Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2042476 times)

SeppelMeier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4470 am: 08.02.2023 16:26 »
Es steht doch im Entwurf, dass die Familienzuschläge im Zuge der Verabschiedung des Besoldungsanpassungsgesetzes ebenfalls noch erhöht werden, um dann final die amtangemessene Besoldung sicher zu stellen.  8) Insofern ist die ganze "Aufregung" doch aktuell vollkommen unbegründet. Final wird es noch etwas mehr Geld geben, als aktuell kommuniziert. Es heisst jetzt l2ediglich Daumen drücken, dass auch Kind 1 und 2 angehoben werden und nicht erst ab Kind 3.

Herr Saathoff ist in seinen Antworten absolut korrekt und realistisch, Respekt dafür.

ChRosFw

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4471 am: 08.02.2023 16:27 »
Ich gönne mir auch mal einen Exkurs:

Man fühlt sich wirklich sehr wertgeschätzt, wenn man als Leistungsträger in den oberen Besoldungsgruppen durch ein derartiges Zuschlagswesen abgefrühstückt werden soll. Man kommt sich vor wie ein Bittsteller, wenn man gleich einem Leistungsempfänger "nach Bedarf" versorgt wird.

Ich gehe mal davon aus, dass ein Großteil derjenigen, die besondere Verantwortung übernehmen, insbesondere auch Verantwortung für sich selbst und insbesondere ihre Familie übernehmen wollen, und zwar auch in finanzieller Hinsicht. Ein Anwalt mit Prädikatsexamen hat es auch nicht nötig, sein Chef um eine Gehaltserhöhung anzubetteln, wenn das nächste Kind da ist.

Ab einer bestimmten Schwelle wird es mit Zuschlägen nicht mehr funktionieren, hoch qualifizierte Menschen wollen insbesondere durch Leistung wahrgenommen werden.

Am Ende hat das Ganze auch etwas mit Reputation zu tun.

Bericht aus der Juristenwelt: Wer schlecht bezahlt ist, kann nix und leistet auch nix.

 

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4472 am: 08.02.2023 16:33 »
@BWBoy

Weil Ihre Ausführungen zur Pensionsfrage doch sehr flapsig waren, erschließt sich mir weiterhin nicht warum die Zuschläge pensionswirksam sein sollen?

Die Zuschläge sind nicht pensionswirksam, aber wenn man diese wie es eigentlich vorgesehen ist nicht als übermäßigen Teil der Besoldung ausführt und die Differenz stattdessen ins Grundgehalt überführt so ist dieser Teil im Grundgehalt pensionswirksam, was dazu führt, dass der Beamte nachdem die Kinder aus dem Haus sind eine höhere Pension hat als wenn die gleiche Summe nur durch Zuschläge zusammen gekommen wäre. Was im übrigen gar nicht so schlecht für ihn ist, denn auch die Krankenkosten steigen im Alter stark an. Gut 70% Beihilfe, aber die Behilfe zahlt nicht besonders gut, und die Rechnungen wollen trotzdem bezahlt werden.

Meine Ausführungen bezüglich Urlaub und Kinderkrankentage sollten im übrigen keinesfalls als Hetze gegen den kinderreichen Beamten verstanden werden. Was ich damit sagen wollte war eigentlich, dass wenn es um eine amtsangemessene Alimentation geht, also auf das Amt bezogen, beim Single-Beamten unter umständen für den Dienstherren alleien schon aufgrund der Flexibilität (Raten Sie mal wer bei uns ständig durch die Republik geschickt wird) ein höherer Mehrwert dargestellt werden kann, während Kinder alleine zwar für die Gesellschaft, aber nicht in erster Linie für den Dienstherrn von Nutzen ist. Ich wollte damit nur sagen, dass es keinen Grund gibt den kinderreichen Beamten gegenüber dem Single Beamten besser zu stellen wie Sie es in dem Kommentar auf den ich geantwortet habe dargestellt haben.

Auch habe ich das vergoldete Beamtenkind klar als Klischeé dargestellt, da es zumindest beim Bund für mich nicht der Realität entspricht. Auch das ist nicht als Vorwurf zu interpretieren.


