Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1953975 times)

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3645 am: 24.01.2023 12:49 »
Das ist Folge der strikten Akzessorietät, xap, also der Abhängigkeit eines Rechtsgehalts von einem anderen, die das Bundesverfassungsgericht strikt zu beachten hat - deshalb kann es eine Vollstreckungsanordnung erst erlassen, wenn nachweislich eine dauerhafte und ggf. wiederholte Untätigkeit des Gesetzgebers vorliegt, der Gesetzgeber also entsprechend dauer- und ggf. mehrfach nicht seiner Pflicht nachgekommen ist, eine verfassungskonforme Gesetzeslage zu garantieren. Sobald nun der Gesetzgeber hinsichtlich der aktuellen und damit zukünftigen Rechtslage die Gesetzeslage ändert, ist eine neue Rechtslage gegeben. Das Bundesverfassungsgericht hat aber grundsätzlich ein konkretes Gesetz zu betrachten, kann also nicht vorauslaufend auf eine zukünftige Gesetzeslage "reagieren", da diese "Reaktion" dann tatsächlich eine Aktion wäre, also eine Art Nebengesetzgebung oder positive Gesetzgebung, für die es aber keine verfassungsrechtliche Berechtigung hätte. Die judikative Gewalt kontrolliert die Legis- und Exekutive, kann also nur nachträglich und auf Anruf handeln. Sobald der Gesetzgeber eine neue gesetzliche Regelung trifft, ist erst einmal als Folge von Art. 20 Abs. 3 GG davon auszugehen, dass diese verfassungskonform ist, und ist auch diese auf Anruf zu prüfen und kann nicht vorauslaufend bereits als verfassungswidrig betrachtet oder angenommen werden. Insofern hebt das Bundesverfassungsgericht seine verfassungsrechtliche Aufgabe im Konzert der Gewalten regelmäßig wie folgt hervor:

"Bei der Umsetzung der aus Art. 33 Abs. 5 GG resultierenden Pflicht zur amtsangemessenen Alimentation besitzt der Gesetzgeber einen weiten Entscheidungsspielraum [...]. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Struktur als auch hinsichtlich der Höhe der Besoldung [...]; diese ist der Verfassung nicht unmittelbar, als fester und exakt bezifferbarer Betrag, zu entnehmen [...]. Insofern stellt die in Art. 33 Abs. 5 GG enthaltene Garantie eines 'amtsangemessenen' Unterhalts lediglich eine den Besoldungsgesetzgeber in die Pflicht nehmende verfassungsrechtliche Gestaltungsdirektive dar [...]. Innerhalb des ihm zukommenden Entscheidungsspielraums muss der Gesetzgeber das Besoldungsrecht den tatsächlichen Notwendigkeiten und der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anpassen. Die von ihm jeweils gewählte Lösung – hinsichtlich Struktur und Höhe der Alimentation – unterliegt allerdings der gerichtlichen Kontrolle [...].

Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts zu prüfen, ob der Gesetzgeber dabei die gerechteste, zweckmäßigste und vernünftigste Lösung gewählt hat [...]. Dem weiten Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers entspricht vielmehr eine zurückhaltende, auf den Maßstab evidenter Sachwidrigkeit beschränkte Kontrolle der einfachgesetzlichen Regelung [...]. Im Ergebnis beschränkt sich die materielle Kontrolle dabei auf die Frage, ob die Bezüge der Richter und Staatsanwälte evident unzureichend sind. Ob dies der Fall ist, muss anhand einer Gesamtschau verschiedener Kriterien und unter Berücksichtigung der konkret in Betracht kommenden Vergleichsgruppen [von der judikativen Gewalt; S.T.] geprüft werden." (Rn. 26 f.; Hervorhebungen durch mich).

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3646 am: 24.01.2023 13:46 »
Aus ZEIT online:

" ...Langsam wird sich der Fachkräftemangel in höheren Löhnen auswirken. Die stark gefragten und dringend benötigten Arbeitnehmer merken langsam, dass sie fordern können, und sehen, dass mancher das bereits mit Erfolg getan hat. Das stimmt viele optimistisch und macht manchem wieder Lust auf das Kaufen. ..."

Scheint der Dienstherr BUND nicht so zu sehen?

Oder vielleicht braucht der Bund keine Fachkräfte?

