Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1956063 times)

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5415 am: 19.03.2023 14:28 »
@Bundi #5417

Naja, so speziell war die DFS (frühere Bundesoberbehörde) ja nicht, siehe:

" ... Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr . Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) ist als Bundesoberbehörde dem Bundesministerium der Verteidigung unterstellt. Das BAAINBw ist die größte technische Behörde in Deutschland mit Hauptsitz in Koblenz. Seine Hauptaufgabe ist die Ausstattung der Bundeswehr ..."

Dumm nur, das die armen Beamten dort, die ja nach Recht und Gesetz arbeiten müssen (unbürokratisch arbeiten geht für Beamte nicht :)  ), von der Presse so negativ dargestellt werden.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5416 am: 19.03.2023 16:02 »
Im gesamten Rüstungsbeschaffungsprozess krankt es von vorne bis hinten. Angefangen bei den beteiligten Soldaten (BVV, Komandobehörden), über das PlgABw und BAAINBw bis hin zur Rüstungsindustrie.

Wenn man die Probleme lösen möchte muss man alle Teile auf Vordermann bringen. Aber das ist ein anderes Thema. 

DeGr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5417 am: 21.03.2023 12:23 »
https://www.rundblick-niedersachsen.de/anspannung-vor-urteil-beamtenbund-dringt-auf-rasche-anhebung-der-besoldungshoehe/

"Bis Ende März, so wird in Hannover erwartet, dürfte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein lange erwartetes Urteil fällen. Dann könnte höchstrichterlich feststehen, dass Niedersachsen über viele Jahre die Landesbeamten zu schlecht bezahlt hat und Nachzahlungen leisten muss."

Vor einiger Zeit war man hier im Forum über die zitierte Aussage verwundert. In Anbetracht der Jahresvorschau des BVerfG zusammen mit der Formulierung im Jahresbericht 2022, dass die Entscheidungen bzgl. der drei Bundesländer "demnächst" anstünden, erscheint die Erwartungshaltung aus Hannover gar nicht mehr so abwegig.

tantekaethe

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5418 am: 21.03.2023 12:38 »
https://www.rundblick-niedersachsen.de/anspannung-vor-urteil-beamtenbund-dringt-auf-rasche-anhebung-der-besoldungshoehe/

"Bis Ende März, so wird in Hannover erwartet, dürfte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein lange erwartetes Urteil fällen. Dann könnte höchstrichterlich feststehen, dass Niedersachsen über viele Jahre die Landesbeamten zu schlecht bezahlt hat und Nachzahlungen leisten muss."

Vor einiger Zeit war man hier im Forum über die zitierte Aussage verwundert. In Anbetracht der Jahresvorschau des BVerfG zusammen mit der Formulierung im Jahresbericht 2022, dass die Entscheidungen bzgl. der drei Bundesländer "demnächst" anstünden, erscheint die Erwartungshaltung aus Hannover gar nicht mehr so abwegig.

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5419 am: 21.03.2023 13:19 »
https://www.rundblick-niedersachsen.de/anspannung-vor-urteil-beamtenbund-dringt-auf-rasche-anhebung-der-besoldungshoehe/

"Bis Ende März, so wird in Hannover erwartet, dürfte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein lange erwartetes Urteil fällen. Dann könnte höchstrichterlich feststehen, dass Niedersachsen über viele Jahre die Landesbeamten zu schlecht bezahlt hat und Nachzahlungen leisten muss."

Vor einiger Zeit war man hier im Forum über die zitierte Aussage verwundert. In Anbetracht der Jahresvorschau des BVerfG zusammen mit der Formulierung im Jahresbericht 2022, dass die Entscheidungen bzgl. der drei Bundesländer "demnächst" anstünden, erscheint die Erwartungshaltung aus Hannover gar nicht mehr so abwegig.

Kann man den Artikel irgendwo komplett lesen, ohne vorher ein Abo abgeschlossen zu haben?

