Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6421480 times)

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12945 am: 19.07.2024 13:08 »
Nur mal als Frage, wo kommt die Erkenntnis her das AEZ erst ab Stufe 3 zusteht ?
Habe ich was ueberlesen ?

Gesetz dem Fall das waere so, so haetten etliche in unserem Bereich keinen Anspruch da auf dem Land wo unser Standort liegt die Stufen in der überwiegenden Zahl alle 3 oder drunter liegen.

Das hiesse nahezu alle am StO schauen in die Roehre.


Meines Wissens gab es nur mal eine Aussage vom DBwV in irgendeiner Personalversammlung, dass der AEZ erst ab Mietenstufe 5 zum Tragen kommen soll. Zu dem sollte ein fiktives Partnereinkommen Einzug halten.

Ob man dem Glauben schenken mag, muss jeder selbst entscheiden. Genaues werden wir erst Wissen, wenn jemals ein neuer Entwurf veröffentlicht wird.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12946 am: 19.07.2024 13:14 »
Im letzten Entwurf hatte der AEZ nur bedingt mit den Mietentstufen zu tun. Da ging man bei zu wenigen Kindern eben "nur" leer aus.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12947 am: 19.07.2024 13:54 »
Im letzten Entwurf hatte der AEZ nur bedingt mit den Mietentstufen zu tun. Da ging man bei zu wenigen Kindern eben "nur" leer aus.

ja schade, dass es immer noch nichts neues gibt. Ich warte auch schon ganz gespannt auf den Entwurf.
Wobei mir der Flurfunk schon viel Spannung genommen hat. Die haben durch das Mehrverdienermodell einen richtigen Jackpot geschossen. Sehr viele werden wohl komplett leer ausgehen.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12948 am: 19.07.2024 13:57 »
Im letzten Entwurf hatte der AEZ nur bedingt mit den Mietentstufen zu tun. Da ging man bei zu wenigen Kindern eben "nur" leer aus.

ja schade, dass es immer noch nichts neues gibt. Ich warte auch schon ganz gespannt auf den Entwurf.
Wobei mir der Flurfunk schon viel Spannung genommen hat. Die haben durch das Mehrverdienermodell einen richtigen Jackpot geschossen. Sehr viele werden wohl komplett leer ausgehen.

Warten wir mal die genaue Umsetzung ab. Und ob diese dann Bestand hat steht auf einem anderen Blatt.

Spannender finde ich fast noch wie sie das mit den Nachzahlungen regeln wollen. Dort wird ja kaum das Mehrverdienermodell angewendet werden können.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12949 am: 19.07.2024 14:11 »
Spannender finde ich fast noch wie sie das mit den Nachzahlungen regeln wollen. Dort wird ja kaum das Mehrverdienermodell angewendet werden können.

Ich finde die Frage der Nachzahlungen auch spannend und teile deine Einschätzung, dass das Mehrverdienermodell -wenn überhaupt- nur für die Zukunft angewendet werden dürfte.

Ich befürchte aber, dass das Modell auch rückwirkend zur Anwendung kommt. In Bayern ist die m.E. so erfolgt...

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12950 am: 19.07.2024 14:20 »
Spannender finde ich fast noch wie sie das mit den Nachzahlungen regeln wollen. Dort wird ja kaum das Mehrverdienermodell angewendet werden können.

Ich finde die Frage der Nachzahlungen auch spannend und teile deine Einschätzung, dass das Mehrverdienermodell -wenn überhaupt- nur für die Zukunft angewendet werden dürfte.

Ich befürchte aber, dass das Modell auch rückwirkend zur Anwendung kommt. In Bayern ist die m.E. so erfolgt...

Ganz genau, ich habe auch auf dem Flur jetzt schon öfter gehört: Wer wissen will, wie er künftig angemessen alimentiert wird, darf gerne den Bayern-Rechner aufschlagen. Und ja auch rückwirkend haben die nichts zu verschenken.

Hoffentlich stimmt es nicht.

Knecht

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« Antwort #12951 am: 19.07.2024 14:32 »
Ok, dann frage ich mich mal wieder, ob im Bundesverfassungsgericht denn noch jemand sich mit dem Thema befasst. Dass es noch steht weiß ich, bin vor ein paar Wochen dran vorbei gelaufen...

Gruselig, was in diesem Land los ist.

Schönes Wochenden fürs Erste!

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12952 am: 19.07.2024 14:37 »
Ok, dann frage ich mich mal wieder, ob im Bundesverfassungsgericht denn noch jemand sich mit dem Thema befasst. Dass es noch steht weiß ich, bin vor ein paar Wochen dran vorbei gelaufen...

Gruselig, was in diesem Land los ist.

Schönes Wochenden fürs Erste!

