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Gehalt bei zwei Entgeltstufen

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klaram:
@Spid: Über verschiedene Lohnsteuerklassen habe ich auch schon nachgedacht, wobei das ja eigentlich im Falle desselben AG nicht der Fall ist, oder? Also sollte doch (in meinem Fall) nur die Lohnsteuerklasse 1 gelten.

Spid:
Ja, steuer- und sozialversicherungsrechtlich sind zwei arbeitsrechtlich getrennte Arbeitsverhältnisse zum AG stets ein Arbeitsverhältnis. Das hindert AG aber nicht daran, es falsch zu machen.

klaram:
@spid: Ja, da hast du wohl recht!

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