Autor Thema: Von Angestellten- ins Beamtenverhältnis Paragraph 28 BBesG  (Read 5150 times)

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,749
Ok, also könnte ich in diesem Beispiel nicht als A10 einsteigen?
Grundsätzlich korrekt. Ausnahmetatbestände nach § 25 BLV sehe ich im Sachverhalt nicht.

Aber möglich wäre z.B. A9 Stufe 5? Habe ich das richtig verstanden?

Es besteht kein Anspruch darauf gemäß § 28 (1) BBesG. Es gibt jedoch als Kann-Regelung die Anrechnung förderlicher Zeiten gemäß Abs. 2 aaO, dazu müsste deine Berufserfahrung geprüft werden.

Möglich wäre es also wenn
- deine Berufserfahrung förderlich ist,
- dies der Dienstherr auch so sehen möchte und
- sie ausreichend lang ist

bube

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 10
"Möglich wäre es also wenn
- deine Berufserfahrung förderlich ist,
- dies der Dienstherr auch so sehen möchte und
- sie ausreichend lang ist" Und hier schließt sich der Kreis. Das war ja eine meiner Ausgangsfragen.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,749
Und hier schließt sich der Kreis. Das war ja eine meiner Ausgangsfragen.

Nicht ganz. Eingangs schriebst du "recht hoch in der Entgeltgruppe eingestuft". Dies war mißverständlich und ließ auf Entgeltgruppe, nicht Stufe, schließen.
Aber schön, dass es sich im Laufe der Zeit geklärt hat, viel Erfolg im neuen Job :)

bube

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 10
"Nicht ganz. Eingangs schriebst du "recht hoch in der Entgeltgruppe eingestuft". Dies war mißverständlich und ließ auf Entgeltgruppe, nicht Stufe, schließen." Stimmt ::)

Ich danke herzlich und mehrfach für die kompetente Auskunft und wünsche einen schönen Abend!

Asperatus

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 513
Hallo bube,
wäre es möglich, deinen Werdegang etwas detaillierter darzustellen? Welche Ausbildung/Studium? Als was genau wie lange gearbeitet? In welchem Bereich sollst du im öffentlichen Dienst angestellt werden (Stellenausschreibung)? In welcher Entgeltgruppe und mit welcher Stufe sollst du eingestellt werden? In welchem Geschäftsbereich ist die Behörde, bei der du tätig werden möchtest?

Dann könnte man dir genauer auf deine Fragen antworten.

bube

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 10
"Dann könnte man dir genauer auf deine Fragen antworten"
Danke, ihr habt mir schon sehr geholfen. Es ging ja nur um die allgemeinen Rahmenbedingungen.

Eine allgemeine Frage hätte ich noch: wenn ich Bestätigung in Schriftform anfragen, worauf muss ich achten, dass es dann auch rechtsverbindlich ist? Genügt z.B. ein Schriftstück von der Personalabteilung oder muss eine leitende Person das Dokument erstellen?

Asperatus

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 513
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass du eine solche Zusicherung erhalten wirst. Das kann dir auch ernsthaft keiner versprechen, was es von vielen Faktoren abhängt.