Autor Thema: Status "sonstiger Beschäftigter" - gebunden an Entgeltgruppe?  (Read 1820 times)

deyzi

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Hallo Zusammen,

ich habe aktuell den Status "sonstiger Beschäftigter" und bin eingruppiert als Beschäftigter in der IT-Systemtechnik im Unterabschnitt 11.4 der EGO in Entgeltgruppe 10  Fallgruppe 1.

Durch einige Tätigkeitswechsel und mein aktuelles Tätigkeitsfeld habe ich "übergreifenden Kenntnissen auf den unterschiedlichen Teilgebieten und vertieften Fachkenntnissen auf mindestens einem Teilgebiet der IT-Systemtechnik" erlangt und brauche diese auch bei meiner täglichen Arbeit. Dies hätte zur Folge, dass nun eigentlich die Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 3 für mich zutreffend wäre.
Daher habe ich einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Dieser wird nun abgelehnt mit der Begründung, dass der Status "sonstiger Beschäftigter" nur für die Entgeltgruppe 10 gilt und bei Höhergruppierung verfällt.

Das klingt für mich etwas dubios. Kann dazu jemand etwas sagen?

Vielen Grüße und besten Dank!
Deyzi

Spid

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Der Status des "sonstigen Beschäftigten" ist abstrakt an einen Erfüller des Tätigkeitsmerkmals mit einer Voraussetzung in der Person gekoppelt.

WasDennNun

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Entweder dein AG sieht dich als sonstiger bzgl. der E11 Fg3 an oder nicht.
Wenn nicht, müsstest du nachweisen, dass du es bist.
Oder warten bis 2021 und dann die Diskussion aufgrund der neuen Entgeltordnung führen und ab dann musst mut du für die E11 folgende Tätigkeiten haben: 
"deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt."

Ich würde mal bei deinem AG anfragen, wo er denn deine Tätigkeiten ab 2021 eingruppiert sieht (E10 ja mindestens, gut möglich das es E11 oder E12 ist).
Der sonstige spielt da dann für dich keine Rolle mehr.

PS:
Und zeitgleich kannst du dich ja nach einen neuen AG umsehen, falls der alte dir nicht entsprechende EG zugestehen will.