Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8781361 times)

AltStrG

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20925 am: 15.11.2025 17:05 »
Schaut mal in den Text zu dem Tiktok-Video, da ist von AEZ mit Familenzuschlag in Abhängigkeit von Mietstufe und Kinderzahl die Rede. Plausibel klingt das schon, aber eine Quelle wird nicht genannt.


Der AEZ ist nicht plausibel, da mit dem GG nicht vereinbar.

AltStrG

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20926 am: 15.11.2025 17:07 »
Es gibt in den Ländern nicht nur Kritiker an der Lösung von erhöhten familienzuschlägen in Verbindung mit ortsbezogenen Ergänzungszuschlägen. Es wäre für viele Familien eine Lösung!

Weder gerecht, noch sinnvoll, noch mit dem GG vereinbar und zwar sowohl in Hinsicht auf das Berufsbeamtentum an sich, als auch der Steuergerechtigkeit.

AltStrG

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20927 am: 15.11.2025 17:33 »
Es gibt in den Ländern nicht nur Kritiker an der Lösung von erhöhten familienzuschlägen in Verbindung mit ortsbezogenen Ergänzungszuschlägen. Es wäre für viele Familien eine Lösung!

Also nur von denjenigen, die Kinder bekommen haben und zufällig in München/Berlin/Frankfurt wohnen müssen. Denen sollte man mal erklären, dass die Zuschläge nicht pensionswirksam sind.


Bis man in den Genuss der Pension kommt, haben die Kinder ein entsprechendes Alter und sind aus dem Haus raus. Die AE soll ja den aktuellen Mehrbedarf decken..

Wenn du neidisch bist, kannst du gerne Kinder zeugen. Nicht dass du bald verhungern musst, da du kein großes Happen vom Kuchen bekommst….

Besoldung hat nichts mit Neid zu tun, sondern mit Eignung, Befähigung und Leistung. Und zwar nicht mit der Leistung, eine Familie mit 2, 3, 4, 5 Kindern zu sein.

AltStrG

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20928 am: 15.11.2025 18:20 »
Es gibt in den Ländern nicht nur Kritiker an der Lösung von erhöhten familienzuschlägen in Verbindung mit ortsbezogenen Ergänzungszuschlägen. Es wäre für viele Familien eine Lösung!

Also nur von denjenigen, die Kinder bekommen haben und zufällig in München/Berlin/Frankfurt wohnen müssen. Denen sollte man mal erklären, dass die Zuschläge nicht pensionswirksam sind.






Bis man in den Genuss der Pension kommt, haben die Kinder ein entsprechendes Alter und sind aus dem Haus raus. Die AE soll ja den aktuellen Mehrbedarf decken..

Wenn du neidisch bist, kannst du gerne Kinder zeugen. Nicht dass du bald verhungern musst, da du kein großes Happen vom Kuchen bekommst….

Wenn man schon so weit manipuliert wurde über die letzten Jahre, dass diese Zuschläge mittlerweile normalisiert sind. Finde diese Entwicklung erschreckend und hoffe, dass das BVerfG hier eine ganz klare Schranke vorsetzt.

Diese Zuschläge sollten in keinster Weise auch nur annähernd normalisiert sein, weil es von Beginn verfassungswidriges Verhalten war.

Zumal ist ja offensichtlich dass diese Zuschläge als Reaktion auf das letzte Urteil kamen. Ortszuschläge als Komponente nur innerhalb des Familienzuschlags, wie verrückt ist das Bitte? Der Single in Düsseldorf erhält keinen Zuschlag für den Ort, der Nachbar mit ab 1 Kind aber sehr wohl. Differenz aktuell: 800 netto bei 2 Kindern und nein, das schliesst das Kindergeld nicht ein. Nur damit man mal sieht, um wieviel Geld der Beamte eigentlich betrogen wird von einigen Ländern.

Ich denke, dass meine Kollegen mit 3 Kindern sich nicht zu sehr an den Familienzuschlag gewöhnen sollten, dieses Vorgehen wird ab dem
19.11 hoffentlich verfassungswidrig sein.

Das denke ich auch, Sinn der Übung am BVerfG ist ja, dass die Besoldung für alle gleich (vergleichbar) sein soll, außer in Abhängigkeit von Leistung (Ämter), Tätigkeit (Eignung) und Möglichkeit (Befähigung).

Reisinger850

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20929 am: 15.11.2025 18:36 »
Wenn die Länder wegen den Nachzahlungen kurz vor der Insolvenz stehen, müsste der Bund eigentlich wieder mit einer Einheitsbesoldung daherkommen, bin gespannt.


