Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6358507 times)

AlxN

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17115 am: 27.07.2025 11:12 »
Vor 10 Jahren sagte schon ein Referent des Bayer. Gemeindetags bei einem Seminar, stellen sie sich gut mit ihren Töchtern und Schwiegertöchtern, denn es wird bald nicht mehr genug Pflegepersonal geben, und Söhne und Schwiegersöhne pflegen in der Regel nicht.
Da fällt mir ein, man könnte doch Versorgungsempfängern, deren Tochter oder Schwiegertochter im Umkreis von 50 km wohnt, einen Teil der Versorgungsbezüge kürzen. Da fällt uns schon irgendeine sachliche Begründung und ein Maßstab ein. Schließlich haben wir ja als Dienstherren einen weiten Ermessensspielraum.

Was ist das denn für ein veraltertes Weltbild?

Wahrscheinlich nur nüchterne Betrachtung der Realität ohne Wertung. Würde behaupten, dass die Zahlen das untermauern werden, dass Frauen mehr Pflege- bzw. Carearbeit leisten. Wahrscheinlich ist es im Hinblick auf seine Zukunftsprognose lediglich seine begründbare Annahme, dass in der Hinsicht auch in Zukunft sich (zu) wenig ändern wird. Ich finde, dass die Aussage nicht unbedingt etwas über sein Weltbild aussagt.

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17116 am: 27.07.2025 18:49 »
Möge das Bashing weitergehen .....

https://www.spiegel.de/karriere/lehrerin-ueber-rente-ich-kann-gar-nicht-alles-ausgeben-was-ich-an-rente-und-pension-bekomme-a-116cb82d-f131-4e78-8ae1-a6fd8918c990?sara_ref=re-xx-cp-sh

Geht da auch munter in nem Lehrerforum zu.
Erstaunlich wieviel Kollegen im Kommentarbereich da zur Selbstkasteiung aufgelegt sind.
https://www.news4teachers.de/2025/07/neiddebatte-ich-kann-gar-nicht-alles-ausgeben-pensionierte-grundschullehrerin-gibt-einblick-in-ein-leben-mit-3-200-euro-netto-monatlich/

Der Spiegel hat doch völlig Recht: Es ist eine absolute Sauerei, dass Menschen 40 Jahre als Beamte beschäftigt waren und dann nicht vom Sozialstaat alimentiert werden müssen, sondern weiterhin von ihrem Dienstherrn als Ruhestandsbeamte alimentiert werden und dann noch davon leben können! Das muss abgeschafft werden, da Menschen so kurz vor ihrem Tod mit 67 Jahren doch nicht noch ggf. mehr Geld vom Staat bekommen dürfen, als sie zum Überleben brauchen. Denn das ist unbezahlbar und ungerecht und eines Sozialstaats unwürdig, insbesondere weil die Menschen in Deutschland sowieso fast umsonst gepflegt werden können, wenn sie Kinder haben und ansonsten eben nur im Durchschnitt 3.406,- € an stationären Pflegekosten in Hamburg aufbringen müssen (https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/pflege/pflege-im-heim/kosten-85956), sodass Rita Sommerfeld mit ihren 2.600,- € Pension und 600,- € Rente bzw. der durchschnittliche Versorgungsempfänger mit 3.240,- € "gar nicht alles ausgeben können", was ihnen ungerechtfertigt, weil leistungslos vom ehemaligen Dienstherrn hinterhergeworfen wird.

Es ist nicht in Ordnung, dass die Ruhestandsbeamten am Ende in Hamburg nur mit wenigen hundert Euro vom Sozialstaat bedacht werden müssen, wenn sie in einer Pflegeeinrichtung leben wollen, weil ihre Töchter und Schwiegertöchter zu egoistisch sind und einfach arbeiten wollen, anstatt ihren Job aufzugeben, wie sie das vielfach noch nichtmal mehr für ihre eigen Kinder bereit sind zu tun, die deswegen auch noch teure, weil vom Staat bezuschusste Kitaplätze in Anspruch nehmen, was ebenfalls dem Staat viel zu viel Geld kostet und ebenfalls nicht nötig ist, während der durchschnittliche Beitragszahler wegen der durchschnittlich 1.800,- € brutto an Rente am Ende einen Anspruch auf viele tausend Euro im Monat als ebenfalls Hilfebedürftige hat. Da kann doch was nicht stimmen! Das muss umgehend geändert werden, weil das ungerecht ist, wenn am Ende alle Hilfebedürftigen in Deutschland - also nach den Durchschnittszahlen der weit überwiegende Teil der Durchschnittsbevölkerung im Durchschnitt der journalistisch betrachteten Welt - im Durchschnitt dem Staat so unterschiedlich zur Last fallen. Deswegen muss auch das Pensionsniveau endlich dem völlig auskömmlichen Rentenniveau angepasst werden, denn der Beamte hat doch nun im Laufe seiner Dienstzeit mehr als genug Möglichkeiten, genügend Geld beiseitezuschaffen, dass er nicht auch noch während des Ruhestands dem Staat zur Last fällt, nicht umsonst sind doch auch Beamte im Durchschnitt häufig verheiratet und haben also Ehepartner, deren üppige Einkünfte in 13 von 17 Fällen schon heute betrachtet werden.

