Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2072542 times)

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3810 am: 01.02.2023 08:50 »
@Blablublu

Nicht nur das, wenn der Ehezuschlag wegfallen soll, dann interssiert hier uns alle, welche Familienzuschläge es
gibt für das:

1. Kind
2. Kind
3. Kind und jedes weitere unabhängig vom AEZ

Vielleicht könnte das jemand mal hier reinschreiben!

Am Besten auch mit Angabe der jeweiligen Mietstufe (ich denke, nach dem wird sich die Höhe des AEZ ja wohl richten).

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3811 am: 01.02.2023 08:53 »
Also können wir demnächst dann alle in die Stadt ziehen  ::)

Rppzl

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3812 am: 01.02.2023 08:58 »
Laut Entwurf sollen die Familienzuschläge wie folgt aussehen:
Für das erste und zweite Kind jeweils 131,52 €
Für das dritte und jede weitere Kind jeweils 409,76 €.

Beamter23

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3813 am: 01.02.2023 08:59 »
Wenn der Zuschlag für verheiratete wegfällt… lohnt es sich noch „schnell“ vorher zu heiraten, damit man Besitzschutz hat? Bzw. bis wann muss das passiert sein (Verabschiedung des Entwurfs) oder ist es schon zu spät? Würde eh in den nächsten Jahren anstehen

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3814 am: 01.02.2023 09:03 »
Das wäre für das dritte und jede weitere Kind verfassungswiedrig...

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3815 am: 01.02.2023 09:04 »
Der Familienstatus wird relevant wenn das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Vorher ist alles Schall und Rauch.
Das sich am FZ nichts ändern wird, war absehbar. Interessant wäre die AEZ Matrix in Abhängigkeit der Mietstufe, Amt und Anzahl der Kinder.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3816 am: 01.02.2023 09:07 »
Zur Zeit gibt es einen Famlienzuschlag verheiratet mit 3 Kindern von 826 €, nur mal Information!

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3817 am: 01.02.2023 09:07 »
Ja nur kann man den AEZ dann für das dritte Kind nicht abschmelzen.

TheBr4in

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3818 am: 01.02.2023 09:08 »
Laut Entwurf sollen die Familienzuschläge wie folgt aussehen:
Für das erste und zweite Kind jeweils 131,52 €
Für das dritte und jede weitere Kind jeweils 409,76 €.

Verstehe ich richtig, dass der Zuschlag für verheiratete wegfällt und dann diese Beträge für Kinder gezahlt werden? Mir erschließt sich die Idee nicht, am Ende kommt dabei doch weniger raus als es jetzt ist. Wo wird denn dadurch die Alimentationsthematik gelöst? Oder stehe ich voll auf dem Schlauch?

Beamter23

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3819 am: 01.02.2023 09:09 »
Der Familienstatus wird relevant wenn das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Vorher ist alles Schall und Rauch.
Das sind am FZ nichts ändern wird, war absehbar. Interessant wäre die AEZ Matrix in Abhängigkeit der Mietstufe, Amt und Anzahl der Kinder.

Wie lange dauert das bis so ein Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht wird? Attraktiver wird das ganze durch den Wegfall des Ehezuschlags für junge Kollegen, die sich für oder gegen den öffentlichen Dienst und eine Verbeamtung entscheiden aufjedenfall nicht..

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3820 am: 01.02.2023 09:09 »
@Rppzl - das kann nicht sein, Deine geschriebenen Beträge sind auf dem Cent die Orginalbeträge vom aktuellen Besoldungsgesetz!

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3821 am: 01.02.2023 09:09 »
Laut Entwurf sollen die Familienzuschläge wie folgt aussehen:
Für das erste und zweite Kind jeweils 131,52 €
Für das dritte und jede weitere Kind jeweils 409,76 €.

Das sind doch die aktuellen Beträge. Dann hätte sich hier nix geändert.

xap

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« Antwort #3822 am: 01.02.2023 09:10 »
Im BMI und BMF hat man so lange zusammen den einen oder anderen gesoffen bis die Zahlen irgendwann gepasst haben.


tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3823 am: 01.02.2023 09:11 »
Also können wir demnächst dann alle in die Stadt ziehen  ::)

Zumindest wird es dann ein wenig gerechter für Leute, die in München, Hamburg, Frankfurt, Stuttgart etc. wohnen und Dienst verrichten ggü. Beamten in der bspw. sächsischen/saarländischen/mecklenburg-vorpommernschen/hessischen (usw.) Provinz.

Ich als jmd in Mietenstufe VI begrüße es.


Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3824 am: 01.02.2023 09:11 »
Moin Zusammen,

also mal Butter bei de Fische:

Das der Familienzuschlag Stufe I wegfällt, wage ich mal zu bezweifeln.
Das würde in Masse bei den gD-/hD'lern mit max 2 Kindern letztendlich zu einer veringerung des Einkommens führen. Glaube nicht, dass sich der Dienstheer das traut.

Im Algemeinen bleibt abzuwarten, wass denn aus den Forderungen des DBB wird. 10% oder min 500€ können meiner Meinung nach nicht zu einem "Aber dann bekommen wenigsten die A3-A9mZ besoldeten mehr.
Wie will man das den transportieren, dass ein A8er Stufe 5 dann unter umständen mehr Geld bekommt, als ein A9gD mit Stufe 5???
Aktuell bekommt der A9gD'ler Stufe 5) gerade mal 261‬€ mehr als der A8 (Stufe 5)
Ich kann mich nicht vorstellen, dass das noch weiter zusammenschrumpfen soll. Wem will man das verkaufen?

Glaubt das wirklich jemand?