In Summe gleich bleibend sollte nur die Aufteilung zwischen Grundgehalt udn Familienzuschläge eine andere sein, so dass auch den kinderlosen die ihnen zustehende Alimentierung zugute kommt.
@BWBoy
Du bist also der Meinung, dass es keinen Weg daran vorbei geht, die Grundbesoldung um 55% für alle zu erhöhen?

Ich bin der Meinung, dass es keinen Weg daran vorbei geht, die Grundbesoldung für alle zu erhöhen.  Ob es nun 55% sein müssen weiß ich nicht, dass müsste man durchrechnen. Ich bin gleichwohl dafür, die Kinderzuschläge ab Kind 3 massiv anzuheben, so dass die großen Familien ebenfalls angemessen alimentiert werden.

Eine Anhebung alleinig der familienbezogenen Anteile der Besoldung sowie die Einführung eines AEZ der an den Empfang von Kindergeld und Mietstufen gekoppelt ist lehne ich wehement ab. Zum Ersten, da wie bereits ausgeführt wurde die Mietstufe beliebig geändert werden kann und auch wird um zum beispiel Wohngeld zu sparen, darauf lässt sich keine Zukunftsplanung für eine mehrköpfige Familie aufbauen, das sollte jedem klar sein. Wie will man beispielsweise mit sowas in eine Krdeitfinanzierung gehen wenn man sich nicht sicher sein kann, ob man im Nächsten jahr noch die gleiche Mietstufe besitzt.
Zum Zweiten, weil ich der Meinung bin, dass die Voraussetzungen für Wohngeld für einen Vollzeit Beamten nicht relevant werden sollte. Entscheidend sind die allgemeinen Lebenkosten am Dienstort. Zum einen ist der Speckgürtel mittlerweile auch teuer genug + horrende Sprittkosten, zum anderen ist es nicht die Aufgabe des Dienstherren dem Beamten ein Leben in Luxuslage zu ermöglichen. Wenn die Stadt zu teuer ist dann zieht man raus, müssen andere auch und hab ich auch gemacht. Wo das nicht möglich ist weil der Umkreis genauso teuer ist, dort muss ein Regionalzuschlag das entsprechend abdecken nicht grundlos, sondern weil sich der Bundesbeamte die Behörde eben nicht unbedingt frei aussuchen kann.
Und zu guter letzt viertens, weil im Entwurf eben weite Teile der Beamtenschaft einfach vergessen werden. Nehmen wir zum Beispiel einen unterhaltspflichtigen Beamten in München. der bekommt trotz hoher Mietstufe keinen AEZ, muss aber trotzdem teuer wohnen und sogar noch unterhalt Zahlen. Zudem den Berufsanfänger Single: Eingangsamt, niedrige Erfahrungsstufe. Das Wohnen ist für alle teuer geworden und der Single kann die Kosten nicht mit seiner Partnerin auf zwei Schulter verteilen. Dazu kommen eben oft bei den Berufsanfängern auch noch nicht abbezahlte Kredite für Haus/Wohnung, Auto, Studium/Bafög und einen eigenen Hausstand muss er auch erstmal aufbauen. Auch der Single hat das Recht auf eine dem Amt angemessene Alimentation von der er Leben und wohnen kann.

Die höchste Belastung im Hinblick auf Wohnen und Leben tragen eben große Familien mit mehr als zwei Kindern aufgrund des Platzbedarfs, und auf Rang zwei die Singles die alles alleine schultern müssen.  Bei den Familien ist man sich dessen offenbar wenn auch nicht ausreichend bewusste, erkennbar an dem höheren Familienzuschlag ab Kind 3, aber die Singles fallen komplett raus.


Achja und 5. die Nachwuchsgewinnung. Die meisten Berufsanfänger bringen nicht gleich ihre Familie mit drei Kindern mit, und mit den aktuellen Konditionen für Singles lockste bei 41 Wochenstunden keinen halbwegs begabten mehr an. Es sei denn er hat die Behörde quasi vor der Tür und die Gegend ist so abgehängt, dass der Bund tatsächlich die beste Option war. Das sollte aber nicht der Anspruch bei der Nachwuchsgewinnung sein, dass man die Bewerber nur bekommt weil es in der Gegend null vernünftige Alternativen gab.

