Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2078572 times)

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6045 am: 01.06.2023 11:58 »
Übrigens halte ich es nicht für sicher, dass der Bund alle Widersprüche negativ bescheiden wird. Vielmehr ist es auch denkbar, dass sie weiterhin bis zur höchstrichterlichen Entscheidung ruhend gestellt bleiben.

Möglich wäre das. Aber ich denke auch an Widersprüche, die erst nach dem "Angemessenheitsgesetz" gestellt werden. Diese ruhend zu stellen wäre ein Eingeständnis der weiteren Verfassungswidrigkeit.

Zur Not lege ich Widerspruch ein und beantrage gleichzeitig die Zahlung einer 25% höheren Besoldung. Das wird schon nicht ruhend gestellt. ;)
« Last Edit: 01.06.2023 12:12 von emdy »

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6046 am: 01.06.2023 14:02 »
Infor seitens des Bundeswehrverbandes:

Betreff: EILT! Wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf Besoldung und Versorgung

Sehr geehrte Mitglieder des Bundesvorstandes,
liebe Kameraden und Kollegen,

kurz vor dem Pfingstwochenende gibt es sehr gute Nachrichten hinsichtlich der heute bekanntgewordenen wirkungsgleichen Übertragung auf Besoldung und Versorgung.
Im Einzelnen haben unsere Forderungen nun folgende Ergebnisse gebracht:
 
1. Es wird kein gemeinsames neues großes Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetz geben, welches mit dem AEZ (Besoldungs-/Versorgungsangemessenheitsgesetz) zum 1.1.24 verschmolzen werden wird.
2. Das Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetz wird nun tatsächlich als Einzelgesetz bereits am 12.07.2023 ins Bundeskabinett gehen. Das Angemessenheitsgesetz geht gesondert als Einzelgesetz bis Januar 2024 ins Kabinett.
3. Die Inflationsausgleichsprämie, die zuvor in einem gesonderten Gesetz aus dem Besoldungs/Versorgungsanpassungsgesetz ausgegliedert werden sollte, um im Sommer/Spätsommer zahlbar zu sein, wird nun Bestandteil des Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes werden.
4. Die Zahlung der Prämie ist für September/Oktober avisiert.
5. Die Prämie wird an Besoldungs- und Versorgungsempfänger gleichermaßen steuerfrei ausgezahlt. Für Versorgungsempfänger wird hinsichtlich der Höhe der individuelle Ruhegehaltsatz angesetzt. Bei 71,75% wären dies 2.152,50 Euro.
6. Die Tranchenaufteilung wird ähnlich wie bei den Tarifbeschäftigen sein. Die erste Tranche wird dann natürlich größer ausfallen (Ca. 1600 Euro).
7. Aufgrund der historisch einmalig hohen Inflation wird es eine verfassungsrechtlich exceptionelle Ausnahme geben, was die Zahlung eines Sockelbetrages möglich macht. Soll heißen, anders als zuvor beabsichtigt, wird es zu keiner prozentualen Umrechnung des Sockelbetrages kommen, sondern die 200 Euro Sockelbetrag werden auch für Besoldung und Versorgung gezahlt. Diese werden dann um 5,3 % (Abzug Versorgungsrücklage 0,2 %!) erhöht werden. Bis auf die Besoldungsgruppe A3 in der Erfahrungsstufe 1 werden alle mindestens die 340 Euro Erhöhung erreichen. In der A3/1 werden es 337 Euro sein.
8. Den Sockelbetrag und die linearen Prozente gibt es dann auch zum 1.3.24.
9. Die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage wird Bestandteil des Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes werden. Somit haben wir kurzfristig im parlamentarischen Verfahren die Möglichkeit, dieses Thema für die Ruhegehaltfähigkeit der Stellenzulagen der Bw anzugehen!
10. Wir werden, so hat es der ParlSts Saathoff zugesagt, dies in den nächsten Tagen auch noch schriftlich erhalten.
11. Damit ist die Übertragung nun fixiert und mein Auftrag diesbezüglich umgesetzt.

Prüfer SH

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6047 am: 01.06.2023 14:58 »
So so, eine Ausnahme also. Hätte ich nicht mit gerechnet.

BRUBeamter

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« Antwort #6048 am: 01.06.2023 15:06 »
So so, eine Ausnahme also. Hätte ich nicht mit gerechnet.

Ich auch nicht aber scheinbar wohl doch.

BWBoy

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« Antwort #6049 am: 01.06.2023 15:09 »
So so, eine Ausnahme also. Hätte ich nicht mit gerechnet.

Ich auch nicht aber scheinbar wohl doch.

Weil ihnen die Verfassung in anderen Bereichen ja auch egal ist kommt es wohl nicht mehr drauf an.