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Grüße

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5420 am: 21.03.2023 13:29 »
https://www.rundblick-niedersachsen.de/anspannung-vor-urteil-beamtenbund-dringt-auf-rasche-anhebung-der-besoldungshoehe/

"Bis Ende März, so wird in Hannover erwartet, dürfte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein lange erwartetes Urteil fällen. Dann könnte höchstrichterlich feststehen, dass Niedersachsen über viele Jahre die Landesbeamten zu schlecht bezahlt hat und Nachzahlungen leisten muss."

Vor einiger Zeit war man hier im Forum über die zitierte Aussage verwundert. In Anbetracht der Jahresvorschau des BVerfG zusammen mit der Formulierung im Jahresbericht 2022, dass die Entscheidungen bzgl. der drei Bundesländer "demnächst" anstünden, erscheint die Erwartungshaltung aus Hannover gar nicht mehr so abwegig.

Dann müsste etwas bis Ende nächster Woche passieren. Irgendwie glaube ich da nicht drann.

AndreasS

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5421 am: 21.03.2023 13:31 »
Dann müsste etwas bis Ende nächster Woche passieren. Irgendwie glaube ich da nicht drann.

Der Artikel stammt offensichtlich vom 11.01.2023. Die haben wohl eine Glaskugel bedient oder einen sehr guten Draht zum BVerfG  ;)

tantekaethe

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5422 am: 21.03.2023 13:33 »
https://www.rundblick-niedersachsen.de/anspannung-vor-urteil-beamtenbund-dringt-auf-rasche-anhebung-der-besoldungshoehe/

"Bis Ende März, so wird in Hannover erwartet, dürfte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein lange erwartetes Urteil fällen. Dann könnte höchstrichterlich feststehen, dass Niedersachsen über viele Jahre die Landesbeamten zu schlecht bezahlt hat und Nachzahlungen leisten muss."

Vor einiger Zeit war man hier im Forum über die zitierte Aussage verwundert. In Anbetracht der Jahresvorschau des BVerfG zusammen mit der Formulierung im Jahresbericht 2022, dass die Entscheidungen bzgl. der drei Bundesländer "demnächst" anstünden, erscheint die Erwartungshaltung aus Hannover gar nicht mehr so abwegig.

Kann man den Artikel irgendwo komplett lesen, ohne vorher ein Abo abgeschlossen zu haben?

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Grüße

Danke :)

Der Artikel ist vom 11. Jan 2023...

PS: da war AndreasS schneller



DerAlimentierte

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5425 am: 22.03.2023 11:57 »
Die Frage zu Terminen und parlamentarischen Fristen zum gegenwärtigen Gesetzgebungsverfahren wurde hier bereits einige Male gestellt, jedoch hat keiner etwas Genaueres dazu geschrieben.

Weiß jemand mittlerweile Näheres dazu?

Wie ist der weitere Ablauf den nach nunmehr erfolgten Stellungnahmen der Verbände/ Gewerkschaften?

Wer ist jetzt dran und beschäftigt sich mit dem Referentenentwurf i.V.m. den Stellungnahmen, das BMI oder der Bundestag?

Welche weiteren Verfahrensstadien müssen noch durchlaufen werden?

Und vor allem: Werden keine Fristen für die weiteren Verfahrensstadien gesetzt?

Wär schön, wenn jemand dazu was schreibt, der sich damit auskennt und die Fristen weiß.

Danke vorab für eine Antwort.


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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5426 am: 22.03.2023 13:50 »
Die Frage zu Terminen und parlamentarischen Fristen zum gegenwärtigen Gesetzgebungsverfahren wurde hier bereits einige Male gestellt, jedoch hat keiner etwas Genaueres dazu geschrieben.

Weiß jemand mittlerweile Näheres dazu?

Wie ist der weitere Ablauf den nach nunmehr erfolgten Stellungnahmen der Verbände/ Gewerkschaften?

