Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6919291 times)

Gruenhorn

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18000 am: 29.08.2025 00:37 »
https://www.welt.de/politik/deutschland/article68b00d75d492032667a5d5d3/Hamburg-Auslaendische-Buergergeld-Bezieher-machen-54-Prozent-der-Kosten-aus.html#Comments

Der Artikel ist natürlich der Stimmungsmache zuzuordnen, aber so ganz kalt lässt er mich nicht. Wenn die Zahlen zu den Großfamilien stimmen, dann gibt es in Hamburg mehr als nur eine Handvoll Familien, die fürs nichts tun mehr bekommen als ich in meiner Großfamilie, ebenfalls fünf Kinder mit A14 und Kindergeld. Ich bin in meiner familiären Situation genauso wenig repräsentativ wie die Großfamilien in Hamburg, aber selbst als Anekdote, hätte ich mir das nicht träumen lassen.
Ich will jedenfalls jetzt sofort 15% Abstand von denen (nach oben, nur falls das BMI/BMF mitlesen).

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18001 am: 29.08.2025 05:28 »
Könnten horizontale und vertikale Reformen bedeuten, dass man wieder bei A1 Stufe 1 anfangen möchte?

Schließlich spricht das Bundesverfassungsgericht in seinem letzten Urteil ja von 15% Abstand der untersten Besoldungsgruppe zur Grundsicherung.

Einer der schäbigen Tricks der Besoldungsgesetzgeber der letzten Jahre bestand ja genau darin, willkürlich und sachwidrig untere Besoldungsgruppen und -stufen einfach zu streichen (um künstlich bzw. vermeintlich den Mindestabstand zur Grundsicherung zu erhöhen).

So ist beispielsweise in Baden-Württemberg mittlerweile A7 die unterste Besoldungsgruppe!

Insofern wäre es durchaus begrüßenswert, wenn hier mal entsprechend gegengesteuert würde..

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18002 am: 29.08.2025 06:25 »
Meines Wissens beträgt die Dauer für die Ruhegehaltsfähigkeit nicht 5, sondern 2 Jahre.
Die Höhe der Zulage sowohl bei A9(+Z), als auch bei A13(+Z) beträgt 75 v.H., nicht 50 v.H.

GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18003 am: 29.08.2025 09:06 »
https://www.welt.de/politik/deutschland/article68b00d75d492032667a5d5d3/Hamburg-Auslaendische-Buergergeld-Bezieher-machen-54-Prozent-der-Kosten-aus.html#Comments

Der Artikel ist natürlich der Stimmungsmache zuzuordnen, aber so ganz kalt lässt er mich nicht. Wenn die Zahlen zu den Großfamilien stimmen, dann gibt es in Hamburg mehr als nur eine Handvoll Familien, die fürs nichts tun mehr bekommen als ich in meiner Großfamilie, ebenfalls fünf Kinder mit A14 und Kindergeld. Ich bin in meiner familiären Situation genauso wenig repräsentativ wie die Großfamilien in Hamburg, aber selbst als Anekdote, hätte ich mir das nicht träumen lassen.
Ich will jedenfalls jetzt sofort 15% Abstand von denen (nach oben, nur falls das BMI/BMF mitlesen).

Natürlich ist es Stimmungsmache. Aber man wird wohl mit der Tatsache leben müssen, dass der Artikel auch Stimmungen aus der Gesellschaft aufnimmt oder wiederspiegelt.  Viele werden sich auch die Frage stellen wie sich der Rest unter den Bürgergeldempfängern mit deutschem Pass verteilt. Das ist jedenfalls den Kommentaren zu entnehmen. Ich glaube, viele haben noch nicht erkannt, dass mit der stagnierenden Wirtschaft bereits Verteilungskämpfe begonnen haben.

Auch wir zerren mit am Tuch.



lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18004 am: 29.08.2025 09:33 »
https://www.welt.de/politik/deutschland/article68b00d75d492032667a5d5d3/Hamburg-Auslaendische-Buergergeld-Bezieher-machen-54-Prozent-der-Kosten-aus.html#Comments

Der Artikel ist natürlich der Stimmungsmache zuzuordnen, aber so ganz kalt lässt er mich nicht. Wenn die Zahlen zu den Großfamilien stimmen, dann gibt es in Hamburg mehr als nur eine Handvoll Familien, die fürs nichts tun mehr bekommen als ich in meiner Großfamilie, ebenfalls fünf Kinder mit A14 und Kindergeld. Ich bin in meiner familiären Situation genauso wenig repräsentativ wie die Großfamilien in Hamburg, aber selbst als Anekdote, hätte ich mir das nicht träumen lassen.
Ich will jedenfalls jetzt sofort 15% Abstand von denen (nach oben, nur falls das BMI/BMF mitlesen).