Wenn es so kommt kann ich damit leben. Besser als die 7,8%

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6050 am: 01.06.2023 15:21 »
So so, eine Ausnahme also. Hätte ich nicht mit gerechnet.

Ich auch nicht aber scheinbar wohl doch.

Weil ihnen die Verfassung in anderen Bereichen ja auch egal ist kommt es wohl nicht mehr drauf an.

Wenn es so kommt kann ich damit leben. Besser als die 7,8%

Ja, leider aber wenigstens fallen wir bei dem Ergebnis der Tarifverhandlung nicht hinten runter.

Bastel

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« Antwort #6051 am: 01.06.2023 15:22 »
Das stimmt. Man sollte trotzdem nicht vergessen, das am 01.01.23 Harz4 um ca. 10% anstieg. Und 2024 gehts nochmal um knapp 7% hoch.

Wie viel bekommen wir diese Jahr mehr? Ein bisschen Inflationsausgleich. Haha.

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6052 am: 01.06.2023 15:27 »
Das stimmt. Man sollte trotzdem nicht vergessen, das am 01.01.23 Harz4 um ca. 10% anstieg. Und 2024 gehts nochmal um knapp 7% hoch.

Wie viel bekommen wir diese Jahr mehr? Ein bisschen Inflationsausgleich. Haha.

Ich weiss und der Inflationsausgleich war ja eigentlich fuer 2022 - ergo 2023 eine Nullrunde.
Im Grossen und Ganzen war glaube ich einfach nicht mehr drin - Wir haben halt keine Lobby bzw. Fuersprecher.

Das wird 2025 dann noch haerter werden - da bin ich mir sicher!

Unknown

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« Antwort #6053 am: 01.06.2023 15:33 »
Das stimmt. Man sollte trotzdem nicht vergessen, das am 01.01.23 Harz4 um ca. 10% anstieg. Und 2024 gehts nochmal um knapp 7% hoch.

Wie viel bekommen wir diese Jahr mehr? Ein bisschen Inflationsausgleich. Haha.
Offensichtlich nicht für die Beamten.
Herr Saathoff hat auf die Nachfrage, ob es auch für Januar eine neue Besoldungstabelle aufgrund der Erhöhung des Bürgergelds gibt leider nicht geantwortet. Substanz in den Antworten sieht für mich anders aus.

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/ist-die-erhoehung-des-buergergelds-2024-auf-537-euro-bereits-im-bbvangg-beruecksichtigt-worden-wenn-nein

BRUBeamter

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« Antwort #6054 am: 01.06.2023 15:39 »
Das stimmt. Man sollte trotzdem nicht vergessen, das am 01.01.23 Harz4 um ca. 10% anstieg. Und 2024 gehts nochmal um knapp 7% hoch.

Wie viel bekommen wir diese Jahr mehr? Ein bisschen Inflationsausgleich. Haha.
Offensichtlich nicht für die Beamten.
Herr Saathoff hat auf die Nachfrage, ob es auch für Januar eine neue Besoldungstabelle aufgrund der Erhöhung des Bürgergelds gibt leider nicht geantwortet. Substanz in den Antworten sieht für mich anders aus.

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/ist-die-erhoehung-des-buergergelds-2024-auf-537-euro-bereits-im-bbvangg-beruecksichtigt-worden-wenn-nein

ParlSts halt
- Nebelkerzen
- brauche mehr Details/Infos
- erledigt sich von selbst auf der Zeitschiene


clarion

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« Antwort #6055 am: 01.06.2023 21:20 »
@WasDennNun, es steht außer Zweifel das Familien mit Kindern monetär besser unterstützt werden müssen.  Das gilt für ALLE Familien und nicht nur für die mit einem verbeamteten Elternteil. Ergo haben Kinderzuschläge, die signifikante Beiträge zur Besoldungshöhe beitragen, nichts in der Besoldung zu suchen, sondern ein wie auch immer geartetes Kindergeld muss für alle Eltern zugänglich sein.

Wie frotzelte neulich ein Kollege halb im Spaß, halb im Ernst, das dritte Kind wäre ein gewinnbringendes Invest, es kostet nix, da es Kleidung und Spielzeug der älteren Kinder aufbraucht und bringt viel Geld. Das bißchen Essen wäre nicht der Rede wert.

Amtsschimmel

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« Antwort #6056 am: 02.06.2023 19:47 »
Ich habe lieber eine Zulage, als irgendeine Transferleistung.

Der Kollege hat zudem Recht.

