Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2070049 times)

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4020 am: 01.02.2023 16:54 »
Da wird nix mehr gerüttelt. Man kann ja fast froh sein, wenn dieser Schmutz in der Ressortabstimmung krachen geht. Hier 300€ dazu, da 150€, weiter drüben nochmal 150€ weg und evtl. einen Ausgleich falls man am Ende weniger als jemand anderes am Ende hat. Welche Drogen nehmen die eigentlich? Ich möchte nicht derjenige sein, der diesen Müll tausendfach ausrechnen soll.

MCo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4021 am: 01.02.2023 16:55 »
Ok also verstehe ich das richtig, dass nicht verheiratete ohne Kinder schonmal pauschal komplett leer ausgehen?
Bedeutet das also mal grob gerechnet:

Soldat, Hauptfeldwebel A8Z ES 4, 12 Jahre Soldat unverheiratet keine Kinder, Wohnort KÖLN (Mietstufe 6) erhält ca. 2687€ NETTO im Monat.

Soldat, Obergefreiter A4, ES 1, seit 6 Monaten bei der Bundeswehr, verheiratet mit 2 Kindern, Wohnort KÖLN (Mietstufe 6) erhält durch den FZ und den AEZ am Ende ca. 2920€ NETTO im Monat ...

Also ich verstehe ja das Kinder Mehrkosten verursachen und da unterstützt werden sollte, dennoch fühlt man sich hier als Lediger ohne Kinder am Ende nur noch über den Tisch gezogen.
Korrigiert mich bitte wenn ich mit der Rechnung falsch liege...

Streber22

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4022 am: 01.02.2023 17:04 »
Frage mich auch ob die Gewerkschaften das Gesetz blockieren können?!

MO95

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« Antwort #4023 am: 01.02.2023 17:04 »
Ok also verstehe ich das richtig, dass nicht verheiratete ohne Kinder schonmal pauschal komplett leer ausgehen?
Bedeutet das also mal grob gerechnet:

Soldat, Hauptfeldwebel A8Z ES 4, 12 Jahre Soldat unverheiratet keine Kinder, Wohnort KÖLN (Mietstufe 6) erhält ca. 2687€ NETTO im Monat.

Soldat, Obergefreiter A4, ES 1, seit 6 Monaten bei der Bundeswehr, verheiratet mit 2 Kindern, Wohnort KÖLN (Mietstufe 6) erhält durch den FZ und den AEZ am Ende ca. 2920€ NETTO im Monat ...

Also ich verstehe ja das Kinder Mehrkosten verursachen und da unterstützt werden sollte, dennoch fühlt man sich hier als Lediger ohne Kinder am Ende nur noch über den Tisch gezogen.
Korrigiert mich bitte wenn ich mit der Rechnung falsch liege...

Ja geht mir genauso, bin A7 St. 4, ledig sowie ohne Kinder. Ich komme mir da auch ein bisschen dumm vor... Die Mieten zahlen sich auch als Lediger nicht von alleine.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4024 am: 01.02.2023 17:08 »
Die Gewerkschaften können gar nix machen. Der letzte Entwurf ist auch nicht an den Gewerkschaften, sondern am BMF gescheitert. Damaliger Finanzminister Olaf Scholz. Die Realität sieht so aus, dass uns Beamten nur der Klageweg bleibt. Wir sind halt moderne Leibeigene und müssen damit leben was uns an Brotkrümeln zugeworfen wird.

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4025 am: 01.02.2023 17:09 »
Warum gibt es so eine AEZ eigentlich nicht auch für kinderlose Ledige? Die leben ja schließlich nicht umsonst in Wohnungen

Verheiratete ohne Kinder bekommen im Regelfall auch keinen AEZ.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4026 am: 01.02.2023 17:10 »
Ok also verstehe ich das richtig, dass nicht verheiratete ohne Kinder schonmal pauschal komplett leer ausgehen?
Bedeutet das also mal grob gerechnet:

Soldat, Hauptfeldwebel A8Z ES 4, 12 Jahre Soldat unverheiratet keine Kinder, Wohnort KÖLN (Mietstufe 6) erhält ca. 2687€ NETTO im Monat.

