Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 7800591 times)

VierBundeslaender

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18990 am: 30.09.2025 21:40 »
Diese 500€ dürften Ergebnis des W2-Urteils in Hessen sein. Daraufhin haben die Bundesländer anpassen müssen. Geplant war das sicher nicht.

Grandia

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18991 am: 01.10.2025 06:46 »
Naja, ich möchte die TAZ sehen, wenn sie sagen.

Zitat aus dem Artikel

"mmerhin leben sie aufgrund ihrer körperlich leichteren Tätigkeiten länger und gesünder als andere Berufstätige. Der Aufschrei dürfte gewaltig sein, und ja, das wäre tatsächlich ungerecht. Aber wenn Gerechtigkeit der Maßstab ist, müssen Beamte von ihren Privilegien abgeben."

Frauen leben im Durchschnitt knapp 5 Jahre länger. Also können sie auch 5 Jahre länger arbeiten.

Wäre auch eine gewisse Gerechtigkeit.  8)

Leben Beamte länger, weil sie Beamte geworden sind oder werden sie verbeamtet, weil sie höchstwahrscheinlich länger Leben?
Mich schockiert die Oberflächlichkeit dieser Lebensarbeitszeit-"Analysen". Immerhin gibt es Menschen, denen der Status gerade aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen verwehrt bleibt.

Zusi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18992 am: 01.10.2025 07:36 »
Berechnet die TAZ auch, wie man die 71,75% mit 1,7 Punkten pro Vollzeitjahr in Teilzeit erreichen will, wenn man Vollzeit hierfür schon 42 Dienstjahre benötigt?  :D

Nicht so ganz richtig.
Pro 100% Jahr erwirbt man 1,79375 Punkte und ist somit nach 40 Jahren bereits an der Grenze. Wer mit 16 im m.D. anfängt und mit 67 geht (Schwachsinn aber möglich) der hat 51 Jahre voll und erwirbt 51*1,79375 =91,481 % Pension. Der Bund oder das Land steckt sich die 20% Leistung in die Tasche in dem die Kappung erfolgt. Ergo: So viel wie möglich Vollzeit bis 71,75 in der Art das jenes mit ein wenig Erziehungsteilzeit und Teilzeit zum Ende der Dienstzeit erfüllt wird. Natürlich noch Leckerlis wie Beförderung exakt 2 Jahre vor Ende der Dienstzeit und "Abschlagsfrei" mit 45 Dienstjahren und erreichen des 65. Lebensjahres (wo wir bei grob 82% wären und der Dienstherr sich immernoch einen "Abschlag" von 10 Prozent geleisteter Zeit gönnt) in den Ruhestand gehen. Man kann also mit 20 im m.D anfangen und mit 65 gehen, oder man studiert halt noch und schmeißt die Option aus dem Fenster. Ich finde das nunmal nicht "üppig" oder "leicht erreichbar" oder "lebensverlängernd" oder was auch immer. Die gesundheitliche Vorauswahl tut ihr übriges.

Zusi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18993 am: 01.10.2025 08:11 »
Berechnet die TAZ auch, wie man die 71,75% mit 1,7 Punkten pro Vollzeitjahr in Teilzeit erreichen will, wenn man Vollzeit hierfür schon 42 Dienstjahre benötigt?  :D

Nicht so ganz richtig.
Pro 100% Jahr erwirbt man 1,79375 Punkte und ist somit nach 40 Jahren bereits an der Grenze. Wer mit 16 im m.D. anfängt und mit 67 geht (Schwachsinn aber möglich) der hat 51 Jahre voll und erwirbt 51*1,79375 =91,481 % Pension. Der Bund oder das Land steckt sich die 20% Leistung in die Tasche in dem die Kappung erfolgt. Ergo: So viel wie möglich Vollzeit bis 71,75 in der Art das jenes mit ein wenig Erziehungsteilzeit und Teilzeit zum Ende der Dienstzeit erfüllt wird. Natürlich noch Leckerlis wie Beförderung exakt 2 Jahre vor Ende der Dienstzeit und "Abschlagsfrei" mit 45 Dienstjahren und erreichen des 65. Lebensjahres (wo wir bei grob 82% wären und der Dienstherr sich immernoch einen "Abschlag" von 10 Prozent geleisteter Zeit gönnt) in den Ruhestand gehen. Man kann also mit 20 im m.D anfangen und mit 65 gehen, oder man studiert halt noch und schmeißt die Option aus dem Fenster. Ich finde das nunmal nicht "üppig" oder "leicht erreichbar" oder "lebensverlängernd" oder was auch immer. Die gesundheitliche Vorauswahl tut ihr übriges.

Ach so ja: eins habe ich noch vergessen: Von jeder Erhöhung darf der Beamte sich seine Pension selbst zusammensparen.

