Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 7501981 times)

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18600 am: 19.09.2025 20:19 »
Wer Bürokratie abschaffen will, sollte keinen Ortszuschlag einführen. Das zum Thema Selbstverwaltungskosten.

FamZ werden auch regelmäßig vom Beamten abgefragt.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18601 am: 19.09.2025 20:26 »
Ich bin absolut für einen Ortszuschlag.
Freue mich für jeden in München, Hamburg, Frankfurt wohnenden Kollegen, der dadurch ein wenig mehr entlastet werden würde.

@Rollo83: Ich bin absolut Deiner Meinung. Es werden die 3% und 2,8% gewährt werden. Aber eine mit der aA in Zusammenhang stehende Erhöhung gibt es nur virtuell oder aus Monopoly-Geld. Plus natürlich die Wertschätzung.

regas

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18602 am: 19.09.2025 20:56 »
Ich bin absolut für einen Ortszuschlag.
Freue mich für jeden in München, Hamburg, Frankfurt wohnenden Kollegen, der dadurch ein wenig mehr entlastet werden würde.

@Rollo83: Ich bin absolut Deiner Meinung. Es werden die 3% und 2,8% gewährt werden. Aber eine mit der aA in Zusammenhang stehende Erhöhung gibt es nur virtuell oder aus Monopoly-Geld. Plus natürlich die Wertschätzung.

Gewisse IT-Behörden mit ihren Standorten in diesen Regionen werden danach eine Party schmeißen, fürstlich entlohnt zu werden. Leider ist das m.M.n. immer noch die realistische Variante gegenüber einer grundlegenden Besoldungserhöhung, die selbst das Existenzminimum in München über 115% sicherstellen wird.

BerndStromberg

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18603 am: 19.09.2025 22:39 »
Leute, jetzt wartet halt noch die paar Wochen ab… Wenn der dbb schreibt, der Bund werde danach im Ländervergleich wieder an der Spitze liegen, ist das ja erst mal nicht sooo schlecht. Alles weitere sehen wir dann. Ich selber bin auch maximal genervt davon, dass der Bund als letzter und erst nach 5 Jahren kurz vor Toresschluss bei der aA aktiv wird, aber diese Schwarzmalerei ins Blaue hinein (Wortspiel) zieht nur unnötig die Stimmung runter.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18604 am: 19.09.2025 22:43 »
Für die meisten Zulagen gilt, dass die Ämterwertigkeit nicht nivelliert werden darf. Für FamZ gilt das eingeschränkt. Mit hoher Wahrscheinlichkeit dürfen diese aber nicht über Laufbahngruppen hinweg zur Ämternivellierung führen.

Mehr Klarheit erhoffe ich mir vom anstehenden Beschluss des BVerfG.
Für welche Zulagen?
Ein KSK Soldat bekommt zB eine Zulage die über 1.000€ ist.
Da verdient ein KSK Soldat (A9) also mehr als ein A11.

Ist das bereits Ämternivellierung über die Laufbahngruppen hinweg?

Das war mit meinem A8/A11 Vergleich auch gemeint. Es gibt bereits jetzt Zulagen, die die Ämter einebnen. Ich verstehe nicht warum beispielsweise ein Ortszuschlag da nicht möglich sein soll.

Ohne mir die Zulage(n) im Einzelnen angeschaut zu haben, muss zwischen an Ämtern gebundene Zulagen und Zuschlägen unterschieden werden, die als Regelfall nicht an das statusrechtliche Amt gebunden sind bzw. im Regelfall auch nicht an es gebunden werden können. Die Zulagen sollen also im Sinne des Leistungsprinzips amtsbezogene Besonderheiten regeln; sie knüpfen folglich im Regelfall an innerdienstliche, unmittelbar statusamtsbezogene Kriterien an. Dabei ist weiterhin in ihrer Gewährung insbesondere darauf achtzugeben, dass das Abstandsgebot zwischen vergleichbaren Besoldungsgruppen hinreichend beachtet wird, wobei ebenso zu beachten ist, dass Art. 3 Abs. 1 GG fordert, dass wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu betrachten ist.

Ein Orts-, aber auch familienbezogene Zuschläge werden i.d.R. leistunglos gewährt, knüpfen damit in der Regel nicht an die Wertigkeit des Statusamts an, sodass sie per se nur eine Detailregelung darstellen und so auch keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz genießen können, also keine Bestandteil des Alimentationsprinzips sind. Entsprechend sind sie - anders als an das statutsrechtliche Amt gebundene Zulagen - zumeist bedarfsbezogen, was auch bedeutet, dass sie - siehe die Familienzuschläge - in der Regel wegfallen, wenn auch der Bedarf nicht mehr gegeben ist.