Soldat, Obergefreiter A4, ES 1, seit 6 Monaten bei der Bundeswehr, verheiratet mit 2 Kindern, Wohnort KÖLN (Mietstufe 6) erhält durch den FZ und den AEZ am Ende ca. 2920€ NETTO im Monat ...

Also ich verstehe ja das Kinder Mehrkosten verursachen und da unterstützt werden sollte, dennoch fühlt man sich hier als Lediger ohne Kinder am Ende nur noch über den Tisch gezogen.
Korrigiert mich bitte wenn ich mit der Rechnung falsch liege...

Vielleicht ist es ja ein Trost, dass sich heutzutage jede Familie über den Tisch gezogen fühlt. Wie soll man bitte als 4-Köpfige Familie bezahlbaren Wohnraum im Köln finden, wenn einem gerade mal ca. 4000€ zur Verfügung stehen (mal angenommen die Frau bringt auch etwas Kohle mit). Da gehen ja 50%-60% alleine schon für die Miete drauf. Ich kann mich erinnern, das früher mal die Faustregel 30% Miete galt, das ist dann wohl nicht mehr Zeitgemäß, es sei denn man wohnt mit seinen Kindenr in einer Holzhütte im Wald.

Wenn ich single wäre, würde ich mir eine billige Bude außerhalb suchen - alles andere ist unnötig Geld raus werfen. Mit Frau und Kindern ist man(n) aber plötzlich sehr eingeschränkt in seinen Optionen...

DeepBlue

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« Antwort #4027 am: 01.02.2023 17:42 »
Der Entwurf ist einfach ein Schlag ins Gesicht aller Beamter und Soldaten! Unfassbar wie man nur an der falschen Stelle so sparen kann! Leistung und Qualifikation zählen nichts! Stufen werden einfach angehoben für die unteren A-Klassen, Abstände schrumpfen und es wird an jeder Rechtsprechung und Moral vorbei gehandelt! Einfach zum kot… wir Dummen Soldaten müssen uns auch noch alle paar Jahre quer durch die Republik versetzen lassen und das für die paar Kröten bei 41 bis 48h Stunden! Lächerlich

Nafets

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« Antwort #4028 am: 01.02.2023 17:48 »
Ok also verstehe ich das richtig, dass nicht verheiratete ohne Kinder schonmal pauschal komplett leer ausgehen?
Bedeutet das also mal grob gerechnet:

Soldat, Hauptfeldwebel A8Z ES 4, 12 Jahre Soldat unverheiratet keine Kinder, Wohnort KÖLN (Mietstufe 6) erhält ca. 2687€ NETTO im Monat.

Soldat, Obergefreiter A4, ES 1, seit 6 Monaten bei der Bundeswehr, verheiratet mit 2 Kindern, Wohnort KÖLN (Mietstufe 6) erhält durch den FZ und den AEZ am Ende ca. 2920€ NETTO im Monat ...

Also ich verstehe ja das Kinder Mehrkosten verursachen und da unterstützt werden sollte, dennoch fühlt man sich hier als Lediger ohne Kinder am Ende nur noch über den Tisch gezogen.
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Glaube du irrst dich!
A4 erfahrungsstufe 1 wird es nicht mehr geben. Er wird Stufe 5 haben laut dem Gesetzentwurf.
Wieder mal nen Schlag ins Gesicht für Bestandskunden!

AdenosinTP

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« Antwort #4029 am: 01.02.2023 17:51 »
Ok also verstehe ich das richtig, dass nicht verheiratete ohne Kinder schonmal pauschal komplett leer ausgehen?
Bedeutet das also mal grob gerechnet:

Soldat, Hauptfeldwebel A8Z ES 4, 12 Jahre Soldat unverheiratet keine Kinder, Wohnort KÖLN (Mietstufe 6) erhält ca. 2687€ NETTO im Monat.

