Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4339013 times)

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15660 am: 11.11.2024 20:56 »
@Nautiker1970,

das entspricht m.E. den Tatsachen, es könnten auch Weißrussen und Nordkoreaner unter die Russen gemischt sein.

Putin bezeichnet die Auflösung der Sowjetunion anfang der 90iger Jahre als einen sehr großen Fehler, den er zu beheben gedenkt. Polen war (genau wie die DDR) ein sowjetischer Satellitenstaat. Und genau da will er wieder hin.
 

Elur

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15661 am: 11.11.2024 22:28 »
Na ja, dass Warmmieten von über 1500 Euro bezahlt werden, war sicher nicht der Plan.
Zumal die meisten Bürgergeldempfänger sogenannte Aufstocker sind und damit gleichzeitig ihren Hamburger Job los wären. Und das Bürgergeld bei den meisten nur einen vorübergehenden Zustand darstellt.

Die wenigsten Bürgergeldempfänger sind Aufstocker, nämlich ca. 20 %. Und von diesem wiederum arbeiten nur ein geringer Bruchteil in Vollzeit.

BalBundi

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« Antwort #15662 am: 12.11.2024 06:16 »
@lotsch, Du meinst also Putin gewähren zu lassen, und der Ukraine keine militärische Unterstützung zukommen zu lassen, wäre der richtige Weg???

Junge, Junge, Dann steht der Russe bald an der deutschen Ostgrenze.

Diese doch sehr abwertende Beschreibung diverser Politiker, ist doch Kern des Problems. Ich unterstelle, dass viele Politiker überzeugt sind, von dem was sie tun. Und die bundesdeutsche Politik war aufgrund der Koalitionen immer eine Kompromissrepublik, die den jeweiligen Hardcoremitgliedern in den Parteien schlecht geschmeckt hat. Insgesamt war die Bundesrepublik aber in der Vergangenheit erfolgreich.

Und wer glaubt,  er könne Regierung besser, soll sich bitte schön selbst engagieren.  Gerade wir im ÖD haben doch gar nichts zu befürchten.

Die Ampelkoalition wurde geschmiedet, als es noch Coronaeinschränkungen gab, und hatte das ganz große Pech, dass nach wenigen Wochen im Amt der Ukrainekrieg begonnen hat. Anstatt die Reihen zu schließen, wurde die Suche nach Kompromisse  immer schwieriger. Es wurde immer mehr durchgestochen und ja die FDP scheint mir mit Abstand die Partei mit der geringsten Kompromissbereitschaft gewesen zu sein.

Ich weiß, ist off-topic. Aber eine Formulierung wie "Dann steht der Russe bald an der deutschen Ostgrenze." erinnert mich an finsterste Formulierungen (die ich zum Glück nur aus dem Geschichtsunterricht kenne). Eine solche Sprache hat in diesem Forum nichts verloren. Mehr sage ich jetzt lieber nicht zum Thema.



Ernsthaft?
Ist die Sprachpolizei wieder unterwegs? Wenn man will kann man an jeder Ausssage ein braunes Haar finden und genau diese alte Leier ist langsam überholt. Einfach nur peinlich solch eine Schublade zu nutzen. Genau solche Verhaltensweisen haben bestimmten Parteien mehr Zustimmung gebracht als sie verdienen. Aber klar wer nicht mit neuem und Problemorientierten Läsungen daher kommt nutzt erstmal die alte Rethorik….. typisch Ampelwähler halt
Und grundsätzlich stimmt die Aussage: würde die Ukraine nicht so zäh sein würde Russlands Armee schon lange an der deutschen Grenze stehen!
Leute wie sie sind die ewig gestrigen und Teil des Problems, sieht man ja auch am Nick Nautiker1970

waynetology

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15663 am: 12.11.2024 06:17 »
 Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15664 am: 12.11.2024 16:46 »
Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Ich persönlich denke, dass Herr Scholz die verfassungswidrigkeit der Bundesbeamtenbesoldung erkannt hat und dies nun noch unbedingt vor der Vertrauensfrage gemeinsam mit der Union, die das auch erkannt haben wird, abräumen möchte.

Taigawolf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15665 am: 12.11.2024 16:49 »
Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Ich persönlich denke, dass Herr Scholz die verfassungswidrigkeit der Bundesbeamtenbesoldung erkannt hat und dies nun noch unbedingt vor der Vertrauensfrage gemeinsam mit der Union, die das auch erkannt haben wird, abräumen möchte.

Sie wollten doch in Zukunft gesondert auf die Ironie hinweisen.

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15666 am: 12.11.2024 16:55 »
Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Ich persönlich denke, dass Herr Scholz die verfassungswidrigkeit der Bundesbeamtenbesoldung erkannt hat und dies nun noch unbedingt vor der Vertrauensfrage gemeinsam mit der Union, die das auch erkannt haben wird, abräumen möchte.

Sie wollten doch in Zukunft gesondert auf die Ironie hinweisen.

Wie kommen Sie darauf, dass das ironisch gemeint war..? 😁

Die Ermittlungen zu NordStream2 stehen sicher auch kurz vor dem Abschluss..

Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15667 am: 13.11.2024 09:46 »
Die Ermittlungen zu NordStream2 stehen sicher auch kurz vor dem Abschluss..

