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Zulagen Bundesbeamter München

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mbwh:
Hallo zuasmmen,

ich bin derzeit am überlegen mich auf eine Stelle als Prüfer beim DPMA (Bundesbeamter) zu bewerben und nach aktueller Rückmeldung vom DPMA sind meine Chancen hierfür auch durchaus als realistisch einzuschätzen.

Dafür müsste ich jdoch aus dem Norden nach München ziehen und meine derzeitige Industrieposition aufgeben, daher möchte auch finanziell eine möglichst solide Vorabplanung machen. Da der Wohnungsmarkt bzw. Lebenshaltungskosten in München signifikant höher sind als in meiner bisherigen Heimat und ich mit Familie dauerhaft nicht in einer zwei Zimmer Wohnung möchte, stellt sich mir die Frage, ob es als Bundesbeamter irgendwelche Zulagen für München gibt. Über Google finde ich nur Informationen für Landesbeamte, aber dies dürfte für Bundesbeamte nicht zutreffen?! Meine eigene Recherche hat ergeben, dass es keine Zulagen gibt, aber vielleicht habe ich ja doch etwas übersehen...

Vielen Dank und viele Grüße

2strong:
Eine solche Zulage kann nicht gewährt werden.

Asperatus:
Eine wohnortabhängige Besoldungskomponente gibt es nur bei Verwendungen im Ausland, aber Bayern zählt noch nicht zum Ausland.  ;)

Bis Anfang der 1970er Jahre gab es ortsabhängige Besoldung auch beim Bund, und da das Besoldungsrecht damals Bundessache war, auch bei den Ländern.

Mich würde interessieren, ob noch andere Länder außer Bayern ortsabhängige Besoldung gewähren?

Oberamtsfuzzi:

--- Zitat von: mbwh am 26.08.2020 09:26 ---Da der Wohnungsmarkt bzw. Lebenshaltungskosten in München signifikant höher sind als in meiner bisherigen Heimat und ich mit Familie dauerhaft nicht in einer zwei Zimmer Wohnung möchte, stellt sich mir die Frage, ob es als Bundesbeamter irgendwelche Zulagen für München gibt
--- End quote ---

Nö:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2007/03/rs20070306_2bvr055604.html

Asperatus:

--- Zitat von: Oberamtsfuzzi am 26.08.2020 22:52 ---
--- Zitat von: mbwh am 26.08.2020 09:26 ---Da der Wohnungsmarkt bzw. Lebenshaltungskosten in München signifikant höher sind als in meiner bisherigen Heimat und ich mit Familie dauerhaft nicht in einer zwei Zimmer Wohnung möchte, stellt sich mir die Frage, ob es als Bundesbeamter irgendwelche Zulagen für München gibt
--- End quote ---

Nö:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2007/03/rs20070306_2bvr055604.html

--- End quote ---

Allerdings hat das BVerfG am 4. Mai 2020 im Beschluss des Zweiten Senats (2 BvL 4/18 -, Rn. 61) auch festgestellt, dass es dem Besoldungsgesetzgeber insbesondere freistehe, Besoldungsbestandteile an die regionalen Lebenshaltungskosten anzuknüpfen, etwa durch (Wieder-)Einführung eines an den örtlichen Wohnkosten orientierten (Orts-)Zuschlags, wie es derzeit regelmäßig bei einer Auslandsverwendung und teilweise auch innerhalb eines Landes (z. B. Bayern) praktiziert wird. Eine an Wohnsitz oder Dienstort anknüpfende Abstufung sei mit dem Alimentationsprinzip vereinbar, sofern sie sich vor Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen lässt. Mit den Mietenstufen des Wohngeldgesetzes, denen alle Kommunen entsprechend den örtlichen Verhältnissen des Mietwohnungsmarktes zugeordnet sind, stünde ein leicht zu handhabendes Kriterium bereit.

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