Soldat, Obergefreiter A4, ES 1, seit 6 Monaten bei der Bundeswehr, verheiratet mit 2 Kindern, Wohnort KÖLN (Mietstufe 6) erhält durch den FZ und den AEZ am Ende ca. 2920€ NETTO im Monat ...

Also ich verstehe ja das Kinder Mehrkosten verursachen und da unterstützt werden sollte, dennoch fühlt man sich hier als Lediger ohne Kinder am Ende nur noch über den Tisch gezogen.
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Glaube du irrst dich!
A4 erfahrungsstufe 1 wird es nicht mehr geben. Er wird Stufe 5 haben laut dem Gesetzentwurf.
Wieder mal nen Schlag ins Gesicht für Bestandskunden!

Ne.. das Gesetz gilt nur Beamte mit den Erfahrungsstufen - sonst würden Soldaten im Dienstgrad Soldat ja schon mit der Erfahrungsstufe kommen. Denke das wird absichtlich NICHT gemacht, da Soldaten bei Ihrem Übergang in ÖD/Verbeamtung eben diese Erfahrungsstufe 1zu1 übernehmen dürfen; auch außerhalb des eD.

Nafets

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« Antwort #4030 am: 01.02.2023 18:00 »
Ok also verstehe ich das richtig, dass nicht verheiratete ohne Kinder schonmal pauschal komplett leer ausgehen?
Bedeutet das also mal grob gerechnet:

Soldat, Hauptfeldwebel A8Z ES 4, 12 Jahre Soldat unverheiratet keine Kinder, Wohnort KÖLN (Mietstufe 6) erhält ca. 2687€ NETTO im Monat.

Soldat, Obergefreiter A4, ES 1, seit 6 Monaten bei der Bundeswehr, verheiratet mit 2 Kindern, Wohnort KÖLN (Mietstufe 6) erhält durch den FZ und den AEZ am Ende ca. 2920€ NETTO im Monat ...

Also ich verstehe ja das Kinder Mehrkosten verursachen und da unterstützt werden sollte, dennoch fühlt man sich hier als Lediger ohne Kinder am Ende nur noch über den Tisch gezogen.
Korrigiert mich bitte wenn ich mit der Rechnung falsch liege...

Glaube du irrst dich!
A4 erfahrungsstufe 1 wird es nicht mehr geben. Er wird Stufe 5 haben laut dem Gesetzentwurf.
Wieder mal nen Schlag ins Gesicht für Bestandskunden!

Ne.. das Gesetz gilt nur Beamte mit den Erfahrungsstufen - sonst würden Soldaten im Dienstgrad Soldat ja schon mit der Erfahrungsstufe kommen. Denke das wird absichtlich NICHT gemacht, da Soldaten bei Ihrem Übergang in ÖD/Verbeamtung eben diese Erfahrungsstufe 1zu1 übernehmen dürfen; auch außerhalb des eD.

Auf Seite 68 werden Soldaten explizit erwähnt?!

tigertom

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« Antwort #4031 am: 01.02.2023 18:02 »
Ok also verstehe ich das richtig, dass nicht verheiratete ohne Kinder schonmal pauschal komplett leer ausgehen?
Bedeutet das also mal grob gerechnet:

Soldat, Hauptfeldwebel A8Z ES 4, 12 Jahre Soldat unverheiratet keine Kinder, Wohnort KÖLN (Mietstufe 6) erhält ca. 2687€ NETTO im Monat.

Soldat, Obergefreiter A4, ES 1, seit 6 Monaten bei der Bundeswehr, verheiratet mit 2 Kindern, Wohnort KÖLN (Mietstufe 6) erhält durch den FZ und den AEZ am Ende ca. 2920€ NETTO im Monat ...