So verstanden haben wir hier prinzipiell eine unterschiedliche Anlassbezogenheit, die hinsichtlich der Zulagen in der Regel das stautsrechtliche Amt und hier ggf. vorhandene Besonderheiten in den Blick nimmt, während sie (die Anlassbezogenheit) hinsichtlich von Zuschlägen in der Regel spezifische Bedarfe in den Blick nimmt, die nicht unmittelbar mit dem Amt verbunden sind.

Sven, zu dem 1. Absatz: Kannst Du dazu ein Urteil oder ein Kommentar benennen? Oder ist das eine Interpretation Deinerseits?

Ja/Nein wäre für mich ok..

Das habe ich doch gestern bereits ausgeführt, bebolus, und dazu auch mit dem VG Berlin eine der möglichen Entscheidungen genannt.

Darüber hinaus freue ich mich, dass wir durch regas Einwürfe jetzt wieder fröhlich bei 0 angekommen sind und nun wieder gänzlich sinnbefreit über unsere Gefühle diskutieren. Allen neuen Lesern: Ein herzliches Hallo in der Selbsterfahrungsgruppe öffentlicher Dienst.

Es ist hier jedem klar, regas, dass die Dienstherrn die Grundgehaltssätze nicht anheben wollen. Das können wir zwar noch 500 mal öfter wiederholen. Allerdings wird's dadurch auch nicht besser oder schlechter.

Eventuell sollten wir weiterhin das Verfassungsrecht in den Blick nehmen. Denn das sagt uns, was eine amtsangemessene Alimentation ist. Andererseits finde ich die regelmäßig gleich geführte Diskussion auch nicht schlecht. Das spart mir jede Menge Zeit und außerdem mag ich als wiederkehrend analoger Fernsehgucker Wiederholungen gerne, was mir zeigt, dass ich mittlerweile offensichtlich nicht mehr ganz jung bin. Wenn ich jetzt noch mein Gebiss finden würde (es dürfte bei meiner Brille liegen, wo ist eigentlich die? Ach ja, beim Hörgerät, also im Rollator bei den Pillen gegen den Gedächtnisverlust - habe ich den Rollator nicht vorhin beim Einkaufen im Supermarkt stehengelassen, also als ich da die Einkaufstüten vergessen habe, in denen mein Haustürschlüssel war? Oder war das gestern? Ach nee, gestern war ja Sonntag, da kann ich nicht einkaufen gewesen sein), fühlte ich mich fast wie das Alimentationsprinzip, nachdem mir der Dr. Voßkuhle Zähne eingezogen hat, weshalb ich mich jetzt vor das Bett lege, weil da mein Platz ist (Ach, da liegt das Hörgerät. Was? DAS HÖRGERÄT. Achso).

Pardon für die deutlichen Worte. Und wie bin ich jetzt vorgestern, also am Freitag, ohne Schlüssel ins Haus gekommen?

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18605 am: 19.09.2025 23:04 »
Warum entziehen? Man kann mit den Einsparungen die steuerzahlende Mitte entlasten -> Ein Teil fließt bestimmt zurück in den Konsum.
Ich hätte auch gerne mehr zum persönlichen Konsum, aber gesamtwirtschaftlich stellt es sich nunmal so dar.
  • Ich gebe einen Bürgergeldempfänger 100,00 EUR und dieser wird erwartbar nahezu 100,00 EUR zusätzlich konsumieren (absolut wertungsfrei).
  • Ich gebe einen Mittelschichtbürger 100,00 EUR und dieser wird vielleicht 70,00 EUR zusätzlich konsumieren und den Rest zurücklegen/Kredite abbezahlen/seinen ETF-Sparplan aufstocken etc.
  • Ich gebe einem Oberschichtsbürger 100,00 EUR und dieser wird praktisch nichts zusätzlich konsumieren aber z.B. seinen ETF-Sparplan um 100,00 EUR erhöhen

Man kann das natürlich genau so machen wollen, aber für die Binnennachfrage gibt es nichts bessere als Direktzahlungen an untere Einkommensschichten bzw. es gibt wenig schlechteres für die Binnennachfrage als eine Reduzierung des verfügbaren Einkommens unterer Einkommensschichten.

