Autor Thema: Arbeitsvorgang Schulungen  (Read 1535 times)

Mask

  • Gast
Arbeitsvorgang Schulungen
« am: 10.09.2020 16:36 »
Hallo zusammen,

eine Frage an die Experten im Eingruppierungsrecht.

Ein/e Beschäftigte/r (TV-H) nimmt überwiegend Supportaufgaben für eine IT-Fachwendung wahr und ist daher entsprechend des besonderen Teils IKT der Entgeltordnung eingruppiert.

Wenn diese/r Beschäftigte nun noch zusätzlich Schulungen für Anwender der Fachanwendung durchführt, ist dies doch ein extra Arbeitsvorgang oder ?

Ist dieser AV auch nach dem besonderen Teil einzugruppieren oder nach dem allgemeinen Teil?

Kennt jemand Urteile, die sich mit der Wertigkeit / dem Anspruch solcher Schulungstätigkeiten befassen (und kann hier die Az einstellen)?

Vielen Dank !!

Spid

  • Gast
Antw:Arbeitsvorgang Schulungen
« Antwort #1 am: 10.09.2020 16:51 »
Von einem eigenen Arbeitsvorgang würde ich ausgehen. Ob er nach den Merkmalen des Abschnitts 11 oder nach einem anderen Abschnitt zu bewerten ist, hängt davon ab, ob innerhalb des Arbeitsvorgangs die einzusetzenden IT-spezifischen Fachkenntnisse oder die Fachkenntnisse einer anderen, möglicherweise fachspezifischen Ausbildung überwiegen, ihm also das Gepräge geben (BAG, Urteil v. 04.07.2012 - 4 AZR 673/10).

Mask

  • Gast
Antw:Arbeitsvorgang Schulungen
« Antwort #2 am: 10.09.2020 17:32 »
Ich danke dir!