Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6029634 times)

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16740 am: 27.06.2025 09:09 »
„Neuer attraktiver Wehrdienst“ - seit wann ist es attraktiv als Heeressoldat eine doch sehr geringe Überlebenswahrscheinlichkeit zu haben? Auf die Erklärung bin ich gespannt. Attraktiv wäre es womöglich nach dem nördlichen Modell - wenn auch Frauen dienen. Ob sich die alten Säcke, die ganz sicher keinen Wehrdienst leisten werden müssen, jemals selbst zuhören? Nur damit kein falscher Eindruck entsteht - ich war selbst Richtschütze auf dem SPZ Marder in den 90ern - will ich ob der aktuellen Bedrohung aus dem Osten das meine Kinder das machen? Ganz sicher nicht. Denkbar wäre in meinen Augen allenfalls ein Pflichtdienst mit Wahlmöglichkeit für alle - egal welchen Geschlechts.

Das ist doch die falsche Herangehensweise. Die frage sollte sein; Wie mache ich es den Frauen und Männern wichtig, die Lebensweise und die Werte wie wir sie in Deutschland haben, im schlimmsten Fall mit seinem Tod, zu verteidigen.
Ich bin Soldat und ich würde das tun, nicht zuletzt, um meine Familien zu schützen. Ob es sich aktuell lohnt, sein Leben für dieses Land zu verlieren, muss jeder für sich selbst beantworten.


Du sagst, ob es sich lohnt, sein Leben für dieses Land zu verlieren, muss jeder selbst beantworten.
Das ist wirklich eine schwierige Entscheidung. Natürlich möchte ich nicht in einem Land leben, in dem ich meine Meinung nicht mehr mitteilen kann, oder in dem eine willkürliche Rechtsordnung gilt. Jedenfalls wird unser Land nicht am Hindukusch und in der Ukraine verteidigt, und die große Frage stellt sich, wenn eine Grenzstadt in Estland angegriffen wird. Rechtfertigt dies einen Weltkrieg, einen Atomkrieg? Hier hoffe ich auf die Vernunft des Menschen. Zudem entwickelt sich die Meinungsfreiheit und die Rechtsordnung und deren Einhaltung in Deutschland nicht gerade zum Positiven. Am liebsten wäre mir eine Zeit, wie zum damaligen kalten Krieg, mit einem ausgeklügelten Machtgefüge und einer gefestigten Sicherheitsarchitektur.

waynetology

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16741 am: 27.06.2025 09:26 »
„Neuer attraktiver Wehrdienst“ - seit wann ist es attraktiv als Heeressoldat eine doch sehr geringe Überlebenswahrscheinlichkeit zu haben? Auf die Erklärung bin ich gespannt. Attraktiv wäre es womöglich nach dem nördlichen Modell - wenn auch Frauen dienen. Ob sich die alten Säcke, die ganz sicher keinen Wehrdienst leisten werden müssen, jemals selbst zuhören? Nur damit kein falscher Eindruck entsteht - ich war selbst Richtschütze auf dem SPZ Marder in den 90ern - will ich ob der aktuellen Bedrohung aus dem Osten das meine Kinder das machen? Ganz sicher nicht. Denkbar wäre in meinen Augen allenfalls ein Pflichtdienst mit Wahlmöglichkeit für alle - egal welchen Geschlechts.

Das ist doch die falsche Herangehensweise. Die frage sollte sein; Wie mache ich es den Frauen und Männern wichtig, die Lebensweise und die Werte wie wir sie in Deutschland haben, im schlimmsten Fall mit seinem Tod, zu verteidigen.
Ich bin Soldat und ich würde das tun, nicht zuletzt, um meine Familien zu schützen. Ob es sich aktuell lohnt, sein Leben für dieses Land zu verlieren, muss jeder für sich selbst beantworten.


Du sagst, ob es sich lohnt, sein Leben für dieses Land zu verlieren, muss jeder selbst beantworten.
Das ist wirklich eine schwierige Entscheidung. Natürlich möchte ich nicht in einem Land leben, in dem ich meine Meinung nicht mehr mitteilen kann, oder in dem eine willkürliche Rechtsordnung gilt. Jedenfalls wird unser Land nicht am Hindukusch und in der Ukraine verteidigt, und die große Frage stellt sich, wenn eine Grenzstadt in Estland angegriffen wird. Rechtfertigt dies einen Weltkrieg, einen Atomkrieg? Hier hoffe ich auf die Vernunft des Menschen. Zudem entwickelt sich die Meinungsfreiheit und die Rechtsordnung und deren Einhaltung in Deutschland nicht gerade zum Positiven. Am liebsten wäre mir eine Zeit, wie zum damaligen kalten Krieg, mit einem ausgeklügelten Machtgefüge und einer gefestigten Sicherheitsarchitektur.

Das ganze geht doch wieder weit am Thema vorbei. Ich glaube, du stellst aber die falschen Fragen, bzw. könnte man diese auch einfach mit einer Gegenfrage beantworten.