Oder der BUND meint, dass seine Bediensteten eben keine Fachkräfte sind, sondern nur ... irgendwas Unbedeutendes?

was_guckst_du

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3647 am: 24.01.2023 13:48 »
Aus ZEIT online:

" ...Langsam wird sich der Fachkräftemangel in höheren Löhnen auswirken. Die stark gefragten und dringend benötigten Arbeitnehmer merken langsam, dass sie fordern können, und sehen, dass mancher das bereits mit Erfolg getan hat. Das stimmt viele optimistisch und macht manchem wieder Lust auf das Kaufen. ..."

Scheint der Dienstherr BUND nicht so zu sehen?

Oder vielleicht braucht der Bund keine Fachkräfte?

Oder der BUND meint, dass seine Bediensteten eben keine Fachkräfte sind, sondern nur ... irgendwas Unbedeutendes?

...wahrscheinlicher ist, dass es beim BUND zuwenige Fachkräfte gibt, die das einfordern und auch bereit sind, dafür auf die Straße zu gehen.. 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3648 am: 24.01.2023 13:57 »
Aus ZEIT online:

" ...Langsam wird sich der Fachkräftemangel in höheren Löhnen auswirken. Die stark gefragten und dringend benötigten Arbeitnehmer merken langsam, dass sie fordern können, und sehen, dass mancher das bereits mit Erfolg getan hat. Das stimmt viele optimistisch und macht manchem wieder Lust auf das Kaufen. ..."

Scheint der Dienstherr BUND nicht so zu sehen?

Oder vielleicht braucht der Bund keine Fachkräfte?

Oder der BUND meint, dass seine Bediensteten eben keine Fachkräfte sind, sondern nur ... irgendwas Unbedeutendes?

...wahrscheinlicher ist, dass es beim BUND zuwenige Fachkräfte gibt, die das einfordern und auch bereit sind, dafür auf die Straße zu gehen.. 8)

Ja es soll halt kalt werden draußen , und Schnee geben. Da bleibt man mit seinen 5000 netto lieber im warmen Zuhause. Homeoffice oder Krankenschein. Die Müllwerker machen das schon und kämpfen für mich, die sind ja auch so schon öfters draußen unterwegs und nicht wie ich als Ministerialer hahahaaa

was_guckst_du

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3649 am: 24.01.2023 14:02 »
...und die Streikenden kann man sich ja auch abends im TV ansehen und nebenbei schon mal an seinen Pöbel-Kommentaren zum kommenden schlechten Abschluß feilen... :D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3650 am: 24.01.2023 14:20 »
Ich freu mich auf die Facebook Pöbeleien.

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3651 am: 24.01.2023 15:31 »
Ich freu mich auf die Facebook Pöbeleien.

Hahaaaa ich wusste es auf unseren fleißigen Müllwerker und Müllwerkerinnen (LOL selbst dieser Mist wird Gegendert) ist Verlass https://www.tagesschau.de/wirtschaft/konjunktur/muellwerker-fordern-mehr-geld-101.html

Krazykrizz

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3652 am: 24.01.2023 22:51 »
Ist schon interessant, wie sich manche nur auf die Erhöhung der Familienanteile der Besoldung kaprizieren, und anscheinend das wichtigste überhaupt, nämlich die tabellenwirksame Erhöhung der Grundbesoldung außer Acht lassen.

Kurze Erinnerung, ruhegehaltsfähig ist in der Regel nur die Grundbesoldung.

Wird von vielen nicht erkannt, dass der Staat  mit diesem (üblen) Trick in Zukunft einen Haufen Geld bei den Pensionen spart?

Rechnen im Alltag, Zinseszins. Kann einige 10.000/Jahr bei der Pension ausmachen.

Genau das ist der Punkt. Ich halte (alleinstehende) Beamte ohne Kinder für überalimentiert. Ich selbst bin auch irgendwann wieder (besoldungsrechtlich) "kinderlos", das heißt, Kindergeld und Familienzuschläge fallen weg. Der Rest ist dauerhaft und ruhegehaltfähig und das ist auch richtig so. Genau diese Grundbeträge (Grundgehalt plus fest Zulagen) halte ich für unverschämt hoch. Ich will keine "Karnickelprämie", ich kann gut mit einem geringerem Gesamtlebenseinkommen leben, es muss nur nach der Zeit und den jeweiligen Lebensverhältnissen gerecht verteilt sein. Wie ich bereits einmal sagte: Die Kids haben jetzt Hunger und nicht erst in zwanzig Jahren.

Also: Jetzt, wo ich Kinder erziehe und für sie sorge: mehr Geld. Später dann, wenn die Kinder auf eigenen Beinen stehen: weniger Geld.

