Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6298525 times)

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16185 am: 23.01.2025 08:45 »
@Swen

Du hast damit natürlich wieder einmal vollkommen Recht. Das Problem an der Sache ist, dass eben selbst, wenn man sich einbringt nichts möglich ist, weil jede Ambition in eine nicht vorgegebene Richtung stets im Keim erstickt wird. Genügend Leute die das könnten, gibt es ja.

Und ehrlich gesagt - da nutze ich meine Lebenszeit lieber anders. Die ist definitiv auch mehr wert.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16186 am: 23.01.2025 09:37 »
Ich kann das, was Du schreibst, gut verstehen, Knecht - denn man kann seine Lebenszeit sicherlich besser verbringen, als sich als PR oder in einer Gewerkschaft einzubringen (oder anders: dem einen bereitet ein solches Einbringen bei allem damit verbundenen Aufwand durchaus auch Freude, dem anderen nicht). Aber dann solltest Du - denke ich - zugleich bedenken, dass der weit überweigende Teil der Personalräte ihr Ehrenamt mit einer allenfalls marginalen Entlastung ausüben, so wie ich das hier in den letzten Tagen dargestellt habe.

Zugleich macht man - sage ich als jemand, der 16 Jahre Personalrat gewesen ist - dem eigenen Personalrat durchaus etwas Druck, wenn man ihm zeigt, dass ein Missstand gegeben ist und man sich hier ggf. besser als der Personalrat auskennt. Wenn man es politisch geschickt anstellt, kann man so den eigenen PR durchaus ans Laufen bekommen - und wenn man es weniger geschickt anstellt, macht er dann (auch hier geht's um die je eigene Persönlichkeit des jeweiligen Personalrats und die weiteren Eigenschaften des gesamten Gremiums) erst recht dicht. Da aber alle Kollegen ein Interesse daran haben, besser besoldet zu werden, kann man hier durchaus auch wiederkehrend offene Türen einrennen, also nicht zuletzt hinsichtlich der Bewiderspruchung der Alimentation als Ganzer. Denn auf die tatsächlich Höhe der gewährten Besoldung hat ja der gemeine PR letztlich keinen wirklichen Einfluss.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16187 am: 23.01.2025 11:02 »
Also unser Personalrat gibt uns jedes Jahr Musterwidersprüche und das schon seit über 10 Jahre. Dies kenne ich auch aus dem Bekanntenkreis von anderen Behörden wie Rentenversicherung, Landkreis, Justiz oder Finanzamt (meistens sind nur die Lehrer unwissend). Ich würde behaupten in Hessen werden sehr viele Widersprüche gestellt bzw. haben die Dienstherren vor vielen Jahren bereits erklärt Urteile für alle Mitarbeiter umzusetzen und auf Widersprüche (sollte man natürlich dennoch jedes Jahr einlegen) zu verzichten. Wenn in Hessen die Besoldung korrigiert wird, wird es m.M.n. nicht so günstig. Wir haben hier aber auch eine noch längere Leidensgeschichte seit MP Koch in den 0er Jahren. Auch wenn es nur ein paar tausend Euro im Jahr sind summiert sich dies über 10-15 Jahre pro Beamter ganz schön. Was davon alles durch die Inflation entwertet wurde, sollte man besser nicht überschlagen...

Die genauen Zahlen zu kennen wäre mal interessant, denke ich stelle mal eine Anfrage ans Innenministerium.
Mit Lehrern habe ich wenig Kontakt, aber in Finanzämtern findet man so einige die keine Einsprüche eingelegt haben. Oder O-Ton eines Personalratsmitgliedes: "Das betrifft doch nur die Beamten mit 3+ Kindern".

Zur Entwertung durch Inflation: Ich habe das ganze durchgerechnet (Widerspruch seit 2015). Tut sehr weh.

Hesse

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16188 am: 23.01.2025 12:21 »
Ich glaube die hessischen Finanzbeamten wissen spätestens nach der Aktion im November 2023 so ziemlich alle um diese Problematik. Damals wurde wohl eine Mail von der Führungsebene an alle gesendet, mit der Bitte Personalgewinnung zu betreiben. Hierfür sollte eine Provision gezahlt werden. Hierauf antwortete wohl ein Beamter, (Mail an alle) dass er keine Werbung für einen Dienstherren betreibt der seine Beamten verfassungswidrig besoldet. Auf diese Mail gab es dann hunderte Solidarisierungsmails (ebenfalls an alle). Das sollten dann doch die meisten mitbekommen haben. War damals glaube ich auch in den Medien. Hab es aber auf die schnelle nicht gefunden.