@WasDennNun, es steht außer Zweifel das Familien mit Kindern monetär besser unterstützt werden müssen.  Das gilt für ALLE Familien und nicht nur für die mit einem verbeamteten Elternteil. Ergo haben Kinderzuschläge, die signifikante Beiträge zur Besoldungshöhe beitragen, nichts in der Besoldung zu suchen, sondern ein wie auch immer geartetes Kindergeld muss für alle Eltern zugänglich sein.

Wie frotzelte neulich ein Kollege halb im Spaß, halb im Ernst, das dritte Kind wäre ein gewinnbringendes Invest, es kostet nix, da es Kleidung und Spielzeug der älteren Kinder aufbraucht und bringt viel Geld. Das bißchen Essen wäre nicht der Rede wert.

emdy

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« Antwort #6057 am: 03.06.2023 13:15 »
@WasDennNun, es steht außer Zweifel das Familien mit Kindern monetär besser unterstützt werden müssen.  Das gilt für ALLE Familien und nicht nur für die mit einem verbeamteten Elternteil. Ergo haben Kinderzuschläge, die signifikante Beiträge zur Besoldungshöhe beitragen, nichts in der Besoldung zu suchen, sondern ein wie auch immer geartetes Kindergeld muss für alle Eltern zugänglich sein.

Auch das führt, wie ich finde, in die falsche Richtung. Die ganze Zuschuss- und Transferpolitik macht immer mehr Menschen zu Empfängern von Sozialleistungen (wie auch immer man die nennt).

In einem "reichen" Land wie Deutschland sollte es möglich sein, dass zwei berufstätige Menschen (trotz kindesbedingter Minderung der Erwerbstätigkeit) sich zwei Kinder und eine Immobilie leisten können. Statt die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, treibt der Staat aber permanent die Preisspirale durch Zuschüsse an. Herzlichen Dank.

Im Übrigen halte ich es für diskriminierend gegenüber ungewollt kinderlosen Paaren, dass die sich zum Dank für Ihre höhere Erwerbstätigkeit weniger davon kaufen können.

clarion

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« Antwort #6058 am: 03.06.2023 22:59 »
Die Gesellschaft muss sich schon irgendwie entscheiden.  Entweder werden Kinder aus Transferleistungen finanziert, dann müssen Steuern erhöht  oder umgeschichtet werden. Oder aber der Mindestlohn wird so hoch angesetzt,  dass bei Vollzeit eine 4K Familie davon leben kann. Dann werden die in D hergestellten Produkte und Dienstleistungen entsprechend teuer. Geld kosten Kinder nicht nur den Eltern sondern auch der Gesellschaft, so oder so.

Zu den ungewollt Kinderlosen kann ich nur sagen,  dass sie, zwar unfreiwillig, viel Geld sparen.

Ich persönlich würde auch eher das Modell "ordentliche Bezahlung für alle, die arbeiten, mit einem deutlichen Abstand zur Sozialhilfe." bevorzugen.

WasDennNun

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« Antwort #6059 am: 04.06.2023 12:35 »
Die Gesellschaft muss sich schon irgendwie entscheiden.  Entweder werden Kinder aus Transferleistungen finanziert, dann müssen Steuern erhöht  oder umgeschichtet werden. Oder aber der Mindestlohn wird so hoch angesetzt,  dass bei Vollzeit eine 4K Familie davon leben kann. Dann werden die in D hergestellten Produkte und Dienstleistungen entsprechend teuer. Geld kosten Kinder nicht nur den Eltern sondern auch der Gesellschaft, so oder so.

Zu den ungewollt Kinderlosen kann ich nur sagen,  dass sie, zwar unfreiwillig, viel Geld sparen.

Ich persönlich würde auch eher das Modell "ordentliche Bezahlung für alle, die arbeiten, mit einem deutlichen Abstand zur Sozialhilfe." bevorzugen.
Was an dem derzeitigen System schlecht, dass Kinder die Eltern haben, die sich keine Kinder monetär nicht leisten können, via Bürgergeld versorgt werden?
Warum sollte ein Mindestlohn andere Menschen mit einbeziehen? jeder ist doch zunächst nur für sich verantwortlich und wenn man - warum auch immer - zusätzlich für andere verantwortlich ist, aber diese Verantwortung nicht durch sein Einkommen gerecht werden kann, dann haben wir doch das Sozialnetz (Bürgergeld). Da ist doch alles Prima und schön.
Das Beamte hier eine Sonderstellung einnehmen ist doch gewollt und gut. Und dass sie eben Zuschüsse in Form von Familienzuschläge bekommen, wenn sie durch ihr Einkommen ihre Familie nicht angemessen ernähren können ist doch ein besser, als dass sie Bürgergeld beziehen müssten - was nicht mehr eine amtsangemessenen Alimentation wäre.