Damit ist nicht gesagt, ob solche Maßnahmen fiskalisch sinnvoll sein können oder diese politisch opportun sind, sondern nur welche Auswirkungen diese auf die Binnennachfrage haben


Dann sichert Hartz4 die Dividende meiner Tabak- und Vonovia Aktien. Ok, ich bin für eine Hartz4 Erhöhung.

netzguru

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18606 am: 20.09.2025 00:09 »

Eventuell sollten wir weiterhin das Verfassungsrecht in den Blick nehmen. Denn das sagt uns, was eine amtsangemessene Alimentation ist. Andererseits finde ich die regelmäßig gleich geführte Diskussion auch nicht schlecht. Das spart mir jede Menge Zeit und außerdem mag ich als wiederkehrend analoger Fernsehgucker Wiederholungen gerne, was mir zeigt, dass ich mittlerweile offensichtlich nicht mehr ganz jung bin. Wenn ich jetzt noch mein Gebiss finden würde (es dürfte bei meiner Brille liegen, wo ist eigentlich die? Ach ja, beim Hörgerät, also im Rollator bei den Pillen gegen den Gedächtnisverlust - habe ich den Rollator nicht vorhin beim Einkaufen im Supermarkt stehengelassen, also als ich da die Einkaufstüten vergessen habe, in denen mein Haustürschlüssel war? Oder war das gestern? Ach nee, gestern war ja Sonntag, da kann ich nicht einkaufen gewesen sein), fühlte ich mich fast wie das Alimentationsprinzip, nachdem mir der Dr. Voßkuhle Zähne eingezogen hat, weshalb ich mich jetzt vor das Bett lege, weil da mein Platz ist (Ach, da liegt das Hörgerät. Was? DAS HÖRGERÄT. Achso).

Pardon für die deutlichen Worte. Und wie bin ich jetzt vorgestern, also am Freitag, ohne Schlüssel ins Haus gekommen?

Hallo

einfach gut der Abschnitt. :) :) :)

Einfacher Vorschlag für unsere Steigerung an den Bier und Essenpreisen auf dem Oktoberfest festmachen oder an den Abgeordneten.

Gruß
netzguru

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18607 am: 20.09.2025 08:34 »
Leute, jetzt wartet halt noch die paar Wochen ab… Wenn der dbb schreibt, der Bund werde danach im Ländervergleich wieder an der Spitze liegen, ist das ja erst mal nicht sooo schlecht. Alles weitere sehen wir dann. Ich selber bin auch maximal genervt davon, dass der Bund als letzter und erst nach 5 Jahren kurz vor Toresschluss bei der aA aktiv wird, aber diese Schwarzmalerei ins Blaue hinein (Wortspiel) zieht nur unnötig die Stimmung runter.

Schwarzmalerei? Du meinst wohl eher Realität.
Was eher die Stimmung unnötig runter zieht sind über 100 Seiten Diskussion mit irgendwelchen wilden Zahlen und mit irgendwelchen Daten die ins blaue hinein geraten werden und mit irgendwelchen zeitlichen erwartbaren Ergebnissen die immer weiter nach hinten raus geschoben werden und sowieso nicht kommen.
Als wenn wir bis Ende September bzw einige wenige Wochen danach irgendwas zur aA hören weil Richter XYZ in seine wohlverdiente Pension geht und dann gibt es hier halt Kandidaten die das glauben und dann enttäuscht sind und die Stimmung schlecht wird weil nix passiert.

GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18608 am: 20.09.2025 09:15 »
Einfach auf die beamtischen Stärken besinnen:

Aushalten, Warten und der Dinge harren.


Tom1234

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« Antwort #18609 am: 20.09.2025 09:37 »
Guten Morgen, im Moment geistert ja auch das Thema Weihnachtsgeld durch das Internet. Wäre es nicht eine Option für den Dienstherren, dieses wieder einzuführen und ggf. Urlaubsgeld um mögliche Differenzen zum Bürgergeld auszugleichen? Nachzahlungen erfolgen dann nur für Betroffene Familien mit 2 Kindern bis zu einer gewissen Besoldungsgruppe. Nachzahlungen ab dem 3 Kind erfolgen separat. So könnte sich der Dienstherr dem Thema ohne Neubewertung der Besoldungsgruppen oder Zuschläge einfach entziehen.

BerndStromberg

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« Antwort #18610 am: 20.09.2025 09:49 »
Guten Morgen, im Moment geistert ja auch das Thema Weihnachtsgeld durch das Internet. Wäre es nicht eine Option für den Dienstherren, dieses wieder einzuführen und ggf. Urlaubsgeld um mögliche Differenzen zum Bürgergeld auszugleichen? Nachzahlungen erfolgen dann nur für Betroffene Familien mit 2 Kindern bis zu einer gewissen Besoldungsgruppe. Nachzahlungen ab dem 3 Kind erfolgen separat. So könnte sich der Dienstherr dem Thema ohne Neubewertung der Besoldungsgruppen oder Zuschläge einfach entziehen.
https://www.news4teachers.de/2025/08/verbeamteten-lehrkraeften-das-weihnachtsgeld-schon-2007-gestrichen-zu-unrecht/?amp