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18994 am: 01.10.2025 08:14 »
Berechnet die TAZ auch, wie man die 71,75% mit 1,7 Punkten pro Vollzeitjahr in Teilzeit erreichen will, wenn man Vollzeit hierfür schon 42 Dienstjahre benötigt?  :D

...... Wer mit 16 im m.D. anfängt und mit 67 geht (Schwachsinn aber möglich) der hat 51 Jahre voll und erwirbt 51*1,79375 =91,481 % Pension.

Na danke  :-X.

Zusi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18995 am: 01.10.2025 08:15 »
Berechnet die TAZ auch, wie man die 71,75% mit 1,7 Punkten pro Vollzeitjahr in Teilzeit erreichen will, wenn man Vollzeit hierfür schon 42 Dienstjahre benötigt?  :D

...... Wer mit 16 im m.D. anfängt und mit 67 geht (Schwachsinn aber möglich) der hat 51 Jahre voll und erwirbt 51*1,79375 =91,481 % Pension.

Na danke  :-X.

bitte alles lesen

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18996 am: 01.10.2025 08:41 »
Berechnet die TAZ auch, wie man die 71,75% mit 1,7 Punkten pro Vollzeitjahr in Teilzeit erreichen will, wenn man Vollzeit hierfür schon 42 Dienstjahre benötigt?  :D

Nicht so ganz richtig.
Pro 100% Jahr erwirbt man 1,79375 Punkte und ist somit nach 40 Jahren bereits an der Grenze. Wer mit 16 im m.D. anfängt und mit 67 geht (Schwachsinn aber möglich) der hat 51 Jahre voll und erwirbt 51*1,79375 =91,481 % Pension. Der Bund oder das Land steckt sich die 20% Leistung in die Tasche in dem die Kappung erfolgt. Ergo: So viel wie möglich Vollzeit bis 71,75 in der Art das jenes mit ein wenig Erziehungsteilzeit und Teilzeit zum Ende der Dienstzeit erfüllt wird. Natürlich noch Leckerlis wie Beförderung exakt 2 Jahre vor Ende der Dienstzeit und "Abschlagsfrei" mit 45 Dienstjahren und erreichen des 65. Lebensjahres (wo wir bei grob 82% wären und der Dienstherr sich immernoch einen "Abschlag" von 10 Prozent geleisteter Zeit gönnt) in den Ruhestand gehen. Man kann also mit 20 im m.D anfangen und mit 65 gehen, oder man studiert halt noch und schmeißt die Option aus dem Fenster. Ich finde das nunmal nicht "üppig" oder "leicht erreichbar" oder "lebensverlängernd" oder was auch immer. Die gesundheitliche Vorauswahl tut ihr übriges.

Dass es im mD Kolleginnen und Kollegen gibt, die das locker schaffen und sogar noch gekappt werden, will ich gar nicht in Abrede stellen
Es ging mir mit meinem Posting darum, dass die TAZ insinuiert, Beamte könnten grundsätzlich mit Teilzeit und zwei Jahren Vollzeit am Ende der Dienstzeit die volle Pensionshöhe erreichen. Bei 50% Arbeitszeit erreicht man nach 52 Dienstjahren nicht einmal 50% des letzten Dienstbezugs als Pension. Nicht einmal mit einer 75% Stelle kommt man auf 70% in 52 Dienstjahren. Was die TAZ da schreibt ist schlicht Quatsch.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18997 am: 01.10.2025 08:43 »
Naja, ich möchte die TAZ sehen, wenn sie sagen.

Zitat aus dem Artikel

"mmerhin leben sie aufgrund ihrer körperlich leichteren Tätigkeiten länger und gesünder als andere Berufstätige. Der Aufschrei dürfte gewaltig sein, und ja, das wäre tatsächlich ungerecht. Aber wenn Gerechtigkeit der Maßstab ist, müssen Beamte von ihren Privilegien abgeben."

Frauen leben im Durchschnitt knapp 5 Jahre länger. Also können sie auch 5 Jahre länger arbeiten.

Wäre auch eine gewisse Gerechtigkeit.  8)

Leben Beamte länger, weil sie Beamte geworden sind oder werden sie verbeamtet, weil sie höchstwahrscheinlich länger Leben?
Mich schockiert die Oberflächlichkeit dieser Lebensarbeitszeit-"Analysen". Immerhin gibt es Menschen, denen der Status gerade aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen verwehrt bleibt.

Die meisten Medien kann man in der heutigen Zeit in die Tonne treten und es wird in Zeiten von KI nicht besser. Statt Nutri-Score wird es in 10 Jahren den Wahrheits-Score geben und der wird vermutlich genauso schlecht umgesetzt werden. Schöne neue Welt - und die TAZ ist ganz vorne mit dabei (scheiß realitätsfremdes linkes Blatt). Dann werden wir uns mit unseren digitalen ID's zwei Mal überlegen ob wir uns kritisch äußern, wie ich es gerade mache.

