Autor Thema: Höhergruppierng aus S-Tabelle in E-Tabelle  (Read 6442 times)

Flo4688

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Höhergruppierng aus S-Tabelle in E-Tabelle
« am: 24.08.2020 14:15 »
Hallo liebe Forengemeinschaft,

ich habe eine (für mich) komplizierte Sachlage:

Ich bin seit 8,5 Jahren bei meiner Dienststelle. Angefangen im Anerkennungsjahr und dann als Sozialarbeiter. Nun habe ich eine Weiterbildung zum Suchttherapeuten gemacht (Masterstudium). Schon während der Zeit als Sozialarbeiter habe ich eine therap. Stationsleitung übernommen und wurde aus E9 Stufe 4 in E10 Stufe 3 inkl. Garantiebetrag höhergruppiert, da es sich um höherwertige Tätigkeiten handelte.
Nun wurde ich (wie alle SozialarbeiterInnen) in die neue S-Tabelle in S15 Stufe 3 übergeleitet und erhalte eine Zulage, die S15/3 auf mein bisheriges Brutto aufstockt.
Durch den Masterabschluss soll ich nun in E13 höhergruppiert werden. Nun mein Problem:

Aus E10/3 wäre ich über E11/3, E12/3 in E13/3 gruppiert worden.
Aus S15/3 wird laut AG der direkte Vergleich mit E13 angestellt (ohne Zwischenstufen) und somit würde ich in E13/2 landen.
Meine bisherige Erfahrung als therap. Stationsleitung wird ebenfalls nicht anerkannt obwohl sich an meiner ausgeübten Tätigkeit nichts ändern wird - lediglich der akademische Grad ist nun ein anderer.

Ist dieses Vorgehen seitens des AG korrekt oder müsste zunächst S15/3 in E10/3 "zurückgeleitet" werden und dann die entsprechende Höhergruppierung bis E13 geprüft werden?

Vielen Dank.

McOldie

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Antw:Höhergruppierng aus S-Tabelle in E-Tabelle
« Antwort #1 am: 24.08.2020 14:46 »

Aus S15/3 wird laut AG der direkte Vergleich mit E13 angestellt (ohne Zwischenstufen) und somit würde ich in E13/2 landen.

so ist es. schau hier einmal
https://www.mf.niedersachsen.de/download/149757/Tabellenwechsel_-_Stand_18.11.2019.pdf

Spid

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Antw:Höhergruppierng aus S-Tabelle in E-Tabelle
« Antwort #2 am: 24.08.2020 14:53 »
Die Problematik und das weit verbreitete rechtswidrige AG-Verhalten wurde hier ausführlich diskutiert: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113773.msg168186.html#msg168186

Flo4688

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Antw:Höhergruppierng aus S-Tabelle in E-Tabelle
« Antwort #3 am: 24.08.2020 14:55 »
Danke für die schnelle Antwort.
Das die Prüfung der einzelnen Stufen bei Höhergruppierung über mehrere Stufen aus Gründen der Einfachheit entfällt, ist aber schon traurig.
Letztlich bin ich durch die kurzfristige Überleitung in die S-Tabelle unter dem Strich schlechter gestellt als vorher in E10.
Inwieweit muss der AG meine bisherige Erfahrung in meinem Aufgabenbereich anerkennen? Das Argument war, dass dies nicht geht, weil ich die Erfahrung in einer anderen Entgeldgruppe gesammelt habe. Inhaltlich ändert sich aber tatsächlich rein gar nicht. Ich mache auch mit Master und E13 exakt das Gleiche wie vorher auch?!

Flo4688

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Antw:Höhergruppierng aus S-Tabelle in E-Tabelle
« Antwort #4 am: 24.08.2020 15:00 »
Die Problematik und das weit verbreitete rechtswidrige AG-Verhalten wurde hier ausführlich diskutiert: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113773.msg168186.html#msg168186

Danke für den Hinweis. Ist somit die zuvor verlinkte Durchführungsverordnung rechtswidrig? So verstehe ich das aktuell. Wie in dem anderen Beitrag von Ihnen bereits geschrieben, erklärt sich mir nämlich auch nicht, warum "Vereinfachung" plötzlich einen Tarifvertrag aushebeln soll!?