Wer ist jetzt dran und beschäftigt sich mit dem Referentenentwurf i.V.m. den Stellungnahmen, das BMI oder der Bundestag?

Welche weiteren Verfahrensstadien müssen noch durchlaufen werden?

Und vor allem: Werden keine Fristen für die weiteren Verfahrensstadien gesetzt?

Wär schön, wenn jemand dazu was schreibt, der sich damit auskennt und die Fristen weiß.

Danke vorab für eine Antwort.

Bundesregierung

Eine Gesetzesinitiative durch die Bundesregierung ist in der Praxis der Regelfall. Sie beginnt mit der Ausarbeitung eines Referentenentwurfs durch ein Bundesministerium, das sich hierzu gegebenenfalls mit anderen Ministerien abspricht. Es ist gängige Praxis, dass Verbände sowie Fachkreise gemäß § 47 Abs. 3 GGO an der Vorbereitung der Gesetzesvorlagen beteiligt werden und dazu Stellung nehmen können.[14] Im November 2018 beschloss die Bundesregierung, Gesetzentwürfe und Stellungnahmen von Verbänden aus dem Gesetzgebungsprozess standardmäßig zu veröffentlichen.[15] Zuvor hatte die Kampagne „Gläserne Gesetze“ von FragDenStaat.de und abgeordnetenwatch.de tausende derartige Dokumente angefordert.[16]

Im Anschluss an die Stellungnahmen wird der Entwurf der gesamten Bundesregierung vorgelegt, um einen Kabinettsbeschluss gemäß §§ 15 Absatz 1 littera a, 24 Absatz 2 Satz 1 GOBReg zu fassen.[17]

Kommt der Kabinettsbeschluss zustande, muss die Bundesregierung den Entwurf gemäß Art. 76 Absatz 2 Satz 1 GG zunächst dem Bundesrat zuleiten. Hierdurch soll diesem die Möglichkeit gegeben werden, den Entwurf frühzeitig zu kommentieren.[18] Der Bundesrat kann gemäß Art. 76 Absatz 2 Satz 2 GG innerhalb von sechs Wochen zum Entwurf Stellung nehmen. Um die Pflicht zu vorheriger Zuleitung zu umgehen, lässt die Bundesregierung ihre Entwürfe gelegentlich durch eine sie tragende Bundestagsfraktion einbringen, für die keine vergleichbare Zuleitungspflicht besteht. Durch eine solche „verkappte Regierungsvorlage“ verstößt die Bundesregierung gegen Art. 76 Absatz 2 Satz 1 GG, wenn sie die Rolle der Fraktion darauf beschränkt, das Gesetz förmlich einzubringen. Hierdurch verletzt sie die Rechte des Bundesrats, wogegen dieser in einem Organstreitverfahren vorgehen könnte. Geht die Bundesregierung demgegenüber einer Bundestagsfraktion, die einen Entwurf eigenständig ausarbeitet, lediglich zur Hand, handelt es sich um eine Vorlage des Bundestags.[19]

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5427 am: 22.03.2023 13:57 »
Eine Drucksache dazu kann man bisher noch nicht im Dokumentations- und Informationssystem des BTs finden.
https://dip.bundestag.de/

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« Antwort #5428 am: 22.03.2023 14:35 »
Interessanterweise sind auch die Stellungnahmen der Verbände und Gewerkschaften noch nicht einmal auf der zum Gesetzgebungsverfahren dazugehörigen Internetseite eingestellt worden...

DerAlimentierte

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5429 am: 22.03.2023 18:27 »
@Haushaltshilfe:

Vielen Dank für Deine Ausführungen.

Ich wünsche mir eigentlich auf dieses konkrete Gesetzgebungsverfahren bezogene Fristen.

Das ganze Verfahren ist sehr undurchsichtig. Allgemein finde ich das Ganze sehr intransparent. Ein Armutszeugnis der Politiker.