Autor Thema: Neue EGO 2021 - EG 10 Fallgruppe 1 Teil II Abschnitt 11.4  (Read 7507 times)

Sebastian84

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Ich wünschte es wäre so einfach. Aber wir als Team bekommen mit Sicherheit keine Tätigkeitsänderungen mehr durchgewunken
Dann sollte man als Team mal kolektiv sich ein Zwischenzeugnis geben lassen und sich nach einem neuen AG umsehen.
Zitat
Unsere Behörde ist da etwas konservativ ::)
Das darf sie ja gerne bleiben und die Schreibmaschinen wieder rausholen, wenn sie niemanden mehr haben der die IT wartet.....

Ich verstehe immer nicht, warum man so etwas mit sich machen lässt.

Versteh mich nicht falsch, ich erleide keine Höllenqualen auf der Arbeit, ich gehe sogar sehr gerne arbeiten. Und meine Dienststelle ist gleich ums Eck, ich bin in wenigen Minuten auf der Arbeit und mit meinem Hybrid habe ich so gut wie gar keine Spritkosten.

Trotzdem liegt es im eigenen Interesse zu schauen, wie man finanziell weiter kommt und durch die neue EGO sehen wir halt Chancen.

Mir Faulheit vorzuwerfen halte ich für Blödsinn aber es ist dann halt seine Meinung. Ich habe seit meiner Posteröffnung viele Gespräche (PR, GPR, Personalamt) geführt und wichtige Dokumente besorgt, ich bin aber kein Verwaltungsmensch und die meiste Zeit verstehe ich nur Bahnhof hier. Aufjedenfall erfahren wir keine Unterstützung vom AG, daher habe ich mich ja ans Forum gewandt.

Ich habe auch die Protokollerklärung 1 vor mir liegen:
Besonderes Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besonderes Fachkenntnisse und besonderes praktische Erfahrung voraussetzt oder die eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.

Das hilft mir aber immer noch nicht weiter, weil ich gar nicht weiß, wer zu entshceiden hat was unter besondere Fachkenntnisse zu verstehen ist...

Lg
Sebastian


Spid

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Das entscheidet im Zweifelsfall der Richter am ArbG. Dem AG kommt jedenfalls keine Entscheidung dabei zu, er äußert lediglich eine tariflch unbeachtliche Rechtsmeinung.

WasDennNun

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Was läßt "man" denn mit sich machen? Tarifgerecht bezahlt werden?
Sich nur mit der tariflichen Untergrenze zufrieden zu geben und kann-Regelungen nicht in gänze ausnutzen zu lassen.

Trotzdem liegt es im eigenen Interesse zu schauen, wie man finanziell weiter kommt und durch die neue EGO sehen wir halt Chancen.
Richtig, und wenn der AG nicht mitzieht, dann zieht man weiter oder begnügt sich mit dem was man bekommt.

Zitat
Mir Faulheit vorzuwerfen halte ich für Blödsinn aber es ist dann halt seine Meinung. Ich habe seit meiner Posteröffnung viele Gespräche (PR, GPR, Personalamt) geführt und wichtige Dokumente besorgt, ich bin aber kein Verwaltungsmensch und die meiste Zeit verstehe ich nur Bahnhof hier. Aufjedenfall erfahren wir keine Unterstützung vom AG, daher habe ich mich ja ans Forum gewandt.
Würde ich dir nicht vorwerfen, du bist ja auf den richtigen Weg Dir zu erarbeiten und zu erkennen, welche Lügen die Personaler manchmal den AN auftischt.
Bzw. wo du tariflich korrekte eingruppiert bist.

Zitat
Ich habe auch die Protokollerklärung 1 vor mir liegen:
Besonderes Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besonderes Fachkenntnisse und besonderes praktische Erfahrung voraussetzt oder die eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.
Fachliche Weisungsbefugnis ist z.B. der externen Firma sage, was sie zu tun hat.
Und zu dem Rest:
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Behoerden/Beratung/Beratungszentrum/Eingruppierung/_documents/stda_eingruppierung.html

und
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/Eingruppierung/2018_Definitionen_u_Kommentier_Teil_III.pdf;jsessionid=F6FD963431F7674E9615C28A0ED71A22.intranet261?__blob=publicationFile&v=9
Zitat
Das hilft mir aber immer noch nicht weiter, weil ich gar nicht weiß, wer zu entshceiden hat was unter besondere Fachkenntnisse zu verstehen ist...
Wichtiger ist, dass man diejenigen, die die Rechtsmeinung des AG ermitteln und vertreten, davon überzeugt, das der AG doch die Rechtsmeinung vertreten sollte, dass deine Tätigkeit diejenige der EGxx ist.

Dann braucht man ja auch keinen Richter mehr, der ermittelt welche Rechtsmeinung denn die korrekte ist.
Bzw. wo man eigentlich eingruppiert ist.

Spid

  • Gast
Du hast aber kein Ausschöpfen tariflicher Kann-Regelungen beschrieben, sondern das:

Mein Rat:
Gehe zum Personaler und kläre ihn darüber auf, das du davon ausgehst, dass du ab 1.1. in der EG11 eingruppiert bist. Und kläre dinen Vorgestzen darüber auf, dass du ansonsten gehen wirst, falls er dir nicht jetzt solche Aufgaben die ab 1.1. zur E11 führen gibt.

Man kann ja jetzt noch bequem Tätigkeitsänderungen vom Personaler durchwinken lassen, da sie jetzt noch keine Änderungen zur Folge haben, aber dann am 1.1. quasie automatisch die HG bewirken.
Und damit die faulen oder blöden Personaler austrickst, und den willigen und intelligenten Personaler hilft, weil die können sich ja zurücklehnen und sagen:
Tarifautomatik, kann ich ja nichts für.....