Das Gericht sagt am Ende: Ja geil, ihr habt die fehlenden 20.000 Euro fiktiv dazu gerechnet. Dann passt es. Alles palletti.

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12953 am: 19.07.2024 15:12 »
Vielleicht sollte mal ei Polizeibeamter mit 2 Kindern aus Bayeen seinen Wohngeldantrag an die Redaktion von Nuhr im Ersten schicken.. 😁

Das hätte vermutlich mehr Wirkung als hier 5.000 Posts..

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12954 am: 19.07.2024 15:21 »
Vielleicht sollte mal ei Polizeibeamter mit 2 Kindern aus Bayeen seinen Wohngeldantrag an die Redaktion von Nuhr im Ersten schicken.. 😁

Das hätte vermutlich mehr Wirkung als hier 5.000 Posts..

Da kommt auch nur die Satire raus: „Die privilegierten Beamten wollen jetzt auch noch Wohngeld…..“   ;) :o

Das Einzige was Abhilfe schafft ist der Rechtsweg und zwar solange bis das Korsett so eng sitzt, dass dem Besoldungsgesetzgeber keine Luft zum atmen bleibt.
« Last Edit: 19.07.2024 15:29 von PolareuD »

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« Antwort #12955 am: 19.07.2024 15:32 »
Jetzt noch für die Fans „AEZ jetzt, wenn die Kinder aus dem Haus sind brauche ich eh kein Geld mehr“ 😊

Für mich als Pensionär (ohne anrechenbare Kinder) aktuell:

Erhöhung PKV um 50€/Monat (habe ich schon rechtlich abklopfen lassen, alles i.O.)

Erhöhung Wohngeld ETW um 70€/Monat, bald kommen noch min. 5.000€ einmalig wg. Sanierung Tiefgarage hinzu. Und es wird so weitergehen, Hausmeister, Gärtner, Mindestlohn, Müllabfuhr, Wasser  usw.
Evtl. Anschluss an Fernwärme oder Wärmepumpe gibt es auch nicht für1,50€. Ja, und so weiter und so fort 😊

Und dann gibt es leider noch mehr unerquickliche Themen im Alter, die auch noch ein paar Euro 50 kosten. Will aber niemandem das WE versauen.

Ergo, also auch vernünftige Erhöhung der Tarifbesoldung, hoffentlich.

Und die AEZ - wenn sie vielleicht so kommt -  neide ich niemandem!

BeuteZoellner

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Hans Werner Mangold

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12957 am: 19.07.2024 15:36 »
Da wird jetzt auch im Sommer nichts mehr passieren.

InternetistNeuland

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« Antwort #12958 am: 19.07.2024 15:57 »
Was die ganze Zuschlagsorgie bringt sieht man in Hessen. Da ist der Anteil der Zuschläge fast so hoch, wie der Anteil der Grundbesoldung:

Beamtenbesoldung Hessen 2024

Besoldungsgruppe A 6, Stufe 1, Tabelle 01.01.2024-31.01.2025
Monatsbeträge

Grundgehalt:                  2531.01 €
Familienzuschlag Ehe:          155.66 €
Familienzuschlag 1. Kind:      238.07 €
Familienzuschlag 2. Kind:      238.07 €
Familienzuschlag 3. Kind:      729.64 €
Familienzuschlag 4. Kind:      729.64 €
Stellenzulage mD:               24.22 € allgemeine Stellenzulage mD nach Nr. 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a
Landesanteil Besoldung:        127.76 €
Landesanteil Bes. Familie:     104.55 €
Abzug Wahlleistung Beihilfe:   -18.90 € Ausgleichsbetrag bei Option auf Beibehaltung der Wahlleistungen zur Beihilfe

Monats-Brutto:                4859.72 €

Im Vergleich A13 Single

Beamtenbesoldung Hessen 2024

Besoldungsgruppe A 13, Stufe 1, Tabelle 01.01.2024-31.01.2025
Monatsbeträge

Grundgehalt:                  4538.96 €
Landesanteil Besoldung:        226.95 €
Abzug Wahlleistung Beihilfe:   -18.90 € Ausgleichsbetrag bei Option auf Beibehaltung der Wahlleistungen zur Beihilfe

Monats-Brutto:                4747.01 €

Pendler1

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« Antwort #12959 am: 19.07.2024 16:20 »
@InternetistNeuland

Wenn ich mir das so anschaue, dann halten das wohl die hessischen Politiker für toll und gesetzeskonform.

Einstellungsgespräch in Hessen:

"Ihre fachlichen Leistungen interessieren uns nicht sonderlich, wichtig ist die Anzahl der Kinder!" (Späßchen)

Aber wenn der Dienstherr denkt, dass das für die Qualifikation von Beamten  ausreicht ... wird schon richtig sein, oder?😁