Autor Thema: [BW] vom TVÖD EG13 zum Beamten A13 / "direkt"  (Read 4573 times)

BobbyKa

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Hallo!

Ich bin Diplom-Ingenieur und bei einer Kommune in Baden-Württemberg in EG13 Stufe 4 eingestellt. Verheiratet, zwei Kinder.

Nach meinen Berechnungen wäre es für mich (theoretisch) vorteilhaft in A13 zu wechseln.
Mein Arbeitgeber würde dies voraussichtlich unterstützen, da dies auch für Ihn vorteilhaft wäre (Erklärung siehe unten).

Aufgrund von Urlaub komme ich nicht auf die Schnelle dazu dies mit dem Personalchef zu besprechen, weshalb ich mir Vorab und zur Argumentationshilfe hier Infos erhoffe.

Interessant ist der Wechsel für mich nur, wenn ich nicht Jahrelang warten muss bis ich effektiv als A13 Stufe 5 oder höher besoldet werde.

Ich habe gelesen, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Einstieg oberhalb des Einstiegsamtes möglich ist. Die Voraussetzungen hierfür und was in meinem Fall konkret möglich sein könnte konnte ich jedoch bisher nicht herausfinden. Kann mir jemand hierzu infos geben?

Hintergrund:
1. Ich habe eine Leitungsposition. Meiner sowie angrenzende Bereiche werden umstrukturiert und neu Aufgeteilt.
Meine Stelle wurde neu bewertet. EG12 anstatt EG13. Man müsste mich jedoch weiterhin in EG13 bezahlen. Sowohl EG13 als auch EG12 werden (zumindest bei uns) bisher beide mit A13 gleichgesetzt. Das Personalamt hätte also die Möglichkeit mich "richtig" einzugruppieren ohne mich auf dem Papier "überzubezahlen"indem sie mich in die zu EG12 passende A13 nehmen.
2. Es entsteht eine weitere Leitungsposition. Diese ist ebenfalls in EG12 bewertet. Es war vorgesehen die Stelle intern durch einen meiner Mitarbeiter zu besetzen. Jedoch ist er bereits in EG11 und der Wechsel zu EG12 ist die Mehrarbeit nicht wert. Zu A13 jedoch schon. Daher wäre auch hier eine "möglichst direkte" Übernahme in A13 für den Arbeitgeber vorteilhaft, da die Stelle sonst nicht mit dem Wunschkandidaten besetzt werden kann. Wenn man dies hier ermöglicht steigert dies zusätzlich auch meine Chance dass bei mir ebenso verfahren wird.

Ich hoffe ich habe die relevanten Infos mitgeteilt, ansonsten liefere ich gerne schnell nach.

Vielen Dank im Voraus!


« Last Edit: 26.08.2020 03:16 von Admin2 »

BobbyKa

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Antw:vom TVÖD EG13 zum Beamten A13 / "direkt"
« Antwort #1 am: 24.08.2020 17:15 »
Bisherige Suchen und Literatur haben mir nicht weitergeholfen... Wie man lesen kann bin ich bzgl. Beamtentum vollkommen unerfahren. Daher Sorry für falsche Begrifflichkeiten etc!

Lars73

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Antw:vom TVÖD EG13 zum Beamten A13 / "direkt"
« Antwort #2 am: 24.08.2020 17:17 »
FH oder Uni? Es geht um den gehobenen Dienst?
Wieviel Jahre entsprechende Tätigkeit hast du?
Mehr als A12 wird vermutlich nicht gehen.

BobbyKa

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Antw:vom TVÖD EG13 zum Beamten A13 / "direkt"
« Antwort #3 am: 24.08.2020 17:26 »
FH oder Uni? Es geht um den gehobenen Dienst?
Wieviel Jahre entsprechende Tätigkeit hast du?
Mehr als A12 wird vermutlich nicht gehen.

Uni.
Wie definiert sich ob es gehobener oder höherer Dienst ist? Auch bei Ausschreibungen zu anderen Stellen stand dies bei uns nie dabei.
Je nachdem was angerechnet wird habe ich 3-7 Jahre Erfahrung in der entsprechenden Tätigkeit.
Mit max A12 meinst du den Einstieg? Sprich Wechsel zunächst in A12/4 ? Das wäre nicht schlecht. Wann käme ich dann schlussendlich in die vorgesehene A13?

Lars73

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Antw:vom TVÖD EG13 zum Beamten A13 / "direkt"
« Antwort #4 am: 25.08.2020 08:40 »
Über die entsprechenden Laufbahnen und Tätigkeiten. Grundsätzliche Bildungsvoraussetzung für den gehobener Dienst  (A9g-A13g bzw. für technische Laufbahnen etc. A10-A13g) ist ein Bachelor bzw. FH-Diplom + Vorbereitungsdienst bzw. ggf. entsprechende Berufserfahung. Höherer Dienst Uni Diplom oder Master sowie ggf. Vorbereitungsdienst bzw. ggf. entsprechende Berufserfahrung.