BerndStromberg

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20930 am: 15.11.2025 18:49 »
Schaut mal in den Text zu dem Tiktok-Video, da ist von AEZ mit Familenzuschlag in Abhängigkeit von Mietstufe und Kinderzahl die Rede. Plausibel klingt das schon, aber eine Quelle wird nicht genannt.


Der AEZ ist nicht plausibel, da mit dem GG nicht vereinbar.
Hat das einen Dienstherrn denn bis jetzt gestört? Dh ja gerade plausibel, weil es den Weg vieler Länder „konsequent“ fortsetzt. Aber der Spuk endet hoffentlich am Mittwoch.

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20931 am: 15.11.2025 19:04 »
Es gibt in den Ländern nicht nur Kritiker an der Lösung von erhöhten familienzuschlägen in Verbindung mit ortsbezogenen Ergänzungszuschlägen. Es wäre für viele Familien eine Lösung!

Also nur von denjenigen, die Kinder bekommen haben und zufällig in München/Berlin/Frankfurt wohnen müssen. Denen sollte man mal erklären, dass die Zuschläge nicht pensionswirksam sind.

In erster Linie ist die größte Diskrepanz doch bei den Familien mit Kindern, und besonders bei den Familien mit mehreren Kindern. Da hängt doch der Schuh im Argen. Und nein, es ist nicht ungerecht. Hier ist die Wahrscheinlichkeit doch ehesten, dass Familie unter Bürgergeldniveau alimentiert werden. Hier stimmt die Fürsorge und damit verbundene Alimentation doch nicht mehr.

Und sas alte Sprichwort „zwei Einkommen und keine Kinder lebt sich sehr komfortabel“ trifft es doch.

Und ewig wird wird die Pension angeführt. Die, welche ihr 40 Jahre am Buckel haben geht’s im Alter gut. Wer meint, er muss bis Mitte 30 studieren spielt meistens eh noch mit seinen ETF‘s rum. Ich benötige jetzt die Mittel und meine 1…. 2… 3… 4… 5… 6… 7 Kids zu ernähren, versorgen, deren Bedürfnisse gerecht zu werden. Nach viermaliger Weitergabe von Klamotten sollte der 5. vielleicht auch mal was Neues bekommen. Und im Alter benötige ich nicht mehr so viel. Eigentlich nur noch nen Bruchteil.

Und wer von den hier mit diskutierenden, die wirklich den AEZ und die Kinderzuschläge als ungerecht ankreiden gehört denn zu dem Kreis der unter 115% Bürgergeld alimentierten?

Und wer meint immer noch das ist alles ne verkappte Besoldungsrunde.

Also, Familienzuschlag ist gut. AEZ ist gut, und wenn die Partnerin wirklich die Möglichkeit hat zum Lebensunterhalt der Familie beizutragen, dann soll das auch angemessenen angerechnet werden. Kann sie es nicht, dann aber auch nicht.

Julianx1

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« Antwort #20932 am: 15.11.2025 19:10 »
Es gibt in den Ländern nicht nur Kritiker an der Lösung von erhöhten familienzuschlägen in Verbindung mit ortsbezogenen Ergänzungszuschlägen. Es wäre für viele Familien eine Lösung!

Also nur von denjenigen, die Kinder bekommen haben und zufällig in München/Berlin/Frankfurt wohnen müssen. Denen sollte man mal erklären, dass die Zuschläge nicht pensionswirksam sind.


Bis man in den Genuss der Pension kommt, haben die Kinder ein entsprechendes Alter und sind aus dem Haus raus. Die AE soll ja den aktuellen Mehrbedarf decken..

Wenn du neidisch bist, kannst du gerne Kinder zeugen. Nicht dass du bald verhungern musst, da du kein großes Happen vom Kuchen bekommst….

Besoldung hat nichts mit Neid zu tun, sondern mit Eignung, Befähigung und Leistung. Und zwar nicht mit der Leistung, eine Familie mit 2, 3, 4, 5 Kindern zu sein.

Dann mach deine Arbeit ordentlich und lass dich gut beurteilen. Bilde dich fort und lass dich immer gut befördern. Dann hast du genug. Aber trotzdem müssen die Beamten mit Familien verfassungsgemäß alimentiert werden. Und wenn ein Solo Beamter inkl seiner Bedarfsgemeinschaft unter den 115% sollte hier eine Systematik greifen um das abzufangen. Und Abstandsgebot mit einem Mindestmaß zwischen den Ämtern sehe ich nicht. Und wenn meine Führungskraft mit B- Besoldung weniger als ich auf der Abrechnung hat, so gehts ihm doch wahrscheinlich wesentlich besser als uns, die wir gerade den 4. Führerschein zusammen sparen. 

