Entweder dein AG sieht dich als sonstiger bzgl. der E11 Fg3 an oder nicht.
Wenn nicht, müsstest du nachweisen, dass du es bist.
Oder warten bis 2021 und dann die Diskussion aufgrund der neuen Entgeltordnung führen und ab dann musst mut du für die E11 folgende Tätigkeiten haben:
"deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt."
Ich würde mal bei deinem AG anfragen, wo er denn deine Tätigkeiten ab 2021 eingruppiert sieht (E10 ja mindestens, gut möglich das es E11 oder E12 ist).
Der sonstige spielt da dann für dich keine Rolle mehr.
PS:
Und zeitgleich kannst du dich ja nach einen neuen AG umsehen, falls der alte dir nicht entsprechende EG zugestehen will.