Autor Thema: Neue EGO 2021 - EG 10 Fallgruppe 1 Teil II Abschnitt 11.4  (Read 7516 times)

WasDennNun

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Ich kann nur von uns sprechen, da haben die meisten Stellen keine Stellenbindung, somit gibt es auch keine Arbeitsplatzbeschreibung (bei uns).
Und jeder macht was er will und der AG überträgt keine Tätigkeiten?
Dann hilft nur:
Sitzen bleiben sich nicht bewegen, bis der AG dir Tätigkeiten zuweist (AG, nicht dein Chef, sondern die Personalabteilung)

Spid

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Sofern der AG seine Nachweispflichten verletzt, kommt Arbeitsplatzaufzeichnungen des AN ein hoher Beweiswert zu. Da es an einer arbeitgeberseitigen Festlegung oder Rahmensetzung fehlt, können die aufgezeichneten Tätigkeiten nicht von der auszuübenden Tätigkeit abweichen. Es kann also durchaus vorteilhaft sein, sich zu bewegen. Wenn man sich aber monatelang Mühe damit macht, besteht auch keine Notwendigkeit mehr, sich mit dem AG vorgerichtlich auseinanderzusetzen.

FBFlo

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@WasDennNun

Die Personalabteilung würde schon, es gibt aber noch höhere Mächte :-)

@Spid,

wir sind eine kleine Verwaltungseinheit mit ca. 30 Beschäftigten/Beamten (in der IT 4 Personen) da einigt man sich schon außergerichtlich.

Spid

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Wenn ich aufgrund von Versäumnissen des AG Arbeitsplatzaufzeichnungen geführt hätte, die vor Gericht einen hinreichenden Beweiswert haben, würde ich einen Scheiß tun, mich außergerichtlich zu einigen. Man wird ja ohnehin nichts besseres anbieten können, als sich vor Gericht erstreiten ließe.

WasDennNun

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@WasDennNun

Die Personalabteilung würde schon, es gibt aber noch höhere Mächte :-)
Und es gibt noch höhere Mächte, als deine höheren Mächte

Also schreib auf was du machst, lass dir bestätigen, dass dies deine auszuübenden Tätigkeiten sind, falls sie es nicht nicht sind, oder aber du keine Bestätigung bekommst: keine Taste mehr anfassen, weil könnte ja illegal sein.

Sebastian84

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Hallo Zusammen,

ich habe mittlerweile meine Tätigkeitsdarstellung und Tätigkeitsbewertung erhalten und vor mir liegen.
Dort steht:

Beschäftigte der IT-Systemtechnik
Sonstiger Beschäftigter aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrung entsprechende Tätigkeiten ausübt, die Aufgaben mit hoher Funktionsvielfalt selbstständig bearbeitet und deren Tätigkeit sich durch die Größe des von ihnen auszufüllenden Gestaltungsspielraus aus der EG 9 FG 1 dieses Unterabschnitts herausheben.

Der Arbeitsplatz entspricht der Entgeltgruppe 10 FG 1 des Teil II Abscnitt 11.4 der EGO zum TV-L.


Das entspricht in der neuen EGO leider auch nur eine EG 10.

Um in die EG11 zu kommen müsste die zusätzliche Passage
"mit übergreifenden Kenntnissen auf den unterschiedlichen Teilgebieten und vertieften Fachkenntnissen auf mindestens einem Teilgebiet der IT-Systemtechnik"
stehen.

Also bleibt bei uns wohl alles beim alten.

Lg
Sebastian

Spid

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Was für ein Unfug. Die geänderte EGO ab 01.01.21 forfert für E11: Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.

Sebastian84

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Was kann ich unter besonderen Leistungen verstehen?

Spid

  • Gast
Naheliegenderweise das, was die TVP in der zugehörigen PE Nr. 1 als solche definiert haben.

