Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Gehalt bei zwei Entgeltstufen
klaram:
@Spid: Über verschiedene Lohnsteuerklassen habe ich auch schon nachgedacht, wobei das ja eigentlich im Falle desselben AG nicht der Fall ist, oder? Also sollte doch (in meinem Fall) nur die Lohnsteuerklasse 1 gelten.
Spid:
Ja, steuer- und sozialversicherungsrechtlich sind zwei arbeitsrechtlich getrennte Arbeitsverhältnisse zum AG stets ein Arbeitsverhältnis. Das hindert AG aber nicht daran, es falsch zu machen.
klaram:
@spid: Ja, da hast du wohl recht!
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version