MrFen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20933 am: 15.11.2025 19:20 »
@Julianx1

Wenn jemand 7 Kinder groß zieht, dann bekommt er grundsätzlich wirklich meine Hochachtung und meinen größten Respekt zugeschrieben. Mir reichen zwei vollkommen! Und ich bin wirklich dafür, dass die 7 Kinder beachtet werden und ich wünsche JEDER Familie, dass sie genug Geld zur Versorgung hat. Aber, das hat für mich nichts mit Amtsangemessenheit zu tun. Zum einen haben die Kinder nichts mit dem Amt welches jemand inne hat zu tun, und zum anderen sind Kinder jedem seine eigene Entscheidung. Und so wie es dir darum geht, dass du mehr Geld für deine Kinder bekommst, so geht es mir darum AMTSangemessen besoldet zu werden und das die vielen Jahre, welche ich für Ausbildungen durch die Welt getingelt bin und private Einbußen in kauf genommen habe, honoriert werden. Und das wird nicht durch Familien- oder Ortszuschläge passieren.

Andy24

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« Antwort #20934 am: 15.11.2025 20:22 »
Es gibt in den Ländern nicht nur Kritiker an der Lösung von erhöhten familienzuschlägen in Verbindung mit ortsbezogenen Ergänzungszuschlägen. Es wäre für viele Familien eine Lösung!

Also nur von denjenigen, die Kinder bekommen haben und zufällig in München/Berlin/Frankfurt wohnen müssen. Denen sollte man mal erklären, dass die Zuschläge nicht pensionswirksam sind.

Das ist ja nicht schlimm, da dann erhebliche Kosten durch die Kinder (ich habe vier) in der Regel nicht mehr vorhanden sind.

MrFen

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« Antwort #20935 am: 15.11.2025 20:57 »
Nochmals.... Was bringt eine Erhöhung mittels Familienzuschläge, wenn die Besoldung danach nicht AMTSANGEMESSEN ist? Das kann doch höchstens dazu führen, dass eine Familie mit mehr als 2 Kindern anschließend MINDESTalimentiert ist, weil sie über 115% des Grundbedarfs einer Familie mit eben genauso vielen Kindern hat. Das alles hat aber nichts damit zu tun, ob jemand für sein Amt angemessen besoldet wird.
Und mal ganz ehrlich. Wenn die Grundbesoldungen stimmen würden, dann könnten sich von hause aus alle viel mehr Kinder leisten und man würde sich gar nicht darüber "streiten" müssen.
PS: Auch wenn ich mich jetzt unbeliebt mache, aber in der freien Wirtschaft interessiert es ebenfalls die wenigstens Arbeitgeber wie viele Kinder jemand hat. Es wird nach dem entlohnt was jemand in seinem Job, seinem Beruf oder seiner Stellung im Unternehmen leistet. In den seltensten Fällen gibt es noch was für die Familie oben drauf. Kinder sind letztlich jedermanns Privatleben.

eastcoast1981

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« Antwort #20936 am: 15.11.2025 21:54 »
Kurze Frage. Es geht doch hier um eine “amtsangemessene” Besoldung. Was haben Kinder mit dem Amtsangemessenen sprich Amt zu tun? Da ist es doch egal, ob ich Single bin oder 10 Kinder habe. Dann müsste es familiengerechte Besoldung heißen. Meine Meinung. Die Ausübung eines Amtes hat nichts mit Kindern zu tun. Das üben alle gleich aus.

AltStrG

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« Antwort #20937 am: 15.11.2025 21:58 »
Es gibt in den Ländern nicht nur Kritiker an der Lösung von erhöhten familienzuschlägen in Verbindung mit ortsbezogenen Ergänzungszuschlägen. Es wäre für viele Familien eine Lösung!

Also nur von denjenigen, die Kinder bekommen haben und zufällig in München/Berlin/Frankfurt wohnen müssen. Denen sollte man mal erklären, dass die Zuschläge nicht pensionswirksam sind.

Und wer von den hier mit diskutierenden, die wirklich den AEZ und die Kinderzuschläge als ungerecht ankreiden gehört denn zu dem Kreis der unter 115% Bürgergeld alimentierten?


Warum sollten AEZ nicht ungerecht sein? Die Besoldung basiert auf anderen Faktoren, nicht auf die Anzahl von (Beamten) Kindern.