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4473 am: 08.02.2023 16:40 »
In Summe gleich bleibend sollte nur die Aufteilung zwischen Grundgehalt udn Familienzuschläge eine andere sein, so dass auch den kinderlosen die ihnen zustehende Alimentierung zugute kommt.
@BWBoy
Du bist also der Meinung, dass es keinen Weg daran vorbei geht, die Grundbesoldung um 55% für alle zu erhöhen?

Diese Meinung sollte NIEMAND ernsthaft haben. Natürlich würde niemand diese Erhöhung ablehnen aber wenn man realistisch ist, dann wären die angepeilten 10% schon ein Weltwunder.

Tun Sie bitte dem Besoldungsschwurbler nicht den Gefallen und vermischen Tarifverhandlungen mit amtsangemessener Alimentation. Die angepeilte Erhöhung bei der amtsangemessenen Alimentation ist aktuell erstmal bei NULL% und nur wenn die Familie am Hungertuch nagen würde etwas mehr durch Familienzuschläge. Soviel zur Wertschätzung.

Das war im übrigen auch genau das Kalkül dieses Aussitzens, dass man auf die Tarifverhandlungen verweisen kann und sagen kann wieso ihr bekommt doch darüber was. Wie hier aber schon mehrfach vorgerechnet wurden, würden auch die maximalen 10,5%, die wir wie Sie richtig vermuten niemals bekommen werden, die amtsangemessene Alimentation nicht sicherstellen.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4474 am: 08.02.2023 16:44 »

Und da muss an diversen anderen Stellschrauben als alleinig an der Grundbesoldung+Zulage geschraubt werden.

Wir haben doch bei den Beamten das gleiche Dilemma wie bei den Tarifbeschäftigten!
Einige Bereiche sind im Vergleich zur pW monetär nicht schlecht aufgestellt (da würden +10% reichen), andere Gnadenlos abgehängt, da bringen auch +55% auch die Bestenauslese nicht zurück, das hat das BVerG bei den Juristen schon herausgearbeitet.

[/quote]

Bei uns bekommen über 50 % der TBler eine Arbeitsmarktzulage von 10 %.

blubb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4475 am: 08.02.2023 16:44 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/thomas-hitschler/fragen-antworten/werden-mannschaften-msch-der-bundeswehr-auch-zukuenftig-in-das-einstiegsamt-a4-stufe-5-ueberfuehrt

Stellungnahme bzgl. Eingangsamt Beamte vs Soldat Einstiegsbesoldung.

"Das Bundesverteidigungsministerium ist an dieser Abstimmung beteiligt und wird sich dafür einsetzen, dass die Interessen aller Beschäftigten berücksichtigt werden."

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4476 am: 08.02.2023 16:49 »
Ich habe mich jetzt auch mal zu einer Frage an Hr. Saathoff hinreißen lassen. Mal sehen, was er antwortet.  :(


Meine Fragen werden dort nach wie vor nicht freigeschaltet. Sind sachlich formuliert und unpersönlich.

keine Ahnung was ich falsch mache  ::) ::)

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4477 am: 08.02.2023 17:00 »
Ich habe mich jetzt auch mal zu einer Frage an Hr. Saathoff hinreißen lassen. Mal sehen, was er antwortet.  :(


Meine Fragen werden dort nach wie vor nicht freigeschaltet. Sind sachlich formuliert und unpersönlich.

keine Ahnung was ich falsch mache  ::) ::)

Meine wurde auch erst nicht freigeschaltet. Du hast sicher eine Mail bekommen, dass die gegen den "Codex" gefragt hättest.??

Ich habe auf diese Mail geantwortet und geschrieben, dass ich nach darstellung des tatrsächlichen Lebenssachverhaltes, was dann natürlich gegeben sein sollte, sehr wohl zwei Fragen gestellt habe, die zwar nicht offen sonder spezifisch seien, aber dennoch beantwortet werden können.

Jetzt haben Sie meine Frage freigegeben und ich habe eine Mail bekommen, dass man sich meine Frage angesehen hat, meine Fragestellung erkennt und deshalb die Frage freigeschaltet hat.

