Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6278251 times)

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14175 am: 10.09.2024 08:15 »
Ich hoffe (wenn auch unwahrscheinlich) auf ein Obiter dictum durch das BVerfG ;D

Ich würde auch ein Obiter dictum begrüßen. Dieses Instrument wird aber sehr kritisch gesehen. Die "Obiter dictum" ist kein Bestandteil einer Urteilsbegründung und ist zudem unverbindlich.

Die Dienstherren wollen um jeden Preis Kosten sparen und haben sich abgesprochen, das Doppelverdienermodell einzuführen ("Kamingespräche"). Das Risiko, eine Klatsche aus Karlsruhe erhalten, wird hingenommen. Bis hier eine endgültige Entscheidung getroffen wird (mehrere Jahre), können weiterhin Kosten gespart werden.

Dieses Katz- und Mausspiel wird ewig so weitergehen. Irgendwann wird Karlsruhe vielleicht alle Schlupflöcher gestopft haben (wenigstens 10 Jahre). Dann werden die Dienstherren die Besoldungsstruktur komplett auf den Kopfstellen und den eD/mD weitestgehend abschaffen. Der einzelne Beamte wird jedenfalls nicht wesentlich mehr Geld bekommen.


lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14176 am: 10.09.2024 10:12 »
Das BVerfG wird nie alle Schlupflöcher schließen können, eher wird es neue öffnen. Das BVerfG ist ein Verfassungsorgan und somit staatstragend. Das Narrativ lautet, der öffentliche Dienst muss so günstig wie möglich, man kann auch sagen effektiv und effizient, und qualitätssicher gewährleistet sein. So hat es auch mit einem Obiter dictum praktisch das Doppelverdienermodell für die Dienstherrn geöffnet.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14177 am: 10.09.2024 13:41 »
Ja, genauso ist es!

Sparen bis die Schwarte kracht, sagte vor einigen Jahrzehnten mal eine Politikerin.

Ich fürchte ja, das vor lauter AEZ Diskussionen das Tabellengehalt (Grundbesoldung) zur Freude des Dienstherren total in den Hintergrund gedrängt wird.

Er wird ein bisschen (wenig) AEZ zahlen und sehr wenig Tariferhöhung, denke ich mal. Und wird die Bundesbeamten so bes....en.

Aber merken ja wohl nur wenige, zur Freude des Dienstherren😁

Mein alter Mathe Prof sagte immer: "Was einmal geht, geht immer".

Und so handelt der Dienstherr ... einmal Besch..., immer Besch...   Funktioniert doch.

Zumal ja im Staat an allen Ecken und Enden Geld fehlt.

Ich kann nur sagen, wer zu der mittlerweile zu seinen Beamten so unseriös agierenden "Firma" gehen möchte, der soll es sich 10mal überlegen.

Das Beamtenwams wird immer enger (ältere Kollegen kennen den Spruch)😁

PS Ich kann nicht mehr wechseln. Mit >70 nimmt mich keiner mehr.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14178 am: 10.09.2024 13:55 »
Ich hoffe, es kommen bald Aussagen aus Karlsruhe. Vielleicht schafft das ja Klarheit.

Vllt treffe ich gerade den falschen @clarion: Karlsruhe ist erst dann in der Bütt, wenn der BT etwas beschlossen hat. Aufgrund von Entwürfen kann das BVerfG nicht tätig werden.

MfG
Paper

Du hast insoweit Recht als den Bund betrifft. Es gibt zum einen nur Entwuerfe und kein Gesetz.
Erst wenn ein Gesetz vorliegt, kann der weitere juristische Ablauf Widerspruch, Klage etc in Gang gesetzt werden.
Soweit es den Bund und die Bundesbesoldung betrifft, gibt es zur Zeit nichtmal ein anhaengiges Verfahren am BVerfG. Bis dato sind dort nur zig Verfahren aus den Laendern anhaengig.
Wir betroffenen Bundesbeamte hoffen nur auf ein entsprechendes Urteil des BVerfG zu einer Klage aus dem Landesbereich, welches Ausstrahlung auch auf den Bundesbereich haben wird.
Es quasi auch seitens BVerfG dem Bund derart Schranken und Grenzen in seinen Spielraum auferlegt werden, dass dieser gar nicht anders kann als ein entpsrechendes Gesetz zu verabschieden.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14179 am: 10.09.2024 14:55 »
@Bundi

" ... Wir betroffenen Bundesbeamte hoffen nur auf ein entsprechendes Urteil des BVerfG zu einer Klage aus dem Landesbereich, welches Ausstrahlung auch auf den Bundesbereich haben wird.... "

Gott oder wer auch immer erhalte Dir und den Kollegen den hoffnungsvollen Optimismus.👍

Ich habe da schon abgeschlossen😒

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14180 am: 10.09.2024 15:15 »
@ Pendler

Ich habe dem Kollegen nur versucht die Lage darzustellen.
ich glaube auch nicht mehr daran.
Hoffe zwar aber bin mir sicher wir werden weiter ausgequetscht wie die Zitrone.

Leider habe ich nach 37 DJ ein Alter und eine BesGrp erreicht, die einen Wechsel nahezu ausschliesst.
Von daher halte ich es wie Kimonbo den ich seienrzeit nur belaechelt habe.
Wohl dem der einen guten Hausarzt hat.
Darueberhinaus wird nur noch die Arbeit erledigt vor der man sich nicht mehr druecken kann.
Also Ueberstunden gar nicht mehr, Dienstreisen am Wochenende um am Montagmorgen das DG irgendwo im Ausland oder weit entfernt vom DO wahrzunehmen finden nicht mehr statt.
Arbeit die auf unbesetzten Dp liegen bleibt, bleibt auch liegen.
Also 70 % zahlen und 100%  Lesitung erwarten hat eventuell  auch Auswirkungen.

