Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2049780 times)

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2655 am: 06.12.2022 08:06 »

Und nochmal zu den Beamten ohne Kinder, Ihr solltet auch mal den "Gürtel enger schnallen", den familienreichen Familien mal was gönnen und nicht neidisch sein. Wenn Ihr zu wenig Besoldung habt, müsst Ihr einen Aufstieg machen oder Aldi auspacken gehen oder nachts an der "Tanke" arbeiten.

Immer schön daran denken: "Von rumsitzen und von nichts kommt nichts!

Volle Zustimmung!

An alle Singles: Wenn ihr mal einen Monat eure Ausgaben gegen meine Ausgaben mit 2 Kindern tauschen wollt, dann meldet euch gerne. Da mache ich einen sehr guten Deal.


Du hast doch bestimmt auch eine Frau, die mindestens 20.000,00 € nach Hause bringt - wie in Bayern.

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2656 am: 06.12.2022 08:10 »
Spaß bei Seite.

Ich kenne einen A 7 Beamten, der ist bei Aldi stellvertretender Filialleiter auf 15 Stunden Basis, arbeitet normal 40 Stunden. Und der so gut, dass er bei Aldi gleich Führungskraft geworden ist.

Ich finde das wirklich schlimm!

Ohne weitere Hintergründe zu kennen finde ich das nicht schlimm. Wenn er z.B. ein teures Hobby hat und als Beamer bezahlte Überstunden nicht möglich sind, ist der Nebenjob sogar gut.
Und etwas weitergedacht - Aldi zahlt nicht schlecht und wenn er weiterhin so gut ist, dann siehts mal nach einem Karrierewechsel aus!

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2657 am: 06.12.2022 08:10 »
Die hat der Single Beamte in Form einer Freundin sicher auch :)

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2658 am: 06.12.2022 08:12 »
Spaß bei Seite.

Ich kenne einen A 7 Beamten, der ist bei Aldi stellvertretender Filialleiter auf 15 Stunden Basis, arbeitet normal 40 Stunden. Und der so gut, dass er bei Aldi gleich Führungskraft geworden ist.

Ich finde das wirklich schlimm!

Ohne weitere Hintergründe zu kennen finde ich das nicht schlimm. Wenn er z.B. ein teures Hobby hat und als Beamer bezahlte Überstunden nicht möglich sind, ist der Nebenjob sogar gut.
Und etwas weitergedacht - Aldi zahlt nicht schlecht und wenn er weiterhin so gut ist, dann siehts mal nach einem Karrierewechsel aus!

Karriere bei Aldi, kannst dir nicht ausdenken. So eine Empfehlung kann nur von jemandem kommen, der keinen Plan von den unseligen Arbeitsbedingungen im Handel hat.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2659 am: 06.12.2022 08:15 »

Und nochmal zu den Beamten ohne Kinder, Ihr solltet auch mal den "Gürtel enger schnallen", den familienreichen Familien mal was gönnen und nicht neidisch sein. Wenn Ihr zu wenig Besoldung habt, müsst Ihr einen Aufstieg machen oder Aldi auspacken gehen oder nachts an der "Tanke" arbeiten.

Immer schön daran denken: "Von rumsitzen und von nichts kommt nichts!

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An alle Singles: Wenn ihr mal einen Monat eure Ausgaben gegen meine Ausgaben mit 2 Kindern tauschen wollt, dann meldet euch gerne. Da mache ich einen sehr guten Deal.


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leider nicht,  nur 500 Euro Elterngeld im Monat :)

Aber wie oben geschrieben. Die wenigstens "Singles" wohnen auch noch alleine. Teilt man sich also die Miete ist man i.d.R. wesentlich besser gestellt, als eine Familie mit Kindern.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2660 am: 06.12.2022 08:42 »

Und nochmal zu den Beamten ohne Kinder, Ihr solltet auch mal den "Gürtel enger schnallen", den familienreichen Familien mal was gönnen und nicht neidisch sein. Wenn Ihr zu wenig Besoldung habt, müsst Ihr einen Aufstieg machen oder Aldi auspacken gehen oder nachts an der "Tanke" arbeiten.

Immer schön daran denken: "Von rumsitzen und von nichts kommt nichts!

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An alle Singles: Wenn ihr mal einen Monat eure Ausgaben gegen meine Ausgaben mit 2 Kindern tauschen wollt, dann meldet euch gerne. Da mache ich einen sehr guten Deal.


Du hast doch bestimmt auch eine Frau, die mindestens 20.000,00 € nach Hause bringt - wie in Bayern.

leider nicht,  nur 500 Euro Elterngeld im Monat :)

Aber wie oben geschrieben. Die wenigstens "Singles" wohnen auch noch alleine. Teilt man sich also die Miete ist man i.d.R. wesentlich besser gestellt, als eine Familie mit Kindern.