MO95

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« Antwort #4478 am: 08.02.2023 17:03 »
Es steht doch im Entwurf, dass die Familienzuschläge im Zuge der Verabschiedung des Besoldungsanpassungsgesetzes ebenfalls noch erhöht werden, um dann final die amtangemessene Besoldung sicher zu stellen.  8) Insofern ist die ganze "Aufregung" doch aktuell vollkommen unbegründet. Final wird es noch etwas mehr Geld geben, als aktuell kommuniziert. Es heisst jetzt l2ediglich Daumen drücken, dass auch Kind 1 und 2 angehoben werden und nicht erst ab Kind 3.

Herr Saathoff ist in seinen Antworten absolut korrekt und realistisch, Respekt dafür.

Danke lieber Christian, jetzt fühl ich mich besser

SeppelMeier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4479 am: 08.02.2023 17:14 »
Gerne, ich persönlich bin der festen Überzeugung, daß wir auch die ewig Unzufriedenen möglichst mitnehmen und überzeugen müssen, auch wenn es viel Überzeugungsarbeit bedarf.

ByTheWay: Spezielle Zuschläge für MINT Fachkräfte könnten in der Tat eine Lösung sein, was den FACHkräftemangel angeht. Gießkanne mit 30% für uns alle wird die Gesellschaft niemals hinnehmen. Und man sollte nicht an dem Stuhl sägen, auf dem man gemütlich sitzt.

Wenn du Fragen hast trau dich MO!

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4480 am: 08.02.2023 17:33 »
Gerne, ich persönlich bin der festen Überzeugung, daß wir auch die ewig Unzufriedenen möglichst mitnehmen und überzeugen müssen, auch wenn es viel Überzeugungsarbeit bedarf.

ByTheWay: Spezielle Zuschläge für MINT Fachkräfte könnten in der Tat eine Lösung sein, was den FACHkräftemangel angeht. Gießkanne mit 30% für uns alle wird die Gesellschaft niemals hinnehmen. Und man sollte nicht an dem Stuhl sägen, auf dem man gemütlich sitzt.

Wenn du Fragen hast trau dich MO!

Ich hab ne Frage: ist das ein Fetisch?

WasDennNun

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4481 am: 08.02.2023 17:52 »
In Summe gleich bleibend sollte nur die Aufteilung zwischen Grundgehalt udn Familienzuschläge eine andere sein, so dass auch den kinderlosen die ihnen zustehende Alimentierung zugute kommt.
@BWBoy
Du bist also der Meinung, dass es keinen Weg daran vorbei geht, die Grundbesoldung um 55% für alle zu erhöhen?

Ich bin der Meinung, dass es keinen Weg daran vorbei geht, die Grundbesoldung für alle zu erhöhen.  Ob es nun 55% sein müssen weiß ich nicht, dass müsste man durchrechnen.
Das ist doch schon durchgerechnet worden und es sind 55% wenn man der Rechnung von Swen folgt.
Wenn du also der Meinung bist, dass am Verhältnis Grundbesoldung zu Zulagen nicht gerüttelt werden soll (oder gar darf), dann ist dass das Ergebnis: der A3S1 muss 55% mehr Grundbesoldung erhalten!
(und alle anderen entsprechend auch).
Damit wird dann der A3S1 auch als Single besser bezahlt als die hälfte der abhängig beschäftigten Mitbürger.

Ich hoffe du bist dir jetzt dessen bewusst, was mit deiner Forderung einhergeht.

Ansonsten bin ich auch dafür dass alle mehr Geld bekommen.

Zitat
Ich bin gleichwohl dafür, die Kinderzuschläge ab Kind 3 massiv anzuheben, so dass die großen Familien ebenfalls angemessen alimentiert werden.
Da das BVerG festgestellt hat, dass kein Beamter wegen des 3. Kindes weniger Netto für sich zur Verfügung haben darf, muss der Kinderzuschlag natürlich entsprechend der Basiskosten des Kindes ausgelegt werden.

Zitat
Eine Anhebung alleinig der familienbezogenen Anteile der Besoldung
Ich auch.

