Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von m3mn0ch, 24.08.2020 07:24

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Bundi

Jeder der hier zitierten Artikel gleicht den anderen. Faszinierend wie alle von einander abschreiben und dann auch noch munter Fehler übernehmen. Spricht wirklich für Qualitätsjournalismus. Ist mir früher nie so bewusst gewesen.

Sputnik1978

Kennt jemand den Inhalt des Artikels in der WiWo von gestern?

GeBeamter

Zitat von: Julianx1 in 01.11.2025 01:38
Ich kann mir kaum vorstellen das jemand mit der gleichen beruflichen Qualifikation auf dem freien Markt soviel nach Hause bringt. Da kommt mir öfters die Frage was nicht stimmt, bzw. Ob wir Beamte mit mehr als drei Kinder doch auf hohen Niveau jammern.

Dazu anekdotisch meine zwei Cents. In meinem Umfeld verdienen manche mit vergleichbarer Ausbildung so viel, dass Haus, Kinder, zwei Autos und Frau zu Hause mit 10 Std pro Woche "Hobby"-Beruf als Yoga-Lehrerin oder Achtsamkeitsberaterin mit im wesentlichen einem Einkommen überhaupt kein Problem sind. Da reden wir von niedrigen sechsstelligen Gehältern zzgl. üppiger Boni und Beteiligungen am Umsatz.

Auf der anderen Seite gibt es auch die mit vergleichbarer Ausbildung, die in kleinen Unternehmen oder im Wissenschaftsbetrieb arbeiten und mit einem Gehalt niemals klar kommen würden.

Ich nehme im öffentlichen Diskurs jedoch häufig wahr, dass das Gehalt eines A13 Juristen mit dem Gehalt vom Schreinergesellen in einem Topf geworfen wird und dann der Beamte auf einmal "üppig" überbezahlt wirkt.

Gestern sprach ich mit einer Kollegin, deren Mann in einem internationalen Großunternehmen arbeitet und über die Berichterstattung gestolpert ist. Er sagte zu ihr, dass die Beamten doch schon gut genug verdienen würden.
Ich habe der Kollegin geraten ihn Mal dem Gedankenkonstrukt zu konfrontieren, ihr Beamtengehalt sei das einzige Einkommen oder 2/3 des Gesamteinkommens um Haus, Kinder, Autos etc zu unterhalten und wo er als erstes dran sparen würde.

Oder wenn das zu kompliziert ist: frag ihn Mal nach seinem Jahresbonus und frage ihn Mal wie motiviert er wäre, wenn der Bonus nur noch 500/300€ brutto alle vier Jahre ausmachen würde.

Edde

Zitat von: Sputnik1978 in 01.11.2025 11:03
Kennt jemand den Inhalt des Artikels in der WiWo von gestern?

Es ist eine einzelne Seite mit "beliebigen" Statistiken zu den Beamten in Deutschland, die wohl das Bashing befeuern soll:

*Die Zahl der Beamten und damit die Kosten steigen stetig;
*Bundesbeamte machen schon bald einen kräftigen Gehaltssprung (schon jetzt sind jährlich fast 200.000€ als Grundgehalt im Jahr möglich);
*Beamte haben ab dem 65. Lebensjahr im Schnitt eine höhere Restlebenserwartung als andere Berufsgruppen: Beamter 21,5 Jahre (m) bzw. 23,5 (w) vs Arbeiter (15,9 (m) und 20,5 (w));
*Bund, Länder und Kommunen müssen immer mehr für Pensionen und Gesundheitsversorgung ausgeben (39,5 Mrd. in 2000 vs. 90,4 Mrd. in 2024 = +129%)

Beamtenhustler

Zitat von: Bundi in 01.11.2025 10:19
Jeder der hier zitierten Artikel gleicht den anderen. Faszinierend wie alle von einander abschreiben und dann auch noch munter Fehler übernehmen. Spricht wirklich für Qualitätsjournalismus. Ist mir früher nie so bewusst gewesen.

