Guten Tag,
kuerzlich wurden ja die Forderungen von Gewerkschaftsseite fuer die TVöD-Tarifrunde 2020 bekanntgegeben.
Für den Herbst 2020 sind dann folgende Verhandlungstermine vorgesehen:
1. September 2020: Auftaktveranstaltung und erste Verhandlungsrunde
19./20. September: zweite Verhandlungsrunde
22./23. Oktober: dritte Verhandlungsrunde.
Die Ergebnisse der Lohnrunde 2020 finden unmittelbar Anwendung auf die rund 126 Tsd. Tarifbeschäftigten des Bundes und die über 2 Mio. Tarifbeschäftigten der kommunalen Arbeitgeber, die unter dem Dach der VKA zusammengeschlossen sind. Nicht verhandelt wird für Beschäftigtengruppen, für die der TVöD nicht gilt:
Beamtinnen/Beamte, Richterinnen/Richter und Soldatinnen/Soldaten: Deren Arbeitsbedingungen sind einschließlich der Besoldung gesetzlich geregelt. Es ist dem Gesetzgeber vorbehalten, ob und wann die Ergebnisse eines Lohntarifabschlusses übernommen werden sollen und können.
in meiner Erinnerung wurden die erzielten Tarifabschluesse mehr oder weniger hinhaltsgleich auf die Beamten des Bundes, Richter und Soldaten uebertragen.
Hat sich hier etwas geaendert?
Wie kommt es, dass die Gewerkschaften u.a. 4,8% fordern und der DBwV lediglich 3%
(s.
https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/verband-aktuell/beitrag/news/tarifrunde-2020-wir-fordern-drei-prozent-mehr/ vielen Dank fuer eine erhellende Antwort