Autor Thema: Welche Ausweise darf man im EMA kopieren?  (Read 1557 times)

Schwytzer

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Welche Ausweise darf man im EMA kopieren?
« am: 25.08.2020 14:56 »
Hallo,

hab mit der Ausbildung zum Vfa begonnen und sitze im EMA.

Dort kopiert man bei Anmeldungen sämtliche ausländische Ausweise und fügt die dem Vorgang zu und geben die z. B. auch an die Polizei raus, wenn die anfragt.

Gestern in der Schule mit einem Mitazubi, der in der Ausländerbehörde arbeitet, gesprochen. Der meinte, dass wir das gar nicht dürfen! O_O

Wir dürften fremde Ausweise, die nicht von uns bzw. anderen deutschen Behörden ausgestellt worden sind, gar nicht kopieren und schon gar nicht die kopierten fremden Ausweise an andere Behörden weitergeben, egal ob Polizei oder sonstwem.

Leider können uns weder meine "Einarbeiter" noch die "Einarbeiter" vom Klassenkameraden Rechtsgrundlagen nennen.

Vielleicht könnt ihr bitte weiterhelfen?

Danke.

Gruss



FGL

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Antw:Welche Ausweise darf man im EMA kopieren?
« Antwort #1 am: 25.08.2020 19:43 »
Leider können uns weder meine "Einarbeiter" noch die "Einarbeiter" vom Klassenkameraden Rechtsgrundlagen nennen.
Oh je...

Jede Datenverarbeitung ist Euch verboten, es sei denn, es ergibt sich ein Rechtfertigungsgrund nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO. In Betracht könnte Buchstabe e kommen, wenn das Aufbewahren von Kopien (= Speichern) zur Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde. Hier die Ausführung des Meldegesetzes.

Was Ihr zur Erfüllung dieser Aufgabe an Daten speichern dürft, ergibt sich aus § 3 BMG. Hinsichtlich der Aufenthaltsdokumente sagt die Nr. 17: Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises, des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzpapiers sowie Sperrkennwort und Sperrsumme des Personalausweises. Mehr nicht. Die Kopien Dokumente beinhalten ja noch mehr Informationen, regelmäßig etwa ein Lichtbild. Für die Speicherung etwa des Lichtbildes ergibt sich keine Rechtsgrundlage im BMG, sodass es rechtwidrig wäre, eine Kopie davon dem Vorgang beizufügen.

Thomber

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Antw:Welche Ausweise darf man im EMA kopieren?
« Antwort #2 am: 26.08.2020 07:12 »
Die Weitergabe von Daten an den Beitragsservice kannste mal schön sein lassen!   
[/off Topic]   ;)   ;D

Egon12

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Antw:Welche Ausweise darf man im EMA kopieren?
« Antwort #3 am: 26.08.2020 07:40 »
ich glaube die Rechtsgrundlage ist:
Haben wir schon immer so gemacht.....

D-x

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Antw:Welche Ausweise darf man im EMA kopieren?
« Antwort #4 am: 28.08.2020 16:30 »
In meinem Umfeld wird immer wieder argumentiert, dass derlei "Hinweise zur Richtigkeit des Melderegisters" seien und deshalb gespeichert wird. Da können bei so schönen Sachen wie Namensketten usw. auch durchaus die maschinenlesbaren Zonen der Dokumente spannend sein und von der Ausländerbehörde übermittelte Daten falsch erscheinen lassen.