Autor Thema: Eingruppierung an Ausschreibung erahnen?  (Read 5490 times)

Insider2

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Antw:Eingruppierung an Ausschreibung erahnen?
« Antwort #15 am: 27.08.2020 08:16 »
Auch in unserer Gemeinde sind die Tätigkeiten im Bereich Steuern und Abgaben mit 9a bewertet. In der aufgeführten Beschreibung der Stelle oben fehlt allerdings die Widerspruchsbearbeitung, die hier mit dazu gehört. Also Widerspruchsbearbeitung in Sachen Grund-, Hunde-, Zweitwohnungs- und Gewerbesteuer.

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Kaiser80

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Antw:Eingruppierung an Ausschreibung erahnen?
« Antwort #16 am: 27.08.2020 08:19 »
Vermutlich, dass Widerspruchssachbearbeitung in den Augen seines AG zu höherwertigen Tätigkeiten als E6 führt.

Insider2

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Antw:Eingruppierung an Ausschreibung erahnen?
« Antwort #17 am: 27.08.2020 08:25 »
Vermutlich, dass Widerspruchssachbearbeitung in den Augen seines AG zu höherwertigen Tätigkeiten als E6 führt.

Das könnte vermutlich so sein  :) Allerdings wertlos, da wir keine näheren Informationen über den Zuschnitt der AV haben ....

Kaiser80

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Antw:Eingruppierung an Ausschreibung erahnen?
« Antwort #18 am: 27.08.2020 08:31 »

So ist es leider. Stellenausschreibungen sind halt nur sehr begrenzt geeignet um eine solide Einschätzung abgeben zu können.


Majon

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Antw:Eingruppierung an Ausschreibung erahnen?
« Antwort #19 am: 27.08.2020 09:45 »
Bei uns, Kleinstadt in Schleswig-Holstein, werden diese Tätigkeiten nach Entgeltgruppe 9a bezahlt...

Moin,

dann hat die Kleinstadt in SH wohl ein kleines Problem damit, die Tätigkeitsmerkmale der EGO entsprechend anzuwenden.

Die Stelle wurde im Rahmen der Überprüfung diverser Stellen anlässlich der Einführung der neuen Entgeltordnung von einem externen Dienstleister so bewertet und von Entgeltgruppe 8 auf 9a angepasst.

Bei uns umfasst das Aufgabengebiet allerdings auch noch die Erstellung von Duldungs- sowie Widerspruchsbescheiden.
« Last Edit: 27.08.2020 09:53 von Majon »