Also ich verstehe ja das Kinder Mehrkosten verursachen und da unterstützt werden sollte, dennoch fühlt man sich hier als Lediger ohne Kinder am Ende nur noch über den Tisch gezogen.
Korrigiert mich bitte wenn ich mit der Rechnung falsch liege...

Vielleicht ist es ja ein Trost, dass sich heutzutage jede Familie über den Tisch gezogen fühlt. Wie soll man bitte als 4-Köpfige Familie bezahlbaren Wohnraum im Köln finden, wenn einem gerade mal ca. 4000€ zur Verfügung stehen (mal angenommen die Frau bringt auch etwas Kohle mit). Da gehen ja 50%-60% alleine schon für die Miete drauf. Ich kann mich erinnern, das früher mal die Faustregel 30% Miete galt, das ist dann wohl nicht mehr Zeitgemäß, es sei denn man wohnt mit seinen Kindenr in einer Holzhütte im Wald.

Wenn ich single wäre, würde ich mir eine billige Bude außerhalb suchen - alles andere ist unnötig Geld raus werfen. Mit Frau und Kindern ist man(n) aber plötzlich sehr eingeschränkt in seinen Optionen...

Ich halte das mit dem "Rausziehen" (aus den Ballungsräumen) angesichts der hohen Spritkosten eh für Augenwischerei. Wenn ich (Hamburg, Mietenstufe VI) deutlich bei Miete sparen will, muss ich weit über den Speckgürtel hinaus ziehen, um evtl. auf Mietenstufe III zu kommen. Was ich da an Kraftstoff und vor Allem Zeit investieren und höheren Fahrzeugverschleiß habe..

Kaldron

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4032 am: 01.02.2023 18:05 »
1. Wenn man die finanziellen Mehrbelastungen aus 2024 (Tabelle) von Seite 3 aufrechnet ergibt das 260,9 Mio €. Gemäß BMI waren 2021 366.110 Beamte/Richter/Soldaten innerhalb des Bundesbereiches zu Diensten.
Das ergibt im Durchschnitt 59,39€ je Monat Erhöhung je Nase. Kann jeder gerne für sich bewerten.

2. Wie kommt man eigentlich auf die Idee im Feb 2023 einen Entwurf vorzulegen, der mit den Zahlen aus 2022 spielt!? Insbesondere da sich durch das Bürgergeld die Grundlage nicht unwesentlich geändert hat? Swen hat ja schon hochgerechnet, dass bereits ohne diese Anpassungen das Besoldungshaus weiterhin sehr schief ist.
Wie für die meisten ist diese dilettantische Vorgehensweise einfach nicht nachvollziehbar.

AdenosinTP

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« Antwort #4033 am: 01.02.2023 18:06 »
Ok also verstehe ich das richtig, dass nicht verheiratete ohne Kinder schonmal pauschal komplett leer ausgehen?
Bedeutet das also mal grob gerechnet:

Soldat, Hauptfeldwebel A8Z ES 4, 12 Jahre Soldat unverheiratet keine Kinder, Wohnort KÖLN (Mietstufe 6) erhält ca. 2687€ NETTO im Monat.

Soldat, Obergefreiter A4, ES 1, seit 6 Monaten bei der Bundeswehr, verheiratet mit 2 Kindern, Wohnort KÖLN (Mietstufe 6) erhält durch den FZ und den AEZ am Ende ca. 2920€ NETTO im Monat ...

Also ich verstehe ja das Kinder Mehrkosten verursachen und da unterstützt werden sollte, dennoch fühlt man sich hier als Lediger ohne Kinder am Ende nur noch über den Tisch gezogen.
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A4 erfahrungsstufe 1 wird es nicht mehr geben. Er wird Stufe 5 haben laut dem Gesetzentwurf.
Wieder mal nen Schlag ins Gesicht für Bestandskunden!

