Autor Thema: Minusstunden nach ordentlicher Kündigung  (Read 2885 times)

Mango

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Minusstunden nach ordentlicher Kündigung
« am: 24.08.2020 14:58 »
Hallo an alle!
Ich bräuchte mal zeitnah ein paar Tipps von euch und freue mich über Hilfe  :)
Ich arbeite seit März mit 30 Wochenstunden in einer kommunalen KiTa als Erzieherin. Meine Probezeit läuft noch bis Ende diesen Monats und ich habe nun fristgerecht zu in 14 Tagen gekündigt. Wir haben ein Arbeitszeitkonto und unser Dienstplan war so ausgelegt, dass wir alle 1-2 Stunden die Woche Minusstunden machen. Ich habe nun durch Corona und die beschriebene Dienstplanung circa 30 Minusstunden. Mir wurde heute gesagt, ich müsse die Stunden in meinen verbleibenden Arbeitstagen, jetzt noch 9, noch nacharbeiten, sonst würden mir die Stunden vom letzten Lohn abgezogen. Nun habe durch eigene Recherche schnell festgestellt, dass dem nicht so ist, da ich die Minusstunden nicht selbst veranlasst habe. Mein Arbeitgeber ist also in Annahmeverzug und muss, durch sein Betriebsrisiko, meinen Lohn voll zahlen. Soweit bin ich schon mal. Wozu ich aber wenig bis garnichts finde, ist ob und wieviel ich jetzt in den verbleibenden Tagen wirklich noch nacharbeiten könnte oder müsste. Muss ich mehr als die 30 Wochenstunden arbeiten bzw kann es sein, dass ich jetzt noch jeden Tag von morgens bis abends arbeiten muss?
Ich hoffe jemand hier hat Zeiz und Ahnung und Muße mir zu helfen bei meinen Fragen! ???
Ich würde mich freuen!
Vielen Dank schon mal und viele Grüße an alle

Spid

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Antw:Minusstunden nach ordentlicher Kündigung
« Antwort #1 am: 24.08.2020 15:00 »
Wenn Du Dich einzelvertraglich zu Mehrarbeit verpflichtet hast, kann der AG diese im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ausschöpfen, ansonsten nicht.

Mango

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Antw:Minusstunden nach ordentlicher Kündigung
« Antwort #2 am: 24.08.2020 15:14 »
Hallo!
Danke schon mal. Also ich habe lediglich meinen normalen 30Std Vertrag. Heisst das ich kann aber trotzdem in den nächsten Tagen für jeweils 9-10 Stunden eingeplant werden?

Spid

  • Gast
Antw:Minusstunden nach ordentlicher Kündigung
« Antwort #3 am: 24.08.2020 16:19 »
Wenn der Vertrag keine Verpflichtung zur Mehrarbeit enthält, gibt es auch keine Verpflichtung, sie zu leisten.