Sollte man einen Aggressor einfach handeln lassen, wie er will? Um es bei deinem Beispiel zu belassen, wenn er eine kleine Grenzstadt angreift sich nicht zur wehr zu setzen um einen Atomkrieg zu verhindern? Was wäre denn, wenn es die Grenzstadt ist, in der du lebst? Was wäre mit einem Aggressor, wenn dieser merkt, dass man sich nicht verteidigt? Wo ist dann das Ende?
Ich denke, das die Hürde für die meisten Länder der Welt sehr hoch, eine Atombombe zu nutzen, da allen bewusst ist, was dies in heutigen Zeiten bezwecken würde. Also wozu haben diese Länder Atombomben? Abschreckung. Hätte die Ukraine Atombomben, hätten wir das heutige Problem nicht. Hätte der Iran welche, hätte man ihn nicht angegriffen. Hätten die Israelis keine, hätte es sicherlich schon angriffe gegeben.

Man sollte bei solchen Themen seinen Horizont wirklich deutlich erweitern, was aber hier kein Thema sein sollte. Deshalb hatte mein vorheriger Beitrag auch einen Bezug zur aA. 

BEAliMenTER

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16742 am: 27.06.2025 10:20 »
Der Mindestlohn steigt zum 01.01.2026 auf 13,90 Euro/h und zum 01.01.2027 auf 14,60 Euro/h.

Dies sollte auch wieder Einfluss auf das Gefüge der aA haben.

Hans Werner Mangold

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16743 am: 27.06.2025 10:27 »
Der Mindestlohn steigt zum 01.01.2026 auf 13,90 Euro/h und zum 01.01.2027 auf 14,60 Euro/h.

Dies sollte auch wieder Einfluss auf das Gefüge der aA haben.

Das besagt die Theorie, aber in der Praxis sieht es bekannterweise anders aus...!  >:( Die letztmalige Erhöhung des Bürgergeldes wurde bis dato auch nicht vom Besoldungsgesetzgeber berücksichtigt. Es wird einfach alles ignoriert!

Hans Werner Mangold

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16744 am: 27.06.2025 10:35 »
Den Juni können wir jetzt auch abhaken! Wieder gähnende Leere auf der Seite vom BVerfG! Bin voll motiviert!  :o

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16745 am: 27.06.2025 14:57 »
„Neuer attraktiver Wehrdienst“ - seit wann ist es attraktiv als Heeressoldat eine doch sehr geringe Überlebenswahrscheinlichkeit zu haben? Auf die Erklärung bin ich gespannt. Attraktiv wäre es womöglich nach dem nördlichen Modell - wenn auch Frauen dienen. Ob sich die alten Säcke, die ganz sicher keinen Wehrdienst leisten werden müssen, jemals selbst zuhören? Nur damit kein falscher Eindruck entsteht - ich war selbst Richtschütze auf dem SPZ Marder in den 90ern - will ich ob der aktuellen Bedrohung aus dem Osten das meine Kinder das machen? Ganz sicher nicht. Denkbar wäre in meinen Augen allenfalls ein Pflichtdienst mit Wahlmöglichkeit für alle - egal welchen Geschlechts.


Das ist doch die falsche Herangehensweise. Die frage sollte sein; Wie mache ich es den Frauen und Männern wichtig, die Lebensweise und die Werte wie wir sie in Deutschland haben, im schlimmsten Fall mit seinem Tod, zu verteidigen.
Ich bin Soldat und ich würde das tun, nicht zuletzt, um meine Familien zu schützen. Ob es sich aktuell lohnt, sein Leben für dieses Land zu verlieren, muss jeder für sich selbst beantworten.

Ich denke, es muss allgemein bessere Rahmenbedingungen geben. Da spielt selbstverständlich nicht zuletzt die aA eine große rolle. Sollte diese kommen, werden sicherlich mehrere Menschen den Dienst attraktiv finden. Dann müsste man natürlich noch über die Stundenbelastung sprechen, die gegenüber ziviler Arbeitgeber einfach zu hoch sind.


Was ist eine falsche Herangehensweise? Vielleicht könntest du das dahingehend konkretisieren, dass es sich auf den drohenden Wehrdienst bezieht. Das du das Berufsbild Soldat gewählt hast, ehrt dich - es lässt sich jedoch gerade nicht auf einen Pflichtdienst, der sich durch die Pflicht, nicht durch Freiwilligkeit wie in deinem Fall auszeichnet, übertragen. Eine Pflicht darf allenfalls allen Bürgern auferlegt werden - und dann bitte eine Wahlmöglichkeit, wie man seine Pflicht erfüllen möchte, zu bieten haben.

Worauf ich eigentlich hinaus wollte, war die zynische Bezeichnung eines Wehrdienstes als attraktiv - das war er vor 25 Jahren nicht und wird es auch nie sein.

