Autor Thema: Eingruppierung E11 (oder höher?)  (Read 9292 times)

Dongsi

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Eingruppierung E11 (oder höher?)
« am: 26.08.2020 14:20 »
Hallo Zusammen,

in der kommenden Woche habe ich meine Vertragsunterschrift für eine neue Stelle als Regionalleiterin/Fachberaterin. Die Stelle ist ausgeschrieben als E11. Meine Frage ist nun, ob ihr diese Eingruppierung mit den folgenden Tätigkeitsschwerpunkten für gerechtfertigt haltet, oder ob ihr Spielraum nach oben seht. Falls ja, wie sollte ich eine angestrebte Höhergruppierung als unerfahrener "öD´ler" am Besten angehen?

Tätigkeitsschwerpunkte:
- Dienst- und Fachaufsicht (auch disziplinarisch) für ca. 16 Einrichtungen = 300 Mitarbeiter (es existiert eine Leitung pro Einrichtung als "Zwischenstelle")
- Personalverantwortung für die jeweiligen Einrichtungen (Bewerbungsgespräche, Personalplanung etc.)
- Fachberatung bei jeweiligen Problemlagen
- Qualitätssicherung und -Entwicklung in den jeweiligen Einrichtungen

Vielen Dank im Voraus und Allen eine schöne Woche.

Spid

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Antw:Eingruppierung E11 (oder höher?)
« Antwort #1 am: 26.08.2020 14:26 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.

Pepper2012

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Antw:Eingruppierung E11 (oder höher?)
« Antwort #2 am: 26.08.2020 14:35 »
Warum werden hier neuerdings flächendeckend Leute, die Fragen stellen, die ich nicht von vorne herein als abwegig bezeichnen würde, so gedisst? Dieser TE z. B. bei seinem ersten Beitrag zehn Minuten nach dessen Erstellung -2?!

Spid

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Antw:Eingruppierung E11 (oder höher?)
« Antwort #3 am: 26.08.2020 14:37 »
-2 was?

Pepper2012

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Antw:Eingruppierung E11 (oder höher?)
« Antwort #4 am: 26.08.2020 14:39 »
Karma doch.

Organisator

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Antw:Eingruppierung E11 (oder höher?)
« Antwort #5 am: 26.08.2020 14:41 »
Warum werden hier neuerdings flächendeckend Leute, die Fragen stellen, die ich nicht von vorne herein als abwegig bezeichnen würde, so gedisst? Dieser TE z. B. bei seinem ersten Beitrag zehn Minuten nach dessen Erstellung -2?!

Hier wird doch andauernd und jeder mit negativen Karmapunkten versehen. Ein 1:2 - Verhältnis ist da fast schon die Regel....

@ TE
Spielraum nach oben besteht nur, wenn dir der Arbeitgeber entsprechende Tätigkeiten überträgt. Die Nennung von lediglich Tätigkeitsschwerpunkten ist für eine Bewertung nicht ausreichend.

Kaiser80

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Antw:Eingruppierung E11 (oder höher?)
« Antwort #6 am: 26.08.2020 14:41 »
-2 Karma. Ab -3000 droht dir jedenfalls die Wiedergeburt als Gelbbauchunke oder Reisnnudel!

Warumdendas

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Antw:Eingruppierung E11 (oder höher?)
« Antwort #7 am: 26.08.2020 14:43 »
oh oh, Spid ist bei -2702

Pepper2012

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Antw:Eingruppierung E11 (oder höher?)
« Antwort #8 am: 26.08.2020 14:43 »
Natürlich ist das trivial, aber es war mir eben nur mal so aufgefallen...

Kaiser80

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Antw:Eingruppierung E11 (oder höher?)
« Antwort #9 am: 26.08.2020 14:44 »
Hallo Zusammen,

in der kommenden Woche habe ich meine Vertragsunterschrift für eine neue Stelle als Regionalleiterin/Fachberaterin. Die Stelle ist ausgeschrieben als E11. Meine Frage ist nun, ob ihr diese Eingruppierung mit den folgenden Tätigkeitsschwerpunkten für gerechtfertigt haltet, oder ob ihr Spielraum nach oben seht. Falls ja, wie sollte ich eine angestrebte Höhergruppierung als unerfahrener "öD´ler" am Besten angehen?

Tätigkeitsschwerpunkte:
- Dienst- und Fachaufsicht (auch disziplinarisch) für ca. 16 Einrichtungen = 300 Mitarbeiter (es existiert eine Leitung pro Einrichtung als "Zwischenstelle")
- Personalverantwortung für die jeweiligen Einrichtungen (Bewerbungsgespräche, Personalplanung etc.)
- Fachberatung bei jeweiligen Problemlagen
- Qualitätssicherung und -Entwicklung in den jeweiligen Einrichtungen

Vielen Dank im Voraus und Allen eine schöne Woche.
Die Schwerpunkte lassen kaum eine Einschätzung zu. Es fehlt an AV und Zeitanteilen. Die E11 spiegelt die Rechtsmeinung des AG zu Eingruppierung wieder. Kann passen, muss nicht. Spielraum spiegelt sich ehr im Bereich der Stufenzuordnung wieder

Sjuda

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Antw:Eingruppierung E11 (oder höher?)
« Antwort #10 am: 26.08.2020 14:44 »
Im konkreten Fall wurde die Fragestellerin zu Recht "gedisst".

Sie bezeichnet sich selbst als "unerfahrener "öD´ler", zweifelt aber gleichzeitig die Rechtsmeinung des AG über die Eingruppierung an, ohne dafür einen konkreten Anhaltspunkt zu haben.

Pepper2012

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Antw:Eingruppierung E11 (oder höher?)
« Antwort #11 am: 26.08.2020 14:47 »
Kann ich da nicht rauslesen. Das Einholen von Meinungen ist nicht zwingend ein ernsthaftes Zweifeln.

Warumdendas

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Antw:Eingruppierung E11 (oder höher?)
« Antwort #12 am: 26.08.2020 14:49 »
Naja, wenn ich mich in meinem Bereich für einen Arbeitsplatz mit 16 Einrichtungen und 300 MA bewerbe würde ich mit einem Gehalt zwischen 8 000 bis 90 000 € p. A. rechnen. Da ist die E 11 ein wenig von weg.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung E11 (oder höher?)
« Antwort #13 am: 26.08.2020 14:53 »
Naja, wenn ich mich in meinem Bereich für einen Arbeitsplatz mit 16 Einrichtungen und 300 MA bewerbe würde ich mit einem Gehalt zwischen 8 000 bis 90 000 € p. A. rechnen. Da ist die E 11 ein wenig von weg.
E11ist aber grösser 8 000  8)

Warumdendas

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Antw:Eingruppierung E11 (oder höher?)
« Antwort #14 am: 26.08.2020 14:55 »
sorry, für die fehlende Null solltest du mich dissen ::)