Das ist in allen Bereichen so. Sobald man sich selbst in einem Bereich sehr gut auskennt, fallen einem die Fehler sofort auf. Da fragt man sich, wofür die eigentlich bezahlt werden.

xyz123

Mein ChatGPT hat geschätzt, dass ca 12 Prozent der Beamten drei Kinder haben. Falls das stimmt, stehen die 1,2 Milliarden ja mal in einer ganz anderen Relation:)

BVerfGBeliever

Zitat von: xyz123 in 01.11.2025 14:28
Mein ChatGPT hat geschätzt, dass ca 12 Prozent der Beamten drei Kinder haben. Falls das stimmt, stehen die 1,2 Milliarden ja mal in einer ganz anderen Relation:)

Was veranlasst dich zu der Annahme, dass die kolportierten 1,2 Mrd. ausschließlich in Kinderzuschläge fließen sollen?

Zumindest in den bisherigen Verlautbarungen war stattdessen von einer Stärkung des Grundgehalts sowie des Leistungsprinzips die Rede, also einer adäquateren Honorierung der "wertvolleren Leistungen, die in höheren Ämtern erbracht werden" (nicht meine Worte, sondern die des BVerfG).


Wie auch immer, der entsprechende Schleier wird sich vermutlich demnächst lüften..

Imperator

Zitat von: BVerfGBeliever in 01.11.2025 14:59
Zitat von: xyz123 in 01.11.2025 14:28
Mein ChatGPT hat geschätzt, dass ca 12 Prozent der Beamten drei Kinder haben. Falls das stimmt, stehen die 1,2 Milliarden ja mal in einer ganz anderen Relation:)

Was veranlasst dich zu der Annahme, dass die kolportierten 1,2 Mrd. ausschließlich in Kinderzuschläge fließen sollen?

Zumindest in den bisherigen Verlautbarungen war stattdessen von einer Stärkung des Grundgehalts sowie des Leistungsprinzips die Rede, also einer adäquateren Honorierung der "wertvolleren Leistungen, die in höheren Ämtern erbracht werden" (nicht meine Worte, sondern die des BVerfG).


Wie auch immer, der entsprechende Schleier wird sich vermutlich demnächst lüften..

Ich vermute mittlerweile auch zumindest eine leichte Anhebung der Grundbesoldung. Alleine deshalb, weil das Urteil des BVerfg mittlerweile über fünfundeinhalb Jahre alt ist und wir seitdem als Beamte aber auch Tarifbeschäftige im ö.D. starke Reallohnverluste erlitten haben seit 2020.

Außerdem profitieren wir in der aktuellen Tarifrunde von keinem Sockelbetrag (wenn auch nur die unteren Besoldungsgruppen profitieren würden und ja es verfassungsrechtlich natürlich fragwürdig ist) sowie keiner Erhöhung des Weihnachtsgeldes, was ja grundsätzlich auch zu einer Erhöhung unserer Grundbesoldung geführt hätte.

Fluglotse

Angelehnt an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur rückwirkenden Erhöhung der Besoldungstabellen
(Thema  +15 % Grundsicherung) habe ich einige Fragen.
Vielleicht kennen sich ja einige bereits aus.
Dieses Urteil und die Ausführung hat natürlich Auswirkungen auf alle, auch auf Pensionäre.
Mich würde interessieren ob , wenn man dieses Urteil richtig anwendet, nicht über die letzten Tarifrunden hinaus alles erhöhen müsste ?
Bis hin zur jetzigen, also sämtliche Besoldungtabellen der letzten 5 Jahre ?
Somit müssten die Berechnungsgrundlagen für die Pensionen der letzten Jahre auch komplett für die 5 Jahre neu berechnet und nachgezahlt werden ! ?
Nach Adam Riese müssten somit auch die Berechnungsgrundlagen für 71,75% signifikant erhöht werden.
Hat da jemand eine Meinung zu ?

