Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 7799269 times)

Zusi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19005 am: 01.10.2025 10:08 »
Na ist heute schon wieder Schwurbelmittwoch? Wollt ihr euch dafür nicht ne Telegram Gruppe aufmachen? Bei aller berechtigten Kritik am TAZ Artikel, aber das nervt und bietet hier auch keinen Mehrwert.

Kritik an einer Zeitschrift ist okay, aber bitte sagt nicht, dass die links ist.

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19006 am: 01.10.2025 10:16 »
Berechnet die TAZ auch, wie man die 71,75% mit 1,7 Punkten pro Vollzeitjahr in Teilzeit erreichen will, wenn man Vollzeit hierfür schon 42 Dienstjahre benötigt?  :D

...... Wer mit 16 im m.D. anfängt und mit 67 geht (Schwachsinn aber möglich) der hat 51 Jahre voll und erwirbt 51*1,79375 =91,481 % Pension.

Na danke  :-X.

bitte alles lesen

War darauf bezogen das ich so einer bin, der mit 67 die 51 Jahre voll macht ....  :'(.

Zusi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19007 am: 01.10.2025 10:19 »
Berechnet die TAZ auch, wie man die 71,75% mit 1,7 Punkten pro Vollzeitjahr in Teilzeit erreichen will, wenn man Vollzeit hierfür schon 42 Dienstjahre benötigt?  :D

...... Wer mit 16 im m.D. anfängt und mit 67 geht (Schwachsinn aber möglich) der hat 51 Jahre voll und erwirbt 51*1,79375 =91,481 % Pension.

Na danke  :-X.

bitte alles lesen

War darauf bezogen das ich so einer bin, der mit 67 die 51 Jahre voll macht ....  :'(.

Herzlichen Glückwunsch dazu. Wie wärs mal das für dich selbst auszurechnen und ab sofort mit Teilzeit abzugleiten in einer 4 oder 3,5 Tage Woche, die je nachdem wo du dich befindest, nach Steuerdegression bei Verminderung der Arbeitszeit, mit einem Steuerfreien Nebenjob exakt dasselbe Netto ergibt? Schreib mir für mehr Tips.

GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19008 am: 01.10.2025 10:28 »
Jetzt sind wir gleich wieder bei -1

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19009 am: 01.10.2025 11:51 »
Na ist heute schon wieder Schwurbelmittwoch? Wollt ihr euch dafür nicht ne Telegram Gruppe aufmachen? Bei aller berechtigten Kritik am TAZ Artikel, aber das nervt und bietet hier auch keinen Mehrwert.

Ich weiß nicht, ob du mich da jetzt einklammerst, aber ich schätze mal schon. Dann lass dir gesagt sein: wenn offensichtliche Fake-News verbreitet werden, erst recht uns Beamte betreffend, dann werde ich das stets anprangern und auch benennen. Das lasse ich mir von niemanden verbieten - auch nicht, wenn man mich versucht in irgend eine Ecke zu stellen. Und das die TAZ eher links ist, sowie eine große Menge an Journalisten in Deutschland eher links wählen, ist ein offenen Geheimnis - insofern, über was reden wir hier gerade? Schwurbelei? Im Ernst?

Warte noch 10 Jahre, bis das Internet durchseucht mit KI-Beiträgen ist, dann wirst du dir Kommentare von Zusi und mir zurück wünschen - denn immerhin erkennen wir diese Umstände an und driften eben nicht in Schwurbelei ab.

Zusi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19010 am: 01.10.2025 12:05 »
Na ist heute schon wieder Schwurbelmittwoch? Wollt ihr euch dafür nicht ne Telegram Gruppe aufmachen? Bei aller berechtigten Kritik am TAZ Artikel, aber das nervt und bietet hier auch keinen Mehrwert.

Ich weiß nicht, ob du mich da jetzt einklammerst, aber ich schätze mal schon. Dann lass dir gesagt sein: wenn offensichtliche Fake-News verbreitet werden, erst recht uns Beamte betreffend, dann werde ich das stets anprangern und auch benennen. Das lasse ich mir von niemanden verbieten - auch nicht, wenn man mich versucht in irgend eine Ecke zu stellen. Und das die TAZ eher links ist, sowie eine große Menge an Journalisten in Deutschland eher links wählen, ist ein offenen Geheimnis - insofern, über was reden wir hier gerade? Schwurbelei? Im Ernst?

Warte noch 10 Jahre, bis das Internet durchseucht mit KI-Beiträgen ist, dann wirst du dir Kommentare von Zusi und mir zurück wünschen - denn immerhin erkennen wir diese Umstände an und driften eben nicht in Schwurbelei ab.

Das stimmt wohl. Dead Internet. Ist ja jetzt schon so, nur kommt dann noch die AI-Slop Flut in der sich bots mit bots unterhalten. Viel Spaß wünsche ich dann allen, die das nicht mehr unterscheiden können. Und das könnten wir alle irgendwann möglicherweise nicht mehr. Da kann dann xap seine Vorwürfe a la "nadsis" gerne in die bits und bytes cruncher der AI-Algorhytmen werfen.

Kaffee247

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19011 am: 01.10.2025 12:15 »
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/friedrich-merz-bundeskanzler-verkuendet-auf-kabinettsklausur-schnelle-umsetzung-der-modernisierungsagenda-a-abdc108a-cd36-47cd-96e1-0ded1726d058

Ob es da wohl auch um Beamte (AA, BLV...) ging ?!
"Man wolle bis zum 15.Oktober noch etliche Gesetzesvorhaben auf den Weg bringen sagte Merz"
Da wären wir wieder bei "Mitte Oktobber" --> BalBund

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19012 am: 01.10.2025 12:19 »
Na ist heute schon wieder Schwurbelmittwoch? Wollt ihr euch dafür nicht ne Telegram Gruppe aufmachen? Bei aller berechtigten Kritik am TAZ Artikel, aber das nervt und bietet hier auch keinen Mehrwert.

