Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6734151 times)

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17700 am: 22.08.2025 20:20 »
Vom 22.08.25 im DBwV

Anschließend sollen beginnend mit der Bezügezahlung für Mai 2026 weitere Abschläge auf die Übertragung des zweiten linearen Anpassungsschritts zum 1. Mai 2026 mit einer Erhöhung um 2,8 % erfolgen.

Warum denn für den zweiten Erhöhungsschritt auch Abschläge? Bis dahin ist doch wohl bitte genug Zeit, um die Besoldungstabellen in ein Gesetz zu schreiben.

Die Abschläge sind zwar schön und gut, allerdings auch immer mit dem Damoklesschwert der Rückzahlung verbunden, wenn das Gesetz gar nicht oder anders als bei der Kalkulation der Abschläge angenommen, verabschiedet wird.

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17701 am: 22.08.2025 20:47 »
Vom 22.08.25 im DBwV
KIar ist aber: Die Abschlagzahlungen sind erst sicher, wenn sie auch tatsächlich im Kabinett beschlossen wurden. Der DBwV wird deshalb weiter im engen Austausch mit den Ressorts bleiben.

Vielleicht sollten die Gewerkschaften dann dem ein oder anderen Ressortverantwortlichen im Kabinett einmal die Gemengelage vorher erläutern. Wir sprechen hier also schon, dass der Dienstherr nicht schnell genug agiert, um eine neue Besoldungsgrundlage zu schaffen. Weil die Übertragung der Tarifabschlüsse in den letzten Jahren teils deutlich hinter der Inflation zurückgeblieben sind und der gleiche Dienstherr seit fünf Jahren wissentlich den Zustand einer nicht verfassungskonformen Besoldung nicht korrigiert, sind je nach Lebenssituation einige Beamte auf das Geld dringend angewiesen. Und sei es, weil man nach mehreren Jahren Studium und Bestenauslese nicht unterhalb eines damit eigentlich möglichen Lebenswandels leben möchte.

Wenn der Dienstherr dieses Jahr kein Zeichen mehr in Richtung aA setzt, sich weiter bei der Übertragung des Tarifergebnisses ziert und tragende Fraktionen der Regierung ständig insinuieren, an das einzig noch lukrative am Beamtenverhältnis, die Pension, Ran zu wollen, dann ist mit Abschluss meines jetzigen Projektes für mich Schluss im öD. Ich lasse mich nicht als Sparesel für eine verfehlte Steuergerechtigkeit missbrauchen, während andere meiner Zunft in der angeblich so darbenden Wirtschaft an jeder Ecke Zucker in den Allerwertesten geblasen bekommen. Ich glaube wäre ich nicht loyal und in gewisser Weise idealistisch, wäre ich sogar schon weg.

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17702 am: 22.08.2025 21:33 »
Aus welchen Parteien werden die Gewerkschaften gespeist..

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17703 am: 22.08.2025 21:42 »
Aus welchen Parteien werden die Gewerkschaften gespeist..

Ach mein Lieber,

So darfst du das nicht sehen. Wir waren schon immer die Sparschweine der Nation. Ob 38,5 Std., oder Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Nullrunden. Der Beamte ist leidensfähig. Es wartet das Nirvana.

Die 3% waren ja eigentlich nicht das Thema. Die Aa war das worauf zumindest Familienväter gewartet haben. Ich glaub irgendwie nicht mehr dran.

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17704 am: 22.08.2025 22:02 »
Aus welchen Parteien werden die Gewerkschaften gespeist..

Ach mein Lieber,

So darfst du das nicht sehen. Wir waren schon immer die Sparschweine der Nation. Ob 38,5 Std., oder Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Nullrunden. Der Beamte ist leidensfähig. Es wartet das Nirvana.

Die 3% waren ja eigentlich nicht das Thema. Die Aa war das worauf zumindest Familienväter gewartet haben. Ich glaub irgendwie nicht mehr dran.

Man könnte die Frage auch einfach sachlich beantworten.. 😉

Aber ich nehme es Dir mal ab: nicht CDU, nicht AfD und nicht FDP.. 😁

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17705 am: 23.08.2025 05:16 »
Aus welchen Parteien werden die Gewerkschaften gespeist..

Ach mein Lieber,

So darfst du das nicht sehen. Wir waren schon immer die Sparschweine der Nation. Ob 38,5 Std., oder Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Nullrunden. Der Beamte ist leidensfähig. Es wartet das Nirvana.

Die 3% waren ja eigentlich nicht das Thema. Die Aa war das worauf zumindest Familienväter gewartet haben. Ich glaub irgendwie nicht mehr dran.