Genau so wie das Pilotverfahren des BVerfG zur Berliner Besoldung, welche bestimmt Freitag in der Wochenvorschau für die 47. KW auftauchen wird  ;)

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15668 am: 13.11.2024 10:17 »
Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Ich persönlich denke, dass Herr Scholz die verfassungswidrigkeit der Bundesbeamtenbesoldung erkannt hat und dies nun noch unbedingt vor der Vertrauensfrage gemeinsam mit der Union, die das auch erkannt haben wird, abräumen möchte.

Das wird sich alleine dadurch als schwierig erweisen, weil die rot-grüne Ampe Regierung (also Ampel ohne Liberale) einen fundamental anderen Lösungsansatz hat, als die Union und die Liberalen.

Während die einen ein kleines Schippchen auf die bisherige Besoldung packen möchten, um sich einer verfassungsgemäßen Besoldung einen kleinen Schritt zu nähern, räumt die Union durch ein fiktives Partnereinkommen von 20.000 EUR die verfassungsrechtlichen Probleme aus ihrer Sicht zunächst in dem Wissen weg, dass Verfahren zur Klärung der Frage, ob das denn wohl verfassungsrechtlich problematisch sein kann, erst in der nächsten oder übernächsten Legislaturperiode entschieden werden wird. Somit dürfen die Bundesbeamten im März durch Merz erklärt bekommen, dass man aufgrund der Schuldenbremse zusammenstehen muss und es keinen Raum gibt, die Besoldung zu erhöhen, es aber dem Ehepartner unbenommen ist, mehr zu arbeiten, um den Familienunterhalt sicher zu stellen. So werden erst einmal Fakten geschaffen, durch die vordergründig die Schuldenbremse eingehalten wird, auch auf die Gefahr hin, dass es in ein paar Jahren zu völlig unerwarteten Nachzahlungen für die Beamten kommen kann, die jährlich einen Einspruch eingelegt haben und bis dahin noch unter den Lebenden weilen.

Bisher konnte man als Beamter landauf/landab den Eindruck haben, dass die Argumentation über amtsangemessene Besoldung bei den an irgendeiner Regierung beteiligten Partei alleine davon abhängig ist, ob sie in dem jeweiligen Bundesland Regierungsverantwortung haben oder in der Opposition sind, und es für seine persönliche Geldbörse egal zu sein scheint, wo man das Kreuzchen setzt. Die Argumente, die in dem einen Bundesland gegolten haben, konnten in einem anderen wahlweise ausgetauscht werden.

Jetzt scheint es bei der Union (insbesondere der CSU) ein Umdenken gegeben zu haben. Die Einführung von einem fiktiven Partnereinkommen scheint kein Tabu Thema bei unionsgeführten Besoldungsgesetzgebern mehr zu sein sondern zunehmend Sympathisanten zu finden und wird wohl nach und nach eingeführt.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15669 am: 13.11.2024 10:39 »
.... auch auf die Gefahr hin, dass es in ein paar Jahren zu völlig unerwarteten Nachzahlungen für die Beamten kommen kann, die jährlich einen Einspruch eingelegt haben und bis dahin noch unter den Lebenden weilen.

Aufgrund der bisher insgesamt geringen Anzahl an Widersprüchen im Bund (3805) sollten die Nachzahlungen in einem überschaubaren Rahmen bleiben.

Ich gehe davon aus, dass im nächsten Entwurf das fiktive Partnereinkommen 20.000 EUR beträgt. In der Folge erhalten die 4k-Vergleichskonstellationen 0 EUR mehr und ab dem 3. Kind wird nochmal eine kleine Schippe draufgelegt.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15670 am: 13.11.2024 10:46 »
Ich gehe davon aus, dass im nächsten Entwurf das fiktive Partnereinkommen 20.000 EUR beträgt. In der Folge erhalten die 4k-Vergleichskonstellationen 0 EUR mehr und ab dem 3. Kind wird nochmal eine kleine Schippe draufgelegt.
Warum sollte eigentlich bei einem Partnereinkommen von 20.000€ das Kind mehr bekommen?
Das ist doch auch unlogisch.

waynetology

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15671 am: 13.11.2024 10:50 »
Im Umkehrschluss ist die CDU nicht wählbar. Wenn man davon ausgehen kann, dass die CSU den Ministier stellen wird.

Gibt es irgendwo den alten Entwurf?

PolareuD

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« Antwort #15672 am: 13.11.2024 11:02 »
Als Kopiervorlage kann man die entsprechende Regelung aus Bayern heranziehen. So ähnlich könnte der REZ/AEZ oder OFZ, oder wie auch immer das Ding dann heißen mag, aussehen:

s. Seite 20:  https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/by/by-g-2024-170.pdf

waynetology

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« Antwort #15673 am: 13.11.2024 11:26 »
Als Kopiervorlage kann man die entsprechende Regelung aus Bayern heranziehen. So ähnlich könnte der REZ/AEZ oder OFZ, oder wie auch immer das Ding dann heißen mag, aussehen:

s. Seite 20:  https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/by/by-g-2024-170.pdf

Danke, ich meinte den alten, wohl auch von der CSU damals.

PolareuD

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« Antwort #15674 am: 13.11.2024 11:30 »
Als Kopiervorlage kann man die entsprechende Regelung aus Bayern heranziehen. So ähnlich könnte der REZ/AEZ oder OFZ, oder wie auch immer das Ding dann heißen mag, aussehen:

s. Seite 20:  https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/by/by-g-2024-170.pdf

Danke, ich meinte den alten, wohl auch von der CSU damals.

https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2021/06/Referentenentwurf-vom-03.02.2021.pdf