Lg und danke
Da kommen doch schon einige Euros zusammen. Egal ob A7, A12 oder A16

Julianx1

Zitat von: Fluglotse in 01.11.2025 19:16
Angelehnt an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur rückwirkenden Erhöhung der Besoldungstabellen
(Thema  +15 % Grundsicherung) habe ich einige Fragen.
Vielleicht kennen sich ja einige bereits aus.
Dieses Urteil und die Ausführung hat natürlich Auswirkungen auf alle, auch auf Pensionäre.
Mich würde interessieren ob , wenn man dieses Urteil richtig anwendet, nicht über die letzten Tarifrunden hinaus alles erhöhen müsste ?
Bis hin zur jetzigen, also sämtliche Besoldungtabellen der letzten 5 Jahre ?
Somit müssten die Berechnungsgrundlagen für die Pensionen der letzten Jahre auch komplett für die 5 Jahre neu berechnet und nachgezahlt werden ! ?
Nach Adam Riese müssten somit auch die Berechnungsgrundlagen für 71,75% signifikant erhöht werden.
Hat da jemand eine Meinung zu ?

Lg und danke
Da kommen doch schon einige Euros zusammen. Egal ob A7, A12 oder A16

Also, im Moment ist ja alles Glaskugel gucken. Aber genau deswegen glaube ich nicht das es eine eine rückwirkende Anhebung der Grundbezüge gibt. Diese Berechnungen mach keine Bezügesoftware dieser Welt mit.

Um so mehr tippe ich auf eine Erhöhung der Grundbezüge ab 01.05. über die 3% hinaus, aber sehr moderat. Um den Sockelbetrag gerecht zu werden, aber gleichzeitig das Abstandsgebot zu waren. Vielleicht 2% ? Das ganze dann nochmal ab 01.05.2026. Zusätzlich könnte es dann weitere spezifische Erhöhungen der Familienzuschläge geben. Ob schon beim ersten Kind oder erst ab dem dritten Kind, oder Beides wäre eine weitere Frage.

Familienzuschläge kann man auch sehr gut Rückwirkend berechnen. Alles möglich. Und es bleibt der Spruch mit wahren Kern: erstens kommt es anders und zweitens als man denkt.


netzguru

Zitat von: Julianx1 in 01.11.2025 21:29

Diese Berechnungen mach keine Bezügesoftware dieser Welt mit.

Zitat

Es ist ja nicht nur an einer Stelle wo gerechnet wird, jeder Laden hat seine eigene Bezügesoftware oder lagert aus.

Einmal Formeln aufstellen Cluster bilden und die erste Gruppe wo keine Änderungen in der Zeit waren sollte gut durchlaufen.

Bei Kollegen wo Änderungen waren müssen Formeln angepasst werden und hier können auch Gruppen gebildet werden.

Es wird eine schöne Anzahl der unterschiedlichen Fälle geben.
z.B.:
Besoldung gleich,                keine Veränderung in der Familie
Besoldung eine Beförderung,keine Veränderung in der Familie
Besoldung gleich,                + Frau (Jahr 1 - 5)
Besoldung gleich,                + Frau + 1 Kind (Jahr 1 - 5)
Mietsstufe nicht zuvergessen soll auch etwas Spass machen  ;D
usw.

Alle Daten sollten vorhanden sein, müssen nur sauber aufbereitet und geclustert werden.

Wenn diese Daten, wie meine Personalakte sind geht nur noch .....

Nette Aufgabe für BWL Praktikanten  ;D, danach sollten ein paar die Mathe studiert haben und Praktiker ran.


Nachtrag
Wenn alles nur über die Grundbesoldung, Mietsstufe und Kinder berechnet wird die Formel deutlich kleiner.


discharger

Würde sich die Anpassung überhaupt auf alleinstehende Beamte ohne Familie und Kinder auswirken?

Dunkelbunter

Zitat von: discharger in 02.11.2025 10:22
Würde sich die Anpassung überhaupt auf alleinstehende Beamte ohne Familie und Kinder auswirken?

Ohne ein Entwurf wird Dir niemand 100%ig was sagen können.

Aber wenn man der Presse glauben kann, dann sollte man ja den Entwurf in den nächsten 2 Wochen zu sehen bekommen.

wizzard

Wie darf man sich die umgesetzte aA überhaupt vorstellen? Gibt es dann neue Besoldungstabellen von A3-B11oder nur angepasste Familienzuschläge?