Autor Thema: Berechnung Altersversorgung -Zusammentreffen Pension / Rente (Bremen)  (Read 3221 times)

Zauberberg

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Ich bin nunmehr 25 Jahre Beamter in der Bremer Verwaltung und war vorher 10 Jahre Angestellter in einer Kommunalverwaltung.
Meine Frage : Bekomme ich nachdem ich die gesetzliche Altersrente erreicht habe Pension oder Rente (plus VBL) oder beides ?
Es ist zu lesen, dass beides gezahlt wird, wobei evtl. die Pension gekürzt wird, damit nicht mehr als die Höchstgrenze, welche bei "nur" Pensionszahlung gezahlt würde, überschritten wird.
Andererseits ist zu lesen, dass die Zeiten als Angestellter als Dienstzeit gesehen werden und man nur Pension erhält.
Eine Aussage der Bezügestelle bekomme ich nicht, weil dies erst ab dem Alter von 58 Jahren erteilt wird, es mich aber schon jetzt interessiert, weil ich die entsprechende Finanzlücke durch private Vorsorge schließen will. hat jemand Bremer/allg. Erfahrungen ?

Pukki

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Die erste Variante stimmt - Pension + Rente + VBL. Die Pension wird um den Betrag gekürzt, der die individuelle Höchstgrenze überschreitet.

Die Höchstgrenze errechnet sich aus den gesamten Beschäftigungszeiten, die Zeiten als Nichtbeamter werden also fiktiv so behandelt, als wärst du Beamter gewesen.

Hier gibt es weitergehende Infos und auch ein Beispiel, das exakt dem deinen entspricht.

Spid

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Mir erschließt sich der Zusammenhang zum Unterforum nicht.

Wdd3

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evtl. hat Zauberberg als Angestellter im TV-L gearbeitet. Muss er dann, um dir zu genügen, in 2 Unterforen seine Frage anbringen?

Spid

  • Gast
Vor 25 Jahren gab es noch keinen TV-L.

Wdd3

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OK, sorry, weitere Tarifverträge wäre richtig gewesen :(

Elur

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Wie berechnet sich denn die Pensionshöhe? Werden die 10 Jahre als Dienstzeit für die Pensionsberechnung mit einbezogen und man bekommt die erarbeitete Rente?

Spid

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Der TV-L/TV-H trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

Pukki

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Wie berechnet sich denn die Pensionshöhe? Werden die 10 Jahre als Dienstzeit für die Pensionsberechnung mit einbezogen und man bekommt die erarbeitete Rente?
Wenn du auf den Link in meiner obigen Antwort klickst, findest ie Erklärung dazu.

Elur

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Wie berechnet sich denn die Pensionshöhe? Werden die 10 Jahre als Dienstzeit für die Pensionsberechnung mit einbezogen und man bekommt die erarbeitete Rente?
Wenn du auf den Link in meiner obigen Antwort klickst, findest ie Erklärung dazu.

Vielen Dank. Wie ist es denn, wenn man zunächst im öffentlichen Dienst ein paar Jahre in Vollzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, dann wegen Kindererziehungszeiten ein paar Jahre zuhause ist, danach in Teilzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und danach wegen eine weiteren Kindes nochmal 3 Jahre zuhause ist. Wie werden die Erziehungszeiten angerechnet. Als in Vollzeit berücksichtigungsfähige Zeiten? Ich war für 3 Kinder insgesamt 7,5 Jahre in Elternzeit. Verbeamtet wurde ich erst einige Jahre später.


WasDennNun

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Wenn ich es richtig verstanden hab, dann wir ja ausgerechnet, welche fiktive Pensionshöhe du bekommen würdest, wenn du die ganze Zeit Beamter in Vollzeit gewesen wärest.

Dieser Betrag darf dann durch Rente + Pension + VBL? nicht überschritten werden.

Falls doch wird die Pension entsprechend gekürzt.

Die Zeiten als TB oder Elternzeit vor der Verbeamtung erhöhen jedoch nicht die Pensionsansprüche, oder?

Pukki

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Die Zeit als TB wird, wenn ich es richtig verstanden habe, bei der Berechnung der fiktiven maximalen Versorgung berücksichtigt. Bei der Elternzeit hängt es wohl davon ab, ob es sich um eine vollständige Freistellung handelt. Dann wird diese nicht auf die ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten angerechnet. Warst du hingegen während der Elternzeit in Teilzeit tätig, könnten diese Zeiten - auch wenn zu der Zeit noch keine Verbeamtung vorlag - bei der Berechnung der fiktiven Maximalversorgung anteilig berücksichtigt werden.
Klarheit wird dir aber wohl nur die zuständige Stelle oder ein entsprechender Fachanwalt bringen.

Zauberberg

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Danke Pukki !
Alles sehr verständlich. Restunklarheit besteht noch bei Pensions-/Rentenerhöhung.
Wird dann immer so angepasst, dass man die Pension nach Pensionserhöhung erhält, als ob man immer durchgehend Beamter war ?