Um mal eine einfache Überschlagsrechnung aufzumachen. Wenn ein Beamter 10 Jahre Widerspruch einlegt bzw. der Dienstherr sich erklärt hat auch ohne Widerspruch die Urteile umzusetzen und nachzuzahlen, der Beamte 10.000€ im Jahr (833 mtl.) nachgezahlt bekommt und es in Hessen 120.000 Beamte gibt, wären das 12.000.000.000€. Für 2025 sind aktuell wohl ca. 38 Mrd. eingeplant. Davon wohl ca. 14 Mrd. Personalkosten.

Jetzt kann man natürlich wild spekulieren, ob diesen Anspruch 1%, 10% oder 50% der Beamten haben. Und ob die Nachzahlung von 10.000 €/Jahr zu viel oder zu wenig ist. Das können wohl nur ganz wenige beantworten und hängt natürlich auch stark von den Urteilen ab. Gerade im Hinblick auf das Abstandsgebot der einzelnen Besoldungsstufen untereinander.

Ich wollte hiermit nur aufzeigen wie schnell der Haushalt in eine extreme Schieflage geraten kann. Und dann kommt wieder die immer gleiche Frage auf: wer soll das bezahlen...

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16189 am: 23.01.2025 12:44 »
Ich glaube die hessischen Finanzbeamten wissen spätestens nach der Aktion im November 2023 so ziemlich alle um diese Problematik. Damals wurde wohl eine Mail von der Führungsebene an alle gesendet, mit der Bitte Personalgewinnung zu betreiben. Hierfür sollte eine Provision gezahlt werden. Hierauf antwortete wohl ein Beamter, (Mail an alle) dass er keine Werbung für einen Dienstherren betreibt der seine Beamten verfassungswidrig besoldet. Auf diese Mail gab es dann hunderte Solidarisierungsmails (ebenfalls an alle). Das sollten dann doch die meisten mitbekommen haben. War damals glaube ich auch in den Medien. Hab es aber auf die schnelle nicht gefunden.

Um mal eine einfache Überschlagsrechnung aufzumachen. Wenn ein Beamter 10 Jahre Widerspruch einlegt bzw. der Dienstherr sich erklärt hat auch ohne Widerspruch die Urteile umzusetzen und nachzuzahlen, der Beamte 10.000€ im Jahr (833 mtl.) nachgezahlt bekommt und es in Hessen 120.000 Beamte gibt, wären das 12.000.000.000€. Für 2025 sind aktuell wohl ca. 38 Mrd. eingeplant. Davon wohl ca. 14 Mrd. Personalkosten.

Jetzt kann man natürlich wild spekulieren, ob diesen Anspruch 1%, 10% oder 50% der Beamten haben. Und ob die Nachzahlung von 10.000 €/Jahr zu viel oder zu wenig ist. Das können wohl nur ganz wenige beantworten und hängt natürlich auch stark von den Urteilen ab. Gerade im Hinblick auf das Abstandsgebot der einzelnen Besoldungsstufen untereinander.

Ich wollte hiermit nur aufzeigen wie schnell der Haushalt in eine extreme Schieflage geraten kann. Und dann kommt wieder die immer gleiche Frage auf: wer soll das bezahlen...

Da sind die Dienstherrn aber selber Schuld dran, wenn sie das Thema so grob fahrlässig behandeln. Wären sie bei der Besoldung einigermaß hinterher gewesen und hätten dem Beamtentum nicht immer wieder unzulässige Sonderopfer auferlegt, dann wäre der Finanzbetrag bei weitem nicht so hoch, wie er jetzt ist. Mein Mitleid hält sich also in Grenzen, um nicht zu sagen, dass er bei Null liegt.
« Last Edit: 23.01.2025 12:53 von PolareuD »


Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16191 am: 23.01.2025 13:55 »
Wir werden von Herrn Scholz und Frau Faeser nur verarscht, diese beiden Menschen müssen endlich verschwinden aus der deutschen Politik. Diese beiden Personen haben die Bundesbeamten seit über 3 Jahren belogen und betrogen.
Am 23.02.2025 kann man diesen kriminellen Machenschaften ein Ende setzen!

Finanzer

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« Antwort #16192 am: 23.01.2025 14:10 »
@Der Hesse: Den damaligen Schriftverkehr hab ich Archiviert, sehr lesenswert. Falls Interesse besteht, per PN melden :-)

Aber auch im letzten Jahr habe ich mir an meiner Dienststelle den Mund fusselig geredet. An anderen Finanzämtern ähnlich.