Der Artikel enthält sowohl Stimmungsmache, als auch Fakten, aber ich bin mir sicher, dass du die unterscheiden kannst. Ich wünsche mir mehr Fakten, z.B. würde mich noch der Anteil der Bürgergeldempfänger mit doppelter Staatsbürgerschaft interessieren.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18005 am: 29.08.2025 11:00 »
Der Artikel enthält sowohl Stimmungsmache, als auch Fakten, aber ich bin mir sicher, dass du die unterscheiden kannst. Ich wünsche mir mehr Fakten, z.B. würde mich noch der Anteil der Bürgergeldempfänger mit doppelter Staatsbürgerschaft interessieren.

Wenn diese Daten überhaupt irgendwo in aufbereiteter Form vorliegen.

Das ist allgemein ein Punkt, der mich an unserer Verwaltung abfuckt. Wir sitzen auf Bergen von Daten, nutzen diese aber überhaupt nicht. Das fängt im kleinen an, wenn hessische Gemeinden Gewerbean- und abmeldungen nicht kommunizieren, da sie unterschiedliche (oder keine) Software benutzen.

Aber auch im wissenschaftlichem Sinne. Am Finanzamt haben wir BERGE an Rohdaten die man nutzen könnte.
Was ist z.B. die übliche Miete in einem Gebiet? Anlage V&V maschinell auswerten lassen, Problem gelöst.
Oder betriebliche Kennzahlen. Was ist z.B. die Kapitalausstattung einer Branche im Bundesgebiet oder einer bestimmten Region? Einfach die entsprechenden Kennzahlen der eBilanzen auswerten.

DrStrange

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18006 am: 29.08.2025 11:06 »
Wenn diese Daten überhaupt irgendwo in aufbereiteter Form vorliegen.

Das ist allgemein ein Punkt, der mich an unserer Verwaltung abfuckt. Wir sitzen auf Bergen von Daten, nutzen diese aber überhaupt nicht. Das fängt im kleinen an, wenn hessische Gemeinden Gewerbean- und abmeldungen nicht kommunizieren, da sie unterschiedliche (oder keine) Software benutzen.

Aber auch im wissenschaftlichem Sinne. Am Finanzamt haben wir BERGE an Rohdaten die man nutzen könnte.
Was ist z.B. die übliche Miete in einem Gebiet? Anlage V&V maschinell auswerten lassen, Problem gelöst.
Oder betriebliche Kennzahlen. Was ist z.B. die Kapitalausstattung einer Branche im Bundesgebiet oder einer bestimmten Region? Einfach die entsprechenden Kennzahlen der eBilanzen auswerten.

Einfache Antwort: Es ist einfach nicht gewollt!

GoodBye

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« Antwort #18007 am: 29.08.2025 11:34 »
Wenn diese Daten überhaupt irgendwo in aufbereiteter Form vorliegen.

Das ist allgemein ein Punkt, der mich an unserer Verwaltung abfuckt. Wir sitzen auf Bergen von Daten, nutzen diese aber überhaupt nicht. Das fängt im kleinen an, wenn hessische Gemeinden Gewerbean- und abmeldungen nicht kommunizieren, da sie unterschiedliche (oder keine) Software benutzen.

Aber auch im wissenschaftlichem Sinne. Am Finanzamt haben wir BERGE an Rohdaten die man nutzen könnte.
Was ist z.B. die übliche Miete in einem Gebiet? Anlage V&V maschinell auswerten lassen, Problem gelöst.
Oder betriebliche Kennzahlen. Was ist z.B. die Kapitalausstattung einer Branche im Bundesgebiet oder einer bestimmten Region? Einfach die entsprechenden Kennzahlen der eBilanzen auswerten.

Einfache Antwort: Es ist einfach nicht gewollt!

Und die Software ist Kernschrott.