Zusi

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« Antwort #18998 am: 01.10.2025 08:44 »
Berechnet die TAZ auch, wie man die 71,75% mit 1,7 Punkten pro Vollzeitjahr in Teilzeit erreichen will, wenn man Vollzeit hierfür schon 42 Dienstjahre benötigt?  :D

Nicht so ganz richtig.
Pro 100% Jahr erwirbt man 1,79375 Punkte und ist somit nach 40 Jahren bereits an der Grenze. Wer mit 16 im m.D. anfängt und mit 67 geht (Schwachsinn aber möglich) der hat 51 Jahre voll und erwirbt 51*1,79375 =91,481 % Pension. Der Bund oder das Land steckt sich die 20% Leistung in die Tasche in dem die Kappung erfolgt. Ergo: So viel wie möglich Vollzeit bis 71,75 in der Art das jenes mit ein wenig Erziehungsteilzeit und Teilzeit zum Ende der Dienstzeit erfüllt wird. Natürlich noch Leckerlis wie Beförderung exakt 2 Jahre vor Ende der Dienstzeit und "Abschlagsfrei" mit 45 Dienstjahren und erreichen des 65. Lebensjahres (wo wir bei grob 82% wären und der Dienstherr sich immernoch einen "Abschlag" von 10 Prozent geleisteter Zeit gönnt) in den Ruhestand gehen. Man kann also mit 20 im m.D anfangen und mit 65 gehen, oder man studiert halt noch und schmeißt die Option aus dem Fenster. Ich finde das nunmal nicht "üppig" oder "leicht erreichbar" oder "lebensverlängernd" oder was auch immer. Die gesundheitliche Vorauswahl tut ihr übriges.

Dass es im mD Kolleginnen und Kollegen gibt, die das locker schaffen und sogar noch gekappt werden, will ich gar nicht in Abrede stellen
Es ging mir mit meinem Posting darum, dass die TAZ insinuiert, Beamte könnten grundsätzlich mit Teilzeit und zwei Jahren Vollzeit am Ende der Dienstzeit die volle Pensionshöhe erreichen. Bei 50% Arbeitszeit erreicht man nach 52 Dienstjahren nicht einmal 50% des letzten Dienstbezugs als Pension. Nicht einmal mit einer 75% Stelle kommt man auf 70% in 52 Dienstjahren. Was die TAZ da schreibt ist schlicht Quatsch.

Die TAZ schreibt meiner Ansicht nach 99% linksdumme Scheiße, sind aber nur meine 2 Cent.

beamtenjeff

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« Antwort #18999 am: 01.10.2025 08:52 »


Die TAZ schreibt meiner Ansicht nach 99% linksdumme Scheiße, sind aber nur meine 2 Cent.

Haben wir heute Morgen den gleichen Kaffee getrunken?  :D

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« Antwort #19000 am: 01.10.2025 08:58 »


Die TAZ schreibt meiner Ansicht nach 99% linksdumme Scheiße, sind aber nur meine 2 Cent.

Haben wir heute Morgen den gleichen Kaffee getrunken?  :D

Ich muss ehrlich sagen ich habe keinerlei Verständnis und keine Geduld mehr für irgendwelche Linksideologen oder deren Hirnfürze. Der Kaffe tut sein übriges :D

Finanzer

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« Antwort #19001 am: 01.10.2025 09:26 »
Um euch zurück in die Realität zu holen, in der WELT und der FAZ würde genau der gleiche Mist stehen. Also kommt mal runter.

beamtenjeff

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« Antwort #19002 am: 01.10.2025 09:39 »
Um euch zurück in die Realität zu holen, in der WELT und der FAZ würde genau der gleiche Mist stehen. Also kommt mal runter.

Stimmt, da reichen sich diese zwei Weltklasse-Blätter die Hände. Soll ja so einige Gemeinsamkeiten zwischen links & rechts geben. Aber genug, bevor mir der Kaffee hoch kommt.

Zusi

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« Antwort #19003 am: 01.10.2025 09:46 »
Um euch zurück in die Realität zu holen, in der WELT und der FAZ würde genau der gleiche Mist stehen. Also kommt mal runter.

Ob diese Zeitschriften jetzt rechts sein sollen und ob das eine Gegenüberstellung sein soll lass ich mal dahingestellt. Das Grundproblem ist doch immer dasselbe: Der Neid. Und Neid ist eine der mächtigsten Triebfedern von Linken die sich überlegen fühlen aber meist an irgendeinem Mangel leiden welcher sich von einem Standard ableitet der sich am Guten, Echten und Wahren bemisst. (zu klein, zu hässlich, kleiner Pimmel, faul, kaputte zähne, dumm, minderleister, moralisch verkommen, gottlos etc. etc.)

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19004 am: 01.10.2025 10:02 »
Na ist heute schon wieder Schwurbelmittwoch? Wollt ihr euch dafür nicht ne Telegram Gruppe aufmachen? Bei aller berechtigten Kritik am TAZ Artikel, aber das nervt und bietet hier auch keinen Mehrwert.