Ich glaube da schon lange nicht mehr dran. Widerspruch für dieses Jahr ist raus, und wird auch für die Jahre 2026, 2027 und 2028 rausgehen. Bestätigung bekomme ich komischerweise nie digital. Nur wenn ich ihn, wie letztes Jahr, in Papierform einreiche.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17706 am: 23.08.2025 06:39 »
Wir waren schon immer die Sparschweine der Nation. Ob ... Weihnachtsgeld, ... Der Beamte ist leidensfähig.
Du bekommst nachwievor dein "Weihnachtsgeld" nur ist sie eben auf die Monate verteilt.
Seit 2004 gab es eine jährliche Sonderzahlung von 60%, diese 60% sind mittlerweile auf 12Monate  a 5% im Grundgehalt aufgegangen.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17707 am: 23.08.2025 06:41 »
Wir waren schon immer die Sparschweine der Nation. Ob ... Weihnachtsgeld, ... Der Beamte ist leidensfähig.
Du bekommst nachwievor dein "Weihnachtsgeld" nur ist sie eben auf die Monate verteilt.
Seit 2004 gab es eine jährliche Sonderzahlung von 60%, diese 60% sind mittlerweile auf 12Monate  a 5% im Grundgehalt aufgegangen.

Fraglich was die "Sonderzahlung" wert ist, wenn die Grundbesoldung nicht mal mit dieser einigermaßen angemessen ist.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17708 am: 23.08.2025 07:00 »
Wir waren schon immer die Sparschweine der Nation. Ob ... Weihnachtsgeld, ... Der Beamte ist leidensfähig.
Du bekommst nachwievor dein "Weihnachtsgeld" nur ist sie eben auf die Monate verteilt.
Seit 2004 gab es eine jährliche Sonderzahlung von 60%, diese 60% sind mittlerweile auf 12Monate  a 5% im Grundgehalt aufgegangen.

Fraglich was die "Sonderzahlung" wert ist, wenn die Grundbesoldung nicht mal mit dieser einigermaßen angemessen ist.
Da brauchen wir nicht drüber reden, steht außer Frage.
Mir gehts nur darum das man auch von Beamtenseite so korrekt sein sollte und diese "jährliche Sonderzahlung" eben nicht unterschlagen darf, nur weil sie eben nicht mehr extra auf dem Gehaltszettel ausgewiesen ist.

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17709 am: 23.08.2025 07:57 »
Besoldung ist nicht Lohn. Es ist irrelevant, wohin eine Sonderzahlung organisatorisch gewandert ist, der Anspruch auf amtsangemessene Alimentation beinhaltet nicht zwingend einen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Beamte sind amtsangemessen zu alimentieren, Masstab ist das Netto.

Hier wird also nichts unterschlagen. Entscheidend ist, dass der Beamte das entsprechende Netto hat und nicht wie dieses ausgestaltet ist.

Deshalb habe ich auch nie die Kollegen in den Ländern verstanden, die gegen den „Wegfall des Weihnachtsgeldes“ Widerspruch eingelegt haben.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17710 am: 23.08.2025 10:05 »
Kann mir jemand erklären, warum bei der Erhöhung ab 01.05.2026 noch mit Abschlagszahlungen gerechnet wird?
Geht man davon aus, dass bis dahin noch immer kein Gesetz vorliegt?

Ich mein, die Tariferhöhung ist ja schön und gut, aber ich denke vielen / den meisten geht es ja mehr um die Amtsangemessene Alimentation.
Und für mich klingt das echt so, als würde man das jetzt erstmal auf die lange Bank schieben wollen? Oder verstehe ich das falsch und es ist nur eine „Sicherheitsmaßnahme“ falls sich die Regierung bei dem Thema aA uneins ist?

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17711 am: 23.08.2025 11:10 »
Ggf. rechnet man schon damit, dass durch den anstehenden Beschluss des BVerfG der Gestaltungsraum des Dienstherrn weiter eingeengt wird. Da der neue BBVAngGE voraussichtlich erst in Q1/2026 Gesetzeskraft erlangt, könnte sich unmittelbar Korrekturbedarf ergeben.  ;)  :o  8)

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17712 am: 23.08.2025 11:12 »
Ggf. rechnet man schon damit, dass durch den anstehenden Beschluss des BVerfG der Gestaltungsraum des Dienstherrn weiter eingeengt wird. Da der neue BBVAngGE voraussichtlich erst in Q1/2026 Gesetzeskraft erlangt, könnte sich unmittelbar Korrekturbedarf ergeben.  ;)  :o  8)

Also wird schon mit einem zeitnahen (September) Entwurf gerechnet?

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17713 am: 23.08.2025 14:26 »
Beamte sind amtsangemessen zu alimentieren, Masstab ist das Netto.
Setzen sechs, nochmal alles durchlesen und wieder posten.
Es ist nur ein Maßstab, wenn es der Maßstab wäre, könnten sie dein Gehalt beim kürzen des Bürgergeldes auch gleich mit reduzieren.

Arwen

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« Antwort #17714 am: 23.08.2025 14:53 »
Katarina Barley wird als Richterin für das BverfG gehandelt.