Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4992306 times)

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16260 am: 07.02.2025 09:54 »
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/rente-soll-einheitlicher-werden-schluss-mit-beamten-pension/ar-AA1xb0hf?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=8c329b50b6114755a8b3495875a796b2&ei=98

Wieder mal - allerdings, steter Tropfen höhlt den Stein .

Der Originalartikel ist im Handelsblatt hinter der Bezahlschranke.

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16261 am: 07.02.2025 13:12 »
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/rente-soll-einheitlicher-werden-schluss-mit-beamten-pension/ar-AA1xb0hf?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=8c329b50b6114755a8b3495875a796b2&ei=98

Wieder mal - allerdings, steter Tropfen höhlt den Stein .

Der Originalartikel ist im Handelsblatt hinter der Bezahlschranke.

Was für ein Unfug mal wieder:

"Im Alterssicherungsbericht der Bundesregierung für das Jahr 2024 lässt sich nachlesen, dass die Pensionen von Beamten im Durchschnitt die Renten der gesetzlich Versicherten übersteigen."

Das war übrigens schon immer so und vor allem ist es eine logische Konsequenz!
Die Rente beinhaltet lediglich eine Säule der Altsersvorsorge (staatlich).
Die Pension hingegen beinhaltet jedoch zwei Säulen der Altersvorsorge (staatlich und betrieblich).


Hier werden mal wieder Äpfel mit Birnen verglichen und nur Stimmung gemacht.
Falls man es überhaupt vergleichen kann, sollte dann auch ein vergleichbar großer Konzern als Referenz rangezogen werden. Dann bitte aber auch die betriebliche Altersvorsorge einbeziehen und noch diverse andere Faktoren berücksichtigen. Vielleicht dann, nur dann könnte man es eventuell vergleichen

Wenn wir jetzt alles gleich machen wollen, warum sollte man sich dann noch für die Beamtenlaufbahn entscheiden wollen. Es sind ja nicht nur vermeintliche Vorteile damit verbunden, sondern auch viele Pflichten und Einschränkungen!

Vielleicht sollte man sich eher mal fragen, warum das Rentenniveau so niedrig ist und die damit verbundene Lebensqualitöt eine durchaus nachvollziehbare Unzufriedenheit hervorruft.


Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16262 am: 08.02.2025 11:42 »
@BRUBeamter

Du hast vollkommen recht.

Aber wenn man mal in die Leserkommentare der Presse reinschaut (auch die sog. "seriöse" Presse), da könnte einem schlecht werden, was die User da so verfassen.

Unkenntnis und sogar Wuttiraden auf das Beamten System und auf Beamte allgemein.

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16263 am: 08.02.2025 20:44 »
Und selbst mit dem Zweisäulenmodell ist das System längst nicht in Gänze erklärt. Es ist einfach so, dass auch die Pension einer Logik der amtsangemessen Alimentation für den Beamten und seiner Familie folgt. Das kann man als unzeitgemäß ansehen, ist aber ja auf das besondere Dienst- und Treueverhältnis zurückzuführen. Und es wäre auch unsinnig einen Beamten abhängig von privater Altersvorsorge oder einem Zuverdienst zu machen. Z.b. einen Rentenfonds bei der Allianz zu besitzen, während man als Beamter bei der BaFin oder dem Kartellamt arbeitet. Aber da werden wir immer mehr hin kommen, siehe Anrechnung des fiktiven Partnereinkommens. Bis der erste Beamte einer Fusion zustimmt, damit im wahrsten Sinne des Wortes seine Aktien steigen. Dann ist das öffentliche Geschrei wieder groß und jeder will wieder unabhängige Beamte.

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16264 am: 08.02.2025 22:18 »
Ich habe nicht genau nachgerechnet, aber kann es sein sein, dass Bürgergeld monetär 'besser' ist als Pension. Also mit Faktoren wie z. B. Krankenversicherung.. Jeweils 40-zig-jährigem Bezug zugrungeliegend...

netzguru

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16265 am: 09.02.2025 01:38 »
Ich habe nicht genau nachgerechnet, aber kann es sein sein, dass Bürgergeld monetär 'besser' ist als Pension. Also mit Faktoren wie z. B. Krankenversicherung.. Jeweils 40-zig-jährigem Bezug zugrungeliegend...

Hallo

habe nachgerechnet, ja es ist besser das Bürgergeld.
DDU nach Dienstunfall mit A8 und 2 Kinder. (Bundesbeamter).

Eine Berechnung für Wohngeld ist auch dabei.