SwenTanortsch

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« Antwort #18611 am: 20.09.2025 10:02 »
Guten Morgen, im Moment geistert ja auch das Thema Weihnachtsgeld durch das Internet. Wäre es nicht eine Option für den Dienstherren, dieses wieder einzuführen und ggf. Urlaubsgeld um mögliche Differenzen zum Bürgergeld auszugleichen? Nachzahlungen erfolgen dann nur für Betroffene Familien mit 2 Kindern bis zu einer gewissen Besoldungsgruppe. Nachzahlungen ab dem 3 Kind erfolgen separat. So könnte sich der Dienstherr dem Thema ohne Neubewertung der Besoldungsgruppen oder Zuschläge einfach entziehen.

Die jährliche Sonderzahlung ist im Bund mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz vom 01. Juli 2009 in das Grundgehalt integriert worden, Tom. Es steht dem Gesetzgeber frei, dem Beamten Sonderzahlungen zu gewähren. Sie sind allerdings ebenfalls kein Teil der verfassungsrechtlich geschützten Bezügebestandteile und wirken ggf. abstandsmindernd, sofern sie als Sockelbetrag und nicht als eine prozentuale Anhebung gewährt werden.

In Anbetracht der von der letzten Gesetzesbegründung eingestandenen unmittelbaren Verletzung des Mindestabstandsgebots bis in die Besoldungsgruppe A 11 hinein, dürfte man bezweifeln können, dass Sonderzahlungen gemeinsam mit einem Urlaubsgeld, das gleichfalls kein Bestandteil des Alimentationsprinzips ist - und das in der Vergangenheit ebenfalls nur in eher geringer Höhe gewährt worden ist, da der Beamte für seine Leistung und nicht für seinen Urlaub besoldet wird -, hinreichend könnten, um eine amtsangemessene Alimentation zu gewährleisten.

Darüber hinaus ist es dem Gesetzgeber gestattet, die Form und Höhe der Besoldung pro futuro zu ändern und dabei auch Einschnitte in die Besoldung und Alimentation vorzunehmen, sofern sich das sachlich rechtfertigen lässt. Eine rückwirkende Gehaltskürzung ist dem Gesetzgeber nicht gestattet. Wie er also entsprechende Nachzahlungen mittels einer Sonderzahlung oder auch in anderer Form ausschließlich begrenzt auf Beamte mit Kindern sachlich rechtfertigen wollte, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Grundgehalt für den jeweiligen vergangenheitsbezogenen Entscheidungszeitraum als verfassungswidrig zu gering betrachtet haben wird, bleibt eher unklar, da sich das für die unmittelbar betroffenen - und ob des bis in die Besoldungsgruppe A 11 hineinreichenden unmittelbaren Verletzungsgrads auch kaum für die mittelbar betroffenen - Beamten ohne Kinder offensichtlich als evident sachwidrig herausstellen sollte.

GoodBye

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« Antwort #18612 am: 20.09.2025 10:22 »
Ich überlege, da immer wieder das Thema der Streichung unterer Besoldungsgruppen auftaucht, die Aufgaben aber teilweise weiter fortbestehen und häufig zusätzlich durch höhere Besoldungsgruppen zu erledigen sind, ob man nicht auch eine neue Diskussion zur amtsangemessenen Beschäftigung aufmachen könnte. Da könnten sich auch einige austoben.

Julianx1

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« Antwort #18613 am: 20.09.2025 11:45 »
Wenn man hier so die letzten Seiten mitliest kommt einen der Gedanke, dass der letzte Entwurf der Ampel doch nicht so weit weg war. Der Ergänzungszuschlag nach Mietstufe und Anzahl der Kinder sichert Familien die Existenz in den Metropolen. Der Wegfall der unteren Besoldungsgruppen gewährleistet die erforderlichen 115%. Das beibehalten der Grundbesoldung wahrt den Abstand zwischen den Ämtern.

Eine generelle Anhebung der Besoldung sehe ich überhaupt nicht. Dies käme einfach nur einer Besoldungsrunde gleich. Dafür war das Urteil wohl auch nicht gedacht.
Auch haushaltsrechtlich glaube ich nicht an Geschenke. Die Aussage oder Wiedergabe des DBB - Die Bundesbesoldung wäre wieder an der Spitze - ist ne Phrase. Immerhin haben sich Gewerkschaften indem nun jahrelangen Gezeter nicht gerade mit Ruhm bekleckert.

Verwaltungsgedöns

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« Antwort #18614 am: 20.09.2025 11:52 »
Kann man den Gesetzesentwurf irgendwo nachlesen?
Edit: Hab es gefunden. Danke.