Dann mach ihr mal klar, das sie künftig 20k im Jahr beischaffen muss. Kann ja nicht sein, dass du ansonsten unteralimentiert bist. Vielleicht sollte künftig der Dienstherr den Partner aussuchen. Ehe und Kinder werden zustimmungspflichtig und werden nur bei genug Partnereinkommen gewährt.

xap

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« Antwort #2661 am: 06.12.2022 08:49 »
Made my day.  ;D

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« Antwort #2662 am: 06.12.2022 08:54 »
Dann mach ihr mal klar, das sie künftig 20k im Jahr beischaffen muss. Kann ja nicht sein, dass du ansonsten unteralimentiert bist. Vielleicht sollte künftig der Dienstherr den Partner aussuchen. Ehe und Kinder werden zustimmungspflichtig und werden nur bei genug Partnereinkommen gewährt.

Augen auf bei der Partnerwahl, gilt nicht nur für Beamte ;)

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2663 am: 06.12.2022 09:22 »

Und nochmal zu den Beamten ohne Kinder, Ihr solltet auch mal den "Gürtel enger schnallen", den familienreichen Familien mal was gönnen und nicht neidisch sein. Wenn Ihr zu wenig Besoldung habt, müsst Ihr einen Aufstieg machen oder Aldi auspacken gehen oder nachts an der "Tanke" arbeiten.

Immer schön daran denken: "Von rumsitzen und von nichts kommt nichts!

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Die Lebenshaltungskosten in Bayern sind aber größtenteils auch deutlich teurer als in anderen Region. Kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Meine Kaltmiete liegt hier bei 14 EUR/m2, vorher bei 7 EUR/m2 (RLP). Und das ist noch preiswert hier. Vielfach liegen die Kosten hier bei ca. 20 EUR/m2 kalt. Zudem fallen in Bayern kosten für die Kinderrbetreuung an. In RLP fallen die ab dem 2. Geburtstag des Kindes komplett weg. Für eine Krippenbetruung kann das schon mal 600 EUR moantlich ausmachen. In meinen Fall waren das Mehrkosten von ca. 1000 EUR monatlich bei gleichen Bezügen.

Ein weiteres halbes Gehalt bringt da nur unzureichend Kompensation.

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« Antwort #2664 am: 06.12.2022 09:29 »
Die Lebenshaltungskosten in Bayern sind aber größtenteils auch deutlich teurer als in anderen Region. Kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Meine Kaltmiete liegt hier bei 14 EUR/m2, vorher bei 7 EUR/m2 (RLP). Und das ist noch preiswert hier. Vielfach liegen die Kosten hier bei ca. 20 EUR/m2 kalt. Zudem fallen in Bayern kosten für die Kinderrbetreuung an. In RLP fallen die ab dem 2. Geburtstag des Kindes komplett weg. Für eine Krippenbetruung kann das schon mal 600 EUR moantlich ausmachen. In meinen Fall waren das Mehrkosten von ca. 1000 EUR monatlich bei gleichen Bezügen.

Ein weiteres halbes Gehalt bringt da nur unzureichend Kompensation.

Was hat die Wahl des Wohnortes mit der Besoldung zu tun?

BWBoy

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« Antwort #2665 am: 06.12.2022 09:47 »

Und nochmal zu den Beamten ohne Kinder, Ihr solltet auch mal den "Gürtel enger schnallen", den familienreichen Familien mal was gönnen und nicht neidisch sein. Wenn Ihr zu wenig Besoldung habt, müsst Ihr einen Aufstieg machen oder Aldi auspacken gehen oder nachts an der "Tanke" arbeiten.

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An alle Singles: Wenn ihr mal einen Monat eure Ausgaben gegen meine Ausgaben mit 2 Kindern tauschen wollt, dann meldet euch gerne. Da mache ich einen sehr guten Deal.

Tatsächlich stellt sich die Frage jedoch nicht, da die Grundbesoldung eigentlich so hoch sein muss, dass man damit seine Familie ernähren kann und der Familienzuschalg eigentlich als Ergänzung zu betrachten ist. Er soll nicht der Hauptbestandteil der Besoldung sein. Da gabs doch auch n Urteil zu wenn ich mich richtig erinnere.

Das Gegeneinander ausspielen von Familien mit Kindern und Singles ist eigentlich nicht zielführend, zumal die hohe Erhöhung der Familienzuschläge in einigen Ländern eigentlich nur gemacht wird um Kosten zu drücken, da man ansonsten die Grundbesoldung anheben müsste um das Urteil umzusetzen.

Auch der Bezug zu Singles hinkt, denn längst nicht jeder teilt sich die Miete mit einer zweiten Person. Die Statistik zeigt sogar, dass der Anteil der Alleinlebenden in der letzen Zeit stark gestiegen und steigt weiter.