Wenn am Ende vor dem Ende alle arm sind, die ihren Lebtag gearbeitet haben, dann nennt man das Sozialstaat, weil dann alle vom Staat unterhalten werden müssen, das ist auch gerecht, weil alle gleich behandelt werden, außer die paar wenigen, die eben auch noch im Alter Leistungsträger sind, denn das sollten sie wohl sein, wenn sie nicht hilfebedürftig sind. Jene haben alles richtig gemacht, während die anderen eben nicht leistungsfähig genug waren, um im Sozialstaat für sich selbst sorgen zu können.

Hurra, der Spiegel hat endlich die geistig moralische Wende geschafft, wenn er auch mehr als 40 Jahre zu lang dafür gebraucht hat. Aber besser später als nie.


Auszug aus dem Spiegel Artikel ....

" Mein Mann bekommt ähnlich hohe Altersbezüge wie ich. Er war Angestellter, hat gut verdient und kommt gut mit seinem Geld aus."


Bitte auch hier durch Steuern und Krankenversicherungsbeiträgen, den "Rahm" abschöpfen ......

Eukalyptus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17117 am: 27.07.2025 21:46 »
Vor 10 Jahren sagte schon ein Referent des Bayer. Gemeindetags bei einem Seminar, stellen sie sich gut mit ihren Töchtern und Schwiegertöchtern, denn es wird bald nicht mehr genug Pflegepersonal geben, und Söhne und Schwiegersöhne pflegen in der Regel nicht.
Da fällt mir ein, man könnte doch Versorgungsempfängern, deren Tochter oder Schwiegertochter im Umkreis von 50 km wohnt, einen Teil der Versorgungsbezüge kürzen. Da fällt uns schon irgendeine sachliche Begründung und ein Maßstab ein. Schließlich haben wir ja als Dienstherren einen weiten Ermessensspielraum.

Was ist das denn für ein veraltertes Weltbild?

Was bist du denn für ein rechter Reaktionär? Jedem progressiven Menschen ist doch bekannt dass Frauen unter mehr durch sie zu leistender „Care-Arbeit“ leiden!

NelsonMuntz

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17118 am: 27.07.2025 22:44 »
Zum Spiegel-Artikel:

Ja, es ist ein Skandal, dass eine im Ruhestand befindliche Lehrerin mit nur 3200 Euro den Lebensabend bestreiten muss. Insbesondere, wenn man bedenkt, dass eine stationäre Pflege 3406 Euro kosten könnte und natürlich auch der Partner über das Ruhegehalt abgesichert werden muss. So betrachtet, wären etwa 6000 Euro angemessen - allerdings für den den kleinsten Beamten. Für unsere sich in der A13 befindlichen Lehrer und Lehrerinnen komme ich nach groben Überschlag auf eine Pension in Höhe von 8672 Euro (Netto nach Abzug der PKV). Die Alimentation im aktiven Dienst liegt dann natürlich entsprechend höher. ;)

Ernsthaft: Diese Artikelreihe beim Spiegel beleuchtet immer individuelle Situationen, die zum Teil sehr skurril sind. Da war mal ein FI, der grenznah lebend einen Job in der Schweiz hatte und von seinem 6-stelligen Einkommen berichtete. Was sagt uns das? Die Schweiz ist scheiße, Deutschland ist scheiße, grenzüberschreitende Arbeit ist scheiße. Oder sagt uns das einfach: Nichts! ?