Kann leider kein Wohngeld beantragen, da ich durch eine Erbschaft etwas Eigentum und Geld habe.
Rücklagen werden leider voll angerechnet, z.B.: neues Dach, Straßenbaukosten und usw.

Gruß
netzguru

Berechnung nur mit Bezügen und Unfallrente, ohne sonstige Einkommen:

Bürgergeld:
Ihr Bedarf 3.423,00 €
Ihr anzurechnendes Einkommen 3.302,00 € (Pension und Unfallrente 360 €)

Ihr Bürgergeld-Anspruch 121,00 €

Mit Miete, Heizung und usw. berechnet.

Die anderen Vergünstigungen habe ich nicht berechnet, könnte einiges noch dazu kommen z.B.: GEZ, Essen für die Kinder in der Schule usw.

Pension:
Brutto 2959 €
Netto 2890 €
Unfallrente 360 €
            3250
Krankenkasse - 536 €
Kindergeld 510 €

Ergibt  3224 €


Berechnung bei Wohngeld:
Das für Sie errechnete Wohngeld beträgt 509,00 Euro monatlich.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16266 am: 09.02.2025 08:31 »
Bei DDU hat man keine 40 Jahre Dienst auf dem Buckel.

Ich gehe davon aus, dass Bürgergeldempfänger im Rentenalter deutlich weniger als Pensionäre aus dem mD haben.

netzguru

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16267 am: 09.02.2025 18:33 »
Bei DDU hat man keine 40 Jahre Dienst auf dem Buckel.

Ich gehe davon aus, dass Bürgergeldempfänger im Rentenalter deutlich weniger als Pensionäre aus dem mD haben.

Bei DDU durch Dienstunfall geht man mit 75% und Endstufe mit einem kleinen Abschlag.


Foxtrott

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16269 am: 12.02.2025 16:39 »
Es sind alle einfach müde von seiner Litanei. Er wahrscheinlich selbst am allermeisten.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16270 am: 12.02.2025 18:15 »
Man merkt ihm sein Bedauern schon deutlich an. Hoffentlich macht er sich als Mitverantwortlicher nicht zuviel Vorwürfe. Jemand, der so mit Leib und Seele Staatsdiener ist, versucht ja, gerade Urteile und Vorgaben des höchsten deutschen Gerichts, die im Namen des Volkes gesprochen werden, umzusetzen. Alles Andere wäre demokratiefeindlich.
Ich hoffe er leidet nicht zu sehr unter dieser Situation!

Hans1W

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16271 am: 13.02.2025 08:29 »
Ich hoffe er leidet nicht zu sehr unter dieser Situation!
Der arme Mann könnte ja bald Arbeitslos sein! Dann muss er sich mit Übergangsgeld beschäftigen und hoffen das seine Buddys ihm eine Gewerkschaftsnahen Job oder so besorgen, ähnlich wie bei Frau Nahles

Durgi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16272 am: 13.02.2025 11:01 »
Ich hoffe er leidet nicht zu sehr unter dieser Situation!
Der arme Mann könnte ja bald Arbeitslos sein! Dann muss er sich mit Übergangsgeld beschäftigen und hoffen das seine Buddys ihm eine Gewerkschaftsnahen Job oder so besorgen, ähnlich wie bei Frau Nahles

Alles schon seit Mitte Dezember eingetuetet. Man ueberlaesst nichts dem Zufall.

LehrerBW

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« Antwort #16273 am: 13.02.2025 14:07 »
Ich hoffe er leidet nicht zu sehr unter dieser Situation!
Der arme Mann könnte ja bald Arbeitslos sein! Dann muss er sich mit Übergangsgeld beschäftigen und hoffen das seine Buddys ihm eine Gewerkschaftsnahen Job oder so besorgen, ähnlich wie bei Frau Nahles

Das leider nicht…er dürfte sein Direktmandat behalten

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16274 am: 13.02.2025 15:49 »
Ich hoffe er leidet nicht zu sehr unter dieser Situation!
Der arme Mann könnte ja bald Arbeitslos sein! Dann muss er sich mit Übergangsgeld beschäftigen und hoffen das seine Buddys ihm eine Gewerkschaftsnahen Job oder so besorgen, ähnlich wie bei Frau Nahles

Das leider nicht…er dürfte sein Direktmandat behalten

Über die Brücke gehe ich noch nicht. Erstens muss er das Direktmandat erstmal gewinnen und zweitens kann es dann dank des neuen Wahlrechts immer noch verfallen, wenn der Zweitstimmenanteil geringer ausfällt als die Anzahl der direkt gewonnenen Wahlkreise.