Letztlich ist es egal welche Lösung der Besoldungsgeber am Ende wählt, es wird immer ein Gruppe geben, die im direkten Vergleich benachteiligt erscheint. Rein rechtlich scheint mir aber die Erhöhung der Grundbesoldung und gemäßigte Erhöhung der Familienzuschläge als einziges konform mit den Urteilen des BVerfG. Bin da aber kein Experte

PolareuD

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« Antwort #2666 am: 06.12.2022 09:50 »
Die Lebenshaltungskosten in Bayern sind aber größtenteils auch deutlich teurer als in anderen Region. Kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Meine Kaltmiete liegt hier bei 14 EUR/m2, vorher bei 7 EUR/m2 (RLP). Und das ist noch preiswert hier. Vielfach liegen die Kosten hier bei ca. 20 EUR/m2 kalt. Zudem fallen in Bayern kosten für die Kinderrbetreuung an. In RLP fallen die ab dem 2. Geburtstag des Kindes komplett weg. Für eine Krippenbetruung kann das schon mal 600 EUR moantlich ausmachen. In meinen Fall waren das Mehrkosten von ca. 1000 EUR monatlich bei gleichen Bezügen.

Ein weiteres halbes Gehalt bringt da nur unzureichend Kompensation.

Was hat die Wahl des Wohnortes mit der Besoldung zu tun?

Aktuell nichts! In der Zukunft hoffentlich schon mit der Einführung eines AEZ, REZ oder wie immer der Ortszuschlag genannt werden soll.

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« Antwort #2667 am: 06.12.2022 09:51 »
Die Lebenshaltungskosten in Bayern sind aber größtenteils auch deutlich teurer als in anderen Region. Kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Meine Kaltmiete liegt hier bei 14 EUR/m2, vorher bei 7 EUR/m2 (RLP). Und das ist noch preiswert hier. Vielfach liegen die Kosten hier bei ca. 20 EUR/m2 kalt. Zudem fallen in Bayern kosten für die Kinderrbetreuung an. In RLP fallen die ab dem 2. Geburtstag des Kindes komplett weg. Für eine Krippenbetruung kann das schon mal 600 EUR moantlich ausmachen. In meinen Fall waren das Mehrkosten von ca. 1000 EUR monatlich bei gleichen Bezügen.

Ein weiteres halbes Gehalt bringt da nur unzureichend Kompensation.

Was hat die Wahl des Wohnortes mit der Besoldung zu tun?

Aktuell nichts! In der Zukunft hoffentlich schon mit der Einführung eines AEZ, REZ oder wie immer der Ortszuschlag genannt werden soll.

Okay, danke für die Aufklärung. Hat dienstherrenseitig Sinn, um überhaupt Beamte in die teuren Regionen zu locken.

InVinoVeritas

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2668 am: 06.12.2022 10:50 »
Die Lebenshaltungskosten in Bayern sind aber größtenteils auch deutlich teurer als in anderen Region. Kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Meine Kaltmiete liegt hier bei 14 EUR/m2, vorher bei 7 EUR/m2 (RLP). Und das ist noch preiswert hier. Vielfach liegen die Kosten hier bei ca. 20 EUR/m2 kalt. Zudem fallen in Bayern kosten für die Kinderrbetreuung an. In RLP fallen die ab dem 2. Geburtstag des Kindes komplett weg. Für eine Krippenbetruung kann das schon mal 600 EUR moantlich ausmachen. In meinen Fall waren das Mehrkosten von ca. 1000 EUR monatlich bei gleichen Bezügen.

Ein weiteres halbes Gehalt bringt da nur unzureichend Kompensation.

Was hat die Wahl des Wohnortes mit der Besoldung zu tun?

Aktuell nichts! In der Zukunft hoffentlich schon mit der Einführung eines AEZ, REZ oder wie immer der Ortszuschlag genannt werden soll.

Okay, danke für die Aufklärung. Hat dienstherrenseitig Sinn, um überhaupt Beamte in die teuren Regionen zu locken.

In Bayern nach dem aktuellen Entwurf hat man als Single 136,21 zu versteuernde Euro mehr in München. Nach Steuern bleiben vielleicht um die 80 Euro. Das zieht bestimmt nicht unbedingt die Leute nach München oder Mietenstufe VII

lumer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2669 am: 06.12.2022 10:57 »
Spaß bei Seite.

Ich kenne einen A 7 Beamten, der ist bei Aldi stellvertretender Filialleiter auf 15 Stunden Basis, arbeitet normal 40 Stunden. Und der so gut, dass er bei Aldi gleich Führungskraft geworden ist.

Ich finde das wirklich schlimm!
Aha, und diese Nebenbeschäftigung ist genehmigt worden? Das kann ich mir wegen § 99 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, Abs. 3 BBG allerdings kaum vorstellen.