Und Allgemein:

Zudem bezahlen Kinderlose (ob gewollt oder nicht) oder Paare ohne Kinder für alle mit: Kinderzuschläge, Familienzuschläge, Steuervergünstigungen, Kindergartenplätze, Studienplätze, kostenlose Krankenversicherung in der GKV, etc. etc. ->

Das hat und wird auch bei der BVerfG-Begrüdnung eine Rolle spielen; nicht umsonst zielt die Rechtsprechung noch immer auf den Allein-Verdiener und Allein-Verdiener mit Familie ab, der mit seiner Besoldung alles bezahlen kann und muss.

Die Besoldungsgesetzgeber haben bislang die Zuschläge als günstigere Art gesehen, anstatt die Besoldung für alle anzuheben. Das wird ab Mittwoch vorbei sein.

AltStrG

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« Antwort #20938 am: 15.11.2025 22:07 »
Es gibt in den Ländern nicht nur Kritiker an der Lösung von erhöhten familienzuschlägen in Verbindung mit ortsbezogenen Ergänzungszuschlägen. Es wäre für viele Familien eine Lösung!

Also nur von denjenigen, die Kinder bekommen haben und zufällig in München/Berlin/Frankfurt wohnen müssen. Denen sollte man mal erklären, dass die Zuschläge nicht pensionswirksam sind.


Bis man in den Genuss der Pension kommt, haben die Kinder ein entsprechendes Alter und sind aus dem Haus raus. Die AE soll ja den aktuellen Mehrbedarf decken..

Wenn du neidisch bist, kannst du gerne Kinder zeugen. Nicht dass du bald verhungern musst, da du kein großes Happen vom Kuchen bekommst….

Besoldung hat nichts mit Neid zu tun, sondern mit Eignung, Befähigung und Leistung. Und zwar nicht mit der Leistung, eine Familie mit 2, 3, 4, 5 Kindern zu sein.

Dann mach deine Arbeit ordentlich und lass dich gut beurteilen. Bilde dich fort und lass dich immer gut befördern. Dann hast du genug. Aber trotzdem müssen die Beamten mit Familien verfassungsgemäß alimentiert werden. Und wenn ein Solo Beamter inkl seiner Bedarfsgemeinschaft unter den 115% sollte hier eine Systematik greifen um das abzufangen. Und Abstandsgebot mit einem Mindestmaß zwischen den Ämtern sehe ich nicht. Und wenn meine Führungskraft mit B- Besoldung weniger als ich auf der Abrechnung hat, so gehts ihm doch wahrscheinlich wesentlich besser als uns, die wir gerade den 4. Führerschein zusammen sparen.

Keine Angst, ich arbeite in der freien Wirtschaft, habe aber mit den Beamtenthemen durch ständige Zusammenarbeit immer wieder am Rande und im direkten Kontakt zu tun, ich vertrete hier aber keine Beamte :)

In der Wirtschaft wird man für Mehrleistung und ordentliche Arbeit tatsächlich fürstlich bezahlt.

Es ist bei einem Beamten unerheblich, wie viele Kinder er hat, um befördert zu werden und Ämter zu bekleiden. Ausschließlich die Leistung und Eignung/Befähigung sind dazu vorgesehen. Die Besoldung muss (und das ist der Knackpunkt) auch bei einem Alleinverdiener ausreichend sein. Kinder sind Privatsache.

Der Abstand zum Bürgergeldempfang gilt für alle Beamten. Und natürlich müssen innerhalb der Statusämter die Abstände ebenfalls gewahrt werden, sonst wurde eine Beförderung und Übernahme von einem Statusamt keine Sinn machen. Der A7 mit drei Kindern darf nicht mehr haben, als der A8 mit drei Kindern. Und in dieser Denklogik kann es nicht sein, dass ein A8 mit drei Kindern mehr hat, als ein A11 ohne Kindern, da der A11 weder amtsangemessen besoldet werden würde, noch innerhalb der Statusämter. Das ist im übrigen ein Punkt, den das BVerfG NOCH stärker  betonen wird.

Und ob es jemanden besser geht, weil er ein höheres Statusamt hat, ist nicht der Punkt. DAS ist der Sinn der Sache.

Reisinger850

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« Antwort #20939 am: 15.11.2025 22:18 »
Aktuell greifen die Zuschläge in NRW so stark in die Tabelle ein, dass die Kollegin mit 50% Teilzeit und 3 Kindern ähnlich viel raushat wie der 100% arbeitende Beamte ohne Kinder. Oder wenn diese Kollegin auf 80% geht, hat sie mehr als der Vorgesetzte, der 3 Gruppen über ihr liegt...


Für alle Bundesbeamten, die das auch gern so hätten bald - durch den Mittwoch wird es hoffentlich verhindert