Zu den Kosten: Solange für ein Nutzloses Digitalministerium, für Bürgschaften an die Helaba und Höherstufungen der Staatssekretäre und deren Büroleiter Geld da ist (und vieles mehr), sehe ich das anders.
Insbesondere gilt: "Der Gesetzgeber darf die Beamtenbesoldung von der allgemeinen Entwicklung nur ausnehmen, wenn dies durch spezifische, im Beamtenverhältnis wurzelnde Gründe gerechtfertigt ist. Den Beamten dürfen keine Sonderopfer zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte auferlegt werden (stRspr, vgl. BVerfG, Urteile vom 27. September 2005)".

A9A10A11A12A13

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16193 am: 24.01.2025 15:54 »
Zuständigkeit BVR Maidowski laut aktuellem GVP 2025 ...
Für alle die, die KarlsRuher (Nicht-)Befassung nicht so detailliert verfolgen oder trotz vorgeblichem Sachverstand ignorieren: die Jahresvorausschau ist damit seit längerem veröffentlicht! Sie nennt sich Geschäftsverteilung, also GVP 2025.

Bereits mit Beschluss des Plenums vom 27. November 2024 hat der Harbarth dem 2. Senat jede Menge vorweihnachtliche Ostereier in die Krippe gelegt. Denn er hat weitere Zuständigkeiten vom ersten auf das 2. Senat abgekippt. (Ob er das tat, weil BVR Christs Freilassung nach monatelangem Hinhalten erst mit der nächsten Wahlausschusssitzung in die Wege geleitet werden könnte, wäre ein naheliegender Aspekt).

Es wird also umso mehr ein Glücksspiel, ob sich bzgl. der Besoldung etwas in 2025 endgültiges tut. Denn das Glücksspielrecht gehört u.a. auch zum neuen Rechtsgebiet des zweiten Senats.

Der 2. Senat hat sich am 9. Dezember 2024 über die Verteilung der Mehrarbeit gekümmert. Und kann man neben den vordringlichen Schicksalsentscheidungen für das Volk zum Thema Politikkasperlewahltheater noch weitere Themen vorziehen? Da hat man beim BVR M. die unliebsame und hinausschiebbare Besoldung gesehen. Und dann mal glückspielgemäß Lotto 20 aus 81 mit Zusatzzahlen, Super-Duperzahlen und gerader Endziffer ihm das Recht des Versicherungswesen zugelost. Außerdem wird mit der vermeintlichen Besoldungsversagung unfreiwillig den Dienstherrn Kredit gegeben, daher passt doch auch das Kreditrecht zusätzlich in seine Zuständigkeit, in der er sich zuvorderst einarbeiten kann.

Kurz ein Satz mit X, wenns nicht bereits fertig ist, wird's erstmal nix
« Last Edit: 24.01.2025 16:05 von A9A10A11A12A13 »

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16194 am: 24.01.2025 17:05 »
Ich glaube die hessischen Finanzbeamten wissen spätestens nach der Aktion im November 2023 so ziemlich alle um diese Problematik. Damals wurde wohl eine Mail von der Führungsebene an alle gesendet, mit der Bitte Personalgewinnung zu betreiben. Hierfür sollte eine Provision gezahlt werden. Hierauf antwortete wohl ein Beamter, (Mail an alle) dass er keine Werbung für einen Dienstherren betreibt der seine Beamten verfassungswidrig besoldet. Auf diese Mail gab es dann hunderte Solidarisierungsmails (ebenfalls an alle). Das sollten dann doch die meisten mitbekommen haben. War damals glaube ich auch in den Medien. Hab es aber auf die schnelle nicht gefunden.

Um mal eine einfache Überschlagsrechnung aufzumachen. Wenn ein Beamter 10 Jahre Widerspruch einlegt bzw. der Dienstherr sich erklärt hat auch ohne Widerspruch die Urteile umzusetzen und nachzuzahlen, der Beamte 10.000€ im Jahr (833 mtl.) nachgezahlt bekommt und es in Hessen 120.000 Beamte gibt, wären das 12.000.000.000€. Für 2025 sind aktuell wohl ca. 38 Mrd. eingeplant. Davon wohl ca. 14 Mrd. Personalkosten.