Stufe kann ich nicht beurteilen da müsste ich in die Regelungen BW schauen. A12 ist das Maximum was möglich ist wenn der Dienstherr will. Allerdings reichen da 3 Jahre nicht. Der Normalfall ist Verbeamtung im Eingangsamt das wäre im gehobenen Dienst für dich A10. Wenn du die überzeigen könntest dich im höheren Dienst zu verbeamten wäre es A13. Da kommt es dann auf die Laufbahnbefähigung an.

Feidl

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Antw:vom TVÖD EG13 zum Beamten A13 / "direkt"
« Antwort #5 am: 25.08.2020 08:59 »
In den höheren Dienst verbeamten lassen. Die Bildungsvoraussetzung hast du.
Da du den Posten inne hast, der sowieso A13 gewertet wird, kann die Zeit angerechnet werden als Berufstätigkeit, die die Eignung zur selbständigen Wahrnehmung eines Amtes der angestrebten Laufbahn vermittelt (§16 Abs.1 Nr.2 b)) und hättest damit dann auch die Laufbahnbefähigung.

A13 ist Eingangsamt für höheren Dienst. (als Verzahnungsamt gleichzeitig auch höchstes Amt des gehobenen Dienstes)

BobbyKa

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Antw:vom TVÖD EG13 zum Beamten A13 / "direkt"
« Antwort #6 am: 25.08.2020 09:33 »
In den höheren Dienst verbeamten lassen. Die Bildungsvoraussetzung hast du.
Da du den Posten inne hast, der sowieso A13 gewertet wird, kann die Zeit angerechnet werden als Berufstätigkeit, die die Eignung zur selbständigen Wahrnehmung eines Amtes der angestrebten Laufbahn vermittelt (§16 Abs.1 Nr.2 b)) und hättest damit dann auch die Laufbahnbefähigung.

A13 ist Eingangsamt für höheren Dienst. (als Verzahnungsamt gleichzeitig auch höchstes Amt des gehobenen Dienstes)

Das klingt schonmal sehr gut!
A13 fängt ja mit Stufe 5 an. Käme ich dann direkt in A13/5, obwohl ich nicht so viel Berufserfahrung gesammelt habe um theoretisch von einer Stufe 1 bis zu einer Stufe 5 zu kommen?

was_guckst_du

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Antw:[BW] vom TVÖD EG13 zum Beamten A13 / "direkt"
« Antwort #7 am: 31.08.2020 13:42 »
...wenn die Stelle neu bewertet ist nach EG12, dann ist nur der gehobene Dienst drin...also A13gD...egal, ob die persönlichen Voraussetzungen für den höheren Dienst erfüllst oder nicht...die Stellenbewertung zählt...wenn die Bewertung keine A13hD ergibt, ist eben nur A13gD möglich
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

BobbyKa

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Antw:[BW] vom TVÖD EG13 zum Beamten A13 / "direkt"
« Antwort #8 am: 31.08.2020 13:49 »
...wenn die Bewertung keine A13hD ergibt, ist eben nur A13gD möglich

Das macht absolut Sinn. Bis zu deiner Antwort war mir jedoch nicht bewusst, dass die TVÖD Bewertung EG12 automatisch bedeutet, dass sie im Beamtenverhältnis nicht dem höheren Dienst zugeordnet werden kann. Auch hatte ich dies bisher nirgends gelesen. Wo findet sich diese Angabe?

Bastel

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Antw:[BW] vom TVÖD EG13 zum Beamten A13 / "direkt"
« Antwort #9 am: 03.09.2020 07:19 »
...wenn die Bewertung keine A13hD ergibt, ist eben nur A13gD möglich

Das macht absolut Sinn. Bis zu deiner Antwort war mir jedoch nicht bewusst, dass die TVÖD Bewertung EG12 automatisch bedeutet, dass sie im Beamtenverhältnis nicht dem höheren Dienst zugeordnet werden kann. Auch hatte ich dies bisher nirgends gelesen. Wo findet sich diese Angabe?

Das steht nirgends. In vielen Fällen ist eine EG12 sogar eine A13.

Lars73

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Antw:[BW] vom TVÖD EG13 zum Beamten A13 / "direkt"
« Antwort #10 am: 03.09.2020 07:31 »
Wobei dann noch die Frage ist A13g oder A13h...

A13h ist ein Bereich wo grundsätzlich ein wissenschaftliches Hochschulstudium nötig ist. E13 im allgemeinen Bereich der Entgeltordnung ist es ebenso. (Es gibt auch eine E13 für Ingenieure die nicht für Tätigkeiten mit wissenschaftlichen Hochschulstudium (oder sonstiger Beschäftigter mit entsprechenden Kenntnissen) ist.)

Es gibt allerdings Unterschiede in den Systemen der Stellenbewertung. Deshalb kann es im Beamtenbereich eine A13h werden ohne das dies im Bereich Tarifbeschäftigen genug Zeitanteile enthält um eine ähnliche Bewertung zu erlauben.