Beim Schreiben erschrecke ich mich selber, sowas zu schreiben aber irgendwann ist das Mass voll.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14181 am: 10.09.2024 16:00 »
Ich habe nicht nur Kimonbo belächelt, sondern war zuerst empört über die entsprechenden Aussagen, die aus dieser Richtung getätigt wurden.

Mittlerweile,ja, wie Du sagst, ist man schlauer.

Organisator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14182 am: 10.09.2024 16:09 »
Kimbono war nach eigener Aussage Ende 30, kinderlos und hat 5.000 € netto auf der Funktionsebene des gehobenen Dienstes verdient.

Ich sehe nicht, wie das in irgendeiner Weise unangemessen niedrig besoldet sein sollte.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14183 am: 10.09.2024 17:19 »
Wenn ich diesen Beitrag lese, verabschiedet sich das BBVAngG bestimmt bald im Nirvana.

https:\\www.wiwo.de/cmsid/29985336.html

kimonbon

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14184 am: 10.09.2024 19:20 »
Vielen Dank, dass ich so schöne nostalgische Gefühle auslöse bei manchen hier. Ja mit A13 + ministerialzulage + steuerliche Freibeträge, Steuerklasse 1 sind es aktuell Nettolohn
5.045,40 herrlich :-D hhahahhaaaaaaa
So muss sich ein Flüchtling fühlen, der quer durch Europa reist, von Italien über Österreich nach Deutschland durchgereicht wird und an der Deutschen Grenze nur das Wort „Asyl“ stammeln muss und alles ist fein im Bürgergeld ab dann hahahwahaaaa!
Also ärgert euch nicht und schuftet schön weiter für diesen deutschen Staat besoldungsadäquat hahahgaaaaaaaa

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14185 am: 10.09.2024 22:27 »
@polareu
Erschreckend was da zusammengestrickt oder geschustert wird.
Wenn das den Tatsachen entspricht ist den Damen und Herren nicht mehr zu helfen. Habe schon bei der seinerzeitigen Klatsche durch das BVerfG zum Haushalt die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen und mich gefragt wie sowas ein Finanzminister und sein Ministerium zustande bringen können. Da wurde gegen so viele Haushaltsgrundsätze verstoßen das  jedem mit dem Haushaltsrecht vertrauten nur das Grauen kommen konnte. Ich frage mich wo ist der fachliche Sachverstand im BMF geblieben ? Das galt schon beim früheren Haushaltsentwurf und sollte der Artikel und die Zahlen stimmen ist dies nach bereits erfolgter Klatsche aus Karlsruhe umso unverständlicher. Und ja deine Vermutung teile ich. Wenn diese Lücken im Haushalt 25 vorhanden sein sollten und es dann aller Voraussicht nach die nächste Lehrstunde aus Karlsruhe geben wird, wird mit Sicherheit niemand mehr auch nur noch einen Cent in eine verfassungsgemäße Alimentation stecken wollen. Selbst der Murksentwurf, der die Kosten bis zum
Äusersten drücken sollte, wird dann so meine Einschätzung in irgendeiner Schublade verschwinden bis Karlsruhe die Faxen dicke hat.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14186 am: 11.09.2024 16:09 »
Die Faxen dicke ?

So sehr ich es mir wünschen würde, aber Karlsruhe wird uns nicht retten. Davon bin ich überzeugt. Wenn in 4 Jahren keine Fakten geschaffen worden sind, während 16 andere Rechtskreise mehr oder minder gute Rahmenbedingungen geschaffen haben, dann darf man wünschen, aber sollte nicht hoffen.

pedius87

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14187 am: 11.09.2024 17:17 »
Dienstherr muss Arbeit einklagen:

Der Dienstherr behauptet er alimentiert amtsangemessen? Ich muss das Gegenteil einklagen?

Das Spiel können wir auch so spielen:

Ich behaupte udn bin der felsenfesten Überzeugung ich arbeite amtsangemssen.
Falls der Dienstherr dies anzweifelt bleibt ihm der Klageweg/Disziplinarweg.


Ab sofort:
 - keine Überstunden
- Stelle wird erst Monate später nachbesetzt: Nicht mein Problem, Hinweis an Vorgesetzen, Melden macht frei
- Gründlichkeit vor Schnelligkeit: Kommentare, Urteile und Literatur ausgiebig nutzen
- Ermessen nicht zu großzügig auslegen: Verantwortung wird nicht übernommen, immer schön ans Gesetz halten
- Sonderaufgaben? Diese Wort ist mir fremd.
- Anfragen der Bürger zum Antrag: ich Verwaltungsbeamter, kein Gestaltungsbeamter. Ich prüfe nur die vorgelegten Unterlagen und weise auf die Fehler/Mängel hin. Wie sie zu beheben sind bitte beim Entwurfsverfasser nachfragen

Und immer dran denken:

Wr nichts macht, macht keine Fehler. Wer keine Fehler macht, der wird befördert.


dirtyharry

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« Antwort #14188 am: 11.09.2024 18:01 »
Hallo, ich war längere Zeit nicht in der Lage hier mit zu lesen...habe aber gesehen, dass es einen neuen Gesetzesentwurf gibt. Gibt es dazu Informationen, wann es evtl. in den BT geht?!

InternetistNeuland

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« Antwort #14189 am: 11.09.2024 18:35 »
Hallo, ich war längere Zeit nicht in der Lage hier mit zu lesen...habe aber gesehen, dass es einen neuen Gesetzesentwurf gibt. Gibt es dazu Informationen, wann es evtl. in den BT geht?!

Frühsten wenn der Haushalt durch ist und nicht vom Bundesverfassungsgericht gestoppt wird.