Jetzt kann man natürlich wild spekulieren, ob diesen Anspruch 1%, 10% oder 50% der Beamten haben. Und ob die Nachzahlung von 10.000 €/Jahr zu viel oder zu wenig ist. Das können wohl nur ganz wenige beantworten und hängt natürlich auch stark von den Urteilen ab. Gerade im Hinblick auf das Abstandsgebot der einzelnen Besoldungsstufen untereinander.

Ich wollte hiermit nur aufzeigen wie schnell der Haushalt in eine extreme Schieflage geraten kann. Und dann kommt wieder die immer gleiche Frage auf: wer soll das bezahlen...

Ich habe da sehr wenig Mitleid mit den Dienstherren. Keiner hat Sie zu irgendetwas gezwungen und ich behaupte mal, an den entscheidenden Stellen sitzen Leute die ausreichend Weitblick, Wissen und Intelligenz haben. Wenn man sich in eine verfahrene Situation manövriert hat, dann kann man gerne in seinem Büro heulen und das Taschentuch rausholen. Das führt aber nicht dazu, dass ich mich schlecht fühle wenn ich jedes Jahr meinen Widerspruch formuliere und immer noch hoffe, dass ich noch eine Entscheidung des BVerfG erleben werde.


Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16196 am: 25.01.2025 17:16 »
Wie absurd diese Republik geworden ist, zeigt Herr Scholz heute wieder.

Er kritisiert Herrn Merz für seinen Vorschlag zur Eindämmung der Migration sehr scharf und wirft Ihm
damit vor, gegen das Grundgesetz zu verstoßen, dies "sei verfassungswidrig"!
Merkt dieser Trottel überhaupt noch was - blockiert seit fast 5 Jahren die amtsangemessene Besoldung seiner Bundesbeamten und faselt über die Einhaltung des GG.
Merken die in der SPD überhaupt noch was?
Diese Partei brauchen wir nicht mehr, weil sie selber gegen das GG arbeitet und verstößt!


PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16197 am: 25.01.2025 20:10 »
Der wissentliche und willentliche konzentrierte Verfassungsbruch in der Besoldungsgesetzgebung, von dem Prof. Dr. Dr. Battis spricht, wurde in den letzten 20 Jahren von allen Parteien, egal welcher Couleur, vollzogen. Von daher ist es völlig unerheblich welche Parteien im 21. Bundestag die Federführung inne haben, er wird schlicht und ergreifend fortgesetzt. Es bleibt einzig das BVerfG, welches die Besoldungsgesetzgebung zurück in den Pfad der verfassungsrechtlichen Vorgaben führen kann.
« Last Edit: 25.01.2025 20:20 von PolareuD »

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16198 am: 25.01.2025 21:04 »
Der wissentliche und willentliche konzentrierte Verfassungsbruch in der Besoldungsgesetzgebung, von dem Prof. Dr. Dr. Battis spricht, wurde in den letzten 20 Jahren von allen Parteien, egal welcher Couleur, vollzogen. Von daher ist es völlig unerheblich welche Parteien im 21. Bundestag die Federführung inne haben, er wird schlicht und ergreifend fortgesetzt. Es bleibt einzig das BVerfG, welches die Besoldungsgesetzgebung zurück in den Pfad der verfassungsrechtlichen Vorgaben führen kann.

Genau so sehe ich das auch. Auf den Dienstherrn in Form der Regierung in jedweder Couleur ist kein Verlass. Unter Seehofer wurde der Gesetzentwurf erst ernsthaft angegangen, als die Legislatur fast zu Ende war. Unter Schäuble als FinanzM gab es zwei Tarifverhandlungen, in denen die Rückführung der Wochenarbeitszeit für Beamte gefordert wurde - trotz ausgeglichenen Haushalts war der Dienstherr nicht bereit dieses Notopfer aus der Finanzkrise wieder rückabzuwickeln. Das Ergebnis jetzt: Forderung wird wohl wieder abgelehnt, denn jetzt haben wir ja wieder eine Staatsfinanzkrise. Unter der Ampel gab es zwei Entwürfe, die trotz Inflation und Bürgergeldanpassung den Anspruch jeweils gegenüber dem vorherigen Entwurf reduziert haben. Letzte Hoffnung BVerfG, gerne auch als Vollstreckungsanordnung.

Knecht

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« Antwort #16199 am: 25.01.2025 21:12 »
Ich stimme euch was unser Thema angeht absolut zu. Meine Meinung hinsichtlich der SPD war/ist eher allgemeiner Natur.

PS: der Seehofer Entwurf war ja trotz allem mit Abstand am besten. Woran der letztlich gescheitert ist, weiß ich allerdings gerade nicht.