A

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18008 am: 29.08.2025 13:13 »
Die Streichung unterer Besoldungsgruppen, etwa in Baden-Württemberg ab A7, verschiebt die Besoldungshierarchie nach unten und mindert den Wert selbst höherer Gruppen durch ihre gesunkene relative Position. Damit wird das Alimentationsprinzip untergraben, das eine leistungsorientierte, amtsgerechte und motivierende Struktur gewährleisten soll.
Gleichzeitig zeigt sich, dass keineswegs flächendeckend gespart wird: Das kürzlich gegründete Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung sowie die Bundeswehr schaffen zahlreiche Stellen (+ Wehrpflicht), einschließlich neue teure Ausgaben im Geschäftsbereich des BMDS, um die Zeitenwende entschlossen voranzutreiben.
Sicherheit und digitale Transformation stehen im Mittelpunkt staatlicher Investitionen und sind in dieser Koalition größtenteils unstrittig.
Nun wird wohl erwogen, Personalausgaben für Sicherheitsbehörden, Bundeswehr und IT-Dienstleister unter die Kategorien Sicherheit und Infrastruktur zu fassen, um die Schuldenbremse zu umgehen. Solche haushalterischen Spielräume könnten die Grundlage für eine umfassende Besoldungsreform bilden, die im Wettbewerb um hochqualifizierte Fachkräfte unerlässlich ist. Rechtlich steht fest: Das Bundesverfassungsgericht fordert eine ganzheitliche Betrachtung der Besoldung, und willkürliche Streichungen oder unzureichende Abstände zur Grundsicherung verstoßen gegen die Verfassung. Rückwirkende Anpassungen sind möglich, sofern sie auf gesetzlicher Grundlage beruhen, und die erwarteten Urteile im Jahr 2025 könnten verbindliche Leitplanken setzen.

 Dennoch dämpft die Aussicht auf die Landtagswahlen 2026 die Reformbereitschaft: Eine weitreichende Besoldungsanpassung birgt das Risiko, dass Medien diese verzerrt darstellen und Ressentiments gegen Beamte oder die Regierung schüren. Trotz dieser Zurückhaltung bleibe ich optimistisch: Der gerichtliche Druck und der dynamische Stellenaufbau lassen eine schrittweise Reform erwarten, die die Alimentation fairer und zukunftssicher gestaltet.

P.S.: Dem letzten CSU-Innenminister war ein starker Tarifabschluss und mehr Flexibilität im Besoldungsrecht damals enorm wichtig - vielleicht ein gutes Zeichen?  ;)

Organisator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18009 am: 29.08.2025 14:37 »
Der Artikel enthält sowohl Stimmungsmache, als auch Fakten, aber ich bin mir sicher, dass du die unterscheiden kannst. Ich wünsche mir mehr Fakten, z.B. würde mich noch der Anteil der Bürgergeldempfänger mit doppelter Staatsbürgerschaft interessieren.

Wenn diese Daten überhaupt irgendwo in aufbereiteter Form vorliegen.

Das ist allgemein ein Punkt, der mich an unserer Verwaltung abfuckt. Wir sitzen auf Bergen von Daten, nutzen diese aber überhaupt nicht. Das fängt im kleinen an, wenn hessische Gemeinden Gewerbean- und abmeldungen nicht kommunizieren, da sie unterschiedliche (oder keine) Software benutzen.

Aber auch im wissenschaftlichem Sinne. Am Finanzamt haben wir BERGE an Rohdaten die man nutzen könnte.
Was ist z.B. die übliche Miete in einem Gebiet? Anlage V&V maschinell auswerten lassen, Problem gelöst.
Oder betriebliche Kennzahlen. Was ist z.B. die Kapitalausstattung einer Branche im Bundesgebiet oder einer bestimmten Region? Einfach die entsprechenden Kennzahlen der eBilanzen auswerten.

Auf Bundesebene gibt dafür das Open Data Gesetz, wonach solche Daten auch für Dritte zugänglich sein müssen.

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18010 am: 29.08.2025 15:34 »
Die Streichung unterer Besoldungsgruppen, etwa in Baden-Württemberg ab A7, verschiebt die Besoldungshierarchie nach unten und mindert den Wert selbst höherer Gruppen durch ihre gesunkene relative Position. Damit wird das Alimentationsprinzip untergraben, das eine leistungsorientierte, amtsgerechte und motivierende Struktur gewährleisten soll.

Grundsätzlich pflichte ich Dir bei.

Ich habe kürzlich einen Podcast gehört, in dem ein ehemaliger Kampfschwimmer darstellte, dass zu seiner Zeit 1,5 Jahre an Zusatzausbildung ausreichte. Heute könnte er dort nicht mehr einfach so einsteigen, weil mittlerweile 3 Jahre erforderlich sind.

In meiner Behörde verhält es sich ähnlich.. Einige Kollegen wurden seinerzeit noch mit A5 eingestellt, heute mit A7.. (und ruckizucki A8). Es haben sich aber auch die Anforderungen fundamental geändert. Außerdem werden bei uns Stellen einfach nicht mehr besetzt, was auch zu einer quantitativen Mehrbelastung führt.

BalBund war es glaube ich, der hier kürzlich fast beiläufig mal nachfragte, ob es in den vergangenen Jahren nicht zu vermehrten Beförderungen gekommen sei..

Ist es. Mir ist in den letzten Jahren aufgefallen, dass 1. auffallend viele A12er DP plötzlich geschaffen wurden und 2. sich, ich nenne es mal, Turbo-PHKommissare oder Turbo-Amtmänner (mwd) entwickelten.

