Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von m3mn0ch, 24.08.2020 07:24

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Bastel


xyz123

Hallo zusammen,

viele werden ja auch Nachzahlungen von über 30.000 Euro erhalten.

Weiß jemand , ob bei der Versteuerung der § 34 EstG zur Anwendung kommt?

Ozymandias

Ja, Bezüge für mehrere Jahre werden ermäßigt besteuert.
Da kann man viel sparen, wenn man richtig plant.
z.B. bis zu 3 Jahre PKV vorauszahlen und vieles mehr.

Gruenhorn

Was wäre denn noch vieles mehr? Hast du noch weitere Dinge parat? Ich lege seit 2017 Widerspruch ein und erwarte ggf. auch eine Nachzahlung in ansehnlicher Höhe mit beträchtlichm Steuerabzug.

InternetistNeuland

Zitat von: xyz123 am 13.02.2024 15:57
Hallo zusammen,

viele werden ja auch Nachzahlungen von über 30.000 Euro erhalten.

Weiß jemand , ob bei der Versteuerung der § 34 EstG zur Anwendung kommt?

Als Arbeitnehmer darf man den Steuerschaden geltend machen und würde die Differenz ausbezahlt bekommen:
LAG Rheinland-Pfalz 17.03.2016 5 Sa 148/15
LAG Berlin-Brandenburg Urteil vom 13.5.2016 2 Sa 63/16

Für Beamte scheint dies anscheinend nicht zu gelten da hier das Bruttoprinzip bei der Nachzahlung ins Spiel kommt.

VG Würzburg, Urteil v. 26.11.2019 – W 1 K 18.1029

Ozymandias

Zitat von: Gruenhorn am 13.02.2024 16:55
Was wäre denn noch vieles mehr? Hast du noch weitere Dinge parat? Ich lege seit 2017 Widerspruch ein und erwarte ggf. auch eine Nachzahlung in ansehnlicher Höhe mit beträchtlichm Steuerabzug.

Hatte da mal vor langer Zeit eine Liste im Internet gefunden. Keine Steuerberatung, nur grobe Ideen. Manches ist einfacher, manches komplizierter, nicht alles ist für Beamte geeignet oder möglich:

    • nicht arbeiten (z.B. Ehefrau)
    • Großzügig geschätzte Vorschussrechnung vom Arbeitsrecht-Anwalt/Verwaltungsrecht-Anwalt bei Beamten (falls relevant), nächstes Jahr evtl. Rückzahlung
    • (bestehendes) Vermietungsobjekt grundlegend sanieren/energetisch modernisieren
    • heiraten, am Besten Hausfrau mit vielen Kindern und Verlustvorträgen
    • Startup-Beteiligungen mit Anfangsverlusten
    • Gewerbe gründen und Waren einkaufen, aber nächstes Jahr erst verkaufen
    • IAB bei Gewerbegründung
    • Windrad/Solarpark/PV bauen und wahlweise IAB oder Sonder-AfA
    • Auszahlung stückeln
    • bAV abschließen (rückwirkend?)
    • Vorauszahlung KV-Beiträge
    • Einmalbeträge gesetzliche RV
    • Rürup
    • Riester

    • Spenden
    • gemeinnützige Stiftung gründen

Es geht nicht um einen Steuerschaden, sondern um Steueroptimierung mit der Fünftelregelung.
Dort muss man versuchen, seine normales zu versteuerndes Einkommen etwas zu verringern, damit auf die Nachzahlung weniger Steuer fällig wird.