Ne.. das Gesetz gilt nur Beamte mit den Erfahrungsstufen - sonst würden Soldaten im Dienstgrad Soldat ja schon mit der Erfahrungsstufe kommen. Denke das wird absichtlich NICHT gemacht, da Soldaten bei Ihrem Übergang in ÖD/Verbeamtung eben diese Erfahrungsstufe 1zu1 übernehmen dürfen; auch außerhalb des eD.

Auf Seite 68 werden Soldaten explizit erwähnt?!

Mag sein - aber der Gesetzestext unterscheidet immer nach Beamten, Soldaten & Richtern.

Und an dieser Stelle :
"Abweichend von Satz 1 erster Halbsatz wird bei der Einstellung von Beamten
1. in ein Amt der Besoldungsgruppe A 4 oder A 5 jeweils das Grundgehalt
der Stufe 5 festgesetzt,"


sind nur Beamte erwähnt...

Hier wiederum auch erst nur Beamte UND DANN AUCH Soldaten:

"(1) Den Beamten der Besoldungsgruppe A 3 wird mit Wirkung vom 1. Juli 2023
unter Beibehaltung der Stufe des Grundgehalts und der darin bereits erbrachten Erfah-
rungszeit ein Amt der Besoldungsgruppe A 4 übertragen. Erhält ein Beamter der Be-
soldungsgruppen A 3 bis A 7 ein geringeres Grundgehalt, als ihm nach § 23 Absatz 1
Nummer 1 und § 27 Absatz 2 Satz 2 in der jeweils ab dem 1. Juli 2023 geltenden Fas-
sung zusteht, so wird er so gestellt, als wäre er zum1. Juli 2023 eingestellt worden.

(2) Beamte, Richter und Soldaten, die am 30. Juni 2023 einen Familienzuschlag
der Stufe 1 erhalten haben, erhalten einen Ausgleichszuschlag, wenn ihnen der Fami-
lienzuschlag nach dem bis zum 30. Juni 2023 geltenden § 40 zugestanden hat. Der
ruhegehaltfähige Ausgleichszuschlag wird in Höhe des zuletzt gewährten Betrages ge-
währt. In Vorschriften dieses Gesetzes, die sich auf den Familienzuschlag beziehen,
ist der Ausgleichszuschlag entsprechend zu berücksichtigen"



blubb

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« Antwort #4034 am: 01.02.2023 18:11 »
Ok also verstehe ich das richtig, dass nicht verheiratete ohne Kinder schonmal pauschal komplett leer ausgehen?
Bedeutet das also mal grob gerechnet:

Soldat, Hauptfeldwebel A8Z ES 4, 12 Jahre Soldat unverheiratet keine Kinder, Wohnort KÖLN (Mietstufe 6) erhält ca. 2687€ NETTO im Monat.

Soldat, Obergefreiter A4, ES 1, seit 6 Monaten bei der Bundeswehr, verheiratet mit 2 Kindern, Wohnort KÖLN (Mietstufe 6) erhält durch den FZ und den AEZ am Ende ca. 2920€ NETTO im Monat ...

Also ich verstehe ja das Kinder Mehrkosten verursachen und da unterstützt werden sollte, dennoch fühlt man sich hier als Lediger ohne Kinder am Ende nur noch über den Tisch gezogen.
Korrigiert mich bitte wenn ich mit der Rechnung falsch liege...

Ja genau so quasi... und die neuen Dienstgrade rutschen die alle sowieso noch näher an den Mittleren Dienst ran.


Mir geht's genauso nur in Berlin, bin zwar verheiratet und hab 1 Kind...aber dank der lächerlichen Mietstufe IV bekomme ich ganze 7 Euro mehr... jemand mit 2 Kindern gleich 400 Euro...

Davon mal abgesehen sind die Mieten hier im vgl auch schon sehr hoch und gehen locker in die Richtung Köln/München...außer ich ziehe in entsprechende randbezirke...

Erst neulich wieder nach Wohnungen geschaut also unter 1500 naja muss man schon überlegen ob man die Wohnung in der Gegend dann wirklich will...

Kurz um komplette verarsche.