Autor Thema: TVöD-Tarifrunde 2020, hier Forderungen der Gewerkschaften vs Forderungen DBwV  (Read 3223 times)

Zinnsoldat

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Guten Tag,

kuerzlich wurden ja die Forderungen von Gewerkschaftsseite fuer die TVöD-Tarifrunde 2020 bekanntgegeben.

Für den Herbst 2020 sind dann folgende Verhandlungstermine vorgesehen:

    1. September 2020: Auftaktveranstaltung und erste Verhandlungsrunde
    19./20. September: zweite Verhandlungsrunde
    22./23. Oktober: dritte Verhandlungsrunde.

Die Ergebnisse der Lohnrunde 2020 finden unmittelbar Anwendung auf die rund 126 Tsd. Tarifbeschäftigten des Bundes und die über 2 Mio. Tarifbeschäftigten der kommunalen Arbeitgeber, die unter dem Dach der VKA zusammengeschlossen sind. Nicht verhandelt wird für Beschäftigtengruppen, für die der TVöD nicht gilt:

Beamtinnen/Beamte, Richterinnen/Richter und Soldatinnen/Soldaten: Deren Arbeitsbedingungen sind einschließlich der Besoldung gesetzlich geregelt. Es ist dem Gesetzgeber vorbehalten, ob und wann die Ergebnisse eines Lohntarifabschlusses übernommen werden sollen und können.

in meiner Erinnerung wurden die erzielten Tarifabschluesse mehr oder weniger hinhaltsgleich auf die Beamten des Bundes, Richter und Soldaten uebertragen.

Hat sich hier etwas geaendert?

Wie kommt es, dass die Gewerkschaften u.a. 4,8% fordern und der DBwV lediglich 3% ???

 (s. https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/verband-aktuell/beitrag/news/tarifrunde-2020-wir-fordern-drei-prozent-mehr/

vielen Dank fuer eine erhellende Antwort


Asperatus

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Bitte Zitate als solche kennzeichnen. Große Teile des Posts sind von der Seite des BMI kopiert worden.

Erwähnerswert ist noch, dass die 4,8 Prozent für eine Laufzeit von 12 Monaten gefordert werden.

Die Tarifergebnisse wurden grundsätzlich in der Vergangenheit auf die Beamten übertragen. Um die Versorgungsleistungen angesichts der demographischen Veränderungen und des Anstiegs der Zahl der Versorgungsempfänger sicherzustellen, wird eine Versorgungsrücklage als Sondervermögen aus der Verminderung der Besoldungs- und Versorgungserhöhungen gebildet. Dafür werden bis zum 31. Dezember 2024 Erhöhungen der Besoldung und Versorgung um 0,2 Prozentpunkte vermindert. (§ 14a BBesG)

Der DBwV erhebt regelmäßig andere Forderungen z. B. der dbb tarifunion. Bei der Einkommensrunde 2017 hat der DBwV 6,5 Prozent gefordert, der dbb tarifunion nur 6,0 Prozent. Vielleicht steht die um 1,6 Prozentpunkte geringere Forderung im Zusammenhang mit der geforderten Verbesserung bei den Erfahrungsstufen, die ebenfalls zu einer Einkommenserhöhung führen könnten.

Rudi_Regenbogen

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Ich habe gesucht, aber nichts zum Thema "Verbesserung der Erfahrungsstufen" gefunden. Könnte mir das bitte jemand erklären? Ich bin Bundesbeamter in der höchsten Erfahrungsstufe.

Asperatus

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Ich habe gesucht, aber nichts zum Thema "Verbesserung der Erfahrungsstufen" gefunden. Könnte mir das bitte jemand erklären? Ich bin Bundesbeamter in der höchsten Erfahrungsstufe.

Siehe im angegebenen Link des ersten Beitrages von Zinnsoldat. Der DBwV fordert: "Die Verkürzung der Laufzeiten des Stufenaufstiegs in den Erfahrungsstufen für die vom Dienstrechtsneuordnungsgesetz betroffenen Besoldungsempfänger."