Letztlich ging es auch eben nicht um SaZ und Berufssoldaten, sondern um verpflichtete Bürger - das Thema hat also NULL mit der aA zu tun.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16746 am: 27.06.2025 23:18 »
Mindestlohn: +8,4% ab 01.01.2026, +5,0% ab 01.01.2027
Tariflöhne TVöD: +3,0% ab 01.08.2025
Besoldung: 🖕

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16747 am: 28.06.2025 03:29 »
Diätenerhöhung vergessen.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16748 am: 28.06.2025 07:01 »
Mindestlohn: +8,4% ab 01.01.2026, +5,0% ab 01.01.2027
Tariflöhne TVöD: +3,0% ab 01.08.2025
Besoldung: 🖕

Bitte noch irgendwo das Wort "Wertschätzung" einbauen.

emdy

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« Antwort #16749 am: 28.06.2025 07:17 »
Bitte noch irgendwo das Wort "Wertschätzung" einbauen.

Die Übertragung der Tarifeinigung ist sachgerecht und wichtig. Die Bundesbeamten erhalten damit die Wertschätzung, die sie verdienen. 🖕

Knecht

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« Antwort #16750 am: 28.06.2025 07:19 »
Bitte noch irgendwo das Wort "Wertschätzung" einbauen.

Die Übertragung der Tarifeinigung ist sachgerecht und wichtig. Die Bundesbeamten erhalten damit die Wertschätzung, die sie verdienen. 🖕

:D danke

GeBeamter

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« Antwort #16751 am: 28.06.2025 08:19 »
Nicht zu vergessen, dass dieser Faden hier nur existiert, weil spätestens seit 2017 die Besoldungsgrundlage unzureichend ist, das BMI das seit 2021 auch eingesteht, die während Corona erfolgten Übertragungen der Tarifergebnisse WEIT hinter der Inflationsrate geblieben sind und gleichzeitig das Bürgergeld zwei Mal zum 12 bzw 15% angehoben wurde.

Knecht

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« Antwort #16752 am: 28.06.2025 08:26 »
Nicht zu vergessen, dass dieser Faden hier nur existiert, weil spätestens seit 2017 die Besoldungsgrundlage unzureichend ist, das BMI das seit 2021 auch eingesteht, die während Corona erfolgten Übertragungen der Tarifergebnisse WEIT hinter der Inflationsrate geblieben sind und gleichzeitig das Bürgergeld zwei Mal zum 12 bzw 15% angehoben wurde.

Und trotz allem finden das laut BalBund nur wenige % bedenklich, medial werden wir geächtet und es gibt immer wieder Stimmen, die das gar nicht so schlimm finden (uns geht's ja noch gut), oder sich sogar eher überbezahlt fühlen. Ist schon verrückt, im absoluten Wortsinn.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16753 am: 28.06.2025 09:18 »
Nicht zu vergessen, dass dieser Faden hier nur existiert, weil spätestens seit 2017 die Besoldungsgrundlage unzureichend ist, das BMI das seit 2021 auch eingesteht, die während Corona erfolgten Übertragungen der Tarifergebnisse WEIT hinter der Inflationsrate geblieben sind und gleichzeitig das Bürgergeld zwei Mal zum 12 bzw 15% angehoben wurde.

Tatsächlich müssen wir - denke ich - vielmehr davon ausgehen, dass sich die Bundesbesoldung seit spätestens 1994 regelmäßig als vollständig von der allgemeinen Lohnentwicklung darstellt, sodass sie seitdem augenscheinlich als verfassungswidrig zu gering zu betrachten sein dürfte, vgl. S. 7 f. unter: https://www.thueringer-beamtenbund.de/fileadmin/user_upload/www_thueringer-beamtenbund_de/pdf/2025/Schriftliche_Zusammenfassung_Teilnehmerunterlagen.pdf

lotsch

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« Antwort #16754 am: 28.06.2025 09:32 »
Auswirkungen der Erhöhung des Mindestlohns auf den öffentlichen Dienst

In den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes war früher auch in der niedrigsten Entgeltgruppe und Entgeltstufe der Mindestlohn eingehalten. In den letzten Jahren galt dies durch die Steigerung des Mindestlohnes nicht mehr uneingeschränkt für die unteren Stufen der EG 1. Hier betrug z. B. das Stundenentgelt (TVöD) bei Zugrundelegung der durchschnittlichen Arbeitszeit von 169,57 Stunden/Monat bis zur Tarifanpassung im März 2024 in der Stufe 1 nur 11,89 Euro (2.015,52 Euro : 169,57) bzw. in der Stufe 2 12,08 Euro. Aufgrund der Tarifsteigerung ab März 2024 erreichte auch das niedrigste Entgelt der EG 1 Stufe 2 den Mindestlohn (13,89 Euro =2.355,52 Euro: 169,57 Stunden pro Monat).

Durch die TVöD-Tarifrunde 2025 steigt das Entgelt der EG 1 Stufe 2 ab dem 1.4.2025 auf 2.465,52 Euro und liegt mit 14,54 Euro über dem Mindestlohn.

In den unteren Entgeltgruppen und Stufen ist also stets zu prüfen, ob der gesetzliche Mindestlohn erreicht ist. Wenn dieser unterschritten wird, muss das Tabellenentgelt entsprechend aufgestockt werden.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/entgelt/erhoehung-des-gesetzlichen-mindestlohns_150_655134.html