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[BW] vom TVÖD EG13 zum Beamten A13 / "direkt"
Feidl:
In den höheren Dienst verbeamten lassen. Die Bildungsvoraussetzung hast du.
Da du den Posten inne hast, der sowieso A13 gewertet wird, kann die Zeit angerechnet werden als Berufstätigkeit, die die Eignung zur selbständigen Wahrnehmung eines Amtes der angestrebten Laufbahn vermittelt (§16 Abs.1 Nr.2 b)) und hättest damit dann auch die Laufbahnbefähigung.
A13 ist Eingangsamt für höheren Dienst. (als Verzahnungsamt gleichzeitig auch höchstes Amt des gehobenen Dienstes)
BobbyKa:
--- Zitat von: Feidl am 25.08.2020 08:59 ---In den höheren Dienst verbeamten lassen. Die Bildungsvoraussetzung hast du.
Da du den Posten inne hast, der sowieso A13 gewertet wird, kann die Zeit angerechnet werden als Berufstätigkeit, die die Eignung zur selbständigen Wahrnehmung eines Amtes der angestrebten Laufbahn vermittelt (§16 Abs.1 Nr.2 b)) und hättest damit dann auch die Laufbahnbefähigung.
A13 ist Eingangsamt für höheren Dienst. (als Verzahnungsamt gleichzeitig auch höchstes Amt des gehobenen Dienstes)
--- End quote ---
Das klingt schonmal sehr gut!
A13 fängt ja mit Stufe 5 an. Käme ich dann direkt in A13/5, obwohl ich nicht so viel Berufserfahrung gesammelt habe um theoretisch von einer Stufe 1 bis zu einer Stufe 5 zu kommen?
was_guckst_du:
...wenn die Stelle neu bewertet ist nach EG12, dann ist nur der gehobene Dienst drin...also A13gD...egal, ob die persönlichen Voraussetzungen für den höheren Dienst erfüllst oder nicht...die Stellenbewertung zählt...wenn die Bewertung keine A13hD ergibt, ist eben nur A13gD möglich
BobbyKa:
--- Zitat von: was_guckst_du am 31.08.2020 13:42 ---...wenn die Bewertung keine A13hD ergibt, ist eben nur A13gD möglich
--- End quote ---
Das macht absolut Sinn. Bis zu deiner Antwort war mir jedoch nicht bewusst, dass die TVÖD Bewertung EG12 automatisch bedeutet, dass sie im Beamtenverhältnis nicht dem höheren Dienst zugeordnet werden kann. Auch hatte ich dies bisher nirgends gelesen. Wo findet sich diese Angabe?
Bastel:
--- Zitat von: BobbyKa am 31.08.2020 13:49 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 31.08.2020 13:42 ---...wenn die Bewertung keine A13hD ergibt, ist eben nur A13gD möglich
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Das macht absolut Sinn. Bis zu deiner Antwort war mir jedoch nicht bewusst, dass die TVÖD Bewertung EG12 automatisch bedeutet, dass sie im Beamtenverhältnis nicht dem höheren Dienst zugeordnet werden kann. Auch hatte ich dies bisher nirgends gelesen. Wo findet sich diese Angabe?
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Das steht nirgends. In vielen Fällen ist eine EG12 sogar eine A13.
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