Ich kann hier -insbesondere mit dem geerbten Haus und dem offenkundig auch im Finanziellen sehr gut aufgestellten Partner- wirklich kein Beamten-Bashing erkennen. Ich lese hier gerne mit, bin sicher auch sehr kritisch, aber das habe ich aus dem Artikel nicht entnommen. @Swen: Wo Du mich immer wieder (auch oft zu recht) zur Sachlichkeit ermahnt hast, hier hat Dich die Emotion doch überrannt und Dich ein Stück weit ins Polemische getrieben. Das macht Dich als Mensch sympathisch, Deiner Rolle als Moderator wird das aber mit dieser Deinen Gefühlen entspringenden Unsachlichkeit nicht mehr gerecht. Wie hätte der Spiegel im Rahmen dieses Artikels denn "Eure Sache" thematisch anders einbringen können, als ich dies im ersten Absatz mit gewissem, polemischen Spaß versucht habe? Und wie hätte das dann auf den Leser gewirkt?

Übrigens: Im europäischen Vergleich sind die Lehrer in Deutschland Spitzenverdiener. Der Qualität der Lehre (Pisa) ist aber auch dies nicht wirklich zuträglich. ;)

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17119 am: 27.07.2025 23:25 »
Mich treibt nichts in Polemische, Nelson, sondern ich suche schon noch selbst aus - so wie Du auch -, wann ich polemisch werde und wann nicht. Insofern sei Dir auch die Polemik hinsichtlich dessen, was Deiner Meinung nach ein Moderator zu tun oder zu lassen hat, gegönnt. Aber zu Deiner Frage: Von Qualitätsjournalismus erwarte ich Aufklärung über Sachverhalte, vom Journalismus allgemein - der also kein Qualitätsjournalismus sein muss -, dass er die Sache wahrheitsgemäß betrachtet. Zur Wahrheit gehört hier auch Art. 33 Abs. 5 GG, dem man nicht in Detail kennen muss, wenn man über ihn schreiben will, aber ggf. sollte man, wenn man schon über's Thema schreiben will, zumindest wissen, was ein Beamter ist. Ein Sportjournalist, der Boxen zum Thema hat und sich am Ende nicht wundert, wieso auf dem Nürburgring keine Ringseile gespannt sind, obgleich Axel Schulz dort regelmäßig Boxenstopp macht, würde man am Ende ja auch eher empfehlen, Politikjournalist beim Springerkonzern zu werden, aber nicht bei 11 Freunde zu schreiben.

Man kann also keine Ahnung vom Thema haben und dann irgendwelche Grütze zusammenfabulieren wie jener Spiegelartikel hier, aber ich erwarte dann schon noch, dass irgendwo in der Redaktion des Spiegels irgendwer sitzt, der entfernt was mit Verantwortung zu tun hat - früher hat man solche Leute Redakteure genannt und dann gab's sogar noch Chefredakteure - und der also solche Grütze zur Überarbeitung zurückweist, da ja der Spiegel weiterhin davon ausgeht - so vermute ich zumindest -, nicht Dr. Oetker zu sein und also vor allem Pudding oder Rote Grütze herzustellen. Und wenn man schon in Rhabarberkuchen macht, dann sollte man doch zumindest in Ansätzen als Hilfskoch verstehen, dass man nicht die Rezepte derer unbesehen nachkocht, die als politisch Mächtige nur ihre Interessen ins Volk gestreut sehen möchten. Denn ansonsten bleibt man, wenn man Pech hat, alsbald kein Hilfskoch mehr, sondern wird Vorkoster am Hofe. Und der Job ist nicht der Schönste, da kann man Gift drauf nehmen.

Darüber hinaus: Mir ist Beamten-Bashing reichlich egal. Egal ist mir allerdings nicht, wenn man das Bashing nur noch auf Grütze fundiert. Denn dann muss man sich - wenn's in anderen Themen auch so ist - nicht wundern, wenn heuer von überall her kein Lichtlein mehr kommt, sondern der Anwurf "Lügenpresse", "Fake News" u. dgl. mehr. Wer nur seine Meinung schreiben will und dafür auch nicht viel mehr benötigt als einen Internetzugang, der soll wie wir hier in den sozialen Medien sein Glück versuchen. Aber von einem seriösen Journalismus sollte noch immer etwas mehr verlangt werden können. Ansonsten ist man nicht Vierte Gewalt, sondern Heldentenor in Maggis Kochstudio.