=> KV Vorauszahlung und Riester/Rürup sind am einfachsten, sollte man vorher simulieren, ob es sich lohnt.
Die PKV Vorauszahlung ist ein No-Brainer, wenn die PKV mitmacht. Manche erlauben nur 1 Jahr anstatt 3 Jahre. Für die Ehefrau/Kinder? kann man aber auch vorauszahlen. Würde ich eigentlich immer empfehlen, in den Jahren wo man keine PKV bezahlt, kann man z.B. Privathaftpflicht und KfZ-Haftpflicht absetzen. Da sollte bei fast jedem ein 4-stelliger Vorteil rausspringen. Muss jeder selber ausrechnen, was Sinn macht.

xyz123

ich danke euch schon einmal für die ersten Tipps

Knecht

Zitat von: xyz123 am 13.02.2024 18:35
ich danke euch schon einmal für die ersten Tipps

Fehlt nur noch das Geld  ;D

PolareuD

@ xyz123

Hat deine Quelle beim BMI sich eigentlich dahingehend geäußert, dass das BBVAngG grundsätzlich überarbeitet wird oder ob nur das Zahlenwerk zum AEZ angepasst wird?

xyz123

Zitat von: PolareuD am 13.02.2024 19:21
@ xyz123

Hat deine Quelle beim BMI sich eigentlich dahingehend geäußert, dass das BBVAngG grundsätzlich überarbeitet wird oder ob nur das Zahlenwerk zum AEZ angepasst wird?

Mir wurde letzte Woche mitgeteilt, dass es neue "Zahlen", als die vom vom Oktober gibt. Nach einer grundsätzlichen Anpassung hörte sich das nicht an.
Leider wurde allen der Mund verklebt, aber ich bin dran und versuche noch etwas herauszufinden.

MasterOf

Zitat von: xyz123 am 13.02.2024 20:08
Zitat von: PolareuD am 13.02.2024 19:21
@ xyz123

Hat deine Quelle beim BMI sich eigentlich dahingehend geäußert, dass das BBVAngG grundsätzlich überarbeitet wird oder ob nur das Zahlenwerk zum AEZ angepasst wird?

Mir wurde letzte Woche mitgeteilt, dass es neue "Zahlen", als die vom vom Oktober gibt. Nach einer grundsätzlichen Anpassung hörte sich das nicht an.
Leider wurde allen der Mund verklebt, aber ich bin dran und versuche noch etwas herauszufinden.

Kannst du vielleicht, jetzt mal unabhängig vom Inhalt, rausfinden, wann der Entwurf ins Kabinett gehen soll? Da muss es doch irgendeinen Zeitplan geben ..

xyz123

Zitat von: MasterOf am 13.02.2024 20:10
Zitat von: xyz123 am 13.02.2024 20:08
Zitat von: PolareuD am 13.02.2024 19:21
@ xyz123

Hat deine Quelle beim BMI sich eigentlich dahingehend geäußert, dass das BBVAngG grundsätzlich überarbeitet wird oder ob nur das Zahlenwerk zum AEZ angepasst wird?

Mir wurde letzte Woche mitgeteilt, dass es neue "Zahlen", als die vom vom Oktober gibt. Nach einer grundsätzlichen Anpassung hörte sich das nicht an.
Leider wurde allen der Mund verklebt, aber ich bin dran und versuche noch etwas herauszufinden.

Kannst du vielleicht, jetzt mal unabhängig vom Inhalt, rausfinden, wann der Entwurf ins Kabinett gehen soll? Da muss es doch irgendeinen Zeitplan geben ..

ja das würde mich auch interessieren, aber da bin ich glaube ich eine oder mehrere Ebenen zu tief unterwegs

MasterOf

Nunja. Vielleicht ist es ja morgen im Kabinett, oder hast du wieder kein Bild für mich @BalBund? ;D ;D

Einigung2023

Zitat von: MasterOf am 13.02.2024 21:02
Nunja. Vielleicht ist es ja morgen im Kabinett, oder hast du wieder kein Bild für mich @BalBund? ;D ;D

Zuletzt erwähnte er Ostern... leider.

Knecht

Zitat von: Einigung2023 am 13.02.2024 21:03
Zitat von: MasterOf am 13.02.2024 21:02
Nunja. Vielleicht ist es ja morgen im Kabinett, oder hast du wieder kein Bild für mich @BalBund? ;D ;D

Zuletzt erwähnte er Ostern... leider.

Und nächstes Mal wird's dann Muttertag.