Macht absolut Sinn für mich. Ist das so üblich?
Bei der Vielzahl der dienstherrenfähigen Arbeitgeber im öD gibt es ganz unterschiedliche Aussagen. Manche gehen so vor, andere nicht. Da es keinen Anspruch auf Verbeamtung gibt, gibt es auch keine einheitliche Linie.
Auf erste Anfrage meinerseits wurde mir gesagt, dass dies nicht ginge. Hat mich auch sehr gewundert, da meine bisherige Tätigkeit m.E. einer gleichwertigen Tätigkeit nach Paragraph 16 BLV entspricht. Indikator ist m.E. hierfür (aber ich kenne mich nicht aus) die Bereitschaft, mich recht hoch einzustufen. Oder ist das ein Denkfehler?
Kommt darauf an. Wenn man dir förderliche Zeiten anerkennt sind dies nicht zwingend Zeiten, die auch für die Laufbahnbefähigung zählen. Wenn du vorher bereits im öffentlichen Dienst tätig warst sind dies regelmäßig Zeiten, die auch für die Laufbahnbefähigung berücksichtigt werden können.
§ 16 BLV macht eine ganz neue Baustelle auf, von Vorbereitungsdiensten war bislang nicht die Rede. Schau mal in §§ 18ff, die könnten mehr Sinn haben.
Quelle fürs Schlaumachen wäre zunächst die Person, die deine erste Anfrage abschlägig beantwortet hat. Frag mal nach dem Warum, vielleicht gibt es dort Gründe, die aus der Sachverhaltsschilderung nicht hervorgehen.