Nochmal in aller Deutlichkeit: Ohne Kinder wäre ich überalimentiert und hätte gegen eine Kürzung der Grundbesoldung nichts einzuwenden.

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3653 am: 24.01.2023 22:58 »
Ist schon interessant, wie sich manche nur auf die Erhöhung der Familienanteile der Besoldung kaprizieren, und anscheinend das wichtigste überhaupt, nämlich die tabellenwirksame Erhöhung der Grundbesoldung außer Acht lassen.

Kurze Erinnerung, ruhegehaltsfähig ist in der Regel nur die Grundbesoldung.

Wird von vielen nicht erkannt, dass der Staat  mit diesem (üblen) Trick in Zukunft einen Haufen Geld bei den Pensionen spart?

Rechnen im Alltag, Zinseszins. Kann einige 10.000/Jahr bei der Pension ausmachen.

Genau das ist der Punkt. Ich halte (alleinstehende) Beamte ohne Kinder für überalimentiert. Ich selbst bin auch irgendwann wieder (besoldungsrechtlich) "kinderlos", das heißt, Kindergeld und Familienzuschläge fallen weg. Der Rest ist dauerhaft und ruhegehaltfähig und das ist auch richtig so. Genau diese Grundbeträge (Grundgehalt plus fest Zulagen) halte ich für unverschämt hoch. Ich will keine "Karnickelprämie", ich kann gut mit einem geringerem Gesamtlebenseinkommen leben, es muss nur nach der Zeit und den jeweiligen Lebensverhältnissen gerecht verteilt sein. Wie ich bereits einmal sagte: Die Kids haben jetzt Hunger und nicht erst in zwanzig Jahren.

Also: Jetzt, wo ich Kinder erziehe und für sie sorge: mehr Geld. Später dann, wenn die Kinder auf eigenen Beinen stehen: weniger Geld.

Nochmal in aller Deutlichkeit: Ohne Kinder wäre ich überalimentiert und hätte gegen eine Kürzung der Grundbesoldung nichts einzuwenden.

Muhahaaaa erzähl das mal den Single Polizistinnen und Polizisten das du die Grundbesoldung kürzen willst hahhaaaa

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3654 am: 25.01.2023 06:31 »
Ist schon interessant, wie sich manche nur auf die Erhöhung der Familienanteile der Besoldung kaprizieren, und anscheinend das wichtigste überhaupt, nämlich die tabellenwirksame Erhöhung der Grundbesoldung außer Acht lassen.

Kurze Erinnerung, ruhegehaltsfähig ist in der Regel nur die Grundbesoldung.

Wird von vielen nicht erkannt, dass der Staat  mit diesem (üblen) Trick in Zukunft einen Haufen Geld bei den Pensionen spart?

Rechnen im Alltag, Zinseszins. Kann einige 10.000/Jahr bei der Pension ausmachen.

Genau das ist der Punkt. Ich halte (alleinstehende) Beamte ohne Kinder für überalimentiert. Ich selbst bin auch irgendwann wieder (besoldungsrechtlich) "kinderlos", das heißt, Kindergeld und Familienzuschläge fallen weg. Der Rest ist dauerhaft und ruhegehaltfähig und das ist auch richtig so. Genau diese Grundbeträge (Grundgehalt plus fest Zulagen) halte ich für unverschämt hoch. Ich will keine "Karnickelprämie", ich kann gut mit einem geringerem Gesamtlebenseinkommen leben, es muss nur nach der Zeit und den jeweiligen Lebensverhältnissen gerecht verteilt sein. Wie ich bereits einmal sagte: Die Kids haben jetzt Hunger und nicht erst in zwanzig Jahren.

Also: Jetzt, wo ich Kinder erziehe und für sie sorge: mehr Geld. Später dann, wenn die Kinder auf eigenen Beinen stehen: weniger Geld.

Nochmal in aller Deutlichkeit: Ohne Kinder wäre ich überalimentiert und hätte gegen eine Kürzung der Grundbesoldung nichts einzuwenden.
Da widerspichst du dir selbst. Der Kinderzuschlag + Kindergeld ist unverschämt hoch.
Sobald deine Kinder 25 sind und noch im Studium, wirst du merken, dass die Grundbesoldung weit unter dem allgemeinen Gehaltsniveau liegt.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3655 am: 25.01.2023 06:51 »
Lasst euch nicht von so einem Troll provozieren. 8)

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3656 am: 25.01.2023 07:48 »
Ein Auszug aus dem Intranet: Einerseits Singles und andererseits große Familien mit vielen Kindern zahlen in Deutschland die höchsten Mieten pro Quadratmeter Wohnraum.... Singles und Familien finanziell benachteiligt
Die höchsten Mietpreise würden vor allem in Wachstumsregionen „für single- und familienfreundliche Wohnungen aufgerufen“.