WasDennNun

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Was für ein Unfug.
der sicherlich auf Grund von Faulheit oder Ahnungslosigkeit der Personaler verkündet wurde.

Mein Rat:
Gehe zum Personaler und kläre ihn darüber auf, das du davon ausgehst, dass du ab 1.1. in der EG11 eingruppiert bist. Und kläre dinen Vorgestzen darüber auf, dass du ansonsten gehen wirst, falls er dir nicht jetzt solche Aufgaben die ab 1.1. zur E11 führen gibt.

Man kann ja jetzt noch bequem Tätigkeitsänderungen vom Personaler durchwinken lassen, da sie jetzt noch keine Änderungen zur Folge haben, aber dann am 1.1. quasie automatisch die HG bewirken.
Und damit die faulen oder blöden Personaler austrickst, und den willigen und intelligenten Personaler hilft, weil die können sich ja zurücklehnen und sagen:
Tarifautomatik, kann ich ja nichts für.....

Spid

  • Gast
Warum schließt Du Faulheit oder Ahnungslosigkeit des Fragestellers aus?

Sebastian84

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Was für ein Unfug.
der sicherlich auf Grund von Faulheit oder Ahnungslosigkeit der Personaler verkündet wurde.

Mein Rat:
Gehe zum Personaler und kläre ihn darüber auf, das du davon ausgehst, dass du ab 1.1. in der EG11 eingruppiert bist. Und kläre dinen Vorgestzen darüber auf, dass du ansonsten gehen wirst, falls er dir nicht jetzt solche Aufgaben die ab 1.1. zur E11 führen gibt.

Man kann ja jetzt noch bequem Tätigkeitsänderungen vom Personaler durchwinken lassen, da sie jetzt noch keine Änderungen zur Folge haben, aber dann am 1.1. quasie automatisch die HG bewirken.
Und damit die faulen oder blöden Personaler austrickst, und den willigen und intelligenten Personaler hilft, weil die können sich ja zurücklehnen und sagen:
Tarifautomatik, kann ich ja nichts für.....

Ich wünschte es wäre so einfach. Aber wir als Team bekommen mit Sicherheit keine Tätigkeitsänderungen mehr durchgewunken und in den meisten Fällen sind Personaler einem auch nicht positiv gesinnt und selbst wenn, würde es der nächsthöhere Vorgesetzte verhindern.

Unsere Behörde ist da etwas konservativ ::)


Sebastian84

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Was für ein Unfug. Die geänderte EGO ab 01.01.21 forfert für E11: Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.

Du hast Recht. Ich habe gerade vom Personalrat die EGO für das Jahr 2020 in die Hand gedrückt bekommen und es selbst nicht mal gemerkt.

WasDennNun

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Ich wünschte es wäre so einfach. Aber wir als Team bekommen mit Sicherheit keine Tätigkeitsänderungen mehr durchgewunken
Dann sollte man als Team mal kolektiv sich ein Zwischenzeugnis geben lassen und sich nach einem neuen AG umsehen.
Zitat
Unsere Behörde ist da etwas konservativ ::)
Das darf sie ja gerne bleiben und die Schreibmaschinen wieder rausholen, wenn sie niemanden mehr haben der die IT wartet.....

Ich verstehe immer nicht, warum man so etwas mit sich machen lässt.

Spid

  • Gast
Was läßt "man" denn mit sich machen? Tarifgerecht bezahlt werden?

Der AG definiert, was er an Aufgaben erledigt haben möchte. Daraus erstellt er Arbeitspakete und verteilt sie auf Arbeitsplätze. Daraus ergeben sich auszuübende Tätigkeiten mit einer bestimmten Wertigkeit. Diese mögen zukünftig einer anderen Wertigkeit entsprechen oder auch nicht. Sie richten sich aber nicht daran aus, ob das zukünftig so ist. Jobcrafter können gerne gehen. Sie sind bei Hippie-Arbeitgebern besser aufgehoben.