gewerkschaftstag gesprochen hat.

Und nochmal zu den Beamten ohne Kinder, Ihr solltet auch mal den "Gürtel enger schnallen", den familienreichen Familien mal was gönnen und nicht neidisch sein. Wenn Ihr zu wenig Besoldung habt, müsst Ihr einen Aufstieg machen oder Aldi auspacken gehen oder nachts an der "Tanke" arbeiten.

Immer schön daran denken: "Von rumsitzen und von nichts kommt nichts!

Bastel

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Aldi
« Antwort #2652 am: 06.12.2022 07:22 »
2023: Der Oberinspektor sitzt Samstags an der Kasse bei Aldi um seinen beiden Kindern ein Leben über Harz4 Niveau ermöglichen zu können.

Den vom AG auf die Produkte gewährte Rabatt wird dann bestimmt noch bei der Berechnung der amtsangemessenen Alimentation berücksichtigt ;D

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2653 am: 06.12.2022 07:42 »
Spaß bei Seite.

Ich kenne einen A 7 Beamten, der ist bei Aldi stellvertretender Filialleiter auf 15 Stunden Basis, arbeitet normal 40 Stunden. Und der so gut, dass er bei Aldi gleich Führungskraft geworden ist.

Ich finde das wirklich schlimm!

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2654 am: 06.12.2022 07:47 »

Und nochmal zu den Beamten ohne Kinder, Ihr solltet auch mal den "Gürtel enger schnallen", den familienreichen Familien mal was gönnen und nicht neidisch sein. Wenn Ihr zu wenig Besoldung habt, müsst Ihr einen Aufstieg machen oder Aldi auspacken gehen oder nachts an der "Tanke" arbeiten.

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