Autor Thema: Beitragsbemessungsgrenze bei Kurzarbeitergeld und Jahressonderzahlung  (Read 1538 times)

hansmeier

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Hallo zusammen!

Ich habe erst heute erfahren, dass es bei Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze (West 6900 Euro) kein Kurzarbeitergeld mehr gibt.
Im Hinblick auf die Jahressonderzahlung im November frage ich mich hier, ob diese auch entsprechend zur Bemessungsgrenze zählt, da ich hier die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten würde.

Bruttogehalt: 5600 Euro
- Kurzarbeitergeld bei 4 Tagen: ca. 1200 Euro
Jahressonderzahlung: 3800 Euro

Damit würden ja 5600 - 1200 = 4400 Euro Gehalt bleiben.
+ Sonderzahlung: 3800
= 8200 Euro, womit ich die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten würde.

Weiß jemand, ob derartige Sonderzahlungen zur Beitragsbemessungsgrenze dazugehören?
Muss man nun quasi Angst haben vor der November-Kurzarbeit?  :(