Autor Thema: Voraussichtliche Ablehnung von Verlängerung Arbeitszeitreduzierung  (Read 2990 times)

Addams

  • Gast
Hallo in die Runde,

ich habe etwa Mitte Januar 2019 die Reduzierung meiner Arbeitszeit von 39 auf 35 Stunden mit gleichmäßiger Verteilung auf 7 Stunden Arbeitszeit pro Arbeitstag beantragt. Diesem Wunsch wurde zeitnah entsprochen, so dass ich seit Februar 2019 in Teilzeit arbeite. Als Enddatum habe ich den 31.12.2020 gesetzt.

Nun habe ich vor zwei Wochen um Verlängerung dieser Teilzeit um weitere zwei Jahre bis 31.12.2022 gebeten, dieser Antrag wurde aber nicht wie der erste durchgewunken, sondern es wurde Rücksprache mit meinen Vorgesetzten gehalten, und ich solle mich erst mal gedulden. Nun habe ich demnächst einen extra angesetzten Gesprächstermin mit meiner Vorgesetzten, und ich gehe davon aus, dass der Antrag abgelehnt wird.

Hintergrund ist der, dass wir seit längerer Zeit massiv unterbesetzt sind. Ich bin in der IT tätig, wir betreuen zu viert aktuell etwa 630 Arbeitsplätze (vor Corona etwa 560), was bei einem Personalschlüssel von 3,9 Vollzeitäquivalenten etwa 162 zu betreuende Arbeitsplätze pro Vollzeitkraft entspricht (144 vor Corona). Der Landesrechnungshof empfiehlt 85-100 Arbeitsplätze pro Vollzeitkraft, in der dafür durchgeführten Studie lag der Schnitt über alle geprüften Verwaltungen bei 84 Arbeitsplätzen je Vollzeitkraft.

Auf der einen Seite verstehe ich es, dass man versucht, jede mögliche Arbeitsstunde aus dem Personalbestand "rauszuquetschen", aber unsere Zahlen sind ja schon soweit jenseits von Gut und Böse, dass ich nicht länger gewillt bin, dieses offensichtliche Organisationsverschulden auszubaden. Diese Unterbesetzung ist ja nicht erst seit der Coronakrise so, sondern war schon lange davor immer wieder ein Thema.

Lange Rede, kurzer Sinn: Wie stehen meine Chancen, dass ich trotzdem weiterhin meine Teilzeit beibehalten darf? Wie kann ich argumentieren? Da es sein kann, dass ich diverse Fristen für meinen Verlängerungsantrag nicht eingehalten habe, könnte dieser natürlich aufgrund eines Formfehlers meinerseits abgelehnt werden, diese Pille müsste ich dann schlucken. Aber solange mein Antrag konform war, würde ich gerne alle zur Verfügung stehenden Register ziehen.

Danke im Voraus!

Spid

  • Gast
Stützt sich das Teilzeitbegehren auf §11 TVÖD oder auf §9a TzBfG?

Addams

  • Gast
Ich habe weder bei der Erstbeantragung noch bei der Bitte um Verlängerung Bezug auf tarifliche oder gesetzliche Grundlagen genommen, die Anträge waren unwissenderweise eher formlos gehalten.

BAT

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Rein rechtlich - so mein bescheidener Einblick - ist der Anspruch nach TVÖD "besser" als jener nach dem TzBfg. Innerhalb des TVÖD hast Du nun die beiden Möglichkeiten "wegen Betreuung, etc." oder aus sonstigen Gründen. Wobei letzteres eine "Soll-Bestimmung" ist.

Abseits vom rechtlichen verbleibt es bei den guten Verhandlungsmethoden. Am besten wie bei den Gewerkschaften: eine 30 Stunden - Woche fordern und sich dann unter großem Gejammer auf die von Anfang an beabsichtigte 35 stunden - Woche zu einigen ;)