Ich weiß nicht, ob du mich da jetzt einklammerst, aber ich schätze mal schon. Dann lass dir gesagt sein: wenn offensichtliche Fake-News verbreitet werden, erst recht uns Beamte betreffend, dann werde ich das stets anprangern und auch benennen. Das lasse ich mir von niemanden verbieten - auch nicht, wenn man mich versucht in irgend eine Ecke zu stellen. Und das die TAZ eher links ist, sowie eine große Menge an Journalisten in Deutschland eher links wählen, ist ein offenen Geheimnis - insofern, über was reden wir hier gerade? Schwurbelei? Im Ernst?

Warte noch 10 Jahre, bis das Internet durchseucht mit KI-Beiträgen ist, dann wirst du dir Kommentare von Zusi und mir zurück wünschen - denn immerhin erkennen wir diese Umstände an und driften eben nicht in Schwurbelei ab.

Das stimmt wohl. Dead Internet. Ist ja jetzt schon so, nur kommt dann noch die AI-Slop Flut in der sich bots mit bots unterhalten. Viel Spaß wünsche ich dann allen, die das nicht mehr unterscheiden können. Und das könnten wir alle irgendwann möglicherweise nicht mehr. Da kann dann xap seine Vorwürfe a la "nadsis" gerne in die bits und bytes cruncher der AI-Algorhytmen werfen.

So ist es. Nur wenige (meist die vom Fach) haben eine Vorstellung davon, was da auf uns zu kommt. Heute reden wir über Medienkompetenz (wo es vielen schon mangelt), und morgen Rücken Themen wie Integrität, Authentizität und Wahrheitsgehalt derart in den Fokus, dass man die Anfangszeit des Internets leugnen möchte und für surreal befindet. Es wird eine Bewährungsprobe werden, für die Meinungsfreiheit, Pressefreiheit aber auch den Datenschutz (falls der Zwang zur digitalen ID kommt). Alles gesagt, genug OT.


BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19014 am: 01.10.2025 12:31 »
Auf Seite 26 findet sich unter anderem Folgendes:

- Die Besoldungstabelle soll nach einheitlichen Maßstäben neu justiert sowie das Leistungsprinzip gestärkt werden (24 Monate)
- Die Besoldung des Bundes wird grundlegend modernisiert und weiterentwickelt (24 Monate)
- Ziel ist es, den Bund sowohl für die dort Beschäftigten als auch für die Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung attraktiver zu machen (24 Monate)

Klingt doch gar nicht mal so schlecht. Warum man allerdings zwei Jahre bis zur Zielerreichung anpeilt, erschließt sich mir nicht..

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19015 am: 01.10.2025 12:53 »
Auf Seite 26 findet sich unter anderem Folgendes:

- Die Besoldungstabelle soll nach einheitlichen Maßstäben neu justiert sowie das Leistungsprinzip gestärkt werden (24 Monate)
- Die Besoldung des Bundes wird grundlegend modernisiert und weiterentwickelt (24 Monate)
- Ziel ist es, den Bund sowohl für die dort Beschäftigten als auch für die Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung attraktiver zu machen (24 Monate)

Klingt doch gar nicht mal so schlecht. Warum man allerdings zwei Jahre bis zur Zielerreichung anpeilt, erschließt sich mir nicht..

Das klingt auf dem Papier fast schon zu gut. Rein qualitativ sind die Aussagen mehr als zu befürworten, rein quantitativ sind sie nichtsaussagend (außer was die Umsetzungszeit angeht). Was am Ende bei rum kommt, wird die spannende Frage sein.

2 Jahre halte ich sogar für sportlich, wenn man die komplette Besoldung nicht nur Anpassung sondern leistungsbezogen reformieren will.

Zusi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19016 am: 01.10.2025 12:58 »
"Modernisierung des Dienstrechts:
Wir steigern die Attraktivität des öffentlichen Dienstes für seine Beschäftigten sowie für Nachwuchs- und
Fachkräfte durch eine gezielte Modernisierung des Dienstrechts. Dazu novellieren wir die
Bundeslaufbahnverodnung und erweitern somit die Zugangsmöglichkeiten zum öffentlichen Dienst. Außerdem
erleichtern wir den Personalwechsel zwischen unterschiedlichen Behörden. Die Besoldung des Bundes wird
grundlegend im Sinne einer Stärkung des Leistungsprinzips weiterentwickelt."

Das hier alleine ist schon ein derartig großer Brocken, dass ich glaube Merz hat mal wieder die Fresse zu weit aufgerissen und wird am Ende kleinlaut das Gegenteil des von ihm gesagten behaupten.

Neuromancer

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« Antwort #19017 am: 01.10.2025 13:03 »
Mir wird hier zu oft das Wort "Leistungsprinzip" benutzt. Da bin ich echt gespannt was da rauskommt

Finanzer

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« Antwort #19018 am: 01.10.2025 13:04 »
Mir wird hier zu oft das Wort "Leistungsprinzip" benutzt. Da bin ich echt gespannt was da rauskommt

Natürlich etwas, mit dem man am Ende Geld sparen kann.

Rheini

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« Antwort #19019 am: 01.10.2025 13:08 »
Da ja der Beamte bekanntermassen 24/7 im Dienst ist, wird dies mit 100% Besoldung gleichgesetzt. Jetzt kann jeder für sich ausrechnen, wieviel Freizeit er haben möchte und dementsprechend die Besoldung.

Hach ich bin zu höherem berufen ...