Das Thema haben wir doch jetzt schon etliche male durchgekaut, die ersten zwei Kinder sollen aus dem Grundgehalt finanziert werden, die darüber hinaus aus dem Familienzuschlag.
Somit wäre eigentlich ein vergleich A8 zwei Kinder mit A12 keine Kinder relevant. Da muss klar die höhere wertigkeit des Amtes A12 deutlich bleiben. Erst durch die Familien Zuschläge für das dritte und vierte Kind dürfte der A8er dem A12er nennenswert näher kommen, und dies begründet dadurch, dass der Dienstherr dem Beamten und seiner Familie verpflichtet ist und es dem Beamten ab dem dritten Kind nicht mehr zugemutet werden kann dafür mehr von seinem Nettoeinkommen aufzuwenden.
Wenn jedoch die Zuschläge für die ersten beiden Kinder bereits so hoch sind, dass der A8er nennenswert an den A12 heranrückt, dann kommen wir an einen Punkt an dem sich Kinder mehr lohnen als Qualifikation und ein höheres Amt. Und das gilt es eben zu vermeiden.
Ebenso deutlich wird es wenn man den kinderlosen A irgendwas mit dem A irgendwas derselben Besoldungsgruppe mit zwei Kindern vergleicht. Beide tun unter Umständen den gleichen Dienst, tragen dieselbe Verantwortung. Wenn jetzt der mit Kindern nur deshalb für den gleichen Dienst nennenswert höher besoldet wird, wo steht dann noch die Wertigkeit des Amtes im Vordergrund.
Die Grenze ist wie gesagt das dritte Kind, für dieses gelten andere Regeln.