Vielleicht war das politisch schon soweit vorgedacht, den mD tatsächlich ingesamt gesehen personell zu reduzieren und gleichermaßen, um der aA zu genügen, die Ämterwertigkeit zu erhöhen, resp. die Laufbahn gerade im mD in Richtung A11 aufzubohren..

Pendler1

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« Antwort #18011 am: 29.08.2025 17:45 »
Und irgendwann sind dann fast alle A16.
Nur noch Häuptlinge.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18012 am: 29.08.2025 17:45 »
Vielleicht war das politisch schon soweit vorgedacht, den mD tatsächlich ingesamt gesehen personell zu reduzieren und gleichermaßen, um der aA zu genügen, die Ämterwertigkeit zu erhöhen, resp. die Laufbahn gerade im mD in Richtung A11 aufzubohren..

Was genau war hier vorgedacht? Sieht man es als gesichert an, dass das Wegstreichen der unteren Besoldungsgruppen nichts aber auch gar nichts zur Wiederherstellung einer amtsangemessenen Alimentation beiträgt (wie es der VGH Hessen auch ganz deutlich geurteilt hat) dann war es hinsichtlich der Personalkosten einfach dumm, die Leute reihenweise durchzuschieben, wenn das denn erfolgt sein sollte. Denn am Ende muss die Grundgehaltstabelle angehoben werden.

Statt eine verfassungskonforme Besoldung zu gewähren, hätte man die bestehenden Besoldungsgruppen entwertet (wie gesagt wenn denn überhaupt so massiv befördert wurde). Meine Einschätzung ist eher, dass man einfach massenhaft Stellen bewilligt hat, weil man nicht zu einer Aufgabenkritik fähig war. Über die bestehenden Stellenkegel führte dies zu der einen oder anderen früheren Beförderung.

Was ich allerdings feststelle ist, dass meine Behörde bald zur Hälfte aus inkompetenten Häuptlingen frisch von der Uni bestehen wird. Referenten, denen niemand sagt, dass sie nicht zum Führen da sind, sondern nur, weil es keine andere Möglichkeit gab, sie als Sachbearbeiter anständig zu bezahlen.

Pensionär

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« Antwort #18013 am: 29.08.2025 18:55 »
Vielleicht war das politisch schon soweit vorgedacht, den mD tatsächlich ingesamt gesehen personell zu reduzieren und gleichermaßen, um der aA zu genügen, die Ämterwertigkeit zu erhöhen, resp. die Laufbahn gerade im mD in Richtung A11 aufzubohren..

Was genau war hier vorgedacht? Sieht man es als gesichert an, dass das Wegstreichen der unteren Besoldungsgruppen nichts aber auch gar nichts zur Wiederherstellung einer amtsangemessenen Alimentation beiträgt (wie es der VGH Hessen auch ganz deutlich geurteilt hat) dann war es hinsichtlich der Personalkosten einfach dumm, die Leute reihenweise durchzuschieben, wenn das denn erfolgt sein sollte. Denn am Ende muss die Grundgehaltstabelle angehoben werden.

Statt eine verfassungskonforme Besoldung zu gewähren, hätte man die bestehenden Besoldungsgruppen entwertet (wie gesagt wenn denn überhaupt so massiv befördert wurde). Meine Einschätzung ist eher, dass man einfach massenhaft Stellen bewilligt hat, weil man nicht zu einer Aufgabenkritik fähig war. Über die bestehenden Stellenkegel führte dies zu der einen oder anderen früheren Beförderung.

Was ich allerdings feststelle ist, dass meine Behörde bald zur Hälfte aus inkompetenten Häuptlingen frisch von der Uni bestehen wird. Referenten, denen niemand sagt, dass sie nicht zum Führen da sind, sondern nur, weil es keine andere Möglichkeit gab, sie als Sachbearbeiter anständig zu bezahlen.

Zu Zeiten der Ampel war der Zuwachs an Stellen im öffentlichen Bereich angestiegen und jetzt sollen Stellenkürzungen die dadurch verursachten Mehrausgaben einsparen............... Jeder kann für sich einen Vergleich zwischen neuen Stellen im öD und der Wirtschaft in diesem Zeitraum ermitteln.

Die jetzige Praxis der Einstellung von Bewerbern als Einsteiger für den hD wird nun schon länger praktiziert und wäre u. U. überdenkenswert.

 


bebolus

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« Antwort #18014 am: 30.08.2025 17:55 »
Ich bin Laie.. Wie kann ein BMF für kommende Jahre 9 Milliarden an Ausgaben zusagen und gleichzeitig, mangels Haushalt, seinen Beamten nur Abschläge in Aussicht stellen. Ich komme da gerade rechtlich nicht mehr mit..