Lars73

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Antw:Höhergruppierng aus S-Tabelle in E-Tabelle
« Antwort #5 am: 24.08.2020 16:51 »
Ich mache auch mit Master und E13 exakt das Gleiche wie vorher auch?!

Dann ist möglicherweise die E13 falsch, oder vorher die S15.

Flo4688

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Antw:Höhergruppierng aus S-Tabelle in E-Tabelle
« Antwort #6 am: 24.08.2020 16:56 »
E13 denke ich ist insofern richtig, weil mit Masterabschluss min. E13 bei entsprechender Tätigkeit zu zahlen ist...
S15 will ich nicht ausschließen, dass da was nicht stimmt.

Letztlich ist mein Wissensstand, dass eine Verordnung stets dem Tarifvertrag unterstellt ist... Also kann das Argument der Vereinfachung nicht Teile des TV aushebeln.

Spid

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Antw:Höhergruppierng aus S-Tabelle in E-Tabelle
« Antwort #7 am: 24.08.2020 17:26 »
Also entsprechend Eingruppierungsfeststellungsklage einreichen.

Flo4688

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Antw:Höhergruppierng aus S-Tabelle in E-Tabelle
« Antwort #8 am: 24.08.2020 17:42 »
Freitag habe ich einen Termin beim Fachanwalt

Flo4688

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Antw:Höhergruppierng aus S-Tabelle in E-Tabelle
« Antwort #9 am: 02.10.2020 10:58 »
Kurzes Update:
Mein Rechtsanwalt sieht das Vorgehen des AG als falsch an. Einerseits sei die Eingruppierung in die S-Tabelle falsch, da meine Tätigkeiten nicht denen eines Sozialarbeiters entsprechen, sondern eines Therapeuten und somit die Eingruppierung in der E-Tabelle hätte vorgenommen werden müssen.
Außerdem scheint die Durchführungsverordnung des MF nicht richtig, da sie den Tarifvertrag punktuell aussetzt und das - meines Wissens nach - nicht rechtens ist.
Derzeit gibt es Schriftwechsel zwischen RA und AG. Gebe gerne weitere Updates, wenn gewünscht.

Sozialarbeiter

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Antw:Höhergruppierng aus S-Tabelle in E-Tabelle
« Antwort #10 am: 02.10.2020 14:46 »
[...] Gebe gerne weitere Updates, wenn gewünscht.
Gerne.
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

klärung

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Antw:Höhergruppierng aus S-Tabelle in E-Tabelle
« Antwort #11 am: 05.10.2020 22:56 »
Kurzes Update:
Mein Rechtsanwalt sieht das Vorgehen des AG als falsch an. Einerseits sei die Eingruppierung in die S-Tabelle falsch, da meine Tätigkeiten nicht denen eines Sozialarbeiters entsprechen, sondern eines Therapeuten und somit die Eingruppierung in der E-Tabelle hätte vorgenommen werden müssen.
Außerdem scheint die Durchführungsverordnung des MF nicht richtig, da sie den Tarifvertrag punktuell aussetzt und das - meines Wissens nach - nicht rechtens ist.
Derzeit gibt es Schriftwechsel zwischen RA und AG. Gebe gerne weitere Updates, wenn gewünscht.

Hallo,

Ja, sehr gerne. Ich habe ein ähnliches Problem mit den beiden Tabellen (wie im anderen Beitrag bereits diskutiert) und mir wurde gesagt, dass ich dies so hinnehmen soll.
Deshalb finde ich das sehr interessant.

Grüße
K.

Flo4688

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Antw:Höhergruppierng aus S-Tabelle in E-Tabelle
« Antwort #12 am: 15.10.2020 09:30 »
Ich habe an dieser Stelle nochmal eine Frage:

Kann ein Durchführungshinweis des Finanzministeriums einen Tarifvertrag in Teilen Außerkraft setzen?

Spid

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Antw:Höhergruppierng aus S-Tabelle in E-Tabelle
« Antwort #13 am: 15.10.2020 09:39 »
Nein.

klärung

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Antw:Höhergruppierng aus S-Tabelle in E-Tabelle
« Antwort #14 am: 15.12.2020 11:12 »
Hallo,

Gibt es schon neue Informationen?

Grüße
K