Quelle: Vergleichsanalyse des Marktforschungsinstituts Empirica Regio (Berlin)

BB153

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3657 am: 25.01.2023 08:08 »
Hallo Forengemeinde,

jetzt habe ich mich dann doch mal registriert und verfolge speziell dieses Thema mit gesteigertem Interesse.

Eine Frage hätte ich. Ich habe für meinen Widerspruch letztes Jahr das Musterschreiben von Seite 169 (Danke geht an den Verfasser raus) verwendet. Geht der Widerspruch immer nur für das laufende Jahr oder geht es auch rückwirkend für einen gewissen Zeitraum? Ich habe prophylaktisch 2020, 2021 und 2022 in dem Schreiben angegeben.

Ich selber habe drei Kinder. Was ich teilweise so zu lesen bekam und das von einer nicht unbeträchtlichen Personenzahl auch noch unterstützt wurde, finde ich befremdlich.

Mein zweites Kind waren übrigens Zwillinge. So viel zu, man wäre nur mit Kindermachen beschäftigt. Während wir so das Leben meistern, sind sich - ich nenne es noch förmlich - unwissende Außenstehende nicht zu schade, hier geistigen Unrat zu verbreiten.

Aber es passt zum Bild, was die Gesellschaft von Kindern / kinderreichen Familien hat. Dafür, dass diese den Karren jetzt und später aus dem Dreck holen sollen, kommt wenig Wertschätzung entgegen.

So reicht jetzt auch wieder. Mehr Energie schenke ich den Akteuren nicht.


Es ist schon Wahnsinn, wenn man so manche Bundesländer (einschließlich mein Thüringen) beobachtet, was man da schon auf die Beine gestellt hat und welche großen finanziellen Unterschiede es mittlerweile gibt. Thüringen ist jetzt nicht als reiches Bundesland bekannt. Und ich pendle tgl. nach Hessen (ges. 175km) zu meiner Bundesbehörde. Vom Zeitverlust ganz zu schweigen.

Anfänglich sagte mir meine Gewerkschaft auch, dass da bald was passiere, was Grund zu Freude bereiten wird. Das sind nun 2 Jahre. Diese Gutgläubigkeit muss ein Ende haben. Daher werde ich das Thema transportieren.

Kollegiale Grüße.

Hallo,

der Post hat mich jetzt tatsächlich auch bewogen die Registrierung vorzunehmen.
DANKE Lichtstifter und allen die sich für den Familienzuschlag aussprechen.

Ja, die Grundbesoldung ist zu niedrig, aber auch ein großes JA für den Familienzuschlag.

Unsere Familie besteht aus 1x A11 in TZ, 1x EG 9c VZ, 2 Kinder.
Ein Kind geht zur Grundschule und ist mangels Ganztagsplatz zwischen 8 und 11:30 Uhr betreut, das andere geht noch in die Kita und hat - welch ein Luxus - einen 45 h Platz.

Die Betreuungssituation ist für uns ein echtes Problem. Ein Problem das - wie ich es sehe - unser Dienstherr mitverursacht hat.

Wunsch wäre ein TZ Umfang von 75 Prozent, einigermaßen machbar ist der TZ Umfang von 50 Prozent und selbst mit 20h / Woche ist das Kind nur 14 h / Woche betreut. Wegezeiten kommen da noch drauf.

Wir haben dank TZ die Möglichkeit die Inflation durch Aufstockung auszugleichen. Was wir auch tun mussten!! Jetzt beträgt die Betreuungslücke nicht mehr 6 h / Woche sondern 11h / Woche.
Das heißt wir Eltern geben uns die Klinke in die Hand und Home-Office mit Kind ist nicht mehr die Corona-Ausnahme sondern Alltag.

Freizeit für die Erwachsenen? Zeit für Arzttermine? - Nur in geringem Umfang.

Wer zahlt den Preis?

Die Eltern. Die Eltern die schon seit 2 Jahren kein Zahnfleisch mehr haben auf dem sie gehen könnten.


In die Gewerkschaft bin ich mittlerweile eingetreten. Die Zeit mich auch noch mit Widerspruchsschreiben zu beschäftigen fehlt mir gerade. Wie so viele Eltern KÖNNEN wir uns nicht um sinnvolle Nebenkriegsschauplätze kümmern, weil uns unser Leben voll in Beschlag nimmt.