Zitat
Zum Ersten, da wie bereits ausgeführt wurde die Mietstufe beliebig geändert werden kann und auch wird um zum beispiel Wohngeld zu sparen, darauf lässt sich keine Zukunftsplanung für eine mehrköpfige Familie aufbauen, das sollte jedem klar sein.
Die bist also gegen Regionalzuschläge.
Das bedeutet also, dass jeder so bezahlt werden muss (wegen der Mindestalimentation), also ob er in einer hochpreisgegend (Mü/FFM/..) seine Dienststelle hat.
Ich lehne das ab, dass der der billig wohnen kann mehr Geld für sich hat, als der in der Landeshauptstadt.
Das ist doch nicht Leistungsgerecht.
Zitat
Wie will man beispielsweise mit sowas in eine Krdeitfinanzierung gehen wenn man sich nicht sicher sein kann, ob man im Nächsten jahr noch die gleiche Mietstufe besitzt.
Zitat
Zum Zweiten, weil ich der Meinung bin, dass die Voraussetzungen für Wohngeld für einen Vollzeit Beamten nicht relevant werden sollte. Entscheidend sind die allgemeinen Lebenkosten am Dienstort. Zum einen ist der Speckgürtel mittlerweile auch teuer genug + horrende Sprittkosten, zum anderen ist es nicht die Aufgabe des Dienstherren dem Beamten ein Leben in Luxuslage zu ermöglichen. Wenn die Stadt zu teuer ist dann zieht man raus, müssen andere auch und hab ich auch gemacht. Wo das nicht möglich ist weil der Umkreis genauso teuer ist, dort muss ein Regionalzuschlag das entsprechend abdecken nicht grundlos, sondern weil sich der Bundesbeamte die Behörde eben nicht unbedingt frei aussuchen kann.
Also bist du für eine Wohnort und nicht dienstortbezogene Zulage?
Halte ich für falsch: ersteres kann man sich aussuchen, letzteres nicht.

Du weißt aber schon, dass die Wohnkosten als Teil der Bemessung der 115% Untergrenze einfließen und dass wenn es kein Regionalfaktor in der Besoldung gibt, dann der teuerste Platz gewählt werden muss.

MO95

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« Antwort #4482 am: 08.02.2023 18:41 »
Gerne, ich persönlich bin der festen Überzeugung, daß wir auch die ewig Unzufriedenen möglichst mitnehmen und überzeugen müssen, auch wenn es viel Überzeugungsarbeit bedarf.

ByTheWay: Spezielle Zuschläge für MINT Fachkräfte könnten in der Tat eine Lösung sein, was den FACHkräftemangel angeht. Gießkanne mit 30% für uns alle wird die Gesellschaft niemals hinnehmen. Und man sollte nicht an dem Stuhl sägen, auf dem man gemütlich sitzt.

Wenn du Fragen hast trau dich MO!

Es gibt doch bereits die sagenumwobene IT-Zulage für die Bw und ITZ Bund zur Aufrechterhaltung des IT-Betriebs. Netto bringt die mir knapp 90 €. Das nenne ich doch mal einen Leistungsgerechten und in der Höhe außerordentlich angemessenen Zuschlag ! Danke Christian, ich bin sehr zufrieden. :)
« Last Edit: 08.02.2023 18:49 von MO95 »

MO95

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« Antwort #4483 am: 08.02.2023 18:46 »
Also bevor jemals die Besoldung annähernd in Richtung 55% erhöht wird, werden vorher eher die Abgeordnetendiäten und Ministergehälter um 500% angehoben haha. Wahrscheinlicher ist glaube ich ein Einschlag eines Kometen mit 10km Durchmesser...

Streber22

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« Antwort #4484 am: 08.02.2023 18:55 »
Es steht doch im Entwurf, dass die Familienzuschläge im Zuge der Verabschiedung des Besoldungsanpassungsgesetzes ebenfalls noch erhöht werden, um dann final die amtangemessene Besoldung sicher zu stellen.  8) Insofern ist die ganze "Aufregung" doch aktuell vollkommen unbegründet. Final wird es noch etwas mehr Geld geben, als aktuell kommuniziert. Es heisst jetzt l2ediglich Daumen drücken, dass auch Kind 1 und 2 angehoben werden und nicht erst ab Kind 3.

Herr Saathoff ist in seinen Antworten absolut korrekt und realistisch, Respekt dafür.

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