Ich bin ebenfally der Auffassung, dass der Staat die Leistungen, die Eltern bei der Erziehung von Kindern vollbringen, besser honorieren und unterstützen müsste, aber bitte dann für alle Familien und nicht nur für Beamtenkinder. Man könnte beispielsweise das Kindergeld deutlich erhöhen.
Ich halte es aber nicht für nicht leistungsgerecht, wenn die Zahl der Kinder wesentliche Auswirkungen auf die Höhe der Besoldung hat Evtl. Hätte das BVerfG beim Urteil bezgl. des dritten Kindes auch anders entschieden, wenn die Erziehungsarbeit anderweitig honoriert werden würde.
Ortszuschläge wären m.E. durchaus leistungsgerecht, wenn alle Beamte in derselben Dienststelle die gleichen Ortszuschläge, ggf. gestaffelt nach Familienkreis, bekommen.
Nun denn am Mittwoch erfährt man hoffentlich mehr, auch wenn ich befürchte, dass über die Auswüchse von alimentative Ergänzungszuschläge o.ä. Auswüchse noch nicht entschieden wird.