In sofern ein Dank an alle die die überlasteten Familien im Blick behalten und für uns kämpfen - wo uns die Kraft fehlt.

BWBoy

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« Antwort #3658 am: 25.01.2023 08:09 »
Ist schon interessant, wie sich manche nur auf die Erhöhung der Familienanteile der Besoldung kaprizieren, und anscheinend das wichtigste überhaupt, nämlich die tabellenwirksame Erhöhung der Grundbesoldung außer Acht lassen.

Kurze Erinnerung, ruhegehaltsfähig ist in der Regel nur die Grundbesoldung.

Wird von vielen nicht erkannt, dass der Staat  mit diesem (üblen) Trick in Zukunft einen Haufen Geld bei den Pensionen spart?

Rechnen im Alltag, Zinseszins. Kann einige 10.000/Jahr bei der Pension ausmachen.

Genau das ist der Punkt. Ich halte (alleinstehende) Beamte ohne Kinder für überalimentiert. Ich selbst bin auch irgendwann wieder (besoldungsrechtlich) "kinderlos", das heißt, Kindergeld und Familienzuschläge fallen weg. Der Rest ist dauerhaft und ruhegehaltfähig und das ist auch richtig so. Genau diese Grundbeträge (Grundgehalt plus fest Zulagen) halte ich für unverschämt hoch. Ich will keine "Karnickelprämie", ich kann gut mit einem geringerem Gesamtlebenseinkommen leben, es muss nur nach der Zeit und den jeweiligen Lebensverhältnissen gerecht verteilt sein. Wie ich bereits einmal sagte: Die Kids haben jetzt Hunger und nicht erst in zwanzig Jahren.

Also: Jetzt, wo ich Kinder erziehe und für sie sorge: mehr Geld. Später dann, wenn die Kinder auf eigenen Beinen stehen: weniger Geld.

Nochmal in aller Deutlichkeit: Ohne Kinder wäre ich überalimentiert und hätte gegen eine Kürzung der Grundbesoldung nichts einzuwenden.

Ich halte dich für einen Troll. Und ob du dich selbst überalimentiert fühlst tut nichts zur Sache, du kannst gerne alles was du über hast an Bedürftige spenden. Zwingt dich keiner das zu behalten.

Wenn ich als Ingenieur im gtD weniger als die Hälfte von dem bekomme was ich mit der gleichen Aufgabe und Verantwortung in der Industrie bekommen würde, dann bin ich unteralimentiert. Egal ob kinderlos oder nicht.

Zudem gibt es irgendwie auch n Gesetz dazu, dass die ersten beiden Kinder weitesgehend aus der Grundbesoldung finanzierbar sein müssen und erst ab dem dritten Kind der Familienzuschalg einen wesentlichen Teil beiträgt. Swen kann dir da bestimmt genaueres zu sagen.
Aktuell ist es jedoch nicht der Fall, bis hoch in die Besoldungsgruppen ist das Grundgehalt so niedrig, dass man nichtmal mit dem mauen Familienzuschlag den Abstand zur Grundsicherung wahren kann und Sie brabbeln hier so einen Blödsinn.

Es macht auch keinen Sinn hier Kinderlose und kinderreiche Beamten gegeneinander auszuspielen, das hatten wir schon. Das Gesetz ist deutlich und der Besoldungsgeber versucht sich durch ausschweifende Familienzuschläge nur um die Erhöhung des Grundgehaltes zu drücken. Dass hier Beamte mit Kinder auf den Zug aufspringen, obwohl es ihnen in der Zukunft selbst schadet, nur weil sie den kinderlosen Kollegen die Erhöhung nicht gönnen ist für mich nicht nachvollziehbar. Die gestiegenen Kosten treffen alle. Mieten, Auto, Spritt etc müssen alle bezahlen, unabhängig von der Familie. Wir stecken da alle zusammen drin.

BlauerJunge

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3659 am: 25.01.2023 08:52 »
Leute, hat man euch denn nicht gesagt, dass man Tauben gefälligst nicht anfüttern soll, weil es sonst beständig mehr werden und sie alles, aber auch ALLES vollscheißen?

So verhält es sich mit unseren Trollen hier. Kimonbo und Konsorten hätten doch schon längst die Lust verloren, wenn man sie nicht regelmäßig als vermeintlich respektablen Diskussionspartner wahrnehmen würde.